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(Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 11:05 Uhr: | |
Hallo, hätte da eine mal eine Frage an die Staatsrechtler. Gibt es eine Regelung, welche festlegt innerhalb welchen Zeitraums Koalitionsverhandlungen abgeschlossen werden müssen? Wo finde ich die Regelung, dass die zur Zeit noch amtierende Regierung nicht ewig im Amt bleiben kann, solange keine neuer Bundeskanzler gewählt wurde. Klar die Amtsgeschäfte führt die alte Regierung solange weiter bis es eine neue Regierung gibt, aber gibt es Fristen für die Regierungsbildung. Könnten die derzeitigen Verhandlungen zwischen SPD und Union theoretisch noch zwei Jahre dauern? Habe im GG keine entsprechende Regelung gefunden. Danke für alle Antworten. |

Lars Tietjen (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. November 2005 - 12:56 Uhr: | |
Es gibt wohl keine Frist. Siehe dazu auch diese kurze Darstellung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: http://www.bundestag.de/bic/analysen/2005/2005_09_28.pdf |
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