Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Nachwahl im Wahlkreis 160 erforderlich?

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Nachwahl im Wahlkreis 160 erforderlich? « Zurück Weiter »

  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen Letzter Autor Beiträge Seiten Letzter Beitrag
001-025MMA25 08.09.05, 18:26h 
026-050Ralf Arnemann25 09.09.05, 09:18h 
051-075Martin Fehndrich25 11.09.05, 14:16h 
  ClosedGeschlossen: Keine neuen Themen        

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 14:23 Uhr:   

Ein Verschieben der bundesweiten Auszählung (oder jedenfalls ein Verschieben der Verkündung des Zwischenergebnisses) ist trotz der von Matthias Cantow sehr anschaulich dargelegten Problematik auch keine wirklich gute Lösung: Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber wie man deutlich sieht möglich, dass ausgerechnet jetzt in den nächsten Wochen noch ein Direktkandidat verstirbt, womöglich wieder in Dresden I. Was dann? Da nicht einmal ein Zwischenergebnis bekannt wäre, könnten Koalitionsverhandlungen wochenlang nicht einmal begonnen werden, selbst wenn die Mehrheiten "eigentlich" deutlich waren und es auf Dresden I gar nicht ankommt.

Wirklich gravierend wird die Nachwahl in Dresden I ja nur dann, wenn zwei Dinge zusammen kommen:

1. Zum einen muss beispielsweise der von Matthias Cantow skizzierte Fall eintreten, dass es ohne Dresden I "spannend" ist, also etwa eine mögliche Regierungsmehrheit von 304 zu 298 oder der Einzug einer Partei bei bis dahin 4,99 % überhaupt auf dem Spiel steht. Wenn es "nur" um den 316., 317., 318. Sitz geht, ist das lokal und für die betroffenen Personen relevant und führt sicher zu engagiertem Wahlkampf in Dresden auch mit bundespolitischer Beteiligung, der Verlust an "gleichen" Wahlen ist aber noch vertretbar.

2. Zum anderen muss das bis dahin bestehende Ergebnis eine relevante Veränderung des Gesamtergebnisses überhaupt möglich machen. Wenn die Reststimmen nach Hare-Niemeyer so verteilt sind, dass realistisch zB höchstens noch ein Sitz von der SPD zu den Grünen wechseln kann oder nicht, ist das Dresdner Ergebnis auch bei knappen und spannenden Gesamtergebnissen ohne gravierenden Einfluss.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Sonntag, 11. September 2005 - 15:24 Uhr:   

@Good Entity
Ein Verschieben der bundesweiten Auszählung (oder jedenfalls ein Verschieben der Verkündung des Zwischenergebnisses) ist [...] auch keine wirklich gute Lösung:

Ja, es gibt bessere, etwa die Abschaffung des negativen Stimmgewichts durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Karlsruhe hat dazu ja noch eine Woche Zeit, damit kein Risiko (man muss[!] bei Wahlrechtsfragen ja immer vom Worst Case ausgehen) für eine Wahl-Farce besteht.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 19:50 Uhr:   

Bundesverfassungsgericht muss sich mit Nachwahl befassen.
Im heutigen Spiegel wird Wilko Zicht als Bremer Wahlrechtsexperte zitiert. Toll !!!!

Anbei ein weiterer Spiegel-Artikel zum Thema:
Klagen

Verfassungsgericht entscheidet über Nachwahl in Dresden

Die Nachwahl von Dresden ist vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet. Die Karlsruher Richter entscheiden über Klagen von Bürgern, die die Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses vom 18. September um zwei Wochen verschieben lassen wollen.

Karlsruhe - Wie eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts SPIEGEL ONLINE bestätigte, hätten "fünf bis sechs" Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführer begründen ihren Vorstoß mit der Nachwahl in Dresden am 2. Oktober, die durch den Tod der dortigen NPD-Direktkandidatin erzwungen wird. Das Bundesverfassungsgericht werde in den nächsten Tagen entscheiden, ein genauer Termin stehe jedoch noch nicht fest. Auch über die Erfolgsaussichten der teilweise mit einem Eilantrag verbundenen Beschwerden konnte die Sprecherin keine Angaben machen.

