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Jens Müller (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Dezember 2006 - 10:41 Uhr: | |
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81834 Wahlprüfungsausschuss: Bedenken gegen Wahlcomputer "offensichtlich unbegründet" Beschlußfassung des Bundestages voraussichtlich am 14. oder 15. Dezember ... |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Freitag, 01. Dezember 2006 - 10:47 Uhr: | |
Dazu auch die heutige Meldung: Wahleinsprüche zu negativem Stimmgewicht und Wahlcomputern zurückgewiesen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 04. Dezember 2006 - 10:58 Uhr: | |
Das ist doch eine Frechheit. Sie können ja meinetwegen Argumente für eine Zurückweisung finden. Aber das "offensichtlich" unbegründet ist dumm und arrogant. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Montag, 04. Dezember 2006 - 22:21 Uhr: | |
Offensichtlich unbegründet ist das Vehikel, um keine Anhörung durchführen zu müssen. Die letzte derartige Anhörung ist über 50 Jahre her. Allerdings ist es durchaus denkbar, daß am Ende eine Empfehlung (Prüf-, Änderungs-) an den Bundestag erfolgt, so daß der Einspruch am Ende faktisch erfolgreich war (im Sinne einer Regeländerung). In die Kategorie fällt dann auch der (natürlich offensichtlich unbegründete) Einspruch des Bundeswahlleiters gegen die Europawahl 1999. Zu den Gründen der jetzigen Ablehnungen (Wahlcomputer/negative Stimmen) läßt sich noch wenig sagen, da die Drucksache noch nicht online ist. Bei negativen Stimmen ist es die behauptete Verfassungswidrigkeit, bei der sich die Bundestag für nicht zuständig hält. Bei Wahlcomputern wird es der fehlende konkrete Manipulationsvorwurf sein, aus dem eine fehlende Mandatsrelevanz geschlossen wird und daraus dann die Offensichtlichkeit. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Samstag, 09. Dezember 2006 - 09:58 Uhr: | |
Die Drucksache (16/3600) zu den Einsprüchen ist inzwischen online http://193.159.218.145/btd/16/036/1603600.pdf (2,5 MB) Man beachte bitte auch die Einsprüche ab S. 87 (negative Stimmgewichte). Falls der Bundestag nächste Woche die Einsprüche ablehnt, benötigen die Einspruchführer 100 Unterstützer. |