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Denker
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2005 - 18:56 Uhr: | |
Weiß jemand, aus welcher Norm sich ergibt, dass der Bundeskanzler und seine Minister deutsche Staatsbürger sein müssen? Das GG enthält eine solche Norm nicht. |

Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 03. November 2005 - 19:28 Uhr: | |
Auch andere Normen enthalten keine solche Bestimmung, trotzdem geht man davon aus, daß der Bundeskanzler das passive wahlrecht besitzen muß, siehe auch: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/42/1736.html?1112961830 |
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