Die Kläger argumentieren damit, dass die Dresdner Wähler einen Wissensvorsprung hätten, wenn das vorläufige bundesweite Wahlergebnis bereits am 18. September bekannt gegeben würde. Dieses Wissen würde es ihnen erlauben, ihre Stimmen unter taktischen Aspekten abzugeben. Das aber sei ein Verstoß gegen die Gleichheit der Wahl.

Verfassungsrechtler rechnet mit Anfechtung der Wahl

Unterdessen rechnet der Verfassungsrechtler Hans Meyer wegen der geplanten Nachwahl in Dresden mit einer Anfechtung der gesamten Bundestagswahl. Mit Blick auf die für den 2. Oktober angesetzte nachträgliche Wahl in Dresden warf der Professor dem Bundeswahlleiter vor, das Wahlgesetz falsch auszulegen: "Der Tod berührt nur die Direktwahl in dem Wahlkreis, nicht die Zweitstimmenwahl", sagte Meyer heute im Bayerischen Rundfunk. Auch die sächsische Landeswahlleiterin Irene Schneider-Böttcher rechnet mit Anfechtungen. Sie gehe aber davon aus, dass diese unbegründet sein werden.

Meyer schlug vor, am kommenden Sonntag die Zweitstimmenwahl durchzuführen und ganz normal auszuzählen und nur die Abgabe der Erststimmen zu verschieben. Die Nachwahl hätte dann auf die parteipolitische Zusammensetzung des Bundestages und damit auch auf die Frage möglicher Koalitionsbildungen keinen Einfluss. Eine spätere Abgabe der Zweitstimme könne die Gleichheit der Wahl gefährden und das Wahlergebnis verfälschen, erklärte Meyer. Die Behörden gingen offenbar aus Bequemlichkeit davon aus, dass Erst- und Zweitstimmen an einem Tag abgegeben werden müssten, kritisierte der frühere Präsident der Berliner Humboldt Universität.

Schneider-Böttcher sagte, eine Trennung von Erst- und Zweitstimme sei laut Wahlgesetz nicht zulässig. Im Übrigen könne der Bundeswahlleiter auch das Ergebnis der Bundestagswahl am 18. September nicht zurückhalten.



--------------------------------------------------------------------------------

© SPIEGEL ONLINE 2005
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH

--------------------------------------------------------------------------------
 Link zu diesem Beitrag

Juwie
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 20:07 Uhr:   

Gratulation an Wilko Zilch! ;-)
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 20:34 Uhr:   

Er heißt Wilko Zicht !
 Link zu diesem Beitrag

gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Montag, 12. September 2005 - 20:43 Uhr:   

Ich vermute das war Juwarum schon klar.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 01:52 Uhr:   

Danke danke! Zumal ich in dem zitierten Satz ja auch mit meinem ganzen "Experten"-Wissen glänzen konnte. ;-)
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 09:44 Uhr:   

Schließe mich den Gratulationen an.
Generell scheint es Früchte zu tragen, www.wahlrecht.de penetrant überall als DIE kompetente Anlaufstelle in Wahlfragen anzupreisen.
Diverse politische Seiten (z. B. die Bundes-FDP) verlinken ganz regelmäßig hierher.

Genau dies ist übrigens eine Möglichkeit, den jahrelangen Bemühungen um eine Wahlanfechtung vor dem BVG endlich zum Durchbruch zu verhelfen (wg. den Wahlrechtsmängeln, nicht jetzt die aktuellen Klagen wg. Dresden oder der PDS-Liste).
Die beste Klagebegründung nutzt wenig, wenn sie in Karlsruhe nur als Produkt einer unbedeutenden Sektierergruppe empfunden wird.
Die werden aber das nächste Mal vielleicht viel aufmerksamer lesen, wenn dahinter "die Experten" von wahlrecht.de stehen.
 Link zu diesem Beitrag

Lars Tietjen
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 10:14 Uhr:   

@Ralf
>Genau dies ist übrigens eine Möglichkeit, den jahrelangen
>Bemühungen um eine Wahlanfechtung vor dem BVG endlich zum
>Durchbruch zu verhelfen (wg. den Wahlrechtsmängeln, nicht jetzt
>die aktuellen Klagen wg. Dresden oder der PDS-Liste).

