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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Länderfusion Berlin-Brandenburg und Bremen-Niedersachsen » 101-125 « Zurück Weiter »

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Christoph (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Oktober 2006 - 16:48 Uhr:   

Jetzt wird es aber ein bisschen wild....
Mit Saarland und Bremen dürfte es doch das gleiche "Problem" sein.
Mal im Ernst; du hast immer noch nicht ein schlüssiges Argument bieten können, außer die vage Hoffnung, das ein größeres Land effektiver arbeite. Dann müsste ja NRW super laufen. aus eigener erfahrung aber kann ich dir verraten, dass es hier nicht besser läuft als im saarland. deiner meinung nach müsste man berechnung anstellen, was die idealen zuschnitte für grenzen sind (das hört ja auf der läbderebene bei weitem nicht auf) und dann alle grenzen unter effizienten gesichtspunkten neu ziehen, weltweit. aber da stehen noch menschen dazwischen, die sich nicht verplanen lassen wollen.
ich habe das gefühl, du jagst da einer fixen idee hinterher ohne eine fundierte meinung zu haben (wieviel Prozent sind es in Berlin, wie ging die wahl aus etc.). sicher hatte auch nicht jeder brandenburger, der gegen die fusion stimmte, eine fundierte meinung. aber dass er nur von der PDS aufgehetzt wurde mag zwar in dein weltbild passen, kommt der wahrheit aber genausowenig nahe, wie die behauptung, die sitzaufschlüsselung im bundesrat wäre dafür verantwortlich, dass die "kleinen" nicht fusionieren wollen.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Oktober 2006 - 17:14 Uhr:   

Zur Frage Berlin-Brandenburg:
Ein gemeinsames Land hätte nicht mal 6 Millionen Einwohner, würde also nach geltender BR-Stammverteilung (Art. 51 GG) genauso viel Stimmen haben wie heute eines der beiden länder allein.
1996 war das zwar auch schon für aufmerksame Leute klar, doch wurde damals seitens der (zumindest in Berlin die veröffentlichte Meinung dominierenden) Fusionsbefürworter dieser Punkt meist mit Wachstumsprognosen überspielt.

Wer künftig mit dem Versprechen "Fusion schafft ein mittelgroßes, politisch stärkeres Bundesland" für die Vereinigung von Berlin und Brandenburg werben möchte, müsste sich wohl um eine GG-Änderung bemühen, bei der die Schwelle so verändert wird, dass die geplante Fusion tatsächlich einen Effekt hätte.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Oktober 2006 - 17:17 Uhr:   

statt "BR-Stammverteilung" lies: BR-Stimmverteilung
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Oktober 2006 - 19:55 Uhr:   

Die Stimmenzahl eines Landes im BR ist wohl nur ein Kriterium unter andern, wenn es um das Für und Wider von Länderfusionen geht. Solche Fusionen könnten übrigens auch Auswirkungen auf die Wahl des Bundestages haben, etwa indem bisher regelmässig anfallende Überhangmandate nunmehr entfallen oder neue "strukturelle" Überhangmandate entstehen usw.
Im übrigen ist die Stimmenzahl der Länder im BR nicht in Stein gemeisselt; der betreffende Passus im GG wurde m. W. bereits früher geändert. Wollte man gewisse Paradoxien vermeiden, gäbe es entsprechende Möglichkeiten.
Die einfachste davon wäre, die Zahl der Stimmen an eine Formel zu binden, die grundsätzlich proportional zur Bevölkerungszahl ist. Will man die Stimmenzahl nicht zu hoch werden lassen, dann kann man auch auf das österreichische Rezept zurückgreifen, nach dem das bevölkerungsreichste Land eine bestimmte Stimmenzahl erhält, die übrigen Länder entsprechend ihrer Bevölkerung eine dazu entsprechende proportionale Stimmenzahl unter Garantie einer Mindeststimmzahl. Wieder eine andere Möglichkeit wäre, allen Ländern 3 Stimmen zu geben, den x bevölkerungsreichsten Ländern n zusätzliche Stimmen, den y nächstfolgenden Ländern m zusätzliche Stimmen (und den übrigen, kleinsten Ländern keine zusätzlichen).
Letztlich sind die Probleme lösbar; es ist nur die Frage, was man politisch mit dem Bundesrat und der Stimmenverteilung in ihm bezweckt, um die entsprechende Lösung zu finden.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 12:11 Uhr:   

