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Isabelle
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 14:49 Uhr: | |
hallo, ich habe bis heute noch keine wahlunterlagen bekommen. Ich habe beim Einwohnermeldeamt einmal nachgehackt - Die fühlen sich nicht zuständig. Grund: Ich bin erst seitdem 01.09.2005 dort gemeldet und der stichtag was der 14.08.05. Sie verwiesen mich an mein altes Einwohnermeldeamt. Also habe ich mich aufgemacht und habe dort angerufen.(500km von meinem jetzigen Wohnort) Dort bekam ich eine ähnlich Antwort. Ich sollte mich an meinen jetztigen Wohnort melden. Ich sei dort seit dem 01.08.05 bereit abgemeldet. Was soll ich machen. Ich möchte gern wählen, weiß nur nicht wo ich meine unterlagen dazu herbekomme. Ich bin 19 und Deusche staatbürgerin immer schon gewesen. Also ich bin ganz offiziell wahlberechtigt. |

Lars Tietjen
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 15:06 Uhr: | |
@ Isabelle Die normalen Fristen sind abgelaufen. Wichtig ist wo warst du am 14.08. gemeldet? Es gibt einen gewissen Spielraum bei der Gemeinde wo du am 14.8. gemeldet warst, einen Wahlschein gemäß § 25 Abs. 2 der Bundeswahlordnung zu bekommen. Allerdings ist dafür nachzuweisen, dass die Fristüberschreitung für den Einspruch zum Wählerverzeichnis nicht von dir verschuldet ist. |

Kai
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 15:56 Uhr: | |
@Isabelle: Die Frage ist, warum Du in der alten Wohnung seit 1. August abgemeldet bist. Wenn bspw. Dein alter Vermieter Dich voreilig abgemeldet hat, Du aber tatsächlich erst nach dem 14. August ausgezogen bist, hast Du ohne Schuld die Einspruchsfrist versäumt, und die bisherige Gemeinde hat Dir gemäß § 17 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes einen Wahlschein auszustellen und unmittelbar die Briefwahlunterlagen zuzusenden. Insbesondere dann, wenn die alte Gemeinde Dir keine Abmeldebestätigung hat zukommen lassen (was bei solchen Aktionen der Regelfall sein dürfte). Als Nachweis dafür dürfte es genügen, dass Du am neuen Wohnort erst seit dem 1. September gemeldet bist, ggf. auch, dass Du im August noch Miete an Deinem alten Wohnort gezahlt hast. Die Einspruchsfrist war der letzte Freitag, also der 2. September, wenn Du zu dem Zeitpunkt schon das erste Gespräch geführt hattest, sollte es eigentlich kein Problem sein, dass Du noch Unterlagen bekommst (wie gesagt, für den alten Wohnort). Ich würde Dir empfehlen, Dich umgehend telefonisch an den zuständigen Kreiswahlleiter Deines alten Heimatwohnortes zu wenden. Das ist in der Regel der Landrat Deines bisherigen Heimatlandkreises, bzw. der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt. Dort wird man Dir in jedem Fall weiterhelfen können. Stelle Dich am besten darauf ein, im Laufe der kommenden Woche vor Ort in Deiner alten Heimatgemeinde bzw. beim Landratsamt zu wählen. |
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