| Autor |
Beitrag |

thommy
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 17:04 Uhr: | |
Wie geht das Kanzler-Sharing rein rechtlich eigentlich? Können die sich nach Lust und Laune abwechseln, oder muss der eine dann zurück treten, damit die Teilung der Amtszeit möglich ist? (Bitte mit Angaben der rechtlichen Quellen) |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 17:52 Uhr: | |
Rechtliche Quelle ist das Grundgesetz. Amtsteilung ist darin nicht vorgesehen. Der Kanzler muß also zurücktreten oder der neue Kanzler wird durch ein konstruktives Mißtrauensvotum gewählt. Vor allem könnte ein einmal gewählter Kanzler theoretisch einfach im Amt bleiben. |
|