Wobei ich eher dafür wäre, dass die Parteien endlich politisch über das Wahlrecht entscheiden und nicht immer nach Karlsruhe schauen.

Z.B. muss die Frage der Überhangmandate gelöst werden. Das die derzeitige Regelung noch gerade so durchgeht ist ja kein Grund nicht zu einer besseren Regelung zu kommen.
Lösen muss man sicher auch die unterschiedliche Behandlung der Zweitstimmen von erfolgreichen Einzelbewerbern und von erfolgreichen Bewerbern von Parteien die weder 5%-Hürde noch 3 Direktmandate erzielt haben. Sowie ein paar andere Punkte.

Ich weiß nicht ob eine Enquete-Kommission zu hoch gegriffen wäre, aber ich wäre für eine grundsätzliche Diskussion zum Wahlrecht im Bundestag und nicht so sehr vorm Bundesverfassunggericht. Habe den Eindruck eine Expertenkommission beim Bundespräsidenten wäre eventuell sinnvoller.

Vielleicht könnte man die Diskussion ersthaft vorantreiben, wenn man einen konkreten Gesetzentwurf für ein verbessertes Wahlrecht erarbeitet.

Dem Lob zu wahlrecht.de kann ich mich nur anschließen.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 12:10 Uhr:   

"Generell scheint es Früchte zu tragen, www.wahlrecht.de penetrant überall als DIE kompetente Anlaufstelle in Wahlfragen anzupreisen."

Die Frage ist nur ob auch die Inhalte durchdringen. So konnte ich letzte Woche zu meiner völligen Überraschung in der von mir nicht sonderlich geschätzten regionalen Tageszeitung eine korrekte Darstellung der möglichen Auswirkungen der Nachwahl auf die Sitzverteilung lesen (auch wenn eine angegebene Verschiebung um bis zu vier Mandate wohl etwas übertrieben ist). Das lag wohl ausschließlich an dem in dem Artikel zitierten Wahlrechtsexperten, einem gewissen Martin Fehndrich.

Einen Tag später war in der selben Zeitung (wenn auch aus anderer Feder) wieder totaler Humbug zu lesen: "2002 fehlten Edmund Stoiber ganze 6027 Stimmen zur Kanzlerschaft."
 Link zu diesem Beitrag

Sporadischer Besucher
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 12:28 Uhr:   

2002 fehlten Edmund Stoiber ganze 6027 Stimmen zur Kanzlerschaft...

... wenn denn die FDP wenigstens soviele Stimmen wie die GRÜNEN gehabt hätten ...
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 14:58 Uhr:   

@Lars:
> Wobei ich eher dafür wäre, dass die Parteien endlich politisch über
> das Wahlrecht entscheiden und nicht immer nach Karlsruhe schauen.
Grundsätzlich Zustimmung.
Der parallele Weg über die Willensbildung in den Parteien muß genauso sein (ist auch im Gange) - aber für eine durchgreifende Reform muß man schon fast Einigkeit unter allen Parlamentsparteien herstellen.
Da ist Karlsruhe oft der schnellere und erfolgreichere Weg.

