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Verkauf von Briefwahlstimmen...

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amantadin
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 12:41 Uhr:   

...scheint bei ebay ausser mir niemanden zu stören. Das darf doch nicht wahr sein! Ebay: 7543068114 & 6207097812

http://cgi.ebay.de/Waehler-Stimme-fuer-den-18-09-2005_W0QQitemZ7543068114QQcategoryZ9570QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

http://cgi.ebay.de/Briefwahlstimme-zur-Bundestagswahl-2005_W0QQitemZ6207097812QQcategoryZ40840QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
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Rene Müller
Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 13:38 Uhr:   

das ist verboten und strafbar
http://www.wahlrecht.de/lexikon/stimmenkauf.html
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Jo
Veröffentlicht am Samstag, 10. September 2005 - 19:08 Uhr:   

Und das haben inzwischen auch ebay und der Verkäufer begriffen. Ziemlich dämlich.
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PNK
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 14:05 Uhr:   

@ Rene Müller: Auf meine Anfrage, ob es nicht ein Fehler im Wahlrecht ist, dass ich die Wahlbenachrichtigung meiner Nachbarn klauen kann und wie ein Depp Briefwahl betreiben kann antwortete die Landeswahlleiterin NRW: "Das ist verboten!" Das kann es doch auch nicht sein, oder?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 14:15 Uhr:   

@PNK: Dazu brauchst du nicht die Wahlbenachrichtigung. Briefwahl kann auch formlos, sogar per E-Mail, beantragt werden. Allerdings müßtest du ja auch die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg abfangen, die Unterschrift bei der eidesstattlichen Erklärung auf dem Wahlschein fälschen usw.

Abgesehen von dem Aufwand und dem Umstand, daß man sich in erheblichem Maße strafbar macht, ist auch die Gefahr groß, dabei aufzufliegen. Wenn nämlich mehrere deiner Nachbarn sich über den Verbleib der Wahlbenachrichtigung bzw. Briefwahlunterlagen beim Wahlamt beschweren oder am Sonntag im Wahllokal feststellen müssen, daß sie angeblich bereits per Briefwahl gewählt haben sollen, dann wird sicherlich die Polizei in Aktion treten.
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PNK
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 22:52 Uhr:   

@Wilko: ich habe ja nie gesagt, dass ich das machen wollte. ich habe mich nur verwundert bei der landeswahlleiterin geäußert, dass man hier zu lande ohne identitätsnachweis wählen kann, egal ob strafbar oder nicht. darauf bekam die besagte (wie ich finde) kindlich naive antwort, die eigendlich gar nichts aussagte.
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PNK
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 22:55 Uhr:   

@wilko: ich denke zudem, dass weder das abfangen noch das fälschen der Unterschrift ein sonderliches risko darstellen: man könnte einen "toten" Briefkasten angeben und das amt kennt ja nicht meine unterschrift. so habe ich das letzte mal für meinen bruder im ausland (1 jährige weltreise) gewählt.
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Görd
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 22:56 Uhr:   

Es stellt sich nicht die Frage, ob eine Straftat leicht zu begehen ist sondern die größte Abschreckung stellt die Bestrafung da und wie wahrscheinlich es ist.

Ich könnte jetzt z.B. ein großes Messer kaufen und jemanden damit töten. Das geht ganz einfach in Deutschland. Es ist aber auch ziemlich sicher das man deswegen hart bestraft wird.
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Dave
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. September 2005 - 23:54 Uhr:   

@PNK: Wie schon gesagt geht es hier nicht darum, wie schwer es ist, ein Verbrechen zu begehen. Außerdem steht hier der Nutzen wohl sehr in Frage. Wenn ich eine Bank überfalle, habe ich auch was davon und habe eine gewisse Chance davon zukommen. Wenn ich die Wahlunterlagen eines anderen abfange und die Unterschrift fälsche, habe ich nahezu garnichts davon (einen nennenswerten Effekt könnte man nur erzielen, wenn man das tausendfach machen würde) und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden ist relativ hoch. Von daher halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass das jemand macht.

Gruß, Dave

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