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Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:39 Uhr: | |
Was mich wirklich irritiert ist die Unkenntnis deutscher Journalisten. Überall kann man jetzt lesen, die letzte Bundestagswahl wäre "ganz knapp" mit 6000 Stimmen entschieden worden. In Wirklichkeit war das die (völlig irrelevante) Differenz zwischen SPD und Union. Der Vorsprung der Koalition war deutlich höher (500.000 Zweitstimmen). Und relevant sind ohnehin nur die Mandate, da kommen dann noch die Überhangmandate dazu. Es ist also höchst unwahrscheinlich, daß die Dresdner mit ihren Zweitstimmen die Wahl entscheiden. Und es wäre ihnen auch kaum möglich, durch "taktisches Wählen" mehr zu erreichen als im direkten Wahlgang. Es gibt eigentlich nur ein Szenario, bei dem die Nachwahl entscheidend sein könnte: Wenn das Wahlergebnis ähnlich dem von 2002 wäre. D.h. die PDS hätte unter 5% und nur zwei Direktmandate anderswo. Dann könnten taktische Wähler ihr mit dem dritten Direktmandat in den Bundestag helfen und die Mehrheit dort kippen. Aber das ist auch ziemlich unwahrscheinlich. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 19:38 Uhr: | |
Mir ist es immer noch nicht ganz klar: Was passiert, wenn am 18. September das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl veröffentlicht wird und sich dann - sicherlich wider Erwarten aber dennoch - herausstellen sollte, dass das Wahlergebnis in Dresden - vielleicht aufgrund von Überhangmandaten - wahlentscheidend werden sollte. Müsste dann die gesamte Bundestagswahl wegen Ungültigkeit wiederholt werden? Immerhin haben die Bewohner des entsprechenden Dresdener Wahlkreises ja einen "taktischen" Vorteil gegenüber allen anderen bundesdeutschen Wählern? Wenn ich die von Wilko netterweise hier zitierte Entscheidung des hessischen Wahlprüfungsgerichtes "hochrechne", dann könnte es doch juristische Probleme bei der Anerkennung der Wahl geben. Anbei auch folgender Artikel im Spiegel unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373716,00.html |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 19:49 Uhr: | |
Noch ein Nachtrag: Der Unterschied zu den im angegebenen Link von "Spiegel Online" erwähnten Bundestagswahlen von 1961 und 1965 ist jetzt in der Tat der, dass das Wahlergebnis damals eindeutig war, während es jetzt knapp werden könnte und in der Tat Dresden dann im Nachhinein bestimmt, wer in Deutschland regieren kann. Und dies kann doch wohl nicht sein? So hart es klingt: aus meiner Sicht müsste das Ergebnis der Bundestagswahl zurückgehalten werden, bis der Wahlkreis in Dresden abgestimmt hat; alles andere dürfte sehr problematisch werden, wenn der Wahlausgang sehr knapp wird. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 19:52 Uhr: | |
Das Problem: Das Ergebnis KANN nicht zurückgehalten werden. Selbst wenn der Bundeswahlleiter es nicht veröffentlicht - dann werden es halt die Medien tun. Wie du von den letzten Wahlen vielleicht noch weißt, haben auch wir bei Wahlrecht.de ein wenig den sportlichen Ehrgeiz, das Ergebnis vor dem Bundeswahlleiter kundzutun. ;-) |

