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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Minderheitsregierung Merkel nach Art. 81 » 001-025 « Zurück Weiter »

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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 14:50 Uhr:   

Ich weiß, dass folgende Überlegungen äußerst spekulativ sind, aber ich will sie hier einmal benennen. Nehmen wir einmal an, Union und FDP erhalten keine absolute, wohl aber eine relative Mehrheit vor rot-grün im neuen Bundestag.

Bundespräsident Horst Köhler könnte dann nach Art. 63 Abs. 4 GG eine Minderheitenkanzlerin Merkel ernennen (vorausgesetzt, SPD, Grüne und Linkspartei wählen nicht einen Mehrheitskanzler, wovon ich nicht ausgehe). Da Union und FDP die Mehrheit im Bundesrat haben, könnte Art. 81 GG (Gesetzgebungsnotstand) das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden:
Danach kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung - also einer Minderheitenkanzlerin Merkel - mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat. Lehnt der Bundestag die Gesetzesvorlage nach Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes erneut ab oder nimmt er sie in einer für die Bundesregierung als unannehmbar bezeichneten Fassung an, so gilt das Gesetz als zustande gekommen, sofern der Bundesrat (Mehrheit aus Union und FDP von 43 der 69 Stimmen) ihm zustimmt. Das gleiche gilt, wenn die Vorlage vom Bundestag nicht innerhalb von vier Wochen nach der erneuten Einbringung verabschiedet wird.

Während der Amtszeit eines Bundeskanzlers kann auch jede andere vom Bundestage abgelehnte Gesetzesvorlage inerhalb einer Frist von sechs Monaten nach der ersten Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes gemäß Absatz 1 und 2 verabschiedet werden. Nach Ablauf der Frist ist während der Amtszeit des gleichen Bundeskanzlers eine weitere Erklärung des Gesetzgebungsnotstandes unzulässig. Das Grundgesetz darf durch ein solches Gesetz weder geändert noch ganz oder teilweise außer Kraft oder außer Anwendung gesetzt werden.

Köhler könnte also nach Art. 63 Abs. 4 eine Minderheitenkanzlerin Merkel ernennen. Diese könnte dann die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG stellen. Wird diese abgelehnt und der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag des Bundeskanzlers für Merkels Wirtschaftsgesetze den Gesetzgebungsnotstand erklären. Nach sechs Monaten müsste Frau Merkel dann allerdings Neuwahlen zulassen oder einem anderen Kanzler (Stoiber?) Platz machen.

Ich weiß, dies ist Spekulation, aber man sieht, welche Möglichkeiten auch das Grundgesetz in Krisensituationen bietet und welche politische Machtfunktion auf einmal dem Bundespräsidenten zukäme im Zusammenspiel der Art. 63, 68 und 81 GG.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:14 Uhr:   

Das ist einmal eine interessante Variante.
Sie wäre politisch wohl nur möglich, wenn vorher eine ganz Weile lang Koalitionsverhandlungen in diversen Konstellationen erfolglos geblieben sind.
Insbesondere müßte die Union halbwegs glaubhaft vermitteln, daß die SDP sich einer großen Koalition ohne vernünftigen Grund verweigert - durchaus schwierig.
Und zu solchen Maßnahmen würden schwarz/gelb und Köhler wohl nur greifen, um wirklich wichtige Reformen durchzusetzen. Und das sind genau die, gegen die ohnehin Gewerkschaften und linke Parteien einen maximalen Protest organisieren würden. Der Vorwurf des "undemokratischen" Vorgehens wäre da sehr schwer wiegend.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 16:59 Uhr:   