> Vielleicht könnte man die Diskussion ersthaft vorantreiben, wenn
> man einen konkreten Gesetzentwurf für ein verbessertes Wahlrecht
> erarbeitet.
Das wäre eine sehr gute Idee.
Solange wir nur die echten Fehler des deutschen Wahlrechts ausbügeln wollen, müßte da auch schnell Konsens hier da sein.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Veröffentlicht am Dienstag, 13. September 2005 - 15:04 Uhr:   

Der Bundeswahlleiter hat mittlerweile mitgeteilt, wie er das vorläufige amtliche Endergebnis zu ermitteln gedenkt:

1. Unbeschadet der nach Paragraf 43 Absatz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) im Wahlkreis 160 (Dresden I) erforderlich gewordenen und dort auf den 2. Oktober 2005 anberaumten Nachwahl werde ich nach Schließung der Wahllokale am 18. September diesen Jahres auf Grund der Schnellmeldungen der Landeswahlleiter das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl im Wahlgebiet, soweit es ermittelt werden konnte, errechnen und bekannt geben.

2. Dieses vorläufige Wahlergebnis wird nur das Ergebnis für 298 Wahlkreise enthalten.

– Es muss offen bleiben, welche(r) Wahlkreisbewerber(in) im Wahlkreis 160 die einfache Mehrheit der gültigen Erststimmen erreicht hat, so dass ich nur 298 Wahlkreisbewerber als vorläufig gewählt in das Wahlergebnis einbeziehen kann.

– Der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses werde ich im Übrigen nur die Zweitstimmen zugrunde legen, die in den 298 Wahlkreisen abgegeben wurden, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat. Damit folge ich nicht der Wahlpraxis bei der Bundestagswahl 1965, bei der in zwei Wahlkreisen ebenfalls Nachwahlen nötig geworden waren; der Ergebnisermittlung am Tag der Hauptwahl wurden damals dort die Zweitstimmenergebnisse der vorangegangenen Bundestagswahl 1961 zu Grunde gelegt.
Denn: Auch das vorläufige Wahlergebnis muss auf der Auswertung des tatsächlich durch Stimmabgabe geäußerten Wählerwillens beruhen. Annahmen zum möglichen Wählerverhalten in einem Wahlkreis, in dem eine Nachwahl aussteht, etwa durch Rückgriff auf frühere Wahlergebnisse, auf aktuelle Wahlergebnisse benachbarter Wahlkreise oder auf ein aktuelles „durchschnittliches“ Wählervotum aus den übrigen Wahlkreisen des betroffenen Landes würde die demokratische Wahlentscheidung, die einzig der Wählerschaft zukommt, durch eine von außen kommende Entscheidung – jedenfalls vorübergehend – ergänzen, die für sich keine zwingende Richtigkeitsgewähr in Anspruch nehmen kann. Zudem ist bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2002 im Freistaat Sachsen der Partei, die im Wahlkreis 160 mit ihrer Bewerberin erfolgreich war, ein Überhangmandat zugefallen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass bei der bevorstehenden Bundestagswahl wiederum der Partei, deren Bewerber(in) das Wahlkreismandat im Wahlkreis 160 erringt, im Freistaat Sachsen ein oder mehrere Überhangmandate zufallen. Letzteres hängt unter anderem von deren Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis 160 und in den übrigen 16 Wahlkreisen des Freistaates Sachsen ab. Annahmen zum Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis 160 könnten deshalb zu voreiligen Rückschlüssen auf Überhangmandate im Freistaat Sachsen führen und das vorläufige Wahlergebnis mit nicht erforderlichen Unwägbarkeiten belasten.

