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Christian Köhl (Saarschwenker)
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 12:42 Uhr: | |
Hallo, mich würde es mal brennend interessieren, ob es überhaupt rechtens ist, in den wahlkabinen statt kugelschreiber nur bleistifte auszulegen. Grund ist, daß man ja bekanntlich ein Kugelschreiber Kreuzchen weniger schlecht wegmachen kann als ein Bleistiftkreuzchen. Mit dem Radiergummi könnte man doch (wenn alle unter einer Decke stecken) die Wahlergebnisse auch fälschen, oder? Ich möchte das natürlich niemandem vorwerfen, es ist nur eine ganz allgemeine Frage. Und stimmt es, daß man sich als Beobachter bei der Stimmenauszählung dazu stellen darf? Bin mal auf die Antworten gespannt. |

kugelschreiber
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 13:55 Uhr: | |
1. nimm doch einen eigenen kugelschreiber mit. 2. die stimmenauszählung ist öffentlich. du kannst dabei zuschauen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 15:06 Uhr: | |
Die Verwendung von Bleistiften in den Wahlkabinen ist regelmäßig Inhalt von Wahleinsprüchen, die jedoch ebenso regelmäßig zurückgewiesen werden. Ich sehe keine nennenswert größere Fälschungsgefahr bei Bleistiften. Da ja auch Radiergummis in der Regel durchaus Spuren hinterlassen, würde ein entsprechend manipulierwilliger (und unbeobachteter) Wahlvorstand wohl eher die benutzten Stimmzettel entsorgen und stattdessen die nicht benötigten Stimmzettel hernehmen und ausfüllen. Das wäre aber bei Verwendung dokumentenechter Stifte genauso möglich. |

Kai
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. September 2005 - 15:09 Uhr: | |
Es hat ganz einfache praktischene Gründe, dass statt Kugelschreibern Bleistifte in den Kabinen ausliegen: 1. Kugelschreiber können klecksen und dabei Abdrücke machen, die Zweifel über die Stimmabgabe aufkommen lassen könnten 2. Kugelschreibern kann schneller die Tinte ausgehen, auslaufen oder austrocknen 3. Bleistifte funktionieren immer und können maximal abbrechen, wobei sie dann schnell wieder gespitzt sind. 4. Bleistifte sind wesentlich günstiger in der Anschaffung und werden weniger geklaut. § 50 Abs. 2 der Bundeswahlordnung schreibt nur vor: In der Wahlzelle soll ein Schreibstift bereitliegen. Daraus kann man mehreres schließen: 1. Es gibt keine amtlichen Kennzeichnungsstifte, denn sonst lautete die Norm: In der Wahlzelle liegt ein amtlicher Schreibstift, der zur Kennzeichnung des Stimmzettels zu verwenden ist. 2. Es ist Sache der Gemeindewahlbehörde, welche Art von Stiften sie bereitstellt. 3. Liegt kein Schreibstift bereit, ist es Sache des Wählers, für Ersatz zu sorgen. 4. Liegt ein Schreibstift bereit, ist es dem Wähler freigestellt, diesen oder einen anderen zu verwenden. Das von Ihnen erwähnte Ausradieren von Stimmen würde den Straftatbestand der Wahlfälschung (§ 107a Strafgestzbuch) erfüllen, der mit Geldstrafe oder Freiheisstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird. Findet dieses unter Billigung des Wahlvorstehers, der oftmals Gemeinde- oder Landesbeamter oder -angestellter ist, statt, wird die Verurteilung in aller Regel zur Entlassung aus dem Dienstverhältnis führen. Leichter als das auffällige Radieren, wäre es ferner für den bösartigen Wahlhelfer, Stimmzettel einfach unter den Tisch fallen zu lassen und unauffällig zu beseitigen oder aber ein weiteres Kreuz auf den Stimmzettel zu setzen, um diesen dadurch ungültig zu machen. Doch wie gesagt, auch das ist strafbar. |

saarschwenker
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. September 2005 - 10:28 Uhr: | |
aha, ich danke für die schnellen und aufschlussreichen antworten und werde meinen kugelschreiber mitnehmen :-) Danke! |

Wahlbeobachter
| | Veröffentlicht am Sonntag, 18. September 2005 - 16:45 Uhr: | |
2. die stimmenauszählung ist öffentlich. du kannst dabei zuschauen. Weiß jemand wo dieses Bürgerrecht festgelegt ist ? Hier kommt es schon mal vor das die Wahlhelfer versuchen dieses Recht zu verwehren. |

Martin
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 16:27 Uhr: | |
"2. die stimmenauszählung ist öffentlich. du kannst dabei zuschauen. Weiß jemand wo dieses Bürgerrecht festgelegt ist ? Hier kommt es schon mal vor das die Wahlhelfer versuchen dieses Recht zu verwehren." § 54 Bundeswahlordnung: "Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist." http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bwo_1985/ |

