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Schwarz-Gelbe Minderheitsregierung?

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Schwarz-Gelbe Minderheitsregierung? « Zurück Weiter »

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Senf aus Österreich
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:16 Uhr:   

Würde es für Schwarz-Gelb so nicht reichen, denke ich gebe es genügend verantwortungsbewusste Abgeordnete in der SPD die einer Kanzlerin Merkel das Vertrauen aussprechen würden um ROT-ROT-Grün zu verhindern und gleichzeitig die SPD nicht in einer großen Koalition zu verschleißen.
Vorteil dieser Minderheitsregierung wäre eine höhere Flexibilität bei der parlamentarischen Mehrheitsfindung. Z.B. für Auslandeinsätze zusammen mit der SPD, bei Steuer- und Sozialpolitik mit den Grünen etc.

Ist Deutschland reif für eine Regierung ohne eigene Mehrheit? Das würde natürlich dem Kabinett ein hohes Verhandlungsgeschick abverlangen - ich halte Frau Merkel und co dafür für fähig genug.
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SHler
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:34 Uhr:   

Das vermute ich auch. Reicht es für Schwarz-Gelb nicht, dann wird es den Versuch geben Rot-Grün mit Linkspartei-Tolerierung oder Rot-Rot-Grün zu machen (war ja in Meck-Pom, Sachsen-Anhalt und Berlin ähnlich). Dann werden ein paar "Seeheimer" sich enthalten. Genau wie es in Schleswig-Holstein war, wo Lügen-Heide noch am Tag vor der Wahl eine Rot-Grün-SSW-Koalition ausgeschlossen hat! Die SPD wird dann wieder vor Wut schäumen ob der "Verräter"...
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 13:43 Uhr:   

Mit einem Wort: Schwachsinn. Weder Union noch SPD würden sich darauf einlassen und eventuelle Abweichler würden natürlich aus der Partei fliegen. Und wofür bräuchte man da die FDP?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 23:43 Uhr:   

Ich rechne für den Fall, dass es eine nummerische Mehrheit aus SPD, Grünen und Linkspartei geben sollte, mit dem baldigen Scheitern von Koalitionsgesprächen angesichts der großen Meinungsverschiedenheiten und persönlichen Animositäten zwischen Spitzenpolitikern aus Union und SPD. Dann wird Bundespräsident Horst Köhler vermutlich das Parlament erneut auflösen - dieses Mal nach Art. 63 Abs. 4, da er wohl keine schwarz-gelbe Minderheitenkanzlerin ohne die Chance auf Erringung einer dauerhaften Mehrheit ernennen wird.
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Görd
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 00:07 Uhr:   

Ich rechne mit einer Großen Koalition, die ungefährt 2 - 3 Jahre hält.
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Jeki
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 00:47 Uhr:   

Zwei bis drei Jahre große Koalition sind wohl realistisch. Große Reformen wären dann aber wohl nicht zu erwarten, stattdessen gegenseitige Schuldzuweisungen und Stillstand.

Eine große Koalition hätte ja nicht einmal eine ausreichende parlamentarische Mehrheit im Bundesrat. Deswegen halte ich es für eine Illusion, daß diese Koalition wichtige wirtschaftliche Reformen durchführt. Auch die Beseitigung verfassungs- und wahlrechtlicher Bremsen (verkrusteter Föderalismus, lähmendes Verhältniswahlrecht) werden wohl nicht in Angriff genommen werden.
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Jesauer
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 02:13 Uhr:   

@Jeki: Warum das Verhältniswahlrecht "lähmend" sein soll, würde ich gerne von Ihnen erfahren. Dass das BWahlG deutlich suboptimal ist, dürfte in diesem Forum zu großen Teilen Konsens sein. Aber "lähmend"?
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 08:21 Uhr:   

@Jeki
>Eine große Koalition hätte ja nicht einmal eine ausreichende >parlamentarische Mehrheit im Bundesrat.

Union und SPD haben im Bundesrat eine absolute Mehrheit. (15 Stimmen von großen Koalitionen + 21 Stimmen von reinen Unionsregierungen.)
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Jeki
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 09:56 Uhr:   

@Lars Tietjen

Danke für den Hinweis. Eine große Koalition hätte somit tatsächlich derzeit eine knappe Mehrheit im Bundesrat. Ich hatte in Gedanken wohl die letzte Wahl in Schleswig-Holstein nicht berücksichtigt. Dann könnte eine große Koalition möglicherweise doch politisch-strukturelle Probleme (v.a. Föderalismusreform) angehen. In der Wirtschaftspolitik halte ich die Unterschiede für zu groß.

@Jesauer

Unabhängig von meinen politischen Überzeugungen wünsche ich mir für dieses Land klare Verhältnisse mit einer handlungsfähigen Regierung und einer kritischen Opposition.
Ein Punkt ist dabei das oben angesprochene Bundesratsproblem, ein anderer das Verhältniswahlrecht, das nun einmal die Gefahr der Parteienzersplitterung in sich birgt. Von Koalitionsregierungen beispielsweise halte ich nicht viel, weil sie häufig zum kleinsten gemeinsamen Nenner führen und die Verantwortlichkeiten nicht klar sind. Ich fand es schon 1998 seltsam, daß die Regierung Kohl die erste war, die in Deutschland vollständig durch Wahlen abgelöst wurde (und nicht unvollständig und durch Koalitionswechsel wie 1982).

Die Frage ist, ob wir nicht auf ein instabiles Fünfparteiensystem zugehen, das uns dann möglicherweise Dinge wie eine Dreiparteien-Koalition oder eine Minderheitsregierung bescheren könnte, die dann kaum handlungsfähig wären. Das meine ich mit "lähmend".

Ein Blick nach Großbritannien zeigt, daß dort eine Partei mit ca. 35 % der Stimmen rund 55 % der Mandate erringen und somit eine stabile, handlungsfähige Regierung bilden kann. In Deutschland dagegen hat man das Gefühl, daß man nur noch von Koalitionskompromissen regiert wird, die zudem im Vermittlungsausschuß noch weiter verwässert werden.

Ich sehe auch das Gegenargument, daß kleinere, reformfreudige Parteien bei einem Mehrheitswahlrecht schlechte Chancen hätten. Für die FDP und auch die Grünen habe ich persönlich sogar mehr Sympathien als für unsere großen Parteien, aber ich denke, daß diese Reformströmungen bei einem Mehrheitswahlrecht viel stärker in die großen Parteien eindringen würden und in der praktischen Politik vielleicht sogar mehr Wirkung entfalten könnten.
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John Rawls
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 10:17 Uhr:   

@Jeki
>>>Eine große Koalition hätte ja nicht einmal eine ausreichende >>>parlamentarische Mehrheit im Bundesrat.

>Union und SPD haben im Bundesrat eine absolute Mehrheit. (15 Stimmen >von großen Koalitionen + 21 Stimmen von reinen Unionsregierungen.)

Hinzu kommt, dass diese Mehheit praktisch nach Belieben in allen Länderparlamenten etabliert werden könnte. Viel wichtiger aber ist, dass gleich 3 der 5 Länderregierungen mit FDP Beteiligung im Frühjahr zur Wahl stehen. Es ist also schlichtweg wahrscheinlich, dass sich die Bundesratsmehrheit einer großen Koaltion eher noch weiter vergrößert.
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Görd
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 14:33 Uhr:   

Vor allem in Sachsen-Anhalt könnte es dann zu einer großen Koalition kommen. Bei schwarz-gelb im Bund sehe ich dort dann aber eher rot-rot als wahrscheinlichere Option.
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Jesauer
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 16:41 Uhr:   

@Jerki: "Dreparteienregierungen, Minderheitenregierungen etc."

In Skandinavien funktioniert das doch z.B.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 20:19 Uhr:   

Vor allem kommt etwas hinzu: die FDP wird sehr vorsichtig sein müssen, in den Länderregierungen, in denen sie beteiligt ist, auf Enthaltung bei Gesetzen zu drängen, die in Berlin von einer großen Koalition beschlossen würden, denn - wie oben festgestellt - können die kleinen Koalitionen überall problemlos durch große Koalitionen ersetzt werden. Aber dies wird nicht nötig sein, da Union und SPD auch so im Bundesrat die absolute Mehrheit an Stimmen haben.
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PNK
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 22:24 Uhr:   

@ Nowak: "Dann wird Bundespräsident Horst Köhler vermutlich das Parlament erneut auflösen - dieses Mal nach Art. 63 Abs. 4, da er wohl keine schwarz-gelbe Minderheitenkanzlerin ohne die Chance auf Erringung einer dauerhaften Mehrheit ernennen wird."
Warum sollte der Köhler eine vom Bundestag gewählte Kanzlerin nicht ernennen? Hätte er das Recht dazu und wäre das dann wirklich realistisch? (Abgesehen von einer Idee einer Minderheitskanzlerin). Wohl eher realistisch wäre eine große Koalition die versucht einiges auf den Weg zu bringen, die Landtagswahlen 2006 abwartet und dann das Volk nochmal entscheiden lässt.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 09. September 2005 - 23:19 Uhr:   

@PNK: Lies Dir bitte Art. 63 Abs. 4 GG genau durch. Es geht um einen Minderheitenkanzler! Hier hat der Bundespräsident das Recht, diesen entweder innerhalb von sieben Tagen zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen!

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