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Trier: 1147 Briefwahlzettel bei Bunde...

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elliptic (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 04:22 Uhr:   

27.03.2006
Bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl am 18. September vergangenen Jahres sind im Trierer Rathaus 1147 durch Briefwahl abgegebene Stimmen versehentlich nicht berücksichtigt worden. Das gab die Stadt Trier am Montag bekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

[...]

Die übersehenen Briefwahlzettel werden nach Mitteilung der Stadt Trier in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter nicht mehr ausgezählt. Sie würden zu keiner Veränderung des Endergebnisses für den Wahlkreis 205 führen.

[...]
Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst wurden für den Bereich Trier im Wahlkreis 205 insgesamt 13 583 Anträge auf die Erteilung eines Wahlscheins gestellt. Neben dem Landes- und Kreiswahlleiter wurden die Dienstaufsichtsbehörde ADD und die Fraktionen des Stadtrates informiert.

http://www.intrinet.de/volksfreund/ticker/art1129,954671.html?fCMS=b05b0c4d6bd228045e7f32497a5c6aa2

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Spiegel Online berichtete auch.

Kann ein Einfluss auf die Mandatsverteilung im Bundestag wirklich voellig ausgeschlossen werden?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Dienstag, 28. März 2006 - 09:06 Uhr:   

Wenn es noch mehr solcher Schubladen gibt, dann nicht, so stimmt das aber: zum Nachrechnen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 17:57 Uhr:   

Es müssten aber wohl schon ziemlich viele Schubladen sein. Die geringste Zahl zusätzlicher Stimmen würden wohl die Grünen benötigen - bei rund 16.000 zusätzlichen grünen Stimmen in Rheinland-Pfalz verlieren die hessischen Grünen ihr fünftes Mandat an die Parteifreunde aus Rheinland-Pfalz. Für einen Mandatswechsel zwischen den Parteien wäre wohl durchweg eine sechsstellige Mehr-Stimmenzahl für eine Partei erforderlich, oder übersehe ich eine Kombination?

Damit die 16000 realistisch zusammenkommen können, müssten wohl wenigstens 100000 rheinland-pfälzische Stimmzettel aller Parteien irgendwo gefunden werden (man weiß ja vor dem Auszählen nicht, für wen da gestimmt wurde), eher noch die doppelte Anzahl (Die Grünen hatten ja 8 % aller Stimmen). Ab wieviel Stimmzetteln würde denn in der Praxis wirklich ausgezählt werden? Ab der theoretisch benötigten 16000 oder ab irgendeiner realistisch denkbaren Zahl?

Wie sieht das eigentlich hinsichtlich der Wahlkampfkostenerstattung aus? Da die Berechnung pro Stimme erfolgt, müsste doch eigentlich trotzdem eine Auszählung erfolgen?
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 21:37 Uhr:   

@Good Entity
Ab wieviel Stimmzetteln würde denn in der Praxis wirklich ausgezählt werden? Ab der theoretisch benötigten 16000 oder ab irgendeiner realistisch denkbaren Zahl?

Dazu gibt es ja nicht viele Beispiele in der Praxis. Grundsätzlich müsste ab der Zahl nachgezählt werden, ab der es eine Mandatsrelevanz geben könnte. Eine "realistische" Zahl bedarf ja immer einer subjektiven Einschätzung, welche hier keinen Platz haben darf.

So war das dann auch bei den Berliner Zweitstimmen, die 2005 nachgezählt wurden (Siehe dazu das Schreiben des Bundeswahlleiters an den damaligen Berichterstatter in den Verfahren der immer noch anhängigen Wahlprüfungsbeschwerden zu Wahl 2002.)
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Demokrat (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. März 2006 - 23:12 Uhr:   

@Good Entity
"Wie sieht das eigentlich hinsichtlich der Wahlkampfkostenerstattung aus? Da die Berechnung pro Stimme erfolgt, müsste doch eigentlich trotzdem eine Auszählung erfolgen?"

Da die Frage der Höhe der staatlichen Teilfinanzierung (Wahlkampfkostenerstattung gibt es nicht mehr, bitte endlich mal lernen) nichts mit dem Wahlrecht zu tun hat, kann ich eine Wahlanfechtung mit dem Ziel der Auszählung sicherlich nicht auf eventuell entgehende staatliche Zahlungen gründen, so daß das wohl nichts wird.
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Sole (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 13:59 Uhr:   

Das dürfte von der Höhe her im Egal-Bereich liegen. Nicht zuletzt wegen der Kappung.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 31. März 2006 - 20:53 Uhr:   

@Matthias Cantow: In der Tat, zum Glück gibt es nicht viele Beispiele in der Praxis. Es leuchtet ein, wenn der Bundeswahlleiter die Frage davon abhängig macht, ob eine Mandatsrelevanz nicht von vornherein ausschließen ist, wie in seinem Brief.

@Sole: Das ist schon klar, vor allem im vorliegenden Fall, wo alle Parteien etwa die gleiche Chance haben, einen Vorteil oder Nachteil zu ziehen. Das könnte aber anders aussehen, wenn eine Schublade mit zigtausend Stimmzetteln in Berlin-Marzahn oder in Oberbayern auftaucht und daher ziemlich klar ist, dass dramatisch überproportional viele Stimmen der PDS beziehungsweise CSU auszuzählen wären. Oder wenn bei einer Wahl eine Partei gerade äußerst knapp unter der kritischen 0,5 % bzw. 1,0 % Grenze liegt und sich gerade in dem betroffenen Wahlbezirk noch ein leicht überdurchschnittliches Ergebnis erhofft.

Oder eine Partei (womöglich die NPD) liegt gerade bei 1 und etwas % und die gefundenen Stimmzettel könnten gut reichen, um sie unter 1 % zu drücken.

Und zumindest bei diesen Fällen frage ich mich schon, ob die Logik von @Demokrat aufgeht. Das Parteiengesetz legt in § 18 einen ausdrücklichen finanziellen Anspruch fest, der als eine der Berechnungsgrundlagen das amtliche Endergebnis der Wahl(en) hat. Und dieses Endergebnis sei nun offenkundig und nachweislich und in relevanter, wenn auch gerade noch nicht mandatsrelevanter Weise falsch.

Zu Bedenken ist auch der "mandatsrelevante" Fall. Wird nämlich dann nachgezählt, wird das amtliche Endergebis korrigiert, auch wenn sich bei den Mandaten schließlich doch nichts ändert. Also wird das korrigierte Ergebnis Grundlage für die Berechnung. Damit fehlt dann die Gleichbehandlung zum Beispielfall.

Wie sieht es also aus? Nachzählung wirklich ausgeschlossen?

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