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Ausschluss von Landeslisten

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2005 » Ausschluss von Landeslisten « Zurück Weiter »

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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 12:34 Uhr:   

Angenommen, die Landeswahlleiter schliessen PDS-Landeslisten von der Wahl aus, und die PDS klagt dagegen von dem BVG, kann dann eine Entscheidung noch rechtzeitig vor der Wahl fallen? Und wenn nicht, müsste dann die Wahl wiederholt werden, wenn sie anders ausfällt?
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Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 17:19 Uhr:   

Dazu die PM des Bundeswahlleiters vor einigen Minuten:

---------------

Bundestagswahl 2005: Landeslisten mit Bewerbern anderer Parteien

WIESBADEN - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, haben die Landeswahlleiter und der Bundeswahlleiter heute die Problematik von Landeslisten mit Bewerbern anderer Parteien erörtert.

Diese Fragestellung betrifft – soweit bisher bekannt – sowohl Listen der Linkspartei.PDS als auch der NPD und der Familienpartei.

Die Wahlleiter sind im Ergebnis zu einer übereinstimmenden Einschätzung für solche Landeslisten gelangt.

Landeswahlleiter und Bundeswahlleiter stimmen darin überein, dass es angesichts der Formstrenge des Bundestagswahlrechts nicht auf politisches Zusammenwirken von Parteien, sondern darauf ankommt, ob eine Landesliste im Einzelfall trotz parteiunabhängiger oder einer anderen Partei angehörender Bewerber inhaltlich der einreichenden Partei zugeordnet werden kann. Dafür bedarf es einer Einzelfallprüfung unter verständiger Würdigung aller Umstände.

Die Wahlleiter erinnern daran, dass über die Zulassung der Landeslisten die jeweils zuständigen Landeswahlausschüsse entscheiden, die als Kollegialorgane weisungsunabhängig sind.

Ansprechpartner:
Heinz-Christoph Herbertz
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m.g.s.
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 17:40 Uhr:   

Hm, kann man da nun was rauslesen bzgl. der Zulassung der PDS++-Listen? Man helfe mir auf die Sprünge.
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Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 18:15 Uhr:   

Ergänzungsfrage:

Wer legt fest, wer im Landeswahlausschuss sitzt?
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Lars Tietjen
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 19:14 Uhr:   

§ 4 BWO
Bildung der Wahlausschüsse
(1) Der Bundeswahlleiter, die Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiter berufen alsbald nach
der Bestimmung des Tages der Hauptwahl die Beisitzer der Wahlausschüsse und für jeden
Beisitzer einen Stellvertreter. Die Beisitzer der Landeswahlausschüsse und der
Kreiswahlausschüsse sind aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Gebietes zu berufen; sie
sollen möglichst am Sitz des Wahlleiters wohnen.
(2) Bei der Auswahl der Beisitzer der Wahlausschüsse sollen in der Regel die Parteien in der
Reihenfolge der bei der letzten Bundestagswahl in dem jeweiligen Gebiet errungenen Zahlen der Zweitstimmen angemessen berücksichtigt und die von ihnen rechtzeitig vorgeschlagenen Wahlberechtigten berufen werden.
[...]
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 19:55 Uhr:   

"Inhaltliche Zuordnung" kann mehrere Bedeutungen haben. Eine davon wäre die Wesensähnlichkeit, die meiner Ansicht nach für alle drei Parteienpaare gegeben ist. Eine strengere wäre, dass die Kandidaten der Partei B, die auf Listen der Partei A kandidieren, in der Partei A selbst wären, würde es die Partei B nicht geben. Wenn PDS und WASG ihren Fusionsplan weiter durchziehen, wäre auch das zu bejahen. Ob das für ÖDP und Familienpartei zutrifft, weiss ich nicht, ich nehme es aber an. Bei NPD und DVU bin ich am skeptischsten; hier sind beide Parteien schon alt und arbeiten nur insofern zusammen, dass sie sich nicht gegenseitig ihre Chancen vermasseln.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 20:16 Uhr:   

Das Bundeswahlgesetz verbietet die Kandidatur von Mitgliedern anderer Parteien nicht. Es ist 1953 auch schon ein CDU-Mann über die Zentrumsliste gewählt worden. Und die PDS/Linkspartei ist ja nicht nur formale Wahlvorschlagsträgerin sondern tatsächlich Herrin des Verfahrens. Sie bestimmt, wer welchen Listenplatz bekommt. Einen festen Schlüssel für die WASG wie einen "REißcerschluß" gibt es meines Wissens nirgends und die WASG-Kandidaten sind klar in der Minderheit. Für eine Ablehnung einer Landesliste gibt es m.E. keinerlei Handhabe.

Sollte doch eine Liste deshalb abgewiesen werden, wäre das natürlich ein Anfechtungsgrund und müßte bei Feststellung der Rechtswidrigkeit zu einer Ungültigkeit der kompletten Bundestagswahl führen. Eine Nachwahl nur in dem betroffenen Land würde gegen die Wahlgleichheit verstoßen.
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zigzag
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 20:43 Uhr:   

Das Erste sagt folgendes hierzu:


"Wahlleiter für Linkspartei-Zulassung

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sind der Bundeswahlleiter und alle Landeswahlleiter übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, den Landeswahlausschüssen zu empfehlen, die Linkspartei zur Bundestagswahl zuzulassen.