Zumal das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über Neuwahlen vom 25. August 2005 explizit diese Möglichkeit benannt hat:
Zitat:
"2. Vermag der Bundeskanzler nicht (mehr) die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich zu vereinigen, wird seine Lage vom Grundgesetz als politische Krise eingestuft und mittels besonderer Vorschriften erfasst, die auch andere Verfassungsorgane in die Verantwortung einbeziehen (Art. 63 Abs. 4 Satz 3, Art. 81 GG; vgl. auch Art. 111 GG). Mit Billigung des Bundespräsidenten soll auch ein Minderheitskanzler ernannt werden können, und eine Regierung kann handlungsfähig gehalten werden, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, ohne Mitwirkung des Deutschen Bundestages unentbehrliche Maßnahmen zu treffen und Gesetze zu erlassen (vgl. Badura, Vorkehrungen der Verfassung für Not- und Krisenlagen, ThürVBl 1994, S. 169 )."

Auch Wolfgang Rudzio betont in seinem Klassiker über das politische System der Bundesrepublik Deutschland die Reservefunktionen des Staatsoberhauptes: "Demgegenüber habenpräsidentielle Reservefunktionen in der Krise erhebliche Bedeutung. [...] Wählt nämlich der Bundestag nicht mit absoluter, sondern nur mit relativer Mehrheit seiner Mitglieder einen Bundeskanzler, steht der Bundespräsident vor der Alternative, diesen binnen sieben Tagen zu ernennen oder den Bundestag zwecks Neuwahl aufzulösen (Art. 63 Abs. 4 GG)[...] Aufregende gestaltet sich das Szenario, falls der Bundespräsident bei fehlender parlamentarischer Mehrheit gegen Neuwahlen entscheidet. Er kann dann an einem amtierenden Minderheitskanzler festhalten bzw. einen Kanzlerkandidaten mit nur relativer Mehrheit ernennen, und, falls dieser mit einer als dringlich bezeichneten Gesetzesvorlage im Parlament scheitert, mit Zustimmung des Bundesrates den "Gesetzgebungsnotstand" nach Art. 81 GG erklären. Sechs Monate lang können dann Gesetze allein mit Zustimmung von BUndesregierung und Bundesrat beschlossen werden, also über den Bundestag hinweg. Der Bundespräsident schiene dan als zentraler Akteur. Vorstellbar würde - bei kombiniertem Einsatz seiner Möglichkeiten zu Kanzlerernennung, Parlamentsauflösung und zum Gesetzgebungsnotstand - ein, wenngleich deutlich abgeschwächtes und zeitlich begrenztes Präsidialregime. Das Grundgesetz drückt sich nicht vor Regelungen für den Grenzfall, da das Parlament handlungsunfähig ist, der Herzschlag der parlamentarischen Demokratie aussetzt, aber gehandelt werden muß. Bei aller Abkehr vom semipräsidentiellen System Weimars ist für diesen Fall dem Bundespräsidenten "eine große Machtfülle" (Bundespräsident Carstens) zugeordnet." (Wolfgang Rudzio: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. - 6., überarb. Aufl. - Opladen: Leske + Budrich, 2003, S. 351/52)
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Juwie
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:54 Uhr:   

Das Szenario ist m.E. legitimatorisch nur zu vermitteln, wenn Verhandlungen über eine Große Koalition scheitern sollten, wobei die SPD auch als "Verantwortlicher" erscheinen müsste.

Vielleicht müsste zuvor auch noch eine "Schwampel" probiert werden. Aber eine Minderheitenkanzlerin mit Gesetzgebungsnotstand wäre immerhin eine Alternative zur Neuwahl - und der BPräs müsste wohl entsprechen handeln, nimmt er das Krisenszenario seiner Ansprache zur Bundestagsauflösung selbst ernst. Denn wenn gehandelt werden muss, kann keine Neuwahl angesetzt werden. Nach einem halben Jahr kann man den Bundestag ggf. immer noch auflösen...

Eine Achtstimmenmehrheit im Bundesrat könnte reichen!
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Görd
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:59 Uhr:   

Glaube Merkel würde dann durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst, denn so etwas wäre eine Steilvorlage für rot-rot-grün.
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Schorsch
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:38 Uhr:   

Ein interessantes Gedankenspiel.

