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Nina
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 17:38 Uhr: | |
Ich habe zwar einen Thread zu dem Thema gefunden, bin aber nicht ganz durchgestiegen, was das nun exakt heißen würde. Also vereinfacht ausgedrückt: 100 Personen kriegen eine Wahlbenachrichtigung. Möglichkeit A: Alle 100 Personen gehen wählen. 40 Personen davon wählen Partei A, 40 Personen wählen Partei B und 20 geben eine ungültige Stimme ab. Möglichkeit B: Nur 80 Personen gehen wählen, nämlich die 40, die Partei A wählen, und die 40, die Partei B wählen. Macht das einen Unterschied? Werden die 20 ungültigen Stimmen als 20% gezählt? Oder ist es egal? Meine Vorstellung war bisher: Bei Möglichkeit A hätten Partei A und B jeweils 40% der Stimmen. Bei Möglichkeit B hätten Partei A und B jeweils 50% der Stimmen. Ist das so? Oder haben sie in beiden Fällen 50% der Stimmen, weil nur die gültigen Stimmen gezählt werden? Das Thema wird gerade in einem Forum, in dem ich mich aufhalte, heiß diskutiert und es gibt Vertreter beider Standpunkte - nun würde ich gerne mal konkret wissen, wie es TATSÄCHLICH ist. VIELEN DANK! Gruß, Nina |
Senf aus Österreich
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 17:42 Uhr: | |
Gibt KEINEN Unterschied |
Nina
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 17:47 Uhr: | |
Hm... Aber ich habe mich doch dann an der Wahl beteiligt, wenn auch mit ungültiger Stimme. |
Garrim
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 17:58 Uhr: | |
Welches Forum denn? |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 18:01 Uhr: | |
bis auf die ansonsten irrelvante Wahlbeteiligung ändert sich nichts: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ungueltig.html |
Nina
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 18:30 Uhr: | |
Ach, ist ein Haustierforum, wo im Off-Topic-Bereich das Thema aufkam, wen man wählen wird und wieso weshalb warum ;) |
Kai
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 22:23 Uhr: | |
Mit einer ungültigen Stimme bewirken Sie meines Erachtens weniger als nichts. Die Stimmanteile werden in der Statistik auf die gültigen Stimmen bezogen. Die ungültigen fallen dabei aus der Betrachtung. Die Sitze berechnen sich nur nach den gültigen Stimmen. Das einzige, das Sie mit der Abgabe einer ungültien Stimme anstelle einer Nichtwahl erreichen, ist, die Wahlbeteiligung zu steigern. Stattdessen können Sie auch eine der Splitterparteien ohne jede Chance, über 5 % zu kommen (wie etwa die MLPD, die als einzige dieser Parteien bundesweit antritt), wählen, dann wird Ihre Stimme wenigstens gezählt. |
J.A.L.
| Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 22:35 Uhr: | |
Ich bitte doch auch ganz herzlich darum in besagtem Haustierforum zu posten und dieses Forum als hoffentlich hinreichend autoritative Referenz anzugeben, dass sämtliche Prozentangaben im Wahlergebnis sich nur auf die gültigen Stimmen beziehen und damit ungültige Stimmen absolut irrelevant sind. Dies würde sich m.M. schon aus dem schlichten Wort "ungültig" ableiten lassen(also "nichtig", "wertlos", "irrelavant", "Bockmist"). Dennoch, auch du bist Beweis dessen, dass dieser Irrtum, der wohl der härteste und weitverbreitetste über das Wahlsystem überhaupt ist, weiter lebt. @ Nina: Darf ich ohne arrogant erscheinen zu wollen fragen, wie du darauf kommst? Ich hatte nämlich für mich schon den Verdacht, dass dieser Fall vielleicht in einem weitverbreiteten Politiklehrbuch einmal falsch erklärt wurde. Das könnte die weite Ausmaß erklären. |
Nina
| Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 00:25 Uhr: | |
Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht mehr, wo ich das her habe, war aber relativ sicher, dass dem so sei (vermutlich irgendwo gelesen... aber wo?? Keine Ahnung). Die Meinung war in dem Forum ebenfalls recht verbreitet, habe aber für "Klarstellung" gesorgt ;) Ich habe übrigens NICHT vor, ungültig zu wählen, ich weiß, welche Partei meine Stimme bekommt. Es ging mir nur um die Frage an sich. Danke vielmals an alle, die geantwortet haben |
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