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Hamburg – Änderung des Volksabstimmun...

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Frank Bokelmann (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. April 2006 - 23:34 Uhr:   

Moin,

die CDU hat beim HVerfG eine fette Niederlage eingefahren. Nach einem am 31.03.2006 verkündeten Urteil ist die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes teilweise verfassungswidrig (Az.: HVerfG 2/05).

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/verfassungsgericht/aktuelles/presseerklaerungen/pressemeldung-2006-03-31-verfg-01.html

Insbesondere ist danach das Verbot der Durchführung von Volksentscheiden an Wahltagen verfassungswidrig. Erfolgreiche Volksinitiativen werden trotzdem in HH in Zukunft eher selten sein. Das Volksbegehren, der schon bisher schwierigste und schweißtreibendste Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Volksentscheid, wurde von der CDU gerichtsfest torpediert (jetzt nur noch Amtseintragung). Nur eine Altinitiative genießt insoweit noch "Bestandsschutz".

Eigentlich ist das egal, da Bürgerschaft und Senat derzeit ohnehin alle Volksentscheide durchbrechen, die das Durchregieren stören.

Gruß

Frank Bokelmann
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 15:02 Uhr:   

@Frank
"Eigentlich ist das egal, da Bürgerschaft und Senat derzeit ohnehin alle Volksentscheide durchbrechen, die das Durchregieren stören."

Dafür sind sie von ihren Wählern gewählt worden. Ich kenne viele CDU-Wähler, die sagen "ich gehe nicht zum Volksentscheid (den Ausdruck Bürgerentscheid kennt kaum einer), weil Ole das ja in der Bürgerschaft wieder gerade biegen kann". Die wären enttäuscht, wenn ihre Partei das Ergebnis nicht wieder einkassiert. O-Ton einer jüngeren Dame (so um Mitte 30): "Wer sich für so etwas engagiert, ist eh entweder ein grüner Spinner oder hat keinen Job und deshalb zuviel Zeit. Ich wähle die Bürgerschaft, damit die die Gesetze beschliessen, dafür werden die schließlich bezahlt und nach vier Jahren kann ich gucken, ob mir das Ergebnis gefällt."
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John Rawls
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 15:16 Uhr:   

Leider gibt es soviele "jüngere Damen (so um Mitte 30)", dass der Hinweis auf den "O-Ton" mich irgendwie an die früher gerne verwandte Formulierung "..., so eine Stimme aus dem Kreise der Werktätigen" gemahnt.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. April 2006 - 15:24 Uhr:   

Wenn die Dame die Spielregeln nicht kapiert, hat sie halt Pech.
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 06. April 2006 - 00:06 Uhr:   

@(unregistrierter Gast)
Sie hat die Spielregeln sehr wohl kapiert. Sie weiß nämlich, daß die Bürgerschaft als gesetzgebendes Organ jeden Volksentscheid durch eine Gesetzesänderung wieder aufheben kann und der Senat jedes Bürgerentscheidsthema via Evokation an sich ziehen kann und vertraut darauf, daß die von ihr gewählten Repräsentanten das auch tun. Glaubt man Frank Bokelmann, dann ist ihr Vertrauen ja auch bisher nicht enttäuscht worden.

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