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Marco Bauer
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:35 Uhr: | |
Angenommen ein Kandidat einer Partei A gewinnt in einem Wahlkreis, dann zieht dieser Kandidat ja mit Sicherheit in den Bundestag ein. Was passiert aber, wenn die Partei A keine 5% der Zweitstimmen erreicht? Dann wäre dieser Kandidat ja ganz alleine im Bundestag vertreten oder? Irgendwas kann da nicht stimmen :-) |
Juwie
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:56 Uhr: | |
Doch! Bei Frau Pau und Lötsch (PDS) ist das momentan auch der Fall! |
Schorsch
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 19:57 Uhr: | |
Genauso ist es aber. Das sieht man ja an den beiden Damen von der PDS, die im jetzt aufgelösten Bundestag saßen. Beide waren in ihrem Wahlkreis direkt gewählt, aber die PDS verfehlte die 5% und auch die drei Direktmandate. |
AeD
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:07 Uhr: | |
@Schorsch Die sitzen da noch immer, erst mit Konstituierung des neuen Bundestags saßen sie da. |
Marco
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:09 Uhr: | |
Was hat es dann mit diesen drei Direktmandaten auf sich? |
Juwie
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:15 Uhr: | |
Tja, das ist die Ausnahme. Aber die Anfrage lautete doch ausdrücklich auf EINEN Kandidaten! |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:19 Uhr: | |
@Marco Nach der Grundmandatsklausel muss eine Partei entweder 5% oder drei Direktmandate erringen um an der Verteilung der Mandate nach den Zweitstimmen teilzunehmen. Einfach ausgedrückt: Die 5%-Klausel kommt für eine Partei die drei Direktmandate erzielt hat nicht zur Anwendung. |
Schorsch
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 20:57 Uhr: | |
@ AeD: Nicht ganz - im neuen Bundestag werden sie wieder da sitzen. Allerdings mit einer ganzen Fraktion um sich rum. |
Wasp
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 21:36 Uhr: | |
bei der Pds wurde durch bundesverfassungsgericht eine Ausnahme gemacht, wegen der Ostvertretung |
Wes2K@gmx.de
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 21:37 Uhr: | |
au |
Wes2K@gmx.de
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 21:42 Uhr: | |
direktmandat mit drei in den bundestag und wie verhält es sich mit einzelbewerbern |
Holger König
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 21:54 Uhr: | |
Die derzeitige Form der 5%-Klausel halte ich für undemokratisch. Wenn man diese Klausel nicht ganz abschafft, sollte diese zur Stärkung des föderalen Charakters dahingehend geändert werden, daß eine Partei in einem Bundesland 5% der Zweitstimmen haben muß (Wie bei der Bundestagswahl von 1949). Die Erststimmen sollten (schon um das Kuddel-Muddel bei verstorbenen Wahlkreiskandaten wie in Dresden zu vermeiden), abgeschaft werden. |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 21:55 Uhr: | |
Im Wahlkreis gewählte Direktkandidaten (also ggf. auch Einzelbewerber) kommen auf jeden Fall in den Bundestag. Zusätzlich gilt, dass wenn eine Partei drei Direktmandate erzielt hat, diese an der Verteilung der Mandate auf der Grundlage der Zweitstimmen teilnimmt. Beispiel: Bei der BTW 1994 hat die PDS 4,4% erzeilt. Wegen der Wahlkreiserfolge hat sie an der Verteilung der Mandate nach Zweitstimmen teilgenommen und 30 Mandate erzielt. |
Carsten Heine
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 09:15 Uhr: | |
@wasp: Wann hat das Bundesverfassungsgericht bei der PDS eine Ausnahme gemacht? 1994 ist sie, wie Lars schreibt, über eine Regelung in den BT gezogen, die für alle gilt (Grundmandatsklausel) und 1990 hat das BVG generell die 5%-Hürde nach Ost und West getrennt gefordert. Diese Regelung galt für alle Parteien, relevant wurde es für die PDS, und die Ostgrünen. Ansonsten halte ich den Vorschlag von Lars mit der nach Ländern getrennten 5-%-Hürde für sinnvoll. |
Juwie
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:56 Uhr: | |
1990 gab es zwei Wahlgebiete, wobei die PDS/LL im Osten die 5%-Hürde locker überwanden! |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 20:01 Uhr: | |
@Carsten Heine: Gemeint hat WASP meines Wissens etwas anderes. Bei der ersten gesamtdeutschen Wahl 1990 hat das Bundesverfassungsgericht für diese eine Wahl eine getrennte Sperrklausel für die alten und die neuen Bundesländer festgelegt. Dies ermöglichte es der PDS und Bündnis 90/Die Grünen, die bundesweit unter 5% gelegen hatten, den Einzug in den Bundestag. Ab 1994 galt wieder die Sperrklausel für das gesamte deutsche Bundesgebiet. |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 21:23 Uhr: | |
@Bernhard Nowak Bündnis 90/Die Grünen traten in Ost und West getrennt an und kamen nur im Osten rein. |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 22:09 Uhr: | |
@Martin Fehndrich: Sie hatten im Schnitt 4,8%, sie kamen hinein, weil sie damals im Osten über 5% lagen und im Westen unter 5% lagen, sie lagen also bundesweit bei 4,8 unter 5% !!!! |
Lars Tietjen
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 22:52 Uhr: | |
@Berhard Nowak Die Grünen hatten 1990 3,8%; Bündnis 90/Die Grünen 1,2% Zusammen hatten sie 5,05%. Allerdings zählte nicht die Summe sondern beides getrennt. Im Westen unter 5% im Osten kam Bündnis 90/Die Grünen über 5%. |
Torsten Schoeneberg
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 23:01 Uhr: | |
Die Partei "Bündnis 90/Die Grünen" existiert überhaupt erst seit 1993 und trat deswegen 1990 auch nicht an, ganz im Gegensatz zu "Die Grünen", die im Westen 4,8%, im Osten 0,1% erreichten - und damit nicht in den Bundestag einzogen - sowie der Listenvereinigung "Bündnis 90/Grüne", die im Westen 0,03% und im Osten 6,1% erreichte, folglich im Wahlgebiet Ost die 5%-Hürde übersprang und aufgrund ihres Gesamtwahlergebnisses von 1,2% mit 8 Mandaten (Feige, Köppe, Poppe, Schenk, Schulz (ja, der), Ullmann, Weiß, Wollenberger) in den Bundestag einzog. |
Bernhard Nowak
| Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 23:10 Uhr: | |
Auf der Seite http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/ergebalt/d/t/bt-int90.htm ergibt sich das Ergebnis für die Grünen von 4,4%. Da sie im Osten über 5% lag erhielt sie Sitze im Bundestag 1990 ! SPD 16 279 980 35,2 15 545 366 33,5 CDU 17 707 574 38,3 17 055 116 36,7 CSU 3 423 904 7,4 3 302 980 7,1 GRÜNE 2 037 885 4,4 1 788 200 3,8 B90/Gr 552 027 1,2 559 207 1,2 F.D.P. 3 595 135 7,8 5 123 233 11,0 PDS 1 049 245 2,3 1 129 578 2,4 Sonstige 1 629 175 3,5 1 952 092 |
Görd
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 00:04 Uhr: | |
4,4% bei den Grünen sind die Erststimmen. Die Grünen haben 3,8% und keinen Sitz bekommen. Bündnis 90/ Grüne haben 1,2% und acht Sitze bekommen, da sie im Osten über 5% lagen. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 01:25 Uhr: | |
Zusammen genommen hatten GRÜNE (West) und B'90/Grüne (Ost) bundesweit in der Tat knapp ÜBER 5 % der gültigen Zweitstimmen erhalten, wären also mit über 30 Abgeordneten in den Bundestag gekommen, wenn sie sich vor der Wahl vereinigt und nicht selbst vor dem Bundesverfassungsgericht die getrennte Anwendung der Sperrklausel erstritten hätten. Die erwähnte Vera Wollenberger heißt mittlerweile übrigens wieder Vera Lengsfeld. |
Fragender
| Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 18:40 Uhr: | |
@Wilko Zicht ... und sitzt für die CDU im Bundestag. |
Wilko Zicht
| Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 00:52 Uhr: | |
@Fragender: ... noch. ;-) |
Kerstin
| Veröffentlicht am Sonntag, 25. September 2005 - 20:32 Uhr: | |
SPD nach vorne!!!!!!!!! |