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Kanzlerwahl-Art63GG iVm Art.121GG: Wa...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Kanzlerwahl-Art63GG iVm Art.121GG: Warum absolute Mehrheit? Enthaltungen möglich? « Zurück Weiter »

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thommy
Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 18:11 Uhr:   

Die Ausdrücke in Art.63 Absatz 2 und 3 sind wohl gleich zu verstehen?!
Kann man sich bei der Wahl der Stimme enthalten (Quelle)? Wieso kommt man in Absatz 2 bei Mehrheit auf absolute Mehrheit?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 19:07 Uhr:   

Für die Kanzlerwahl ist nach Art. 63 Grundgesetz die absolute Mehrheit der Stimmen erforderlich, das heißt, die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages muß mit "ja" für den vom Bundespräsidenten im 1. Wahlgang bzw. den von den Fraktionen und Abgeordneten des Bundestages in der zweiten Wahlphase stimmen. Enthaltungen wirken hier de facto wie Nein-Stimmen. Auch beim dritten Wahlgang gilt ja, dass der Bundespräsident nur einen Kandidaten ernennen muss, der die absolute Mehrheit der Mitglieder, also mindestens die Hälfte aller Ja-Stimmen im Bundestag vereinigt. Auch hier wirken sich Enthaltungen de facto wie Nein-Stimmen aus.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 20:37 Uhr:   

"Auch hier wirken sich Enthaltungen de facto wie Nein-Stimmen aus."

Nein, sie sind mitentscheidend dafür, ob wenigstens die relative Mehrheit zustande kommt.
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Fragender
Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 21:40 Uhr:   

@Thomas Frings
Was passiert eigentlich bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang? Wird dann solange gewählt, bis keine Stimmengleichheit mehr vorliegt, entscheidet das Los oder wird einfach festgestellt, daß es keinen Kandidaten mit relativer Mehrheit gibt. Falls letzteres: Kann dann der Bundespräsident einen der beiden nach Gusto ernennen (falls er den BT nicht auflösen will) oder muß er den Bundestag auflösen?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 26. September 2005 - 19:42 Uhr:   

Die Enthaltungen wirken sich de facto wie Nein-Stimmen dann aus, wenn es darum geht, dass in einem dritten Wahlgang der Kanzlerkandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages benötigt. Denn nur dann ist der Bundespräsident verpflichtet, den Gewählten zu ernennen. Ansonsten - bei relativer Mehrheit im dritten Wahlgang - ist es natürlich schon so, dass Enthaltungen gravierend sind. Wenn sich - bei Nichteinigung auf eine Große Koalition - in einem dritten Wahlgang Angela Merkel und Gerhard Schröder gegenüberstehen, so ist es natürlich entscheidend, ob sich die Linkspartei bei den Wahlgängen der Stimme enthält oder ob genügend Abgeordnete dieser Partei Gerhard Schröder zu einer relativen Mehrheit vor Angela Merkel verhelfen, die er bei kompletter Enthaltung der Linkspartei nicht hätte. Doch dies dürfte Schröder nicht helfen. Ich bin sicher, dass Bundespräsident Horst Köhler (CDU) eine Minderheitenkanzlerin Angela Merkel ernennen würde, während er Schröder nur ernennt, falls er muß, d.h. falls Schröder im dritten Wahlgang spätestens die absolute Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes bekommt.
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Franz-Dominik
Veröffentlicht am Dienstag, 27. September 2005 - 21:09 Uhr:   

Finde ich merkwürdig, denn Frau Merkel wird ja wohl nie eine politische Mehrheit hinter sich haben (das bürgerliche bzw. recht Lager ist ja nun mal klar in der MInderheit) während ein "Linker" Minderheitskanzler oder Kanzlerin ja zumindest für die Grundrichtung eine klare Mehrheit im Bundestag finden würde?!
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Klaus
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 00:17 Uhr:   

Welche Grundrichtung? Die Linkspartei ist doch gegen alles, was rot-grün die letzten sieben Jahre gemacht hat.
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Good Entity
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. September 2005 - 22:12 Uhr:   

Oskar Lafontaine soll seine Stimme Gerhard Schröder bei der Wahl zum Bundeskanzler geben? Kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen. Es wäre ihm sicher ein persönlicher Genuss, gegen beide Kandidaten zu stimmen. Und es würden ja mehr als ein Dutzend Stimmen von der Linken.PDS benötigt, nicht nur eine Handvoll, um überhaupt zu einer relativen Mehrheit zu kommen. Diese politische Mehrheit liegt im Moment bei CDU/CSU und FDP, so merkwürdig nach dieser Wahl das auch scheint.
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The Joker
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. September 2005 - 01:45 Uhr:   

Greife nochmal die Frage von "Fragender" auf:

Was passiert beim dritten Wahlgang bei Stimmengleichheit?
- Losentscheid?
- Wiederholung der (laut GG nur einmal möglichen) Wahl?
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Dave Remmel (dave)
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. September 2005 - 08:18 Uhr:   

>> Was passiert beim dritten Wahlgang bei Stimmengleichheit?
>> - Losentscheid?
>> - Wiederholung der (laut GG nur einmal möglichen) Wahl?

Abgesehen davon, dass das wohl sehr unwahrscheinlich ist, würde das wohl auf Neuwahlen hinauslaufen...

Gruß, Dave

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