@Philipp Wälchli
In der Tat wurde Artikel 51 schon einmal geändert, vor der Wiedervereinigung 1990 lautete Abs. II: "Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf Stimmen." Das heißt, es wurde die größte Kategorie (> 7 Mio. Einw.) neu eingeführt. Der ungleichmäßige Abstand zwischen den heutigen Schwellen scheint also einfach daher zu rühren, dass man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt und die vorhandenen Schwellen nicht angetastet hat.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 12:24 Uhr:   

Zur Zeit befindet sich kein Bundesland zwischen 5 und 6 Millionen Einwohnern, also könnte man die Schwelle, ab der es 5 Sitze gibt, auf 5 Millionen senken.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 12:58 Uhr:   

wenn man sich den Art. 51 genau anschaut, kommt man schon ins Grübeln.

Wenn man schon 1990 eine Neufassung brauchte, dann wäre es eigentlich logischer gewesen, die Schwelle für die größte Kategorie bei (mind.) 8 Mio. Einwohner zu setzen.
Denn bei der jetztigen Lösung gibt es einen Bereich, bei der zusätzliche Einwohner progressiv zu Buche schlagen:
Die bloße Existenz eines Landes bringt 3 Stimmen.
Die nächsten 2 Mio. bringen 1 zusätzliche Stimme.
Die nächsten 2 Mio. bringen 1 zusätzliche Stimme.
Und dann:
Die nächsten 1 Mio. bringen 1 zusätzliche Stimme.
Einwohnerzahlen darüber bringen nichts.

Hätte man den logischeren Schritt gemacht und die Schwelle bei 8 Mio. gesetzt, dann hätte dies als einziges Bundeskand Niedersachsen negativ getroffen.
Man kann sich also vorstellen, wer da hinter den Kulissen die Strippen gezogen hat.

Und noch etwas:
Das Grundgesetz nimmt als Maßstab die EINWOHNER-Zahl. Scheint mir nicht ganz logisch zu sein.
Eine politische Repräsentanz haben in Deutschland doch sonst eigentlich nur die Deutschen. Warum nimmt man also nicht die Zahl der Staatsbürger oder der Wahlberechtigten als Maßstab? (Wie das ja z.B. auch bei der Bundestagswahl angewandt wird?).
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mma
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 13:02 Uhr:   

@Florian

Ich meine mich zu erinnern, dass nach Überschreiten der 6-Millionen-Grenze durch das Land Hessen (damals rot-grün regiert?) dessen Höherstufung im BR mit dem Argument, das Sie anführen, vom damaligen polit. Gegner erfolglos angegriffen wurde. Vermutlich ist der GG-Wortlaut zu deutlich.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 13:37 Uhr:   

Verfassungsänderungen sind natürlich immer Kompromisse.

"Eine politische Repräsentanz haben in Deutschland doch sonst eigentlich nur die Deutschen"
1949 waren beide Zahlen halt noch fast identisch.

Eine Neuverteilung der Stimmen im Sinne von mehr Proportinalität wäre zwar wünschenswert aber noch unwahrscheinlicher als eine Fusion von Ländern. Nur die vier größten Bundesländer sind überrepräsentiert, bei Hessen und Sachsen sind Bevölkerungs- und Stimmanteil etwa gleich, die anderen zehn Länder mit zusammen 36 Stimmen sind überrepräsiert, und das außer Rheinland-Pfalz ganz erheblich. Wie soll da eine Änderung meheitsfähig sein? Außerdem würde eine proportionalere Stimmenverteilung der SPD schaden, die wäre schon deshalb dagegen. Das größte SPD-geführte Land ist z.Z. Rheinland-Pfalz.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 14:28 Uhr:   

@ T. Frings:

Mir ging es nicht um mehr Proportionalität (obwohl ich als Bayer persönlich davon natürlich profitieren würde).
Im Gegenteil: Eine Bevorzugung der kleinen Länder in einer Länderkammer halte ich für etwas ganz natürliches. Das wird ja auch in den meisten föderalen Staaten (und auch in der EU) so praktiziert.
Selbst ein Prinzip "1 Land - 1 Stimme" erschiene mir akzeptabel.