Martin
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 16:34 Uhr: | |
Zusatz: Dass die Wahlhelfer versuchen, die Oeffentlichkeit bei der Stimmenauszaehlung auszuschliessen, finde ich sehr merkwuerdig. Ich war auch einige Male Wahlhelfer, und wir hatten vor der Wahl ein Merkblatt zugeschickt bekommen, wo wir ueber dieses Recht informiert wurden. |

Fragender
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 05. Oktober 2005 - 23:04 Uhr: | |
@Martin Ich habe schon oft bei Auszählungen zugeschaut (schon als minderjähriger Schüler) und habe noch nie das Problem gehabt, daß mir jemand das verweigern wollte. |

Martin
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Oktober 2005 - 04:42 Uhr: | |
@Fragender Ich habe nur darauf geantwortet, dass @Wahlbeobachter berichtet hat, dass Wahlhelfer in seinem Wahlkreis Beobachter von der Stimmenauszaehlung ausschliessen wollten. Ich finde das merkwuerdig, weil die Wahlhelfer eigentlich ueber dieses Recht informiert sein muessten. Als ich Wahlhelfer war, kam aber niemals jemand, der bei der Auszaehlung zuschauen wollte. Die haben uns wohl vertraut. |

Heico
| | Veröffentlicht am Montag, 10. Oktober 2005 - 12:10 Uhr: | |
Ihr macht euch Gedanken über evtl. Betrug bei der Stimmenauszählung?!?! Hat denn noch niemand gemerkt, das die ganze Wahl nur zur Beruhigung des Volkes inszeniert wurde? Oder wieso reden plötzlich alle von der großen Koalition, obwohl die Dresdener noch gar nicht gewählt hatten. Wie kann man denn ein vorläufiges Wahlergebnis bekannt geben, ohne den 14 Tage späteren wählenden Wahlkreis dadurch zu beeinflussen. Die CDU begann ihren Wahlkampf mit Mehrwertsteuererhöhung, Streichen von Feiertagszuschlägen u. Schichtzulagen... . Wer bitte gibt denen denn noch seine Stimme, wo uns das Wasser doch schon bis zum Hals steht. Und selbst jetzt weiß doch eigendlich keiner wer an der Macht ist. Haben wir denn nun gewählt, oder wurde das alles schon auf irgendwelchen Sitzungen im Vorfeld geplant??? Die Wahlen zum Klassensprecher oder zum 1. Vorsitzenden eines Vereines laufen gerechter und logischer ab als die Wahl der führenden Partei, die letzendlich über unser aller Leben bestimmen soll! |

Martin
| | Veröffentlicht am Dienstag, 11. Oktober 2005 - 16:08 Uhr: | |
@Heico: "Ihr macht euch Gedanken über evtl. Betrug bei der Stimmenauszählung?!?! Hat denn noch niemand gemerkt, das die ganze Wahl nur zur Beruhigung des Volkes inszeniert wurde?" Das Volk hat so gewaehlt, dass sich weiter nichts aendert, meiner Meinung nach. "Oder wieso reden plötzlich alle von der großen Koalition, obwohl die Dresdener noch gar nicht gewählt hatten." Weil die Nachwahl in Dresden vorausberechenbar nur noch ueber ein oder zwei Mandate im Bundestag entscheiden konnte. "Wie kann man denn ein vorläufiges Wahlergebnis bekannt geben, ohne den 14 Tage späteren wählenden Wahlkreis dadurch zu beeinflussen." Das ist auf diesen Internetseiten und in diesem Forum ausfuehrlich diskutiert worden. "Die CDU begann ihren Wahlkampf mit Mehrwertsteuererhöhung, Streichen von Feiertagszuschlägen u. Schichtzulagen... . Wer bitte gibt denen denn noch seine Stimme, wo uns das Wasser doch schon bis zum Hals steht." Du hattest die Moeglichkeit, eine andere Partei zu waehlen, und deine Stimme hat gezaehlt. "Und selbst jetzt weiß doch eigendlich keiner wer an der Macht ist." Falsch, die Namen aller Mitglieder des neuen Bundestages sind bekannt. "Haben wir denn nun gewählt, oder wurde das alles schon auf irgendwelchen Sitzungen im Vorfeld geplant???" Wenn du Anhaltspunkte dafuer kennst, dass das Wahlergebnis auf Sitzungen im voraus bestimmt wurde, kannst du sie hier nennen. "Die Wahlen zum Klassensprecher oder zum 1. Vorsitzenden eines Vereines laufen gerechter und logischer ab als die Wahl der führenden Partei, die letzendlich über unser aller Leben bestimmen soll!" Das Verhaeltniswahlrecht bei der Bundestagswahl ist nicht darauf angelegt, eine Partei zur fuehrenden Partei zu waehlen. Wenn nicht eine Partei die absolute Mehrheit im Bundestag bekommt, muessen die Parteien Koalitionen aushandeln. |
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