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Wahlrecht für EU-Bürger...

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Bernd Gabel
Veröffentlicht am Montag, 05. September 2005 - 10:53 Uhr:   

Ich bin deutscher Staatsbürger, der in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, in Deutschland arbeitet und in Deutschland versteuert. Was ist zu tun, dass ich bei der Bundestagswahl meine Stimme abgeben kann?

B.G.
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Kai
Veröffentlicht am Montag, 05. September 2005 - 23:02 Uhr:   

Es ist leider zu spät. Sie hätten bis zum 20. Tag vor der Wahl (also 29.8.) bei der Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen müssen. Dann hätten Sie umgehend Briefwahlunterlagen bekommen. Das Formular gab es online auf der Homepage des Bundeswahlleiters.

Nachdem die Frist verstrichen ist, sind Sie bei dieser Wahl nicht wahlberechtigt.

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