Natürlich ist das ganze noch nie "in freier Wildbahn" ausprobiert worden. Ein paar Staatsrechtler werden sich schon finden, die da wieder irgendwelche ungeschriebene Tatbestandsmerkmale aus dem Verfassungstext leiern werden, sodaß wir damit dann ganz schnell wieder in Karlsruhe landen.

Von den verfassungsrechtlichen Fragen abgesehen sehe ich damit aber zwei Probleme.

Zum einen bietet das ein riesiges Polemik-Potential, denn durch so ein Vorgehen würde der Bundestag - wenn auch nur zeitlich begrenzt - ausgeschaltet und da liegen Vorwürfe eines undemokratischen Vorgehens (siehe die Notverordnungen in der Weimarer Republik) schon recht nahe. Auch den Bundespräsidenten könnte man darüber zusätzlich anschießen.

Abgesehen davon hätte so ein Szenario aber für rot-rot-grün eine unangenehme Nebenwirkung. Merkel würde sich nämlich - ungeachtet ihrer Position als Minderheitskanzlerin - den Amtsbonus greifen und damit bei dann recht bald anstehenen nochmaligen Wahlen mit einem Startvorteil ins Rennen gehen, während die SPD dann erst einmal einen neuen Kandidaten aufbauen müßte. Mit Schröder könnte man dann nämlich kaum noch einmal ins Rennen gehen.

Wenn ein Art. 81-Szenario ruchbar wird, könnte dies sogar dazu führen, daß evtl. doch noch existierende Widerstände gegen rot^2-grün überwunden werden und diese Linksveranstaltung dann schleunigst z. B. den Kollegen Gabriel als Kanzler installiert.

Das ganze wird in der morgigen Ausgabe des "Tagesspiegel" auch durchgespielt - allerdings mit dem Nachsatz, daß es genausogut sein könnte, daß wir anschließend nicht über die Regierungsbildung diskutieren, sondern darüber, wie sich die Demoskopen so sehr verhauen konnten.

Und das letztere halte ich persönlich für das weitaus wahrscheinlichere Szenario. :-)
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 23:08 Uhr:   

@Schorsch: Diese Gedanken waren meine eigene Idee, ich wußte nicht, dass Art. 81 im "Tagesspiegel" debattiert wird. Kannst Du mir bitte dazu einen Link geben? Im übrigen halte auch ich diese Variante im demokratiepolitischen Sinne für sehr bedenklich, aber ich wollte diese Variante einmal hier vorstellen, da ich über den entsprechenden Satz im Bundesverfassungsgerichtsurteil (s.o.) gestolpert war.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 23:35 Uhr:   

Klar, natürlich hätte diese Variante nur dann eine Realisierungs-Chance, wenn - wie oben erwähnt - nicht rot-rot-grün diesem Spiel dadurch ein Ende machte, dass es sich auf einen Mehrheitskanzler (Müntefering?) einigt oder innerhalb dieser Frist zum neuen Kanzler per konstruktivem Misstrauensvotum wählt. In der Tat ist Art. 81 GG in Erinnerung an die regierungsunfähigen Reichstage der Weimarer Republik, insbesondere seit September 1930, entstanden. Diese Verhältnisse standen dem parlamentarischen Rat vor Augen. Sie würden in der jetzigen Situation - so demokratiepolitisch problematisch sie wären - als Katalysator wirken: entweder als Zwang von rot-rot-grün, sich auf einen Kanzlerkandidaten zu einigen oder als Druckmittel zur Bildung einer großen Koalition. Art. 81 GG wäre ein Druckmittel gegen jene, die dann einen solchen Kompromiss verweigerten, da eben nicht nur die erneute Auflösung des Bundestages, sondern eben das erwähnte Szenario nach Art. 81 GG eine Alternative wäre.
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Schorsch
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:14 Uhr:   

Hier ist der Link:

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/12.09.2005/2046192.asp#art

Art. 81 wird dort nicht ausdrücklich erwähnt, aber er wäre die logische Fortsetzung des Szenarios, daß dort ausgebreitet wird.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:40 Uhr:   

@Schorsch: Vielen Dank!
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Mr.Matze
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 14:43 Uhr:   

eine Minderheitsregierung Merkel wird es nicht geben,die Linke wird das zu Verhindern wissen,dann gibts eine Tolerierung der Linke zugunsten von Rot-Grün
Meine Vorhersage für Sonntag lautet:
40,7% CDU/CSU
39,8% SPD
9,5% Die Linke
8.2% Die Grünen
4,8% FDP
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Schorsch
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 15:14 Uhr:   

Dafür gibt's den Honecker-Freunde-Orden I. Klasse!
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Dave
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 04:29 Uhr:   

Ich sehe an dem Szenario auch das Problem, dass die SPD für das Scheitern der Koalitionsverhandlungen den Kopf hinhalten müsste. Und bevor das passiert wird man sich sicherlich
a) mit der Ex-PDS einig oder würde
b) einer großen Koalition zustimmen.

Die SPD hätte von einer Minderheitenregierung keinen Vorteil...

Gruß, Dave
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 12:06 Uhr:   

"Zum einen bietet das ein riesiges Polemik-Potential, denn durch so ein Vorgehen würde der Bundestag - wenn auch nur zeitlich begrenzt - ausgeschaltet und da liegen Vorwürfe eines undemokratischen Vorgehens (siehe die Notverordnungen in der Weimarer Republik) schon recht nahe."

In der Tat. Es heißt ja nicht umsonst Gesetzgebungs-"Notstand", der Artikel i s t faktisch der Nachfolger des berühmten Weimarer Notstandartikels 48.

Hinzu kommt noch: Der Umstand, dass das ganze Verfahren nur mit einer Vertrauensfrage eingeleitet werden kann, weist auch darauf hin, dass es hier um eine Krise geht, bei der der Kanzler die Mehrheit verloren hat. Auch das Verbot, den Gesetzgebungsnotstand zweimal in der Amstzeit eines Kanzlers anzuwenden (Art. 81, III 2), weist darauf hin, dass das Verfahren nur als Notlösung bereitstehen soll, nicht als jederzeit verfügbare Option.

Ein Verfahren nach Art. 81 schon v o r einer ernsthaften Regierungsbildung, wenige Wochen nach der Wahl, einzuleiten, wäre daher eine üble Missachtung des gerade gewählten Parlaments.
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der Gerd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 13:56 Uhr:   

Es ist jawohl nichts realistischer als eine große Koalition. Das was jetzt gesagt wird muss doch gesagt werden um das eigene Lager zu mobilisieren und die Wahlbeteiligung hoch zu halten. Aber wenn es nicht für schwarz-gelb reicht (was ich eher nicht glaube), dann wird die große Koalition kommen. Alleine schon weil es dann Volkes Wille war. Alles andere ist Mumpitz.
P.S.: vor den letzten 2 Wahlen sagten die Umfragen auch eher eine große Koalition voraus, mit dem Ergebnis, dass der Wähler Kohl weg haben wollte oder aber rot-grün behalten. Die alles entscheidende Frage ist also: wird das eine Abwahl (in der auch Scharping 98 oder Merkel 2005) Kanzler werden kann, oder ist "Schröder doch nicht so unten durch, dass man tatsächlich Merkel will" wie es der Spiegel diese Woche vortrefflich beschrieb.
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:32 Uhr:   

Aber wenn es nicht für schwarz-gelb reicht (was ich eher nicht glaube), dann wird die große Koalition kommen. Alleine schon weil es dann Volkes Wille war.

Und warum sollte rot-rot-grün, eine Ampel oder meinethalben auch schwarz-grün nicht "Volkes Wille" sein, wenn es bei der Wahl eine Mehrheit für diese Kompositionen gibt?

Manche Beiträge in der Diskussion hier scheinen von einer Art imperativem Mandat der Wähler für die Koalitionsgespräche auszugehen. Das gibt es aber nicht; die Parteien und ihre Fraktionen im Parlament sind frei in ihrer Entscheidung, wie sie mit wem zusammenarbeiten.

Wenn man sich die Parteien ansieht, so existiert eine klare Beschlußlage nur bei der FDP, die sagt: Es wird nicht geampelt. Das ist auch glaubhaft, weil etwas anderes bei den nächsten Landtagswahlen böse ins Augen gehen würde (zwei CDU/FDP-Regierungen sind nämlich an der Reihe).

Alles andere, was man sonst noch hört, sind persönliche Auffassungen über das Thema, die nach der Wahl sehr schnell vergessen sein können - entweder, weil die Leute, die sich positioniert haben, weg sind, oder weil die Äußerungen vieldeutig waren.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:37 Uhr:   

Bezüglich rot-rot-grün gibt es eine klare Beschlusslage auf des SPD-Parteitages, dass es zu keiner Zusammenarbeit mit der PDS kommt.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:39 Uhr:   

Die Linkspartei.PDS will nichts mit der SPD anfangen.
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:39 Uhr:   

Bezüglich rot-rot-grün gibt es eine klare Beschlusslage auf des SPD-Parteitages, dass es zu keiner Zusammenarbeit mit der PDS kommt.

Von wann? Und wo kann man die nachlesen?
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 15:44 Uhr:   

Die Linkspartei.PDS will nichts mit der SPD anfangen.

Tja, das sagen ein paar Leute von denen jetzt. Andere sind da schon nicht mehr so kategorisch; und von den Gewerkschaften kommen da sogar noch ganz andere Töne.

Wenn man die Wurst aber einmal vor der Nase hat, kann es ganz schnell anders aussehen.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:01 Uhr:   

Vom Parteitag 2002, der Beschlüss hat aber auch Gültigkeit über damalige Wahl von 2002 hinaus. Parteitagsbeschlüsse sollte man unter http://www.spd.de/ finden (gibt da einen Link "Partei" und dann mal weiter sehen.)
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:02 Uhr:   

Thema Minderheitsregierung:

Eine unionsgeführte Minderheitsregierung - gar noch mit Gesetzgebungsnotstand - ist definitiv ausgeschlossen. Und zwar deshalb, weil es eine gegenläufige parlamentarische Mehrheit AUF EINER SEITE des politischen Spektrums gibt.
Die Union würde folgendes Szenario riskieren:

1. Ernennung der Minderheitskanzlerin Merkel
2. Großer Aufschrei der SPD: Der Wählerwille werde missachtet.
3. In der Folge kann die SPD jederzeit, wann immer sie das will (z.B. nachdem Merkel die ersten unpopulären Maßnahmen durchsetzen will), eine Gegen-Koalition mit Grünen und PDS bilden und Merkel stürzen.
Und die CDU wäre dann nicht nur die Macht los sondern hätte auch noch sehr viel Reputation verloren.

Hingegen wäre eine SPD-geführte Minderheitsregierung zwar auch unwahrscheinlich (zumal Köhler mitspielen müsste, was er wohl nicht machen würde).
Aber eine solche Konstellation wäre zumindest politisch stabil. Denn ein gemeinsames konstruktives Misstrauensvotum von PDS, FDP und Union ist wohl nicht zu erwarten.
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:23 Uhr:   

@ Görd:

Da findet sich auf Seite 55 des Beschlußbuches in der Tat folgender Absatz:

Die Koalition mit Bündnis 90/Die Grünen hat sich bewährt. Wenn das Wahlergebnis es erlaubt, setzen wir sie fort. Eine direkte oder
indirekte Form der Regierungszusammenarbeit mit der PDS wird es für uns auf der Bundesebene nicht geben.