3. Bei der Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses werde ich deshalb mit dem vorläufigen Zweitstimmenergebnis aus den 298 Wahlkreisen, in denen die Hauptwahl stattgefunden hat, die Verteilung der 598 Mandate entsprechend Paragraf 6 Absatz 2 Bundeswahlgesetz (Niemeyer-Berechnung) vornehmen.
Das Bundestagswahlrecht schreibt – von den Ausnahmefällen eines erfolgreichen parteiunabhängigen Wahlkreisbewerbers bzw. den erfolgreichen Wahlkreisbewerbern einer Partei, die im Übrigen aber die Sperrklausel verfehlt hat, abgesehen (Paragraf 6 Absatz 1 Satz 3 Bundeswahlgesetz) – die Verteilung sämtlicher Bundestagsmandate (598) nach dem Verhältnis der Zweitstimmen vor. Das gilt auch bei einer noch ausstehenden Nachwahl. Das vorläufige Wahlergebnis wird deshalb – vorbehaltlich etwa anfallender Überhangmandate – 298 Wahlkreismandate und 300 Listenmandate ergeben.
Hat die Nachwahl im Wahlkreis 160 stattgefunden und ist dort ein Wahlkreisbewerber einer Partei erfolgreich, welche die Sperrklausel überwunden hat, das heißt an der Verteilung der Listenmandate teilnimmt, wird dieses Wahlkreismandat von den Listenmandaten dieser Partei im Freistaat Sachsen abzuziehen sein. Im vorläufigen Wahlergebnis werden deshalb die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze der Parteien im Freistaat Sachsen mit einer besonderen Unsicherheit behaftet sein.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober diesen Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 13:31 Uhr:   

Wie erwartet und schon gestern abend entschieden:

Pressemitteilung Nr. 85/2005 vom 14. September 2005

Zum Beschluss vom 13. September 2005 – 2 BvQ 31/05 –

Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. September 2005 ohne Erfolg

Die Anträge einer Wahlberechtigten aus dem Wahlkreis 299 und Direktkandidatin für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf Eilrechtsschutz gegen die Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses bis zur Nachwahl im Wahlkreis 160 (Dresden I) hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats wies die Anträge ab, da eine (bislang noch nicht erhobene) Verfassungsbeschwerde unzulässig wäre. Angriffsgegenstand sind Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen. Nach dem Willen des Verfassungsgebers (Art. 41 Abs. 1 GG) und der Konzeption des Rechtschutzes im Wahlverfahren (§ 49 Bundeswahlgesetz) ist Rechtschutz im vorliegenden Verfahren erst nach der Wahl zu erlangen. Auch wenn man den Antrag der Antragstellerin als vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde auslegte, wäre er unzulässig. Eine vorverlegte Wahlprüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Wahlberechtigten sehen weder das Grundgesetz noch ein anderes Gesetz vor.
Beschluss:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/qk20050913_2bvq003105.html
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 20:45 Uhr:   

Direktkandidatin will Bundestagswahlen wegen Veröffentlichung des Wahlergebnisses anfechten:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,374703,00.html
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 12:22 Uhr:   

@Bernhard Nowak
quod erat timendum ...
 Link zu diesem Beitrag

Kringel
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 13:45 Uhr:   

Zunächst Auszug aus BWahlG:

BWahlG § 43 Nachwahl
--------------------------------------------------------------------
(1) Eine Nachwahl findet statt,
1. wenn in einem Wahlkreis oder in einem Wahlbezirk die Wahl nicht durchgeführt worden ist,
2. wenn ein Wahlkreisbewerber nach der Zulassung des Kreiswahlvorschlages, aber noch vor der Wahl stirbt.

(2) Die Nachwahl soll im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 spätestens drei Wochen, im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 spätestens sechs Wochen nach dem Tage der Hauptwahl stattfinden. Den Tag der Nachwahl bestimmt der Landeswahlleiter.

(3) Die Nachwahl findet nach denselben Vorschriften und auf denselben Grundlagen wie die Hauptwahl statt.

Jetzt die Frage:
Mit der Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses existiert doch eine geänderte Grundlage für die Nachwahl (vgl. Absatz 3). Damit ist doch die Wahl von vornherein anfechtbar oder sehe ich das falsch?
 Link zu diesem Beitrag

Fritz Meyer
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 14:28 Uhr:   

Es ist doch richtig das die zweitstimme reicht,oder muß auch eine Erststimme abgegeben werden? In meinem Wahlkreis gibt es keinen der für mich in Frage kommt! Bei der zweitstimme allerdings schon!!

