Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Sachsen: Nachfolgeregelung für den La...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Sachsen: Nachfolgeregelung für den Landtag « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Veröffentlicht am Dienstag, 28. November 2006 - 15:21 Uhr:   

Habe grade die entsprechenden Texte nicht zur Hand:

In Sachsen ist nun Listenplatz 14 Peter Andreas Klose von der NPD-Liste in den Landtag gerutscht.
Listenplatz Nr 15 der NPD-Liste ist Jürgen Krumpholz, Mitarbeiter des NPD-Aussteigers Baier. Beide sind mittlerweile Mitglied der DSU. Bei der Bundestagswahl wäre ein Nachrücken nach Parteiaustritt nicht möglich; bei der Landtagswahl in Sachsen kenne ich die entsprechende Regelung nicht.
 Link zu diesem Beitrag

uwe_s
Veröffentlicht am Dienstag, 28. November 2006 - 22:06 Uhr:   

Gemäß § 47, Abs. 1, Satz 2 des Sächsischen Landeswahlgesetzes würde Herr Krumpholz tatsächlich nicht nachrücken dürfen.
Mir stellt sich nun allerdings die Frage, wie der Landeswahlleiter die Information bekommen kann, welche Listenbewerber im Laufe der Legislaturperiode aus der jew. Partei ausgetreten sind. Muss er sich auf Selbstauskünfte der potentiellen Nachrücker bzw. der betroffenen Parteien verlassen oder hat er noch andere Möglichkeiten?
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. November 2006 - 02:22 Uhr:   

Das wäre mal eine Anfrage an den Landeswahlleiter wert. Ich mach mal.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Veröffentlicht am Mittwoch, 29. November 2006 - 06:40 Uhr:   

Ich hab mal gemacht und warte auf die Antwort der Frau Wahlleiter.
 Link zu diesem Beitrag

Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Dezember 2006 - 00:26 Uhr:   

@Ralf Lang und uwe_s

Im Regelfall teilen die Parteien dem Landeswahlleiter solche Fälle sofort mit (im Zweifelsfall gibts dann vertraulich zu Händen des Wahlleiters auch schonmal die Kopie des Austrittsschreibens).
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Lang
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Januar 2007 - 09:34 Uhr:   

Und hier die Antwort der Behörde:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

für Ihr Interesse an den rechtlichen Hintergründen zur Berufung von Mandatsnachfolgern möchte ich mich recht herzlich bei Ihnen bedanken. Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1. Sind Listenkandidaten verpflichtet, einen Parteiwechsel während der Legislaturperiode anzuzeigen?

Weder die geltenden Rechtsgrundlagen zur Wahl des Sächsischen Landtages (Sächsisches Wahlgesetz - SächsWahlG, Landeswahlordnung - LWO) noch zur Wahl des Deutschen Bundestages (Bundeswahlgesetz - BWG, Bundeswahlordnung - BWO) enthalten eine Regelung, die den Bewerber zur Mitteilung seiner Parteimitgliedschaft vor der Wahl verpflichtet. Daher existiert auch keine derartige Mitteilungspflicht nach der Wahl.

Bundes- und Landeswahlrecht gehen jedoch stillschweigend davon aus, dass auf den Landeslisten nur Parteibewerber stehen (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 2 BWG, § 47 Abs. 1 Satz 2 SächsWahlG, die sich auf den Parteiaustritt von Listenbewerbern beziehen). Die Regelungen verbieten aber auch nicht die Aufnahme von parteilosen Bewerbern oder von Bewerbern anderer Parteien. Ich erinnere hier an die bei den Landeswahlleitern bei der Bundestagswahl 2005 eingereichten Landeslisten der Linkspartei.PDS, auf denen u.a. Mitglieder der WASG kandidierten.

Tatsächlich hat die Partei bzw. Fraktion, deren Sitz im Parlament nachbesetzt werden soll, ein erhebliches Eigeninteresse, auch nur Parteimitglieder nachrücken zu lassen. Daher liegt es im Interesse der Parteien bzw. Fraktionen selbst, eine Mitteilung über den Parteiaustritt eines noch nicht berufenen Listenbewerbers zu machen. Ein ebensolches Interesse kann sicherlich auch den unmittelbar nachfolgenden Konkurrenten des potentiellen Nachrückers auf der Landesliste unterstellt werden.

2. Wie erhält der Wahlleiter bzw. die zuständige Behörde Kenntnis vom Parteiwechsel/Parteiaustritt eines möglichen Nachrückers?

Ich verweise diesbezüglich auf meine Antwort zur Frage 1. Die Partei bzw. Fraktion kann den Landeswahlleiter hierüber informieren.

Ggf. ergeben sich auch aus Mitteilungen in den Medien oder aus anderen Informationen Anhaltspunkte zu einem möglichen Parteiaustritt oder Parteiwechsel. Liegen derartige Zweifel an einer Nachfolgeberechtigung vor, wird der Landeswahlleiter gehalten sein, eigene Ermittlungen anzustellen. Es kann z.B. bei der Partei bzw. Fraktion angefragt werden.

3. Inwieweit ist § 47 Abs. 1 Satz 2 SächsWahlG anwendbar auf Personen, die als Parteilose oder als Mitglied einer dritten Partei (z.B. DVU) auf den Wahlvorschlag der Partei gelangten?

Nach meiner Kenntnis existiert hierzu keine Rechtsprechung, die zur Problemlösung herangezogen werden könnte. Ggf. könnte sich der Parteieintritt eines vormals Parteilosen in eine andere Partei als diejenige, auf deren Liste er steht, die Listennachfolge berühren. Diese Auslegung orientiert sich jedoch am Sinn und Zweck der Norm und geht über deren Wortlaut hinaus. Dieser ist es, sicherzustellen, dass der Bewerber das Parteiprogramm der listeneinreichenden Partei nach wie vor unterstützt. Gerade mit diesem Programm stellte sich die Partei mit ihren Landeslistenbewerbern zur Wahl.

Bei Bewerbern mit einer Mitgliedschaft in einer anderen als der listeneinreichenden Partei ist der Austritt aus dieser Partei wohl ohne Folgen für die Listennachfolge. Wesentlich ist, dass sich der Nachfolger noch immer oder nun gerade noch mehr mit dem Programm der listeneinreichenden Partei identifiziert.


Eindeutige Regelungen zu Ihren Fragen sind derzeit im Wahlrecht nicht niedergelegt. Im Zweifel bedarf des somit der gerichtlichen Klärung der Auslegung der Rechtsvorschriften bzw. der eindeutigen Regelung durch den Gesetzgeber.

Mit freundlichen Grüßen
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Januar 2007 - 09:53 Uhr:   

Das nenne ich doch mal eine ordentliche Antwort, der Beamte hat sich Mühe gegeben.

Und ich denke auch, die angesprochenen "Lücken" im Gesetz sind akzeptabel, man kann nicht alle Eventualitäten regeln, und alle relevanten Fragen sind geklärt.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 06. Januar 2007 - 22:32 Uhr:   

@Ralf Lang
Vielen Dank.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2007 - 12:18 Uhr:   

Die NDP-Liste ist inzwischen erschöpft. Siehe etwa www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Reader/A5_NPD-Brosch_re_End2.pdf , Seite 27f. Das hieße doch, dass nach dem nächsten Ausscheiden einer Person aus der NPD die Sitzzahl des Landtags sich auf 123 verminderte und CDU und FDP mit 62 Sitzen eine Mehrheit hätten, oder?
 Link zu diesem Beitrag

Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2007 - 13:20 Uhr:   

Nein, nur wenn eine über die NPD-Landesliste gewählte Person aus dem Landtag ausscheidet (es kann dabei NPD-Mitglied bleiben), das gilt aber auch für die Abgeordneten, die nicht mehr Mitglied der Partei und NPD-Fraktion sind.
 Link zu diesem Beitrag

mma
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Mai 2007 - 14:18 Uhr:   

@Gast
Danke für die Richtigstellung meiner Formulierung, ich hatte auch das Ausscheiden aus dem Landtag gemeint.
 Link zu diesem Beitrag

Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 17:47 Uhr:   

Jeder Bewerber und jeder Gewählte sollte eigenverantwortlich - und ohne unangehme Konsequenzen durch Parteiwechsel - entscheiden, was er macht! In den Landesparlamenten gab es in den letzten Jahren einige Veränderungen zwischen den Landesparlamentswahlen und dem Ende der Amtszeit!
 Link zu diesem Beitrag

Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 17:55 Uhr:   

@M.O.
Derartige Regelungen betreffen immer nur Nachrücker, nicht diejenigen, die schon ein Mandat innehaben.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein geschützter Bereich, in dem ausschliesslich registrierte Benutzer Beiträge veröffentlichen können.
Kennwort:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite