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Nur mit einer Stimme ungültig wählen...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Nur mit einer Stimme ungültig wählen « Zurück Weiter »

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Martin Wilke
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 17:02 Uhr:   

In meinem Bekanntenkreis gibt es einige Leute, die vom Parlamentarismus nicht sehr viel halten und deshalb erwägen, aus Protest ungültig zu wählen.

Nun kam die Idee auf, mit der Zweitstimme das kleine Übel zu wählen und nur die Erststimme ungültig zu machen.

Welche Arten des Ungültigmachens der Erststimme stellen sicher, daß nur diese ungültig wird und nicht auch die Zweitstimme?

* Nichts ankreuzen
* ein großes Kreuz über den ganzen Stimmzettel
* mehrere Kandidaten ankreuzen
* Kommentare auf den Wahlzettel schreiben
* Wahlzettel unterschreiben
* Was gibt's noch?
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pouy
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 17:07 Uhr:   

Wer vom Parlamentarismus nicht viel hält, sollte konsequenterweise gar nicht wählen...
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Görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 17:08 Uhr:   

* nur die eine Hälfte vom Wahlzettel abgeben. ^^
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Iced
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 18:40 Uhr:   

Dann Kreuz doch bei der Erstimme einfach jemanden an, der SICHER nicht gewinnen kann. Dann hat es sich doch erledigt.
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Martin Wilke
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 22:17 Uhr:   

@Iced,

es geht nicht um mich; ich weiß genau, was ich wählen werden. Es geht um Leute, die gerne ungültig wählen und dabei Stimmensplitting betreiben wollen.
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Martin
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 08:30 Uhr:   

mehrere oder keinen ankreuzen macht nur die eine Stimme ungültig
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chris
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 19:07 Uhr:   

Vielleicht gehts ja so: ^^

In Bundesländern, in denen APPD auf dem Stimmzettel steht (Hamburg und Berlin), kreuzen Sie APPD an. In allen anderen Bundesländern schreiben Sie einfach APPD auf den Stimmzettel und machen Ihr Kreuzchen davor. Anders geht's halt nicht! (appd.de)

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