Mfg F. Meyer
 Link zu diesem Beitrag

Dave
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 15:10 Uhr:   

>Direktkandidatin will Bundestagswahlen wegen Veröffentlichung des Wahlergebnisses anfechten

Sowas ist imo Kindergarten-Gehabe. Mich würde es glaube ich ziemlich nerven, wenn ich am Sonntag keine Ergebnisse bekommen würde. Es wird immer behauptet, dass Dresden das entscheidende Zünglein an der Waage sein soll, weil bei den letzten Wahlen das Ergebnis so knapp gewesen sei...
Ich bin zwar kein Wahltaktiker, aber imo sollte doch eben GERADE ein knappes Ergebnis in Dresden keinen großen Einfluss auf das Gesamt-Ergebnis der Wahl haben.

Gruß, Dave
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 15:17 Uhr:   

@Fritz
Die Zweitstimme allein reicht:

http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/index.html
 Link zu diesem Beitrag

Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 16:26 Uhr:   

@Dave
Ich bin zwar kein Wahltaktiker, aber imo sollte doch eben GERADE ein knappes Ergebnis in Dresden keinen großen Einfluss auf das Gesamt-Ergebnis der Wahl haben.

Stimmt, das wäre bei einem auschließlichen Verhältniswahlrecht der Fall. Aber bei einem Wahlsystem, in dem man - bei entsprechendem Ergebnis der Hauptwahl – gezwungen sein könnte, seine Partei gerade nicht zu wählen, um ihr nicht zu schaden, kann man sich nicht sicher sein, wie Dresden wählen wird.

http://www.wahlrecht.de/bundestag/2005/index.html
 Link zu diesem Beitrag

Kringel
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 17:40 Uhr:   

Warum dürfen die Medien eigentlich erst nach Schliessung der Wahllokale erste Hochrechnungen veröffentlichen aber ein vorläufiges Endergebnis vor der Nachwahl präsentiert werden?
 Link zu diesem Beitrag

Dave
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. September 2005 - 19:01 Uhr:   

Wer präsentiert denn "vorläufige" Endergebnisse??
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 10:36 Uhr:   

Nachwahl in Dresden könnte den Ausschlag geben


Hintergrund: Nachwahl in Dresden könnte den Ausschlag geben
Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen CDU und SPD im Wahlkreis Dresden I.


Berlin - Nur bei einem sehr knappen Ausgang der Bundestagswahl könnte die Nachwahl in Dresden den Ausschlag für die künftige Kanzlermehrheit im Parlament geben. Ob die Wähler im Wahlkreis 160 (Dresden I) am 2. Oktober über einen, zwei oder gar drei Bundestagssitze entscheiden, lässt sich nach Angaben des Bundeswahlleiters aber nicht genau voraussagen. Grund sei das komplizierte deutsche Wahlrecht.
Die Bundestagswahl findet in einem der beiden Dresdner Wahlkreise zwei Wochen nach dem allgemeinen Termin statt, weil dort die Direktkandidatin der rechtsextremen NPD gestorben ist. Die Partei hat inzwischen als Ersatz den früheren Republikaner-Chef Franz Schönhuber nominiert, der nun auf den neuen Stimmzetteln steht.

In Dresden I dürfen 219 492 Menschen wählen. Das sind rund 0,35 Prozent aller Wahlberechtigten in Deutschland. Rechnerisch entfallen damit auf diesen Wahlkreis etwa 2,1 der normalerweise 598 Bundestagsmandate. Die Größe des Bundestags kann jedoch in bestimmten Fällen durch so genannte Überhangmandate zunehmen. So kamen bei der vergangenen Wahl 603 Abgeordnete ins Parlament.

Die Entscheidung über eines dieser zusätzlichen Mandate fiel 2002 auch im Wahlkreis Dresden I. Dort und in zwölf weiteren sächsischen Wahlkreisen eroberte die CDU mit Erststimmen das Direktmandat. Damit durfte die sächsische CDU insgesamt 13 Abgeordnete in den Bundestag schicken. Das war einer mehr, als der Partei zunächst nach dem Zweitstimmenergebnis zustand.