Ich wollte eigentlich auf das Gegenteil hinaus:
Es gibt einen Bereich, in dem ein relativ großes Land "billiger" an einen zusätzlichen Sitz kommt als ein relativ kleines:
Für den Sprung von 4 auf 5 Sitze braucht man 2 Mio. zusätzliche Leute. Für den Sprung von 5 auf 6 nur 1 Mio.

Anders ausgedrückt:
Knapp über 2 Mio.Einwohner:
1 Sitz pro 0,5 Mio. Einwohner
Knapp über 6 Mio.Einwohner:
1 Sitz pro 1,2 Mio. Einwohner
Knapp über 7 Mio.Einwohner:
1 Sitz pro 1,16 Mio. Einwohner

Der letzte Sitz ist also vergleichsweise billig zu haben.

Während mir ein unproportionaler Verlauf zu Gunsten der Kleinen noch einleuchten will, erscheint mir ein unproportionaler Verlauf zu Gunsten relativ großer Länder nicht logisch zu begründen.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 14:42 Uhr:   

("Eine politische Repräsentanz haben in Deutschland doch sonst eigentlich nur die Deutschen" 1949 waren beide Zahlen halt noch fast identisch.)

Stimmt zwar relativ, aber damals gab es durchaus noch frischere Erfahrungen mit (auch nichtdeutschen) Flüchtlingen, durch Krieg Entwurzelten, Saisonarbeitern etc. Es ist nicht gesagt, dass man schlicht bei der Formulierung des GG geschlampt hätte, vgl. auch allg. Grundrechte vs. Deutschen-Grundrechte.

Die uneingeschränkte Berücksichtigung aller Einwohner könnte schlicht daran liegen, dass die Vertretung der Länder im Bundesrat gar nicht in den Bereich des Wahlrechts gehört. Es geht bei dieser Regel doch im Grunde nur darum, wie groß das Land ist, das eine Landesregierung repräsentiert
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 15:38 Uhr:   

Nun ja, ein Land hat auch Infrastrukturkosten, Steuereinnahmen u. dgl. von Nicht-Staatsangehörigen. Das sind zugleich wichtige Kenngrössen etwa beim hier öfter erwähnten Länderfinanzausgleich. Insofern gibt es durchaus nachvollziehbare Gründe, weshalb das Gewicht eines Landes, vertreten durch seine Regierung, nicht allein nach den Staatsbürgern oder gar nur nach der Zahl der politisch Berechtigten gemessen wird.
In der US-Verfassung gibt es übrigens noch einen Überrest einer solchen Regelung: Demnach wurden für die Sitzverteilung im Repräsentantenhaus gerechnet: 100% der politisch Berechtigten, 0% der nicht-steuerpflichtigen Indianer (diese genossen Autonomie und gehörten somit nicht eigentlich zum US-Staat), schliesslich für die Einwohner ohne Stimmrecht (im Klartext: Sklaven) 60%.
So etwas könnte man sich auch analog für den Bundesrat vorstellen: Extraterritoriale Aufenthalter (Diplomaten u. dgl.) zählen nicht zur Landesbevölkerung, politisch Berechtigte Einwohner zählen 100%, deutsche Staatsangehörige ohne politische Berechtigung 90%, EU-Ausländer mit Kommunalwahlrecht 80%, übrige 60%. Unschön daran ist höchstens, dass damit gewissermassen Menschen "gewichtet" werden, was dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz widerspricht oder zu widersprechen scheint.

