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Auflösung des Bundestags? Keine Volks...

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lars
Veröffentlicht am Dienstag, 02. August 2005 - 13:44 Uhr:   

nachdem der BP den BT aufgelöst hat, bedeutet dass, das die BRD keine Legislative mehr hat? wie sieht es mit Exeketive (regierung) aus? existiert sie noch eigentlich noch? ich mein weil der bundeskanzler ja schließlich kein vertrauen mehr hat, hat er damit nicht seine legitimation verloren? wenn wär deutschland ja handlungsunfähig, oder? (das es praktisch anscheinend nicht so ist, hab ich schon gemerkt, allerdings hätte ich gern ein paar begründungen, und Artikel/paragraphen, wo man das nochma nachvollziehen kann).

ganz stark damit verbunden, ob der BT aufgelöst ist und deutschland noch eine legislative hat, verbindet sich für mich auch die frage, wie es mit den mandaten der abgeordneten ist? sind die noch gültig? und wenn ja wie lang genau? bis zum 18.9.? oder bis der neue BT dann erstmalig zusammengetreten ist?
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SHler
Veröffentlicht am Dienstag, 02. August 2005 - 14:20 Uhr:   

"nachdem der BP den BT aufgelöst hat, bedeutet dass, das die BRD keine Legislative mehr hat?"

Nein. Der Bundestag besteht weiter und hat weiterhin alle Rechte (z.B. Gesetze machen, neuen Kanzler wählen). Es wurden nur vorgezogene Neuwahlen angesetzt, dieser Vorgang heißt nur verwirrenderweise "Auflösung des Bundestags".

GG Art. 39 Satz 2: "Seine [des Bundestags] Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages."

"wie sieht es mit Exeketive (regierung) aus? existiert sie noch eigentlich noch?"

Ja. Es ist ja noch kein neuer Bundestag zusammengetreten, auch wurde kein neuer Kanzler gewählt.

GG Art. 63 und 69 regeln Beginn (nach Wahl durch den BT und Ernennung durch den BP) und Ende der Amtszeit (Zusammentritt eines neuen Bundestages). Von Bundestagsauflösung steht da nichts.

"wie es mit den mandaten der abgeordneten ist?"

Wie beim Bundestag: die behalten ihr Mandat bis zum Zusammentritt des neuen Bundestags.

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