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Nachwahl zum Sächsischen Landtag!

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Görd (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 27. November 2005 - 04:19 Uhr:   

Freie Presse vom 26.11.2005 Seite 5

"Landtagswahl von 2004 bleibt gültig

Leipzig. Die Landtagswahl in Sachsen vom Herbst 2004 bleibt gültig. Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig wies gestern eine Klage der parteilosen Dresdnerin Barbara Lässig als unbegründet zurück. Sie hatte Rechtsverstöße bei der Aufstellung der PDS-Wahlliste, bei der sie erfolglos kandidiert hatte, geltend gemacht.
In Leipzig indes wurde die Wahl teilweise annulliert: Im Wahlkreis 31 hatte Wolfgang Denecke (PDS) wegen einer zu spät eingereichten Erklärung nicht als Direktkandidat antreten dürfen. Wahlsieger Rolf Seidel (CDU) verliert nun sein
Mandat, die Erststimmen-Abgabe wird wiederholt. (afp/hk)"

Bekannterweise wurde durch Überhangmandate der CDU eine schwarz-gelbe Koalition verhindert, da Ausgleichsmandate an SPD und PDS gingen.

Frage, wenn die CDU nun bei der Nachwahl ihr Direktmandat wieder verliert, verlieren dann auch SPD und PDS ihre Ausgleichsmandate?

Vor allem für die SPD sollte es also im Interesse sein, dass die CDU das Direktmandat holt, falls Ausgleichsmandate aberkannt werden könnten. Für die FDP und falls die CDU lieber mit der FDP koalieren wöllte, wäre ein Verlust des Direktmandats dann besser (außer für den einen Abgeordneten). Es stellt sich aber die Frage, ob die CDU jetzt noch eine Koalition mit der FDP überhaupt will. Zum einen ist immer noch unklar aus welchen Fraktionen die zusätzlichen "NPD-Stimmer" kommen und zum anderen wäre es für Milbradt sehr gefährlich sich auf eine nur knappe Mehrheit von einer Stimme zu stützen, da er innerparteilich nicht unumstritten ist.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 27. November 2005 - 11:26 Uhr:   

Es ist denkbar, daß dazu was in der Entscheidung steht, also Parlamentsgröße 124 bleibt bestehen.

Bei einer völligen Neufeststellung des Landesergebnisses und einer Niederlage des CDU-Kandidaten, würden CDU, PDS, SPD je einen Sitz verlieren, mit Vorteil für die CDU und theoretischer CDU/FDP Mehrheit. Angesichts des bewiesenen Stimmverhaltens ist eine Einstimmenmehrheit im Landtag aber vermutlich keine ausreichende Mehrheit.

Meldung zur Entscheidung - Meldung vom 1.6.2005
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Frank Schmidt (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 27. November 2005 - 15:41 Uhr:   

Wem darf eigentlich das Mandat entzogen werden, und auf welcher Grundlage?
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Thomas Frings (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 15:27 Uhr:   

Schwarz-Gelb hätte auch beim Verlust eines CDU-Direktmandates keine Mehrheit. Zwar ergäbe sich bei der Neufeststellung des Wahlergebnisses dann eine Mehrheit von einem Sitz, aber wenn ein CDU-Mandatar ausscheidet, ist die Mehrheit wegen des Nachrückerurteils wieder futsch (für den einzigen Überhänger gibt es keine Ausgleichssitze). Und der Fall ist bereits eingetreten, de Maiziere ist ja bekanntlich neuer Kanzleramtsminister.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 20:22 Uhr:   

Ob in das erste Überhangmandat nicht nachgerückt werden kann, halte ich noch für ungewiß. Immerhin ist Böhmer in Sachsen-Anhalt in ein teil- oder nicht ausgeglichenes Überhangmandat nachgerückt. Ein einzelnes Überhangmandat wäre durch die Feststelleung, daß die Gesamtsitzzahl entsprechend erhöht ist, wieder durch den Proporz abgedeckt (Im Gegensatz zum Brandenburger Nachrücker-Urteil, bei dem diese Feststellung gerade nicht erfolgt ist).

Inzwischen sind die Urteilstexte online.
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Frank Schmidt (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 14:27 Uhr:   

Nochmal: wie kommt der Entzug des Mandats für Stasi-Täter zustande? Laut dem Wahlrechtslexikon hier auf wahlrecht.de ist der Entzug des passiven Wahlrechts durch Richterspruch auf 5 Jahre begrenzt (oder, vermutlich, die Dauer einer längeren Freiheitsstrafe).

Würde dies nur für Fälle gelten, wo die Stasi-Taten erst jetzt bekannt werden (oder erst jetzt als schwer erkannt werden), oder läßt man die Täter laufen und entzieht das Wahlrecht erst, wenn sie gewählt werden? Letzteres wäre meiner Ansicht nach undemokratisch.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 03. Dezember 2005 - 14:53 Uhr:   

Artikel 118
http://www.slpb.de/infoseiten/download/Verfassung.pdf
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mufti (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 05. Dezember 2005 - 12:33 Uhr:   

Für Wahlkreismitarbeiter sind solche Urteile natürlich immer doppelt schwer. Die haben im Gegensatz zu ihrem Abgeordneten oft einen sehr viel schwereren Gang anzutreten.

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