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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Nachwahl im Wahlkreis 160 erforderlich? » 001-025 « Zurück Weiter »

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Jesauer
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 23:00 Uhr:   

Die NPD-Direktkandidatin in diesem Wahlkreis, Kerstin Lorenz, ist wohl heute an den Folgen eines Hirnschlages gestorben.

Greift jetzt Paragraph 43 des Bundeswahlgesetzes? Und wenn ja, wie hat man sich so etwas vorzustellen? Wenn nein, warum nicht?

§ 43
Nachwahl
(1) Eine Nachwahl findet statt
1. wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt
worden ist,
2. wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber
noch vor der Wahl stirbt.
(2) Die Nachwahl soll im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 spätestens drei Wochen, im Falle
des Absatzes 1 Nr. 2 spätestens sechs Wochen nach dem Tage der Hauptwahl
stattfinden. Den Tag der Nachwahl bestimmt der Landeswahlleiter.
(3) Die Nachwahl findet nach denselben Vorschriften und auf denselben Grundlagen
wie die Hauptwahl statt.
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Sascha
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 09:15 Uhr:   

Ja. Bei der letzten Bundestagswahl hat es dies auch gegeben. Dort ist auch ein Kandidat verstorben und die Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den Tag der Bundestagswahl festgelegt. Aber dazu muss ein Wahlkreisbewerber der NPD zügig nachgewählt werden.
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Martin
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 09:26 Uhr:   

Das geht in Dresden nicht mehr. Die Nachwahl findet später statt und das Eregbnis der Bundestagswahl kann dementsprechend erst später festgestellt werden.
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Bolle
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 10:16 Uhr:   

Tscha, und wenn das Ergebnis der Wahl vor Abschluß dieser Nachwahl aufgrund des "Wissensvorsprung" der Wählerinnen und Wähler in Dresden nicht veröffentlich werden darf (siehe News unter "aktuelle Umfragen") wird's eine seeeeeehr lange Wahlnacht ;-)
Naja, so schlimm wird es wohl nicht.....
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Görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 11:36 Uhr:   

Es reicht doch dann nur den Direktkandidaten nachzuwählen, Zweitstimmen sollte man dennoch doch abgeben können, oder?

Pikant macht die Sache, dass in Sachsen mit Überhangmandate der CDU zu rechnen ist. Entsprechend kann es hier um einen Sitz gehen, der bei einer Pattsituation noch sehr wichtig sein könnte.
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Görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 12:08 Uhr:   

Spiegel bestätigt Nachwahl

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373680,00.html
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Tim Spier
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 12:14 Uhr:   

Unglaublich, dass es so eine Regelung gibt. Wenn die Wahl so knapp wird wie 2002, dann entscheiden die Dresdener Wähler über die nächste Bundesregierung. Ich meine natürlich die Optionen schwarz-gelb oder große Koalition. Das es so eine Regelung im Bundestagswahlrecht gibt, war mir bisher vollkommen unbekannt.
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Görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 12:15 Uhr:   

Da wird sich der Stoiber wieder ärgern, wenn die Ossis die Wahl entscheiden. ^^
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 12:31 Uhr:   

In dem Wahlkreis wohnen ca. 0,35% aller WAhlberechtigten. Wenn die Mehrheit nicht an genau einem Sitz hängt, können die Dresdner nichts mehr ändern. Aber mit z.B. 303 von 605 Sitzen einen Bundeskanzler (in geheimer Wahl) zu wählen, dürfte äußerst schwierig werden. 2002 hätte eine Nachwahl in Sigmaringen z.B. auf keinen Fall noch etwas Wesentliches ändern können.

In Hessen hatte man nach einem ähnlichen Fall mit einer toten Rep-Kandidatin 1995 Ersatzbewerber eingeführt. Da der personalisierende Effekt der Erststimme aber ohnehin gering ist, kömnnte man m.E. auch einfach Tote auf dem Wahlzettel stehen lassen, eventuell rückt dann eben jemand über die Landesliste nach.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 12:38 Uhr:   

Ehe es Verwechslungen gibt:
"18. September 2005. Dresden wählt nicht. Ganz Dresden? Nein. Ein kleinerer, überwiegend rechtelbischer ..."

