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4me2
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 17:58 Uhr: | |
hallo, als ich heute gewählt habe, machte mich meine freundin beim verlassen des wahllokals auf ein wahlplakat der cdu aufmerksam - dieses befand sich in laufrichtung wahllokal; ca. 5 meter vom eingang des wahllokals. wenn ich den "" BWahlG § 32 Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen (1) Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten."" korrekt verstehe; handelt es sich hierbei wohl um einen verstoß gegen o.g. §!? welche institution ist für die konrolle der wahl zuständig? würde denen gerne einige photos zur kommentierung zu kommen lassen... |
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