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Briefwähler

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schwarze_Seele
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 21:22 Uhr:   

weiss jmd. zufällig wie es um die zahlreichen Briefwahlstimmen bestellt ist, werden die eigentlich direkt mit ausgezählt? oder werden die Briefe erst in den nächsten Tagen geöffnet?
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denny
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2005 - 01:53 Uhr:   

direkt mitgezählt
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Clovis
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Oktober 2005 - 00:39 Uhr:   

Guten Tag!

Ich erinnere mich undeutlich in diesem Forum gelesen zu haben, dass es ein Urteil des BVerfG gibt, wonach bei Bundestagswahlen höchsten 5% der Wähler Briefwähler sein dürfen. Nun lese ich, dass es bei der jüngsten Wahl sogar an die 25% Briefwähler gegeben haben soll. Jetzt scheint mir mindestens eine dieser beiden Informationen falsch zu sein. Weis jemand Genaueres?

Ferner könnte man diskutieren, ob ein Briefwähleranteil in der Größenordnung von 25% problematisch ist. Offensichtlich kann ja mit Briefwahl der verfassungsrechtliche Grundsatz der geheimen Wahl unterlaufen werden, insbesondere Stimmenkauf wird dadurch ermöglicht. (Die Anekdoten von Alterheimen in Bayern, die geschlossen CSU wählen, können zumindest als urban legend zur Diskussion gestellt werden)

Wobei ich bei Stimmenkauf gar nicht sicher wäre, warum sowas nicht wünschenswert ist, bzw. warum es z.B. verboten ist seine Briefwahlunterlagen bei ebay feilzubieten. Nicht zuletzt fände ich es interessant zu wissen, wie hoch der Marktwert eines Stimmrechtes wäre, wenn Wählerstimmen frei handelbar wären.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Clovis Sangrail
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Oktober 2005 - 00:46 Uhr:   

Ich glaube, du hast da die 5%-Klausel falsch verstanden.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. Oktober 2005 - 23:13 Uhr:   

So rigide hat das BVerfG nicht geurteilt. Es gibt aber in der Tat einen Beschluß aus dem Jahre 1967, in dem die Zulässigkeit der Briefwahl mit Argumenten begründet wird, die heutzutage kaum noch überzeugen können:

"Dem Wahlberechtigten ist es bei der Briefwahl allerdings weitgehend selbst überlassen, für das Wahlgeheimnis und die Wahlfreiheit Sorge zu tragen. Der Gesetzgeber ist sich jedoch der besonderen Gefahren, die sich daraus ergeben, bewußt gewesen. Er hat die Briefwahl nicht unbeschränkt und unbedingt zugelassen, sondern nur in den Fällen gestattet, in denen der Stimmberechtigte glaubhaft macht, daß er sein Wahlrecht nicht durch persönliche Stimmabgabe ausüben kann. Auch muß der Stimmberechtigte die Initiative ergreifen, um sich die Briefwahlunterlagen zu beschaffen. Er ist zudem verpflichtet, den Stimmzettel selber unbeobachtet zu kennzeichnen und in den Wahlumschlag zu legen und hat eidesstattlich zu versichern, daß er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat. Diese Beschränkungen sind auch wirksam gewesen und haben zur Folge gehabt, daß bei der Bundestagswahl 1957 nur 5,4% der Wähler, bei der Bundestagswahl 1961 nur 5,9% und bei der Bundestagswahl 1965 nur 7,1% aller Wahlberechtigten mit Hilfe eines Wahlscheines gewählt haben (Statistisches Bundesamt, „Bevölkerung und Kultur“, Reihe 8, Wahl zum 5. Deutschen Bundestag am 19. September 1965, Heft 6, Allgemeine Wahlergebnisse nach Wahlkreisen, Sitzverteilung und Abgeordnete, S. 11). Daß von den Briefwählern ein höherer Prozentsatz anders als die übrigen Wähler gewählt hat, läßt nicht den Schluß zu, daß bei der Briefwahl in einem größeren Ausmaß der verfassungsrechtliche Grundsatz des Wahlgeheimnisses und damit der Freiheit der Wahl verletzt worden ist. Dieser Unterschied kann beispielsweise schon in der verschiedenen sozialen Struktur der Brief Wähler begründet sein."
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Jesauer
Veröffentlicht am Freitag, 21. Oktober 2005 - 00:00 Uhr:   

@Wilko Zicht:

Wo liegt denn das Problem bei diesem Beschluss? Ich sehe keins.
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Clovis
Veröffentlicht am Freitag, 21. Oktober 2005 - 13:55 Uhr:   

Guten Tag!