Florian
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 19:59 Uhr: | |
Zwei Fragen: 1. Wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass es in Sachsen zu negativem Stimmgewicht kommt (etwa im Falle der CDU)? In diesem Fall müsste dann ja die CDU ihre Wähler ausdrücklich darum bitten, sie NICHT zu wählen. Was immerhin den Vorteil hätte, die Verwerfungen des deutschen Wahlrechts einer breiteren Öffentlichkeit nahe zu bringen... 2. Was spricht eigentlich gegen folgendes Vorgehen? - Reguläre Wahl mit der ZWEIT-Stimme am 18. September - Nachträgliche Wahl mit der ERST-Stimme Dadurch würde doch ein zusätzliches taktisches Gewicht dieses Wahlkreises ziemlich beschränkt. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 20:49 Uhr: | |
@Wilko: Ja, aber hier geht es ja doch um mehr; es würde ein Wahlkreis entscheiden, wer die Regierung stellt; dann dürfte m.E. konsequenterweise kein Ergebnis veröffentlicht oder den Medien zugespielt werden. Dies mag naiv klingen, wäre aber die aus meiner Sicht einzig mögliche Konsequenz aus den Vorgängen. Denn: nehmen wir an, dies geschieht nicht und Dresden entscheidet das Wahlergebnis. Dann würde die Wahl mit Sicherheit - vermutlich erfolgreich - angefochten und wir dürften bald wieder wählen. Florians Vorschlag Nr. 2 hielte ich übrigens für sehr gut! |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 20:52 Uhr: | |
Anbei auf http://www.google.de/news eine Meldung von Reuters zu der Problematik: Dresden, 8. Sept (Reuters) - Bei der Bundestagswahl könnte Dresden nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Everhard Holtmann eine entscheidende Rolle zukommen. "Wenn es zu knappen Ergebnissen kommt und wir eine ähnliche Konstellation wie 2002 hätten, dann gewinnt eine solche lokale Nachwahl natürlich an Bedeutung", sagte der Politologe und Wahlforscher der Universität Halle am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. Nach dem plötzlichen Tod einer NPD-Direktkandidatin in Dresden sind für den Wahlkreis Dresden I Nachwahlen angesetzt worden. Sie werden erst nach der eigentlichen Wahl am 18. September stattfinden, da neue Wahlunterlagen gedruckt und Briefwähler benachrichtigt werden müssen. Der genaue Termin der Nachwahl steht noch nicht fest. Holtmann verwies darauf, dass bei der Bundestagswahl vor drei Jahren der Abstand zwischen Union und SPD nur wenige tausend Stimmen betragen habe. Er erwartet, dass bei einem knappen Ergebnis am 18. September die Parteien noch einmal alle Kräfte mobilisieren, um den Dresdner Wahlkreis zu gewinnen. "Vermutlich werden die Spitzenkandidaten dann alle in Dresden sein", sagte er. Da die großen Parteien im Wahlkreis Dresden I bei der Bundestagswahl 2002 relativ dicht beieinander gelegen hätten, könnte es sehr spannend werden. Die CDU hatte in dem Wahlkreis seinerzeit mit einem knappen Vorsprung das Direktmandat geholt, die SPD kam dagegen auf mehr Zweitstimmen. Holtmann sieht bei der verzögerten Wahl einen taktischen Vorteil für die rund 219.000 Wahlberechtigten im Wahlkreis Dresden I. Sie würden das Ergebnis im übrigen Bundesgebiet zum Zeitpunkt der Nachwahl bereits kennen und könnten ihre Entscheidung entsprechend treffen. So könnten sie dank ihres Wissensvorsprungs ihre Stimme gezielt solchen Parteien geben, denen nur noch wenige Stimmen fehlen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden oder einen weiteren Sitz zu erringen. Holtmann sagte, die Parteien der beiden großen Lager könnten zudem im Vorfeld der Nachwahl Wahlempfehlungen jeweils für den Partner abgeben, bei dem sich zusätzliche Stimmen mehr lohnten. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 21:16 Uhr: | |
@Bernhard: Ich finde das genauso bedenklich wie du. Aber für eine saubere Lösung ist es jetzt leider zu spät. Bleibt zu hoffen, daß die unsinnige Regelung bis zur nächsten Wahl geändert wird. Ich erinnere mich allerdings noch an den Spott, der anläßlich der letzten US-Wahlen geäußert wurde, weil dort auch Tote auf den Stimmzetteln standen (und teilweise sogar gewählt wurden). Dabei ist eine solche Regelung die einzig sinnvolle. |