Für die Stimmenzahl im BR liesse sich auch etwa folgende Verteilung vorstellen:
Länder bis 3 Mio. erhalten 3 Stimmen; für jede Million darüber hinaus erhält das betreffende Land je eine Stimmme. Reste, die darüber hinausgehen und keine volle Million betragen, führen dann zu einem weiteren Sitz, wenn sie mindestens die Hälfte der Bevölkerungszahl des Landes mit der kleinsten Bevölkerungszahl erreichen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 30. Oktober 2006 - 17:03 Uhr:   

Ich bezweifele, daß systematische Überlegungen der hier diskutierten Art bei den politischen Beschlußfassungen eine große Rolle gespielt haben.

Bei der GG-Formulierung damals mit den Einwohnern ist meine persönliche Vermutung, daß überhaupt nicht über die diversene Varianten nachgedacht wurde, sondern die Einwohnerzahl einfach als griffiges Äquivalent zu "Landesbedeutung" genommen wurde.

Und die Stimmenverteilung ist letztlich Ergebnis eines Kuhhandels. Bei der letzten großen Veränderung nach der Wiedervereinigung ging es m. Erinnerung nach darum, daß die großen Länder sich durch das Hinzukommen von noch mehr kleinen Länder sich zu sehr majorisiert fühlten (hätten sie vielleicht das Drittel Sperr-Minorität bei Verfassungsänderungen verloren?).

Man hat ihnen also einige Stimmen mehr gegönnt, den Status Quo aber ansonsten möglichst wenig angetastet.
D.h. insbesondere durfte sich am Verhältnis Union/SPD nichts ändern. Die zufällige Regierungsmehrheit in einem Land zum Zeitpunkt der Änderung konnte also entscheidend sein für eine Stimme mehr oder weniger.

Obwohl das rote NRW deutlich größer ist als das nächstgrößte Land, mußte es auf "Augenhöhe" mit den Schwarzen Bayern und Ba-Wü bleiben.
Und im Gegenzug war klar daß das damals rote Niedersachsen in derselben Liga bleiben mußte.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2006 - 15:52 Uhr:   

Bei Wikipedia gefunden:

"Während der Entstehung des Grundgesetzes war die Frage, wie die neben dem Volkstag (Bundestag) entstehende zweite Kammer aussehen sollte, im Parlamentarischen Rat sehr umstritten. Schon beim Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee wurden zwei Alternativen benannt: Es gab das sich an den Reichsrat anlehnende Bundesratsmodell und das sich an die Paulskirchenverfassung von 1849 und den US-amerikanischen Senat in seiner Ausgestaltung vor 1913 (Wahl durch die Länderparlamente, danach jedoch freies Mandat ohne Blockzwang) anlehnende Modell. Die genaue Ausgestaltung der beiden Alternativen selbst war jedoch ebenso umstritten.

Das dem späteren Bundesrat bereits nahe stehende Modell, das die Union und die FDP zunächst favorisierten, sah eine Nichtbindung der Bundesratsmitglieder an die Weisungen ihrer Landesregierungen vor, wenngleich die Landesregierungen ihre Bundesratsmitglieder abberufen konnten und damit die Unabhängigkeit ohnehin höchst fragwürdig war. Die Sitzverteilung wiederum war zwischen SPD (Gleichheit der Länder) und Union/FDP (proportional zur Bevölkerung) umstritten. Die SPD stand jedoch dem Senatsmodell ohnehin deutlich näher und hatte dieses auch in einem Verfassungsentwurf vom Sommer 1948 präzisiert. Die FDP schlug daraufhin den Kompromiss vor, die Vertreter zur einen Hälfte von den Landtagen wählen, zur anderen Hälfte von den Landesregierungen berufen zu lassen. Ende Oktober 1948 wurde diese Frage, von der die gesamte Ausgestaltung der Gesetzgebung und der Finanzverfassung abhing, von einem Unterausschuss vertagt."
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juwie
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 12:20 Uhr:   

@Ralf Arnemann:

>Obwohl das rote NRW deutlich größer ist als das nächstgrößte Land, mußte es auf "Augenhöhe" mit den Schwarzen Bayern und Ba-Wü bleiben.
Und im Gegenzug war klar daß das damals rote Niedersachsen in derselben Liga bleiben mußte.

