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Wahlrecht nach Einbürgerung noch dies...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Wahlrecht nach Einbürgerung noch diese Woche « Zurück Weiter »

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Manuel
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 20:33 Uhr:   

Hallo,

ich bekomme am Donnerstag, den 15.09. meine Einbürgerungsurkunde. Ich bin dann deutscher Staatsbürger. Kann ich dann noch an der Bundestagswahl teilnehmen? Wenn ja, kann ich das mit meiner Einbürgerungsurkunde bzw. den Staatsangehörigkeitsausweis (weiss aber nicht ob ich den schon am Do. bekomme) machen. Oder sollte ich am Freitag zur Meldestelle und mir einen "vorläufigen" Ausweis ausstellen lassen? Oder stehe ich nicht im Wahlregister und kann deshalb nicht teilnehmen? Aber eigentlich müßte doch jeder "Deutsche" das Recht zu Wahl haben. Gibt es da spezielle Regelungen, wie lange man Deutscher sein muss?
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 20:53 Uhr:   

M.E. dürfte hier § 25 Abs. 2 - 2. der Bundeswahlordnung einschlägig sein:

(2) Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
1. wenn er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 versäumt hat,
2. wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 entstanden ist,
3. wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.


Mit Beleg der Einbürgerung zum zuständigen Wahlamt und dort Wahlschein beantragen. Sinnvollerweise vorher anrufen welche Unterlagen benötigt werden.
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Kai
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 00:25 Uhr:   

Entscheidend ist, ob Du in den letzten drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deinen Wohnsitz hattest und am Wahltag Deutscher bist, das 18. Lebensjahr vollendet hast und nicht entmündigt (im untechnischen Sinne) bist. (§ 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz)

Sprich: mit der Einbürgerungsurkunde müsstest Du auch einen Wahlschein bekommen.
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Manuel
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 00:46 Uhr:   

@kai

du meinst also , dass ich am Donnerstag auch den Wahlschein von der Staatsangehörigkeitsbehörde bekomme? Da da bin ich mal gespannt, ob die daran denken
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Görd
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 00:47 Uhr:   

@Manuel

Nein, er meint, wenn du deine "Einbürgerungsurkunde" beim zuständigen Wahlamt vorweisen kannst, müsstest du einen Wahlschein bekommen.
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Kai
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 01:06 Uhr:   

@Manuel

Es ist genauso, wie Görd sagt. Von Amts wegen bekommen Sie den Wahlschein nicht, aber mit der Urkunde können Sie direkt vor Ort um selbigen nachsuchen und müssen ihn auch bekommen.
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Patrick
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 11:08 Uhr:   

Ich habe keine Wahlbenachrichtigung in den Briefkasten bekommen, oder vielleicht habe ich diesen unbemerkt mit der Werbung in den Müll geschmnissen. Kann ich trotzdem mit meinem Personalausweis zur Wahl gehen?
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Sascha
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 12:20 Uhr:   

@Patrick:

Wenn du im Wählerverzeichnis eingetragen bist, dann dürfte das kein Problem sein.
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kai
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 16:53 Uhr:   

Die Wahlbenachrichtigung ist nicht entscheidend für die Ausübung des Wahlrechts. Wenn Sie allerdings wirklich keine bekommen haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie gar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Falle wären Sie auch nicht wahlberechtigt.

Sollte die Wahlbenachrichtigung jedoch versehentlich ins Altpapier geraten sein, ist das nicht weiter tragísch. Der gültige Personalausweis oder Reisepass ist das wichtigere Dokument für die Ausübung des Wahlrechts.
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A.Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 17:06 Uhr:   

Was passiert eigentlich in folgendem Szenario:

A hat Briefwahl beantragt und wählt auch per Briefwahl. Schickt die Unterlagen am 10.09. an die Zuständige Verwaltung.
Am 15.09. stirbt A.
Wie werden die Briefwahlunterlagen des toten A am 18.09. gewertet?
Schließlich sind sie ja auch anonym, sodass sie schlecht vorher aussortiert werden können.
Kann somit ein Toter wählen?
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Görd
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 17:21 Uhr:   

Nein, es konnte nur ein Lebender wählen, der aber vor der Wahl dann gestorben ist. Tot kann man nicht wählen.
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Good Entity
Veröffentlicht am Freitag, 16. September 2005 - 20:01 Uhr:   

Dead man voting ... Der Remix für alle Filmfans ...

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