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Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 20:20 Uhr: | |
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,377980,00.html NEUER BUNDESTAG Dutzende Anfechtungen gegen die Wahl Von Lars Langenau Gegen die Bundestagswahl sind mittlerweile mehr als 60 Einsprüche beim parlamentarischen Ausschuss für Wahlprüfungen eingegangen. Täglich werden es mehr. Doch sie sind nur der erste Schritt vor einer möglichen Beschwerdeflut in Karlsruhe. Hamburg - Ist bei der Bundestagswahl auch wirklich alles verfassungsgemäß zugegangen? Sind die 219.000 Wähler, die in Dresden erst am vergangenen Sonntag zur Wahlurne gebeten wurden, nicht durch die Veröffentlichung des Ergebnisses am 18. September doch entscheidend beeinflusst worden? Mussten sämtliche fehlerhaften Briefwahlzettel aus dem Ausland wirklich ungültig bewertet werden? Durfte die Linkspartei tatsächlich mit der WASG eine gemeinsame Listenverbindungen eingehen? Bevor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich mit all diesen und noch weiteren Fragen auseinandersetzen muss, werden sie zunächst den Wahlprüfungsausschuss des neu gewählten Bundestages beschäftigen. Der Ausschuss, der sich erst noch konstituieren muss und sich aus neun Bundestagsabgeordneten zusammensetzt, sieht sich umgehend mit einer Menge Arbeit konfrontiert: Nach Angaben aus der Bundestagsverwaltung sind bislang "mehr als 60 Wahleinsprüche mit den unterschiedlichsten Aspekten" beim Ausschuss eingegangen. Täglich werden es mehr. Bis zu zwei Monaten nach der Wahl können die Einsprüche noch bei dem Gremien eingereicht werden. Und bis zum 18. November ist noch eine Menge Zeit. Dann wird das Gremium einen Fall nach dem anderen prüfen und gegebenenfalls auch die Stellungnahmen einzelner Wahlbehörden einholen, bei denen etwas schief oder unvorhergesehen gelaufen ist. So will jetzt auch der CDU-Kreisverband Dortmund wegen des Versands von falschen Wahlscheinen Einspruch gegen die Wertung des Wahlergebnisses einlegen. Sollte der Ausschuss dem Einspruch stattgeben, könnte die Wahl in den beiden DortmunderBezirken 143 und 144 wiederholt werden. In Dortmund waren etwa 10 000 der rund 85 000 per Briefwahl eingesandten Stimmzettel ungültig, weil sie vertauscht worden waren. Die CDU wolle mit ihrem Einspruch auf eine "Rechtsverletzung" hinweisen, die durch die Wahlpanne verursacht worden sei, sagte der Geschäftsführer des CDU-Kreisverbandes Dortmund, Ralf Binnberg. Zwar rechnet sich die Partei wegen des klaren Sieges der SPD-Direktkandidaten bei den Erststimmen keine Chancen aus. Wegen der komplizierten Gewichtung der Zweitstimmen sei es aber möglich, dass ein paar tausend Stimmen mehr für die Union dem CDU-Kandidaten des Wahlkreises Lippe I, mit dem ungewöhnlichen Namen Cajus Julius Caesar, doch noch den Einzug in den Bundestag sichern könnten, hieß es. REUTERS Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: "Der Gang nach Karlsruhe ist beschlossene Sache" Auch Elvira Ibraimkulova, Chefin der Deutschen Zukunftspartei mit 385 Mitgliedern, will an ihrer bereits angekündigten Wahlanfechtung festhalten. Die saarländische Direktkandidatin war am 14. September in einem Musterverfahren des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts noch abgewiesen worden. Doch die Begründung war rein technokratisch: Eine Wahlanfechtung kann laut Grundgesetz und Bundeswahlgesetz erst nach der Wahl erfolgen. "Wenn unser Einspruch vom Wahlausschuss abgeschmettert wird, ist der Gang nach Karlsruhe beschlossene Sache", sagte sie heute zu SPIEGEL ONLINE. Das Direktmandat des Wahlkreises 160 für den CDU-Kandidaten Andreas Lämmel sei "nicht unter legitimen Umständen entstanden", da die Wähler in Dresden wussten, dass Angela Merkel "in geschwächter Position steht". Dieses Ergebnis sei durchaus unter "dem Aspekt der Ost-Solidarität im der Ost-Kanzler-Kandidatin" zu werten, meint Ibraimkulova. Zudem hätten in Dresden mehr Einwohner als in ihrer Landeshauptstadt Saarbrücken gewusst, dass sich Joschka Fischer bei den Grünen zurückziehen wolle. Schon allein dadurch könne von Gleichheit keine Rede sein. Ibraimkulova sprach sich nun dafür aus, dass Gerhard Schröder (SPD) zwei Jahre die Kanzlerschaft weiterführt, "weil es im Bundestag eine legitime Mehrheit links von der Mitte gibt". Zudem forderte sie eine Änderung des Wahlrechts, damit bei zukünftigen Parlamentswahlen jeder Direktkandidat einen Ersatzkandidat hat und es nicht zu einer Wiederholung der Dresdner Zustände kommen könne. Nach der Bundestagswahl 2002 gingen in den zwei Monaten insgesamt 520 Einsprüche beim Wahlausschuss ein, die sich damals aber vor allem auf Vorwürfe über einen angeblichen Wahlbetrug von Rot-Grün bezogen hatten. In Karlsruhe ist derzeit noch keine Beschwerde eingegangen, teilte das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit. Doch das kann noch kommen, wenn alle, die ihren Gang nach Karlsruhe angekündigt haben, ihn tatsächlich auch umsetzen werden. |

