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D. Huber
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 06:27 Uhr: | |
Hi! Ich habe da eine Frage: Welche Regeln gibt es eigentlich zu den Wahlwerbespots im TV? Wo ist festgelegt, wer, wann, wo, wie lange, wie oft Wahlwerbespots senden darf? Können die Parteien sich Sendeplätze oder Sendezeiten aussuchen? Haben "große" Parteien mehr Werbespots als "kleine"? Danke für Eure Hilfe. |
Kai
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 09:34 Uhr: | |
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den entsprechenden Staatsverträgen, etwa § 11 des ZDF-Staatsvertrages: § 11 Anspruch auf Sendezeit (1) Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag angemessene Sendezeit einzuräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. Ferner haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament Anspruch auf angemessene Sendezeit, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde. (2) Der Intendant lehnt die Ausstrahlung ab, wenn es sich inhaltlich nicht um Wahlwerbung handelt oder der Inhalt offenkundig und schwerwiegend gegen die allgemeinen Gesetzes verstößt. (3) ... (4) ... Für den privaten Rundfunk findet sich die Norm in § 24 des Rundfunkstaatsvertrages. § 24 Sendezeit für Dritte (1) ... (2) Parteien ist während ihrer Beteiligung an den Wahlen zum Deutschen Bundestag gegen Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeit einzräumen, wenn mindestens eine Landesliste für sie zugelassen wurde. Ferner haben Parteien und sonstige politische Parteien während ihrer Beteiligung an den Wahlen der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament gegen Erstattung der Selbstkosten Anspruch auf angemessene Sendezeit, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nur für bundesweit verbreiteten privaten Rundfunk. Eine ähnliche Regelung enthält bspw. auch § 8 Abs. 2 des WDR-Gesetzes. |
Robin Maasters
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 20:53 Uhr: | |
Unterliegen Werbespots von Parteien eigentlich Schutzrechten, wie sie bei Konsumgütern üblich sind? Ich denke dabei an den Spot der CDU (das Ding mit der rollenden Kugel), der von anderen teilweise kopiert und umgestaltet wurde. |
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