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Hamburg – Zwei sehr wichtige Volksbeg...

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Frank B., HH (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 01. März 2007 - 21:03 Uhr:   

Es geht um:
"Hamburg stärkt den Volksentscheid"
und
"Rettet-den-Volksentscheid"

Hintergrund sind die Spielereien der CDU, die den Volkswillen innerhalb von drei Jahren zwei Mal mißachtete (Verkauf des LBK und Wahlrechtsänderung).

Gruß

Frank


Dazu die Meldung von
http://www.rettet-den-volksentscheid.de/index.php?page=&postid=123


Volksbegehren geschafft - Jetzt gilt es ein politisches Signal zu setzen.

Begeisterung und Stolz auf die gemeinsame Leistung herrschte heute, Donnerstag, beim Bündnis "Rettet den Volksentscheid", nachdem Staatsrat Ahlhaus in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft mitgeteilt hatte, dass die beiden Volksbegehren die Mindestzahl von 60.747 Stimmen erreicht hatten. Für die Bürgeraktion heißt dies aber noch keinen Abbruch der beiden Volksbegehren. Mehr-Demokratie-Sprecherin Angelika Gardiner: "Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger jetzt erst recht, sich noch auf den Ämtern und per Brief einzutragen, damit deutlich wird, wie groß die Unterstützung in der Bevölkerung ist. Es geht schließlich auch um ein deutliches Signal an den Senat, dass die Menschen in Hamburg nicht damit einverstanden sind, wie ihre Mitspracherechte in den letzten Jahren gekappt wurden."

Gefeiert wird am Ende der Eintragungsfrist, Montag, 05. März 2007 ab 18:00 Uhr im Frosta-Bistro in der Innenstadt. Dazu sind Sie alle herzlich eingeladen. Adresse: Große Johannisstraße 11

Zuvor gab der Landeswahlleiter am 01.03.2007 bekannt, daß die für das Quorum erforderlichen 60.747 gültigen Unterschriften für jedes der beiden Volksbegehren vorliegen:
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/pressemeldungen/2007/maerz/01/2007-03-01-bfi-pm-volksbeg.html
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 06. März 2007 - 01:55 Uhr:   

Da sich an dem nun noch notwendigen Volksentscheid mindestens die Hälfte aller Wahlberechtigten beteiligen muss und dazu noch mindestens zwei Drittel der Abstimmungsteilnehmer für den Vorschlag stimmen müssen, ist die Frage der Wahl des Abstimmungstermins entscheidend für den Erfolg der Initiative.

Die Initiatoren präferieren dafür den Termin der Bürgerschaftswahl 2008, da ansonsten das Erreichen des Quorums unwahrscheinlich ist. Der NDR berichtet dazu:

In der Hamburger CDU gibt es aber auch Überlegungen, den Volksentscheid losgelöst vom Wahltermin im Herbst 2007 abzuhalten. Bis Mitte März solle diese Frage entschieden sein, berichtet NDR 90,3.
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Frank B., HH (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2007 - 23:59 Uhr:   

Die Geschichte ist inzwischen schon weitergegangen:

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von http://www.rettet-den-volksentscheid.de/ vom 13.03.2007 - 14:30

Jeweils 100.000 Stimmen – ein tolles Ergebnis! Aber: Der Senat trickst weiter

Der Senat hat heute das Zustandekommen der beiden Volksbegehren festgestellt. Danach trugen sich für das Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid" (für freie Unterschriftensammlung) 100.062 Hamburgerinnen und Hamburger ein. Das Verfassungsänderung für verbindliche Volksentscheide unterstützten 99.882 Hamburgerinnen und Hamburger.

Dazu erklärt Manfred Brandt: „Dass sich für beide der Volksbegehren jeweils 100.000 Hamburger und damit weit mehr als die notwendigen 60.747 eingetragen haben, zeigt wie wichtig die direkte Demokratie den Hamburgerinnen und Hamburgern ist. Das freut uns sehr!“

Dennoch gehen die Tricks des Senats auch nach den beiden erfolgreichen Volksbegehren weiter. Das Vertrauen in die Landesabstimmungsleitung war noch nie so niedrig.

So reiht sich die heutige Bekanntgabe des Ergebnisses der Volksbegehren durch den Landesabstimmungsleiter Willi Beiß in die Liste der politischen Gefälligkeiten der Landeswahlleitung an den CDU Senat ein.

1.die vorzeitige Bekanntgabe des Erfolgs der Volksbegehren bereits am 01. März 2007, d.h. vier Tage vor Ende der Eintragungszeit und genau 5 min vor der Fragestunde mit Staatsrat Ahlhaus, in welcher dieser zu den Eintragungshürden Stellung nehmen sollte

2.die Auszählung der beiden Volksbegehren am Wochenende 10.-11.03.2007 mit Prämienzahlung (0,5 EURO pro Stimme) ein klarer Fall für den Rechnungshof

3.Der 24. Februar 2008 wird bereits länger als Bürgerschaftswahltermin gehandelt. Dieser Tag würde nach der heutigen Feststellung durch den Senat nun nicht mehr erreicht.

4.Durch einen extra Termin für den Volksentscheid (jetzt im Oktober oder November) fällt ein extra Wahlgang und damit erhebliche Mehrkosten an – ebenfalls ein Fall für den Rechnungshof.

Manfred Brandt: „Diese Vorgänge sind unvereinbar mit der Neutralitätspflicht eines Landesabstimmungsleiters.“

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Es geht nun um eine Woche. Finden die Wahlen zur Bürgerschaft nach Mitte Februar statt, sind die Volksentscheide extra durchzuführen, was zwar eine oder zwei Millionen extra kostet, aber die Erfolgsaussichten der Volksentscheide stark beeinträchtigt. Vermutlich wird die CDU nun einen Termin Ende Februar für die Wahlen aussuchen. Wahren Demokraten ist die Demokratie nie zu teuer, oder?

Gruß

Frank
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Frank B., HH (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 26. März 2007 - 23:54 Uhr:   

Nun soll sich die CDU-Fraktion dazu geäußert haben.

Einem Volksbegehren soll entsprochen werden.

Die Verfassungsänderung soll aber vor die Wand gefahren werden, indem sie im November solo stattfindet (Trick: Wahltermin eine Woche später). Kostet ja auch nur 2 Mio. EUR extra. Was man für das Geld alles bekäme. Die CDU fährt so in Wirklichkeit die Stadt vor die Wand.

Und die Wähler haben allen Grund, nur mal so zum Spaß zum Volksentscheid zu gehen, um den Spielereien endlich ein Ende zu bereiten.
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Frank B., HH (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 26. März 2007 - 23:58 Uhr:   

Dazu die TAZ vom 27.03.2007:

http://www.taz.de/pt/2007/03/27/a0064.1/textdruck
CDU gegen verbindliche Volksentscheide

und

http://www.taz.de/pt/2007/03/27/a0066.1/textdruck
Die Trickser von der CDU

Und ewig grüßt das Murmeltier:

"Brandt kündigte an, die Initiative werde am Ziel der Verfassungsänderung festhalten. Jetzt müsse ein günstiger Termin für einen Volksentscheid gefunden werden. Eventuell müsse das ganze Verfahren dafür wieder von vorne begonnen werden. Der Senat hatte vor zwei Wochen festgestellt, dass die beiden Bürgerbegehren jeweils von rund 100.000 Wahlberechtigten unterzeichnet wurden. Jeweils 62.500 Unterschriften hätten genügt." Quelle: TAZ 27.03.2007 - "CDU gegen verbindliche Volksentscheide"

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