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Unterschied:Ungültig und Nichtwählen...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Unterschied:Ungültig und Nichtwählen « Zurück Weiter »

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frank
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 20:45 Uhr:   

moin leute
ich weiß es gibt dazu schon mehrere einträge aber alle sind für mich nicht eindeutig...

hier also meine einfachen fragen

1.wo ist bei der stimmenauswertung der unterschied zwischen einem der nicht zu wahl ging und einem der ungültig wählt?
2.wer profitiert von diesem unterschied und wer leidet darunter?(rein partei technisch)wenn es denn einen gibt?

thx
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Toby
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 20:54 Uhr:   

Rein wahltechnisch kein Unterschied. Mit einer ungültigen Stimme beeindruckst Du bestenfalls den einen oder anderern Wahlhelfer, aber keinen Politiker ...

Viel spannender fände ich die Frage, wie man mit der taktischen Wahl einer (an sich chancenlosen) Kleinpartei indirekt Einfluss nehmen kann auf die Mandatsverteilung ...
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Mr.Matze
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 14:57 Uhr:   

1. Stimme wird aufgeteilt.
Zitat:
Wer nicht zur Wahl geht, unterstützt indirekt das Ergebnis, das die Wählenden herbeiführen (indem es es nicht mit seiner Stimme verändert).
Insofern unterstützt er alle Parteien in der Stärke, die sie jeweils erreichen.
Quelle:
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/1901.html#POST24546
2. Stimme wird als ungültig gewertet, Parteien bekommen kein Geld
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Bernardo
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 20:35 Uhr:   

@Toby:

Bei der zT. geringen Anzahl ungültiger Stimmen hast du Recht, daß dies unter geht und nur im Ausnahmefall (zB besondere kreative Leistung) einen Wahlhelfer beeindruckt.

Da die Anzahl und Anteil der ungültigen Stimmen jedoch mit veröffentlicht wird, hätte ein hoher Anteil von mehreren Prozenten eine deutlichere Wirkung als eine niedrigere Wahlbeteiligung, imho.

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