Dave Remmel (dave)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 21:28 Uhr: | |
Imo nur der verzweifelte Versuch irgendjemanden für das ungeliebte Ergebnis verantwortlich zu machen... ändern wird das nichts.... |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 22:04 Uhr: | |
Ich sehe dies in der Dresden-Sache nicht ganz so. Hier ist ja in der Tat taktisch gewählt worden, weil das Wahlergebnis vom 18. September veröffentlicht worden ist. Es geht wohl nicht um die Nachwahl an sich, sondern darum, dass die Ergebnisse der Bundestagswahl veröffentlicht worden sind, bevor die Nachwahl stattfand. Die Vergleiche zu den Nachwahlen 1961 und 1965 ziehen meines Erachtens nicht, weil hier das Ergebnis der Wahlen eindeutig fest stand. Denn wenn - in einem vergleichbaren Fall - das Hessische Wahlprüfungsgericht 1995 einen eklatanten Wahlfehler in der vorzeitigen Veröffentlichung der Landtagswahlergebnisse feststellte, der nur deshalb nicht zur Ungültigkeit der hessischen Landtagswahl 1995 führte, weil die Mehrheitsverhältnisse durch die damalige Bensheimer Nachwahl (auch dort war vor der Wahl eine Kandidatin der NPD oder Republikaner, genau weiß ich es nicht mehr, gestorben), führte, könnte dies durch das offenbare taktische Wählen in Dresden durchaus relevant werden. Man kann nämlich meines Erachtens durchaus argumentieren, dass aufgrund der Kenntnis des Bundestagswahlergebnisses in Dresden CDU und FDP Wahlabsprachen treffen konnten, die dazu führten, dass die Union nicht 41 000 Zweitstimmen bekam und somit nicht durch "negatives Stimmgewicht" ein Mandat in Sachsen einbüßte. Mit Sicherheit hätte die Union, wenn die Dresdener Wahlen auch am 18. September stattgefunden hätten, nur 225 statt 226 Mandate. Also: nicht die Nachwahl ist rechtlich problematisch, sondern die Veröffentlichung der vorläufigen Wahlergebnisse der Bundestagswahl vom 18. September. Mal abwarten, was da kommt. Da wir aber vermutlich bald Neuwahlen haben, bin ich gespannt, inwieweit die Wahleinsprüche zu dieser Wahl überhaupt behandelt werden. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 22:14 Uhr: | |
Vor allem ist das negative Stimmgewicht, das zu solchem Unfug führt, rechtlich problematisch. Wenn es bald (*) Neuwahlen gibt, versickern die Verfahren im Sande. (* innerhalb der nächsten drei Jahre). |

Sole
| | Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 22:23 Uhr: | |
" Durfte die Linkspartei tatsächlich mit der WASG eine gemeinsame Listenverbindungen eingehen?" Nein, durfte sie nicht und hat sie auch nicht gemacht. |

Görd
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 01:13 Uhr: | |
Das Thema Linkspartei sehe ich tatsächlich als das wohl mit den größten Chancen, die ich dennoch bei unter 50% ansetze. |

The Joker
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 01:26 Uhr: | |
Was wäre im Falle der Linkspartei die Konsequenz einer erfolgreichen Klage? Wahlwiederholung oder Aberkennung der Mandate? (Letzteres kann ich mir auf Grund der Aberkennung der KPD-Mandate 1933 weder juristisch noch politisch vorstellen) |