WK 160 Dresden I Von der kreisfreien Stadt Dresden
die Ortsamtsbereiche
Altstadt, Blasewitz, Leuben,
Plauen, Prohlis
(Übrige Ortsamtsbereiche und Ortschaften
s. Wkr. 161)


WK 161 Dresden II - Meißen I Von der kreisfreien Stadt Dresden
die Ortsamtsbereiche
Cotta, Klotzsche, Loschwitz, Neustadt,
Pieschen,
die Ortschaften
Altfranken, Cossebaude, Gompitz,
Langebrück, Mobschatz, Oberwartha,
Schönborn, Schönfeld-Weißig, Weixdorf
(Übrige Ortsamtsbereiche s. Wkr. 160),
vom Landkreis Meißen
die Gemeinden
Coswig, Moritzburg, Niederau, Radebeul,
Radeburg, Weinböhla
(Übrige Gemeinden s. Wkr. 163)
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:10 Uhr:   

Bei der auf Wahlrecht erwähnten Landtagswahl in Hessen wurde gerichtlich damals entschieden (auch damals war eine Kandidatin der Republikaner kurz vor den Wahlen 1995 gestorben), dass das Wahlergebnis 1995 veröffentlicht werden durfte.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:13 Uhr:   

@Bernhard: Das ist so nicht ganz richtig. Das hessische Wahlprüfungsgericht hat diese Veröffentlichung als verfassungswidrigen Wahlfahler angesehen, der allein deshalb nicht zur Ungültigkeit der gesamten Wahl geführt hat, weil er keinen Einfluß auf die Sitzverteilung gehabt habe. Das ist in der in der Meldung verlinkten Entscheidung nachzulesen.
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deiz
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:16 Uhr:   

Mal ne Frage dazu:

Kann der BT auch schon zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten, wenn in diesem Wahlkreis noch nicht gewählt wurde?

Ich meine normalerweise müsste der BT gemäß 39 2 GG nach 30 Tagen zusammenkommen; zur Nachwahl sind aber bis zu 6 Wochen nach Wahltermin erlaubt. Demgemäß könnte der BT auch ohne diese Wahl zusammentreten ??

Und wer bestimmt eigentlich, wann die erste Sitzung des BT stattfindet?

Danke im voraus.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:21 Uhr:   

Die Frist in § 39 Abs. 2 muß m. E. nicht auf den Tag der Hauptwahl, sondern auf den Tag der (letzten) Nachwahl bezogen werden.
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deiz
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:30 Uhr:   

An die Möglichkeit habe ich noch nicht gedacht, aber so wird es wohl sein.

Und wer bestimmt den Termin? Bundespräsident?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:32 Uhr:   

Der Landeswahlleiter, bzw. in diesem Fall die Landeswahlleiterin von Sachsen.
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deiz
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:40 Uhr:   

Sry, habe mich ungenau ausgedrückt; ich meinte den Termin der konstituierenden Sitzung des BT.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 14:57 Uhr:   

Wolfgang Thierse setzt den die konstituierende Sitzung fest. Der Präsident des Bundestages, dessen Wahlperiode abgelaufen ist, lädt zur ersten Sitzung des neuen Bundestages ein (§ 1 Geschäftsordnung des Bundestages).
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 17:48 Uhr:   

Oder findet die Wahl doch pünktlich statt?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,373716,00.html
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:00 Uhr:   

Das dürfte praktisch ausgeschlossen sein.

Die Frage ist, ob der Bundeswahlleiter ein vorläufiges Ergebnis veröffentlichen darf.

Die Frage ist aber praktisch irrelevant. Die Kreiswahlleiter und Landeswahlleiter werden die Teilergebnisse veröffentlichen. Und dann kann jeder zusammenrechnen und zusammenzählen und ausrechnen, wieviele Stimmen die CDU noch braucht, um ein Mandat nicht zu bekommen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:07 Uhr:   

"Und dann kann jeder zusammenrechnen und zusammenzählen und ausrechnen, wieviele Stimmen die CDU noch braucht, um ein Mandat nicht zu bekommen."