Bei der Zulassung komme es allerdings darauf an, "ob eine Landesliste im Einzelfall trotz parteiunabhängiger oder einer anderen Partei angehörender Bewerber inhaltlich der einreichenden Partei zugeordnet werden kann", erklärte Bundeswahlleiter Johann Hahlen nach einem Treffen mit den Landeswahlleitern. In diesem Punkt stimme er mit den Landeswahlleitern überein.

Einzelfallprüfung in jedem LandJede Landesliste müsse im Einzelfall "unter verständiger Würdigung aller Umstände" geprüft werden, erklärte Hahlen. Letztlich falle die Entscheidung in den Landeswahlausschüssen, die am Freitag kommender Woche tagen werden und nicht weisungsgebunden sind. Neben der Linkspartei gibt es eine ähnliche Problematik auch bei den Listen der NPD und der Familienpartei, wie die Wahlleiter mitteilten.

Argumente von Ex-Verfassungsrichtern zurückgewiesenDie juristische Stellungnahme der ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Karin Graßhof und Prof. Hans Klein wurde nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios als nicht überzeugend empfunden. Die beiden Richter waren in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Listen der Linkspartei mit bis 25 Prozent WASG-Kandidaten eine nach dem Parteiengesetz unzulässige Listenverbindung sind, um die Fünf-Prozent-Klausel zu umgehen.

Staatsrechtler kündigt Verfassungsklage anDiese Meinung vertritt auch der Bonner Staatsrechtler Prof. Werner Löwer. Er will - wie er gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ankündigte - eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Deutschen Bundestag einlegen, falls die Linkspartei zugelassen wird. Dieses Beschwerderecht hat jeder Wahlberechtigte Für eine weitere Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht braucht eine Wahlberechtigter dann 100 Unterschriften. Prof. Löwer erklärte gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio: "Die würde ich, da bin ich sicher, bei meinen Kollegen der Staatsrechtslehre finden."

Bisher erst eine Wahl ungültigIn der Geschichte der Bundesrepublik hat es bisher einen Fall gegeben, in dem eine Wahl im nachhinein für ungültig erklärt worden ist. 1993 hat das Hamburger Landesverfassungsgericht die Bürgerschaftswahlen annulliert, weil die CDU ihre Kandidatenliste auf undemokratische Weise zusammengestellt hatte. Es musste neu gewählt werden.

Stand: 11.08.2005 19:56 Uhr"

Quelle
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 21:00 Uhr:   

Ich kann ehrlich gesagt mich der Stellungnahme von Thomas Frings nur anschließen. Natürlich sind PDS und WASG de facto eine Listenvereinigung. Sie haben sich aber eben umbenannt,d.h. eine Parteineugründung vorgenommen. Ein reines "Reißverschlußverfahren" ist nicht erkennbar und außerdem - und dies scheint mir das Entscheidende zu sein - sind die inhaltlichen Vorstellungen von PDS und WASG inzwischen so ähnlich, dass in der Tat von einer Deckungsgleichheit gesprochen werden kann.

Natürlich kann dies auch anders gesehen werden oder in bestimmten Bundesländern auch anders sein. Aber die Gefahr, dass die Bundestagswahl 2005 wegen der Nicht-Zulassung der Linkspartei für ungültig erklärt würde, halte ich, da PDS und WASG formal die Voraussetzungen des Bundeswahlgesetzes erfüllt haben, für größer als eine Ungültigkeitserklärung der Bundestagswahl wegen Zulassung der Linkspartei.

Das Problem ist, dass ein eventuelles Auseinanderbrechen einer gemeinsamen Bundestagsfraktion aus PDS und WASG zur Zeit eben nicht prognostizierbar ist. Es scheint mir eben doch große inhaltliche Gemeinsamkeit der beiden Parteien vorzuherrschen und es eben dadurch doch mehr zu sein als ein Zweckbündnis zur Überwindung der 5%-Klausel (was es natürlich auch ist).
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 21:59 Uhr:   

Zum Zentrum/CDU Beispiel von 1953:
http://www.wahlrecht.de/lexikon/listenverbindung.html#1953
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. August 2005 - 22:29 Uhr:   

Verfassungsklage???

Ich habe ja sehr viel Verständnis für Antipathie gegenüber der Linkspartei, aber was soll an der Kandidatur von ein paar WASG-Leuten aus Linksparteilisten verfassungswidrig sein? Riecht verdammt nach wichtigtuerischer Prozeßhanselei. Eine Verfassungsbeschwerde ist ja grundsätzlich kostenlos...
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Freitag, 12. August 2005 - 15:13 Uhr:   

@Thomas
Löwer will eine Wahlprüfungsbeschwerde erheben, das wird dann ja dauern ...

Obwohl eine verfassungsgerichtliche Klärung auf diesem Gebiet für die folgenden Wahlen schon vorteilhaft sein kann, egal wie sie ausgeht. Komisch ist allerdings nur, dass sich (die meisten) Staatrechtler erst dann über etwas aufregen, wenn es (evtl.) wahlentscheidend und zu spät ist. Von diesen Wissenschaftlern sollte man aber erwarten, dass sie solche Probleme schon lange vorher voraussehen (bei rechten Parteien war so etwas ja seit Jahren zu erwarten) und sich dann – ohne Verdacht der politischen Parteinahme – dazu äußern.

In diesem Zusammhang will ich gleich mal eine weitere Wahlprüfungsbeschwerde hinsichtlich der Überhangmandate ankündigen (egal für wen diese anfallen), wenn es das Bundesverfassungsgericht es auch diesmal (nach dem Verfahren zur Wahl 1998) nicht schafft, sich inhaltlich zu meiner Beschwerde zu äußern, noch sind ja rund zwei Monate Zeit.

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