CDU und SPD lieferten sich 2002 in Dresden I ein Kopf-an-Kopf- Rennen. Das Direktmandat ging mit 33,8 Prozent der Erststimmen nur knapp an die CDU. Die SPD-Kandidatin erhielt 31,3 Prozent, die PDS folgte mit 20,9 Prozent. Bei den Zweitstimmen lag die SPD (32,9 Prozent) vor CDU (30,5), PDS (17,7), Grünen (7,9) und FDP (7,0).

Die sächsischen Parteien wollen den Wahlkampf nun in den betroffenen Dresdner Stadtteilen fortsetzen. Neben CDU und SPD rechnet sich auch die Linkspartei (früher PDS) Chancen aus. Die Direktkandidaten Marlies Volkmer (SPD) und Katja Kipping (Linkspartei) kandidieren auch auf vorderen Plätzen der Landeslisten und könnten sich damit bereits am Sonntag einen Bundestagssitz sichern. Der CDU-Kandidat Andreas Lämmel ist nicht über die Landesliste abgesichert.



© dpa - Meldung vom 17.09.2005 12:16 Uhr
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 12:10 Uhr:   

Lassen wir uns überaschen, ob die CDU morgen nur noch um die Erststimme werben muß.
 Link zu diesem Beitrag

philipp
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 13:34 Uhr:   

Ich bin im betroffenem wahlbezirk wahlberechtigt. In vergangenheit hat hier (leider) die CDU immer abgeräumt.
doch glaube ich nicht das wir heir das zünglein an der wage sind!!!
Ich hoffe auf eine ordentliche wahlbeteiligung... und die NPD in die TONNE
 Link zu diesem Beitrag

Görd
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 14:17 Uhr:   

"Der CDU-Kandidat Andreas Lämmel ist nicht über die Landesliste abgesichert."

Sogar mit Listenplatz 1 wäre man nicht abgesichert bei der CDU-Sachsen. Bisher hat es noch kein über die CDU-Landesliste Sachsen in den Deutschen Bundestag geschafft.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 23:42 Uhr:   

Gewählte Bewerber 2005



Bundestagswahl am 18. September 2005

Stadt Fulda


Fulda: Michael Brand, CDU gewählt
Direkt gewählt

Bewerber
Michael Brand CDU

Über Landesliste gewählt

Bewerber
... ...


Magistrat der Stadt Fulda, Bürgerbüro und Wahlamt
 Link zu diesem Beitrag

Long Time Lurker
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 11:53 Uhr:   

Heute früh zur Frühstücks-Prime-Time (06:40 Uhr) in WDR 2 gab es ein Interview mit Caius Julius Cäsar, der aufgrund des Paradoxons durch die Nachwahl in Dresden sein zunächst sicher geglaubtes Bundestags-Listenmandat nun doch ins Saarland verloren hat.

So weit so bekannt, doch in dem heutigen Interview wies er ausdrücklich darauf hin, dass ihm der Bundeswahlleiter (und später noch schriftlich der amtierende Bundestagspräsident) zwar kurz nach dem 18.09.05 seinen erfolgreichen Einzug in den Bundestag mitgeteilt und ihm gratuliert hätte, in den Tagen danach ihn aber weder Bundes- noch Landeswahlleiter über die drohenden Verschiebungen durch die Nachwahl in Dresden informiert hätten.

O-Ton Hr. Cäsar: Erst auf der Internetseite "wahlrecht.de" habe er über den drohenden Mandtsverlust erfahren und sogar die genaue Zahl an CDU-Zweitstimmen in Dresden genannt bekommen, ab der sein Mandat aus NRW "verschwindet".

Nette Publicity, die da momentan für diese Seite hier entsteht.
 Link zu diesem Beitrag

Dave Remmel (dave)
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 12:00 Uhr:   

Das macht es für ihn aber wohl nicht weniger frustrierend...