Fragender
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 21:51 Uhr: | |
@Wilko Zicht Wer am Wahltag tot ist, kann natürlich auch nicht mehr gewählt werden. Die einzig sinnvolle Regelung ist, den Zettel neu zu drucken. Eine Partei, die jemanden aufstellt, der stirbt, hat dann einfach Pech gehabt, genauso wie diejenigen Briefwähler, die ihre Stimme schon abgegeben haben. Wenn man die Erststimme wirklich als Persönlichkeitswahl sieht, dann geht das halt nicht anders. |

Görd
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:07 Uhr: | |
Sehe es wir Florian, einfach am 18.09. nur Zweitstimmen in Dresden I zählen, dann gibt's auch keine Probleme mit den Briefwählern. Der Direktkandidat kann dann später gewählt werden. Die CDU hat in Sachsen IMHO 1998 und 2002 (1990 und 1994 errang die CDU ca. 50% der Zweitstimmen und gewann alle Direktmandate) mindestens ein Überhangmandat in Sachsen gewonnen. Dies ist diesmal auch wieder wahrscheinlich. Auf Grund dessen müsste also in jedem Fall eine Bekanntgabe des Ergebnisses vom 18.09. verhindert werden. |

Görd
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:09 Uhr: | |
Ich korriegiere mich 1994 gab's Überhang für die CDU 1998 wohl nicht. |

Robin Maasters
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:10 Uhr: | |
Ich habe es geahnt! Ich habe es geahnt! Bitte bitte nicht schon wieder in Sachsen! Ich hätte auch nicht gedacht, daß es so kompliziert sein kann, aber- was ich hier lese..Ich war der Meinung, bei einem Todesfall rücken Leute auf die Liste nach. Ist das völlig falsch? Heißt das dann am 18.9. nachts(wann auch immer) trotzdem "vorläufiges amtliches Endergebnis"? Wahrscheinlich mit einem amtlichen Zusatz bzw. Hinweis auf die Nachwahl. Es gibt viel zu seh´n, warten wir es ab! |

Andreas Schönberger
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:19 Uhr: | |
Interessant an der ganzen Sache ist in meinen Augen auch, wie die NPD nun reagieren wird. Sie kam mit ihren Wahlplakaten nun in die Tagesschau, bekommt nach einem für sie schlecht gelaufenen Wahlkampf doch auf skurrile Weise noch öffentliche Aufmerksamkeit. Die verstorbene Direktkandidatin, Frau Lorenz, kam als ehemalige REP-Landesvorsitzende zur NPD und wurde dort für ihre besonnene, fast intellektuelle Art und ihre Fähigkeit, das rechte Lager zusammenzuführen, geschätzt. Sie starb mit nur 42 Jahren an den Folgen eines Gehirnschlages, den sie während einer Wahlversammlung erlitt. Ich rechne nun mit irgendeinem "Knaller" von Seiten der NPD bei der Nachnominierung. Vielleicht stellt sie ja Schönhuber auf oder Marx (ich meine den NPD-Marx) oder Udo Voigt... |

Fragender
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:41 Uhr: | |
Voigt kann sie nicht aufstellen, weil er in Berlin (gegen Ströbele) kandidiert. Marx kann sie auch nicht aufstellen, weil er in Saarbrücken (gegen Lafontaine) kandidiert. |

Robin Maasters
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:42 Uhr: | |
Noch ein Gedanke: Wenn die Wahl korrekt, besonders ohne Beeinflussung der ca. 219.000 Wahlberechtigten in Dresden ablaufen soll, dann dürften zwischen der Schließung der Wahllokale im Rest Deutschlands und der Schließung in Dresden bei der Nachwahl überhaupt keine Prognosen, Hochrechnungen oder gar Einzelergebnisse veröffentlicht werden. Zumindest bei Prognosen u. Hochrechnungen sicher illusorisch, oder? Es bleibt schwierig! |

Matthias
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:43 Uhr: | |
Warum können die Dresdner nicht einfach wählen und es rutscht auf der Liste für die Tote der zweite nach? Aber nein, es muss ja alles kompliziert sein... Stoiber hatte scheinbar recht als er sagte, dass die Ossis wieder die Wahl entscheiden werden... |

Görd
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:49 Uhr: | |
Matthias, wie willst du bei einem Direktkandidaten jemanden nachrutschen lassen? |

Matthias
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:54 Uhr: | |
Man muss doch abwägen, welcher Schaden größer ist: ist es gravierender, wenn die 219.000 Dresdner jemandem ihre Stimme geben (hoffentlich geben sie sie dem NPD-Ar*** nicht), den sie noch nicht so gut kennen (das ist ja die Begründung warum sie nicht wählen dürfen) oder ist es gravierender, dass so die Wahl eventuell von einem bevorteilten Kreis von Wählern entschieden wird und so ganz Deutschland in Mitleidenschaft gezogen wird? Es muss doch möglich sein, einfach einen Ersatzkandidaten zu benennen, der dann gewählt werden kann und die Briefwähler dürfen dann eben nochmal wählen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 22:56 Uhr: | |
@Fragender: Die Stimmzettel werden unmittelbar vor Beginn der Briefwahl gedruckt. Wenn es zu einem Neudruck kommen müßte, sind also in der Regel schon die ersten Wahlunterlagen verschickt und die ersten Wahlscheinstimmen abgegeben worden. Wenn der Todesfall genau in das kleine Zeitfenster fällt, innerhalb dessen eine Ersatznominierung nicht mehr möglich ist, Wahlscheine aber noch nicht ausgestellt wurden, dann kann man natürlich auch einfach den verstorbenen Kandidaten ersatzlos weglassen. In Fällen wie dem vorliegenden ist das aber nicht möglich. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 23:40 Uhr: | |
Also ich sehe dies nach wie vor so: Wenn die Prognosen und ein vorläufiges amtliches Endergebnis der Bundestagswahl am Wahlabend veröffentlicht wird, wird dieses analog der früheren Rechtsfälle 1961 und 1965 dann durchgehen, wenn die Nachwahl in Dresden nicht die Entscheidung über die Kanzlermehrheit und damit die Regierungsfähigkeit bringen wird. Dann werden eventuelle Klagen gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl erfolglos bleiben. Wenn aber der Wahlausgang so knapp wird, dass die Stimmen im Dresdener Wahlkreis den Ausgang der Bundestagswahl entscheiden, so werden meines Erachtens dann, wenn in diesem Fall ein vorläufiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl bekanntgegeben wird, diese Bundestagswahlen angefochten werden und zwar meines Erachtens mit großer Aussicht auf Erfolg, weil die Dresdener in Kenntnis des vorläufigen amtlichen Endergebnisses einen Vorteil vor allen anderen Bundesbürgern haben. Dies darf nicht sein. Und darin liegt eben der entscheidende Unterschied zu den Nachwahlen 1961 und 1965, die das Wahlergebnis insgesamt eben nicht beeinflusst haben, genauso wie in Hessen beim analogen Fall 1995. Ich gehe aber von einem eher knappen Wahlergebnis aus und ich gehe felsenfest davon aus, dass Dresden das "Zünglein an der Waage" sein wird, ob es für schwarz-gelb reicht oder nicht reicht. Wir werden wohl dann bald wieder wählen müssen. Allerdings kann dies auch sein, dass für den Fall, dass es eine rechnerische Parlamentsmehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei gibt, Verhandlungen über eine große Koalition scheitern und dann gemäß Art. 63 Abs. 4 GG Bundespräsident Köhler das Parlament auflösen sollte, anstelle eine Minderheitenkanzlerin Merkel oder einen Minderheitenkanzler zu ernennen. |

Florian
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 00:42 Uhr: | |
@ B. Nowak: Es ist doch nur EIN Wahlkreis. D.h. nur ca. 0,3% der Wahlberechtigten (oder, in Sitzen ausgedrückt: ca. 2 bis max. 3 Sitze). Der Unterschied zwischen einem sehr guten und einem sehr schlechten CDU-Ergebnis in Dresden ist wahrscheinlich sogar nicht mehr als 1 Sitz. Relevant kann der Wahlkreis Dresden somit überhaupt nur dann werden, wenn der Vorsprung eines Lagers weniger als 4 Sitze beträgt (oder realistischer: weniger als 2 Sitze). Ist zwar natürlich möglich, aber "felsenfest davon ausgehen" würde ich dann doch nicht. |

Görd
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 01:00 Uhr: | |
@Florian In Dresden kann es ein Überhangmandat geben, daher ist der Wahlkreis so bedeutsam. Ich glaube von der CDU ist in Sachsen noch nie jemand über die Liste gewählt worden. Daher ist das Zweitstimmenergebnis dort relativ irrelevant. |

Florian
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 08:41 Uhr: | |
@ Görd: Eben das sage ich ja. Das Ergebnis in Dresden kann (wenn überhaupt) nur sehr wenige Sitze beeinflussen. Im übrigen hat Dein Gedankengang zwei Denkfehler: 1. Es gibt "in Dresden" kein Überhangmandat, sondern wenn dann "in Sachsen". 2. Das Zweitstimmenergebnis in Dresden fließt in erster Linie einmal bundesweit den Parteien zu und ist in so weit selbstverständlich relevant. Erst in der Unterverteilung fließt das Ergebnis dann in die Auswahl der einzelnen Landeslisten ein. Daher hat auch für die CDU das Dresdner Zweitstimmenergebnis eine Bedeutung (allerdings perverserweise womöglich mit negativem Stimmgewicht...). |

deiz
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 08:46 Uhr: | |
Im Deutschlandfunk hat der Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz gesagt, dass Klagen keine Chance hätten. Und so wirds auch kommen. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Ich meine die Gerichte sollen ja auch Probleme lösen und keine neuen schaffen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 09:18 Uhr: | |
Die Gesetzeslage ist nun wirklich eindeutig, da sehe ich keine Klagechancen. Man muß halt in so einem Fall zwischen mehreren Nachteilen abwägen, und der Gesetzgeber hat sich halt dafür entschieden, daß die Nachwähler halt dann mit taktischen Vorteilen wählen können. Wobei das mit großer Wahrscheinlichkeit umgekehrt sein wird: Die Dresdner werden zur Nachwahl antreten im Wissen, daß ihre Stimmen völlig irrelevant sind und die eigentliche Wahlentscheidung längst gelaufen ist. Noch einmal (nachdem ja ALLE Journalisten und in der Presse zitierten Experten das nicht kapieren): Die Bundestagswahl 2002 ist NICHT knapp mit 6000 Stimmen entschieden worden. Vielmehr hatte rot/grün damals einen Vorsprung von 570.000 Stimmen vor schwarz/gelb. Die Wahrscheinlichkeit, daß Dresden noch etwas bewegt, ist mikroskopisch klein. Und umgekehrt: Wenn es tatsächlich auf Dresden ankäme, dann müßte man ohnehin bundesweit nachzählen, mit gerichtlicher Überprüfung vieler Zweifelsfälle, die normalerweise wegen Irrelevanz unter den Tisch fallen. Dann haben wir bis Weihnachten noch keinen neuen Bundeskanzler. Das war übrigens 1995 in Hessen anders: Dort hätte das Nachwahlergebnis sehr wohl die Regierungsmehrheit kippen können. Und trotzdem wurde nachgewählt wie jetzt auch in Dresden vorgesehen. |
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