Dave Remmel (dave)
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 09:54 Uhr: | |
Ich denke, dass sich in der Dresdenfrage da vorher schon einige Juristen mit beschäftigt haben. Es war ja vorrauszusehen, dass da Klagen kommen. Das beste wäre wahrscheinlich gewesen, wenn man, anstatt die Ergebnisse nicht zu veröffentlichen, die komplette Wahl einfach zwei Wochen verschoben hätte ;-) Gruß, Dave |

Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 10:01 Uhr: | |
@Dave "Ich denke, dass sich in der Dresdenfrage da vorher schon einige Juristen mit beschäftigt haben." Das mag sein, aber was bedeutet das für die rechtliche Beurteilung durch das Bundesverfassungsgericht? Nichts. |

Görd
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 02:29 Uhr: | |
@The Joker Wenn eine Partei unberechtigt zu einer Wahl zugelassen worde, gibt's IMHO eine Wahlwiederholung. Jederfalls ist mir eine Kreistagswahl bekannt, wo dies geschah (Die dortige Partei hatte Unterstützerunterschriften gefälscht). Um Mandate abzuerkennen, müsste die Partei schon verboten werden. |

Matthias Cantow
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 13:14 Uhr: | |
Der ehemalige Verfassungsrichter und Berichterstatter in Wahlprüfungsverfahren, Hans-Joachim Jentsch, äußerte sich gegenüber der FAZ zu dem Nachwahl-Problem. „Blutleere Gleichheitsdogmatik” Die Nachwahl in Dresden hält Jentsch, der im Zweiten Senat auch für das Wahlrecht zuständig war, für verfassungsrechtlich nicht problematisch. Das Argument, daß die Dresdner Bürger taktisch ihre Erst- und Zweitstimmen in Kenntnis des sonstigen Wahlausgangs hätten verteilen können und ihre Stimmen dadurch mehr Gewicht hatten, wies Jentsch zurück und warnte vor einer „blutleeren Gleichheitsdogmatik”. Hier handele es sich eher um eine Ungleichheit in den tatsächlichen Bedingungen, weniger in den rechtlichen Möglichkeiten. Man könne niemals absolut gleiche Ausgangsbedingungen schaffen, sagte Jentsch, der anfügte: „Man braucht sehr viel Staat, um diese Gleichheit durchzusetzen.” Schön, dass sich Jentsch jetzt dazu äußert, nachdem er es in den noch anhängigen Wahlprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Wahlgleichheit in eindreiviertel Jahren nicht geschafft hat, diese zu einer Entscheidung zu bringen. Mit seiner Bemerkung: „Hier handele es sich eher um eine Ungleichheit in den tatsächlichen Bedingungen, weniger in den rechtlichen Möglichkeiten“ hat er natürlich Recht, denn für die Dresdner galt dasselbe in Teilen absurde Wahlrecht, wie für die Wähler in den übrigen 298 Wahlkreisen auch, nur dass es – wegen der besseren Aufklärung durch die Medien – ein höherer Anteil der Wähler begriffen hat. Diese Problematik wurde schon von den Beschwerdeführern zur Bundestagswahl 1998 (und jetzt 2002) versucht, ihm begreiflich zu machen. Bisher bestritt Jentsch jedoch, dass organisiertes taktisches Wählen möglich sei, was ja nun auch für ihn hinreichend erkennbar geworden sein dürfte. Nun wird er es auf die außergewöhnlichen Umstände in Dresden schieben (obwohl es ja rechtlich keinen Unterschied gibt, wie er meint). Vielleicht ist es ganz gut, dass er nicht mehr Richter ist, sonst wäre eine Rechtsentwicklung auf diesem Gebiet erst in der übernächsten Legislaturperiode möglich. |

Wahlrechtskritiker (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. Dezember 2005 - 15:37 Uhr: | |
Soweit ich das überblicke, ist hier im Forum noch nicht bekannt, daß der Zweite Senat bereits am 6.7.05 BVR Mellinghoff zum Nachfolger von BVR Jentsch als Berichterstatter für das Rechtsgebiet 'Wahlrecht' bestellt hat. |

AeD (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. Dezember 2005 - 16:23 Uhr: | |
Hier dazu die Anlage der Geschäftsverteilung vom 06.07.2005, in der Richter und die Rechtsgebiete aufgeführt sind, in welchen sie zum Berichterstatter bestellt werden. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. Dezember 2005 - 16:33 Uhr: | |
Immerhin ist das Parlamentsrecht von di Fabio zu Broß gewechselt, so daß die Wischiwaschi-Blabla-Entscheidungen á la Vermittlungsausschuss und Bundestagsauflösung der Vergangenheit angehören dürften. |

MMA (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 29. Juni 2006 - 17:29 Uhr: | |
Der BT hat heute weitere Einsprüche gegen die BTW zurückgewiesen: http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_0606292.html |
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