Gruß, Dave
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 12:45 Uhr:   

Wenn das so stimmt, dann wäre das m. E. ein ziemlich krasser Fehler des Bundeswahlleiters.
Wenn er schon vorläufige Ergebnisse mitteilt (was ich für richtig halte), dann muß er doch darauf hinweisen, was sich durch die Nachwahl noch ändern könnte.
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. Oktober 2005 - 14:05 Uhr:   

@Ralf
Das hat er schon noch getan:

„Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich durch das Ergebnis der Nachwahl am 2. Oktober dieses Jahres im Wahlkreis 160 Auswirkungen auf die letzten noch zum Zuge gekommenen Listenplätze in anderen Ländern ergeben.“

(Quelle: Pressemitteilung vom 19. September 2005)

Für den Bundeswahlleiter war es sicher nicht möglich, einen konkreten offiziellen Hinweis darauf zu geben, daß das Mandat aus NRW nicht nur ins Saarland wechseln könnte, sondern auch ganz verschwinden würde, wenn zu viele Wähler die CDU wählen. Denn das hätte ja allen Beteiligten vor Augen geführt, wie absurd unser Wahlsystem ist und sicherlich den Einsprüchen gegen die Nachwahl Auftrieb gegeben.

Deshalb haben sich auch der Bundes- und die Landeswahlleiter nicht an den Szenarien beteiligt, was letztendlich aber nicht dazu beigetragen hat, für alle Wähler gleiche Bedingungen zu gewähren.
 Link zu diesem Beitrag

Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 00:03 Uhr:   

Apropos Publicity: Ein Artikel von Astrid Pawasser, Die Dresdner links der Elbe sind überhaupt nicht wahlmüde, in: Das Parlament,
Nr. 38–39 vom 23.09.2005 (also noch vor der Nachwahl)

"Etwas weiter vom Zentrum entfernt, am Schillerplatz in Blasewitz, sind die Meinungen der Passanten geteilt. Eine ärgert sich, dass ihre Briefwahlstimme nicht zählt und sie jetzt neu wählen muss. Ein anderer fühlt sich um die Spannung beim Wahlakt betrogen. Aber es gibt auch Wähler, die sich über taktische Wahlmöglichkeiten informiert haben. "Wenn man der CDU etwas Gutes tun will, soll man seine Zweitstimme lieber der FDP geben", sagt ein junger Mann. Das hat er unter "www.wahlrecht.de" nachgeschaut. "Und wenn man ein Überhangmandat für die CDU verhindern will, dann gibt man ihr besser die Zweitstimme." Die Sache mit dem negativen Stimmgewicht scheint in Dresden nicht jeden zu überfordern. Was der junge Mann am 2.Oktober wählen wird, hat er allerdings - ganz professionell - für sich behalten."

http://www.das-parlament.de/2005/38-39/Thema/006.html
 Link zu diesem Beitrag

J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 20:29 Uhr:   

Wie heute bekannt wurde, ist Franz Schönhuber gestorben. Man muss dankbar sein, dass er noch bis nach dem Nachwahltag in Dresden, wo er ja für die NPD eingesprungen ist, durchgehalten hat. Eine nochmalige Verschiebung hätte wohl die Regierungsbildung verschleppt bis unmöglich gemacht, da dann ja die SPD weitere ca. 6 Wochen auf Gerhard Schröder als KAnzler bestanden hätte.
 Link zu diesem Beitrag

Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 28. November 2005 - 21:07 Uhr:   

Die sechs Wochenfrist im Wahlgesetz kollidiert etwas mit der Grundgesetz. Das verlangt eine Konstituierung spätestens nach 30 Tagen.
 Link zu diesem Beitrag

J.A.L.
Veröffentlicht am Dienstag, 29. November 2005 - 14:07 Uhr:   

Konstituierung hat aber nichts mit der Kanzlerwahl zu tun, wie man auch dieses Mal (wenn auch nicht in dieser Extremform) beobachten konnte.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite