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Stimmen-Nachzählung nach Wahlen

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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 11:53 Uhr:   

Angesichts des überaus knappen Wahlausgangs in Italien fordert derzeit Berlusconi eine Nachzählung.

Erst war von einer Nachzählung von einigen zehntausend ungültigen Stimmzetteln die Rede, jetzt von 1,1 Millionen.

Wie ist das eigentlich, in Italien oder anderswo: Auf welcher Grundlage kann man eigentlich eine Nachzählung verlangen?

1,1 Millionen für ungültig erklärte Stimmzettel scheinen mir eine enorm hohe Zahl zu sein.
Aber ohne konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten kann man wohl nicht ohne weiteres Nachzählungen verlangen.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 12:21 Uhr:   

Falls jemand italienisch kann, hier ist der Fall wohl beschrieben: http://www.repubblica.it/2006/04/sezioni/politica/elezioni-2006-8/voti-contestati/voti-contestati.html
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 13:43 Uhr:   

Berlusconi hat von Ciampi die Unterzeichnung eines Sonderdekrets verlangt hat, wonach eine umfassendere Wahlprüfung als im Gesetz vorgesehen stattfinden soll. Grundsätzlich ist also wohl keine komplette Nachzählung - auch nicht aller ungültigen Stimmen - vorgesehen. Nur die rund 40.000 im Wahllokal als Zweifelsfälle aussortierten Stimmzettel werden anscheinend routinemäßig von den an den Gerichten ansässigen Wahlkommissionen überprüft.

Vorschriften, die eine automatische Nachzählung bei knappem Wahlausgang vorsehen, kenne ich bisher nur aus den USA.

In Deutschland ist das Thema bekanntlich besonders stiefmütterlich behandelt: KLagen vor Gericht gegen die festgestellten Ergebnisse müssen von den Gerichten unabhängig davon, ob sie inhaltlich berechtigt sind oder nicht, als unzulässig abgewiesen werden. Erst der Bundestag selbst - dessen Zusammensetzung ja gerade angezweifelt wird - entscheidet Monate später über etwaige Einsprüche. Wir haben also ein Wahlprüfungsverfahren, bei dem man nur hoffen kann, daß es niemals wirklich gebraucht werden wird.
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Philipp Wälchli (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 13. April 2006 - 17:07 Uhr:   

Zusammenfassend lässt sich dem Artikel folgendes entnehmen:
Zuständig zur Behandlung von Wahlanfechtungen sind in Italien die Appellationshöfe (Berufungsgerichte), gegen deren Entscheidungen u. U. Kassationsbeschwerde (Nichtigkeitsbeschwerde) beim Kassationshof (oberstes ordentliches Gericht Italiens) eingelegt werden kann. Die Prüfung von Wahlbeschwerden erfolgt durch je 3 Richter unter Beizug von Kanzlisten, einer Wahlkommission und Parteivertretern. Das Gesetz schliesst die Nachprüfung der bereits gezählten und für gültig erklährten Stimmen ausdrücklich aus. (Ein entsprechendes Sonderdekret wäre wohl auch verfassungswidrig?)
Es geht tatsächlich um die rund 43'000 Stimmen der Wahl zum Abgeordnetenhaus, deren Gültigkeit bestritten ist und die nicht gezählt wurden. Die Gerichte müssen nun entscheiden, welche davon gezählt werden müssen und welche ungültig bleiben.
Dabei geht es um folgende Ungültigkeitsgründe:
Ob der Wille des Wählenden eindeutig zum Ausdruck kommt oder nicht, ob eine Unklarheit vorsätzlich oder irrtümlich entstanden sei; ob neben dem Kreuz für die Wahlentscheidung eine sog. Kennzeichnung angebracht sei.
Bei letzterem Grund geht es vor allem darum, dass offenbar etliche Wähler den Namen des Partei- bzw. Listenführers zusätzlich hingeschrieben haben, was nach dem von 1957 stammenden Wahlgesetz an sich ungültig ist (eine verpönte "Kennzeichnung"). Es kann aber sein, dass die Gerichte solche Fehler zulassen, weil neben der Parteibezeichnung heute auch die Namen der Parteiführer angegeben sind - es wäre also eigentlich unsinnig zu verbieten, einen Namen verwenden zu dürfen, der auf dem Wahlzettel an sich schon steht; hingegen kann es nicht zulässig sein, bspw. selbst zu unterschreiben (weil damit das Wahlgeheimnis durchbrochen würde).
Weil der Unterschied zwischen beiden Lagern bei der Abgeordnetenhauswahl nur rund 25'000 Stimmen beträgt, könnten die 43'000 ungewerteten Stimmen das Ergebnis im Prinzip kippen; wenn aber die Anhänger beider Lager etwa gleich oft einen Fehler begangen haben, dann dürfte sich das Verhältnis auch unter diesen Stimmen nicht sonderlich von jenem bei den bereits gezählten unterscheiden.
Bei der Senatswahl sind offenbar weniger Stimmzettel angefochten, das Ergebnis zudem deutlicher ausgefallen, so dass eine Änderung eigentlich nur beim Abgeordnetenhaus möglich wäre.

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