Das werden aber 99,9% nicht tun. Lt. Forsa-Umfrage von letzter Woche wissen nur 37%, daß die Zweitstimme (normalerweise) die wichtige ist, im Osten nur 33%. Bei früheren Umfragen kam ähnliches. Wie kann man von Leuten, die überwiegend den Unterschied zwischen Erst- u. Zweitstimme nicht kennen, solche Taktik erwarten. Und die Medien imformieren in punkto Wahlrecht auch meist irreführend oder falsch, das geht bis zur FAZ.
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Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:08 Uhr:   

Verstehe ich das richtig?
Wenn irgendein Direktkandidat irgendeiner Partei 2 Wochen vor einer Bundestagswahl stirbt, dann gibt es dafür keine klare Regelung bzw. alle denkbaren Optionen sind mit gravierenden Nachteilen verbunden (entweder wochenlange Verzögerung der Ergebnisbekanntgabe oder evtl. ungesetzliche Bevorzugung einzelner Wähler)?

Das scheint mir aber ausgesprochen ungeschickt geregelt.
Bei schätzungsweise 1.500 Direktkandidaten (von denen einige nicht mehr ganz jung sind und im Wahlkampf großem Stress ausgesetzt sind) dürfte ein solcher Fall doch schon rein statistisch relativ oft vorkommen.

Was spräche denn (zumindest für die Zukunft) für folgende Regelung:
Wenn der Direktkandidat einer Partei so kurzfristig vor einer Wahl stirbt, dass kein neuer benannt werden kann, dann hat diese Partei einfach Pech gehabt.

Um das einmal ins Verhältnis zu rücken:

Ich selbst wohne in einem Wahlkreis, in dem die gewählte Direktkandidatin Michaela Geiger 1998 unmittelbar nach der Bundestagswahl gestorben ist.
Der Wahlkreis war dann 4 Jahre lang nicht direkt vertreten - und keiner hat sich aufgeregt.
Dabei war die Beeinträchtigung der Rechte der Wähler des Wahlkreises in diesem Fall viel größer als im aktuellen Fall.
Denn die Dresdner Wähler werden ja auf jeden Fall auch bei der von mir vorgeschlagenen Regelung von einem Abgeordneten vertreten sein, den sie auch weiterhin frei wählen können.
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:12 Uhr:   

Was ist denn von dieser PDS-Argumentation, dass man den allgemeinen Termin für den Wahlkreis zu erzwingen versuche, zu halten? Das mit der strategischen Bedeutung klingt schon ziemlich hochtrabend. Aber kann man das alles als Wahlkampf abtun?
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soulsurfer
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:21 Uhr:   

wie wäre es wenn man die argumentation plump angeht:

freies, geheimes ... ( und was da noch für eigenschaften zugehören)und GLEICHES wahlrecht...

die frage ist, wie legt man gleich aus...

wenn es am 18.9 so knapp zu geht, kann es sein, dass dieses mehr-wissen entscheidend ist... ob dieser faktor durch absprachen und verstärkte meinungsmache der parteien ausgeglichen werden kann, wage ich zu bezweifeln...und fair wäre es ebenso wenig, weil ob der sieger des bis dato 18.9. endergebnis dann net noch mehr gepuscht wird... und die parteien untereinander empfehlungen ausgeben und der wähler mit der situation klar überfordert wird...

ich denke, es muss juristisch geprüft werden... würden wir nicht alle ein anderes wahlverhalten vielleicht an den tag legen, wenn wir schon vorher wüssten, wie die zahlen sind... reicht die einmischung mit den umfragen nicht schon?

soulsurfer
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MMA
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 18:26 Uhr:   

@Florian:
Wenn auf die von dir vorgeschlagene Weise die SPD oder die CDU in einem Wahlkreis wg. Tod des Kandidaten nicht mit Erststimme wählbar wäre, hätte das aber schon befremdliche Folgen. Etwa ein Direktmandat für FDP oder Grüne - das sich dem Tod eines Menschen verdankt. Da könnten böse Leute ja fast schon in Versuchung kommen ...

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