Bei der Verfassungsgebung war NRW allerdings noch "schwarz".
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uwe_s
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 15:08 Uhr:   

In dem Buch "Deutsche Verfassungen" hrsg. von Prof. R. Schuster (ISBN 3-442-12393-3), weist der Herausgeber auf S. 65f. darauf hin, dass mit der Neugeweichtung der Stimmen im BR die Sperrminorität der vier größten Länder bei Verfassungsänderungen beibehalten wurde und den neuen Ländern eine solche gerade nicht zukam. Das erklärt dann wohl auch die "Sprünge" in den Zahlen, die sich wie oben genannt, zu Gunsten Niedersachsens auswirken.
Eine bedenkenswerte These, meiner Meinung!
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 23:20 Uhr:   

Die 5 neuen Bundesländer haben zusammen zwar nur 19 Stimmen, mit Berlin zusammen sind es aber 23... vor Hessens Überschreitung der 6 Mio hat es gereicht, um Verfassungsänderungen zu verhindern, und nach einer westdeutschen Länderfusion würde es wieder reichen. Im Osten war nur eine Fusion konkret geplant, aber auch dabei waren die Brandenburger gegen die Fusion mit Berlin - wobei es bis auf weiteres bleiben wird.
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. November 2006 - 23:44 Uhr:   

@Christoph,

du lieferst mir selbst ein schlüssiges Argument:

"Mal im Ernst; du hast immer noch nicht ein schlüssiges Argument bieten können, außer die vage Hoffnung, das ein größeres Land effektiver arbeite. Dann müsste ja NRW super laufen. aus eigener erfahrung aber kann ich dir verraten, dass es hier nicht besser läuft als im saarland."

NRW zahlt - wenn auch wenig in den Länderfinanzausgleich ein. Wenn Nordrhein (mit dem Ruhrgebiet) ein eigenes Bundesland wäre und Westfalen ein anderes, so wäre wohl Westfalen ein Zahlerland und das Land Nordrhein ein Empfängerland. Mithin müssten alle übrigen Länder für das defizitäre Nordrhein aufkommen. Du die Existenz von NRW wird quasi der Ausgleich innerhalb von NRW internalisiert und die übrigne Länder nicht belastet (gibt schließlich noch genug andere, die durchgefüttert werden müssen).
So gesehen zeigt, wie sinnvoll die Existenz von NRW ist (wenngleich zugegebenermaßen NRW mit seiner Bevölkerungszahl auch aus meiner Sicht die Obergrenze für ein zusammengeseztes Bundesland sein sollte - keine Sorge, ich will NRW nicht mit anderen Bundesländern verschmelzen).


"deiner meinung nach müsste man berechnung anstellen, was die idealen zuschnitte für grenzen sind (das hört ja auf der läbderebene bei weitem nicht auf) und dann alle grenzen unter effizienten gesichtspunkten neu ziehen, weltweit. aber da stehen noch menschen dazwischen, die sich nicht verplanen lassen wollen."
Was du mir da unterstellst, habe ich doch nie gesagt. Ich bin durchaus nicht dafür Nationalstaaten zusammenzulegen oder ähnliches. Mir geht es lediglich um eine Reform der föderalen Ordnung in Deutschland. Und auch hierbei bin ich nicht für vollkommen willkürliche Zusammenlegungen (etwa Brandenburg und Sachsen paßt historisch überhaupt nicht - wobei die Länderzusammenlegungen durch die Allierten in Westdeutschland gezeigt haben, dass auch solche Zusammenschlüsse funktionieren können). Aber Berlin-Brandenburg gehören nun wirklich historisch zusammen.


"ich habe das gefühl, du jagst da einer fixen idee hinterher ohne eine fundierte meinung zu haben (wieviel Prozent sind es in Berlin, wie ging die wahl aus etc.)."
Also in Berlin gabs ja eine Mehrheit für den Zusammenschluß, wenn ich mich nicht sehr täusche.

"sicher hatte auch nicht jeder brandenburger, der gegen die fusion stimmte, eine fundierte meinung. aber dass er nur von der PDS aufgehetzt wurde mag zwar in dein weltbild passen, kommt der wahrheit aber genausowenig nahe,"
Das die PDS eine nicht unerhebliche Rolle spielte ist nicht zu bestreiten. Gerade in Bezug auf die Swing votes - die ohne die Kampagne der PDS zuhause geblieben oder mit Ja gestimmt hätten. Knapp geworden wäre es wohl auf jeden Fall. Aber soweit von 50,00001 % war man nun auch nicht entfernt, als dass sich das nie ändern könnte. Die Dänen hatten z.B. mal mit 70% gegen den Maastrichter Vertrag gestimmt und nach Änderungen Dänemark betreffend mit 53% dafür. Also: Swings sind da nun wirklich möglich. Im Fall Berlin-Brandenburg müsste Berlin allerdings erstmal seinen Haushalt in Ordnung bringen bzw. eine Lösung für das Problem gefunden werden (sei es auch mit einer Hilfe des Bundes - konditioniert an eine Fusion - vielleicht dann auch direkt an das Land Berlin-Brandenburg).

"wie die behauptung, die sitzaufschlüsselung im bundesrat wäre dafür verantwortlich, dass die "kleinen" nicht fusionieren wollen."
Die Behauptung ist nicht ganz unplausibel. Bremen hat mit 700.000 Einwohnern 3 Stimmen im Bundesrat. Wie viele deutsche Städte haben mehr Einwohner und 0 Stimmen im Bundesrat??? Damit hat Bremen in Bundesangelegenheiten natürlich mehr Einfluß als eine einfache Stadt in einem Bundesland. Und das dieser Einfluß 3 Stimmen ist (also fast 5% und nicht nur 1 Stimme, was nur etwas über 1% wäre) erhöht natürlich die Bereitschaft für den Erhalt dieses Einflußes zu kämpfen, obgleich man finanziell überhaupt nicht überlebensfähig ist - ohne Länderfinanzausgleich (wie eben Bremen).
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 00:00 Uhr:   

Fusionsvorschläge:
1. Berlin und Brandenburg zu Berlin-Brandenburg: Hauptstadt Potsdam.
2. Bremen zu Niedersachsen
3. Saarland und Rheinland-Pfalz zu Rheinsaarland-Pfalz; Hauptstadt Main
4. Sachsen-Anhalt und Thüringen zu Sachsen-Thüringen: Hauptstadt Weimar.
5. Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern zu Mecklenburg-Holstein


Der Fusionsvorschlag Nr. 4 würde anknüpfen an Überlegungen, die ohnehin schon in Sachsen-Anhalt in Regierungskreisen überlegt werden. Der SPD-Spitzenkandidat im Wahlkampf und heute Vize-Ministerpräsident hatte sich schon im Wahlkampf mittelfristig dafür ausgesprochen, SA mit anderen Bundesländern zu fusionieren. Gedacht war hierbei insbesondere mit Thüringen und Sachsen. Gegen eine solche Großfusion hätte ich auch nichts. Aber realistischer könnte die kleinere Variante sein. Der Freistaat Sachsen hat mit mehr als 4 Mio. Einwohnern schon eine ausreichende Größe und eine stabile Wirtschaftskraft, ebenso wie eine niederige Verschuldung, was man von Sachsen-Anhalt nicht sagen kann. Sachsen-Anhalt und Thüringen haben mit je knapp 2,5 Mio. Einwohnern auch ungefähr die gleiche Bevölkerungszahl. Es wäre also eine Fusion auf Augenhöhe. Die Landesbehörden könnten ihren Sitz in Erfurt und Magdeburg haben.
Die Hauptstadt könnte Weimar sein (in Anknüpfung an das Herzogtum Sachsen-Weimar - was in gewissen Sinne Anknüpfungspunkt für die Fusion Sachsen-Anhalt Thüringen sein könnte (ich weiß -das hatte nie diese Grenzen; ich meine nur einen sprachlichen Anknüpfungspunkt für das Bundesland Sachsen-Thüringen; Die Flagge könnte man einfach mischen: linke Seite die von Sachsen-Anhalt: gelb-schwarz, rechte Seite die von Thüringen: weiß-rot.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 09:32 Uhr:   