Wohlgemerkt: Das ist das Wahlprogramm für die Wahl 2002. Aber von einer Entscheidung über die Wahl 2002 hinaus ist da beim besten Willen nichts zu sehen. Im aktuellen Wahlmanifest findet sich eine solche Aussage ebenfalls nicht.

Und denkt man daran, daß in der Dresdner Erklärung 1994 das auch schon erzählt wurde und kurz darauf das Magdeburger Modell installiert wurde, ist das alles andere als eine klare Beschlußlage.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 16:55 Uhr:   

Antrag 1, Kapitel 21

"Keine Koalition mit der PDS auf Bundesebene"

Nach der Wahl 2002 und darüber hinaus soll eine Koalition mit
der PDS auf Bundesebene ausgeschlossen werden."

Empfehlung der Antragskomission:

"Erledigt durch Regierungsprogramm in der Fassung der Antragskommission"

Dem Votum der Antragskomission wurde stattgegeben. Demnach impliziert der Passus auf Seite 55 auch die Zusammenarbeit über 2002 hinaus. Ein nochmaligen Beschluss im Wahlmanifest ist daher nicht nötig, da die damalige Beschlusslage immer noch gilt.

Die Dresdner Erklärung (damals noch von Rudolf Scharping) ist kein Grundsatzdokument der SPD. Nebenbei war die Dresdner Erklärung vom August 1994, da gab's das Magedeburger Modell schon und nicht erst kurz darauf.
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Schorsch
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 21:06 Uhr:   

Demnach impliziert der Passus auf Seite 55 auch die Zusammenarbeit über 2002 hinaus.

Nein, das tut es nicht.

- Es handelt sich da um das Wahlprogramm für 2002. Koalitionsaussagen (auch negativer Art) werden immer bekanntlich nur für eine Wahlperiode gemacht und dann - vielleicht, vielleicht auch nicht - erneuert. Das "darüber hinaus" kann man auch so lesen, daß man nicht mitten in der Wahlperiode (wenn die Grünen sich atomisiert haben, z. B.) auf die PDS zurückgreifen wollte.

- Wichtiger noch: Die Linkspartei von heute ist nicht die PDS von '02. Auf ihrer Liste sind ja auch WASG-Leute mitgenommen worden. Zu dieser Unternehmung konnte man 2002 mangels Existenz noch gar nichts sagen, folglich ist die die damalige Aussage nicht ohne weiteres auf das zu übertragen, was wir heute vor uns haben.

Da hätte es also wenigstens einer Klarstellung im jetzigen Wahlmanifest bedurft. Und dort findet sich kein Sterbenswörtchen zu diesem Thema. Statt dessen haben wir nur "nicht mit mir"-Erklärungen - schlauerweise von jemandem (Schröder), der nach der Wahl mit größter Wahrscheinlichkeit sowieso von der Bildfläche verschwunden sein wird.

Genau so läßt man sich Hintertürchen für alle Eventualitäten offen.

Die Dresdner Erklärung (damals noch von Rudolf Scharping) ist kein Grundsatzdokument der SPD.

Wie man sieht: Wenn sich jemand verbindlich dagegen äußert, ist das auf einmal keine ganz so verbindliche Geschichte mehr.

Nebenbei war die Dresdner Erklärung vom August 1994, da gab's das Magedeburger Modell schon und nicht erst kurz darauf.

Ah ja. Dann ist diese Erklärung sogar wider besseres Wissen in die Welt gesetzt worden. Damit kann man ja gut abschätzen, was von derartigen Aussagen zu halten ist.

Und es geht hier ja nicht darum, ob das sicher passieren wird oder passieren muß. Muß es nicht. Das Thema ist, ob es eine Option ist - und das zu bestreiten, ist schon ziemlich pausbackig.

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