Problematisch ist die Tatsache, dass mittels Briefwahl die Verfassungsgrundsätze der freien und geheimen Wahl unterlaufen werden können. Wenn man ein wenig darüber philosophiert, warum es diese Grundsätze überhaupt gibt, wird auch schnell klar, worin die Problematik besteht.

In gewisser Weise ist ja die Forderung, dass die Stimmabgabe geheim sein soll, paradox und redundant. Paradox, weil der politische Prozess und die Teleologie, die ihm gelegentlich unterstellt wird, etwas ist, das im öffentlichen Raum stattfindet als Ergebnis eines Diskurses, daher wäre es das natürlichste der Welt, wenn politische Positionen öffentlich formuliert werden und die Stimmabgabe ist ja in ihrer Essenz nichts weiter als das Einnehmen einer bestimmten politischen Position.

Redundant ist die geheime Stimmabgabe deswegen, weil das eigentliche Ziel eben die freie Entscheidung ist. Nun stellt es sich aber heraus, dass eine wirklich freie Entscheidung am besten sichergestellt wird, in dem man die Stimmabgabe geheim hält und zwar so, dass der Wähler keine Möglichkeit hat, jemand anderem zu beweisen, wie er gewählt hat. Das erfüllt automatisch und rigoros die Forderung der freien Wahlentscheidung, weil eine Erpressung sinnlos ist (Der Erpresser kann sich seines Erfolges nicht sicher sein).

Genau diese Forderung, dass der Wähler niemandem beweisen kann, was er gewählt hat, wird aber durch die Briefwahl ausgehebelt.

Meines Wissens ist übrigens in Frankreich aus diesen Gründen die Briefwahl abgeschafft oder eingeschränkt worden, allerdings habe ich auch dafür nur anekdotische Hinweise.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Clovis Sangrail
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Freitag, 21. Oktober 2005 - 14:30 Uhr:   

@Jesauer:

Das BVerfG erweckt den Eindruck, als sei die Briefwahl nur solange unproblematisch, wie sie nur von Personen in Anspruch genommen wird, denen eine persönliche Stimmabgabe im Wahllokal nicht möglich ist. Hiervon kann mittlerweile angesichts eines Briefwähleranteils von fast 20 Prozent keine Rede mehr sein.
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ja
Veröffentlicht am Freitag, 21. Oktober 2005 - 16:06 Uhr:   

Zur geheimen Wahl eine kleine Anekdote:

Der Vater einer Bekannten war FDP-Vorsitzender in einem kleinen fränkischen Dorf. Bei den Bundestagswahlen 1972 - die Bekannte wohnte noch bei ihren Eltern - wählte diese Bekannte mit der Erststimme den SPD-Kandidaten. Am nächsten Sonntag hieß es am Mittagstisch: "Eines unserer Kinder hat nicht FDP gewählt!"

Oder: Bei Kommunalwahlen in den 80er Jahren kandidierte in meiner Heimatstadt die DKP. Ein anderer Bekannter, der die meisten DKP-Mitglieder zumindest vom Sehen kannte, berichtete anschließend, dass er mehr DKP-Mitglieder beim Gang zum Wahllokal beobachtet hatte, als in diesem Wahllokal DKP-Stimmen abgegeben wurden.

Was lehrt uns das?
Wahrscheinlich gar nichts, außer vielleicht, dass die geheime Wahl immer Grenzen haben wird.
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Anonym
Veröffentlicht am Montag, 24. Oktober 2005 - 18:38 Uhr:   

Bei der Briefwahl ist der Anteil derjenigen höher, die andere KandidatInnen als die etablierten Parteien wählen. 50% der WählerInnen stehen in der Wahlkabine und wissen nicht, was sie tun (wen sie wählen, was der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme ist usw.)
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The Joker
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Oktober 2005 - 03:10 Uhr:   

Die Formulierung auf der Wahlbenachrichtigungskarte für die Briefwahl ist gummihaft:
Sinngemäß wird eine "glaubhafte Versicherung" verlangt, dass man am Wahltag verhindert ist - ohne aber diese belegen zu müssen.
Ich bekenne: Habe drei Wochen vor der Wahl im Bezirksamt (Berlin) auf obige Art gewählt, ohne dass ich tatsächlich am 18.09. verhindert war. Die ganze Chose wird eben überhaupt nicht kontrolliert.

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