@juwie:
> Bei der Verfassungsgebung war NRW allerdings
> noch "schwarz".
Meine Kommentare zu "gleicher Augenhöhe" und Gleichgewicht zwischen rot und schwarz bezogen sich auf die letzte wesentliche Veränderung der Stimmgewichte 1990.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 09:54 Uhr:   

@MarcK:
> NRW zahlt - wenn auch wenig in den
> Länderfinanzausgleich ein.
Das ist ÜBERHAUPT kein Beleg dafür, daß ein größeres Land effizienter wirtschaften würde als ein kleines.

Es gibt generell überhaupt keinen Beleg für die These, daß "groß" irgendeinen Vorteil bringen würde, Zahler und Empfänger sind recht zufällig über die Größen verteilt.

Und es ist auch unsinnig, den Gesamt-Länderfinanzausgleich zu vermindern, indem man Zahler und Empfänger zusammenpackt und damit den Ausgleich "internalisiert".

Mal abgesehen davon, daß genau solche Faktoren dazu führen, daß eine Fusion (zumindestens vom Zahler-Land) abgelehnt würde - ist gibt da auch keine inhaltliche Logik.

Denn wenn man überhaupt akzeptiert, daß arme Regionen von den reichen durchgefüttert werden sollen, dann müssen natürlich alle "reichen" Länder mitzahlen, das kann kein Privatproblem eines Nachbarn sein.

Insgesamt hast Du weiterhin keinerlei stichhaltiges Argument bringen können, daß überhaupt für Fusionen spricht.
Daher lohnt es auch nicht, die weiteren Grenzzieh-Spielchen zu diskutieren.
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tg
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 11:53 Uhr:   

Was passiert eigentlich mit dem SSW im Falle einer Fusion von Schleswis-Holstein mit Hamburg und Meckelenburg-Vorpommern oder der Schaffung eines Nordweststaates aus S-H, Hamburg, Bremen, Niedersachsen?

a) Diese wirklich regionale Partei erhält keine Vertretung mehr, da es in dem größeren Staat nicht mehr für ein Mandat reicht

b) Diese auf Schleswig eingeschränkte Partei erhält ein Mandat und kann die Landespolitik im Harz oder auf Usedom mitbestimmen.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 12:04 Uhr:   

Um den SSW würde ich mir keine Sorgen machen. Er hat ja schon die Ausdehnung auf Holstein erfolgreich durchgeführt. Es gibt ja kein Gesetz, dass es Wählern verbietet, für eine Partei einer nationalen Minderheit zu stimmen, denen sie selbst nicht angehören.

Und wenn der Wähler zugunsten von Mandaten des SSW entscheidet, ist es auch vollkommen legitim, dass sie über Landespoltik im Harz und auf Usedom mitbestimmen.
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 12:16 Uhr:   

In einem vereinten Nordstaat könnte der SSW auch mit der Auflösung seiner Abkürzung als Südschwedischer Wählerverband in Vorpommern auf Stimmenfang gehen - oder gar umgetauft in Südskandinavischer Wählerverband?
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. November 2006 - 12:41 Uhr:   

@Marc K.
("4. Sachsen-Anhalt und Thüringen Hauptstadt Weimar.

Der Fusionsvorschlag Nr. 4 würde anknüpfen an Überlegungen, die ohnehin schon in Sachsen-Anhalt in Regierungskreisen überlegt werden.")

Diskutieren diese Kreise wirklich schon über Flaggen, eine Hauptstadt Weimar (mit großzügigen neuen Parlaments- und Regierungsbauten ...) und zwei Verwaltungssitze? Wo doch gerade vor ein paar Jahren in SaAnh die Regerungsbezirke aufgelöst wurden?

Das "Herzogtum Weimar" (seit der napoleonischen Zeit Großherzogtum) hieß seit 1741 richtig Sachsen-Weimar-Eisenach. Könnte man da nicht lieber Eisenach zur Landeshauptstadt machen? Dann könnte man die Hessen gleich auch noch zu schlucken versuchen.

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