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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlen, Abstimmungen usw. im europäischen Ausland » Nach dem EU-Referendum in Frankreich » 001-025 « Zurück Weiter »

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Florian
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2005 - 21:06 Uhr:   

Die Reaktionen auf das Ergebnis des Referendums in Frankreich sind schon bezeichnend.

Ich kann drei "offizielle" (auch von den meisten Medien ventilierte) Argumentationsstränge ausmachen, die mir allesamt missfallen.

1. Behauptung:
Es sei den Wählern in Frankreich darum gegangen, ein innenpolitisches Zeichen gegen Chirac zu setzen. D.h. sachfremde Gründe für das Nein hätten dominiert.

2. Behauptung:
Es ist einfach heikel, die Bürger über ein derart kompliziertes Dokument wie die EU-Verfassung abstimmen zu lassen. Damit seien die meisten Wähler überfordert, was man ja auch am Ergebnis der Abstimmung ablsesen könne.

3. Behauptung:
Das negative Votum in Frankreich sei zwar ärgerlich, bedeute aber keineswegs das Ende der Verfassung. Man werde vielmehr jetzt die Marschroute unbeirrt fortsetzen. Die ablehnenden Länder werde man dann schon noch von der Richtigkeit der Verfassung überzeugen.

Was mich an diesen drei Argumentationssträngen stört ist die zugrundeliegende ausgesprochene Demokratiefeindlichkeit und Arroganz der Macht.

Meine Gegenargumente:
a)
In Frankreich gab es, soweit ich das mitbekommen habe, eine sehr intensive inhaltliche Diskussion über die Verfassung an der viele Wähler interessiert Anteil genommen haben.
Wenn ich das einmal mit Deutschland vergleiche: Hier gab es praktisch überhaupt keine Diskussion. Abgesehen von Randproblemen wie dem fehlenden Gottesbezug wurde nichts diskutiert. Auch im Bundestag gab es vor der Abstimmung m.W. keine große Generaldebatte. Ich wage zu behaupten, dass die wenigsten MdBs sich mit der Verfassung ernsthaft auseinander gesetzt haben.
Das Diskussionsniveau in Deutschland war tiefer als in Frankreich. Es ist daher arrogant zu behaupten, die französischen Wähler hätten - im Gegensatz zu den deutschen Abgeordneten - gar nicht begriffen, um was es geht. Eher das Gegenteil ist der Fall.
Daher: Man sollte vielleicht doch die Möglichkeit ins Auge fassen, dass es nicht sachfremde Gründe waren, die zum Nein geführt haben - sondern das die Franzosen doch sehr genau gewusst haben, was sie da taten!

b)
Es gibt sicherlich Argumente _für_ die Verfassung. Aber wer ehrlich ist muss auch zugeben, dass es auch rationale Argumente _dagegen_ gibt. Die Abwägung mag unterschiedlich ausfallen. Aber wenn man pauschal jemandem der dagegen stimmt mangelnde politische Reife unterstellt, dann ist auch dies extrem arrogant.

c)
Übrigens ist eines der stärksten Argumente gegen die Verfassung deren Länge. Man kann also schlecht sagen "die Verfassung ist so umfangreich. die wird kaum ein Franzose ernsthaft durchgearbeitet haben. Daher konnten sich die Franzosen doch gar kein klares Urteil bilden". Denn umgekehrt wird ein Schuh daraus: Eine Verfassung, die so kompliziert ist, dass sie ein durchschnittlich intelligenter Mensch nicht verstehen kann, ist per Definition eine schlechte Verfassung für ein demokratisches Gemeinwesen.
Und eine Verfassung, die Dinge regelt, die in anderen Gemeinwesen durch simple Verordnungen festgelegt werden, maßt sich zu viel an.

d)
Das Nein der Franzosen sollte man respektieren. Einfach darüber hinwegzugehen als ob nichts wäre, das ist ebenfalls arrogant.
Und übrigens auch politisch kaum durchsetzbar. Denn es sieht ja derzeit so aus, als ob die Verfassung von den Parlamenten mehrheitlich ratifiziert wird, aber in vielen Ländern mit Referendum abgelehnt wird.

e)
Gefallen hat mir, dass der Bundeskanzler in Frankreich für das "Ja" Wahlkampf gemacht hat. Was ich hingegen vermisst habe, ist ein ähnliches Engagement des Kanzlers für die EU-Verfassung in Deutschland. Die Notwendigkeit, auch die eigene Bevölkerung für dieses Projekt zu begeistern wird nicht erkannt.
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 31. Mai 2005 - 22:44 Uhr:   

Nach der Ablehnung des Verfassungsvertrages in Frankreich ist dieser ohnehin gescheitert. Frankreich ist nicht irgend ein Kleinstaat oder mittelgroßer Staat, sondern flächenmäßig der Größte und bevölkerungsmäßig der Zweitgrößte der Union.
Damit ist dieser Vertrag de facto schon gescheitert. Weitere Länder werden wohl mit einem Nein folgen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Projekt aufgegeben werden muss (vielleicht schon im Juni). Fakt ist, dass zur Zeit sowohl Frankreich paralysiert ist (Präsident Chirac ist nun eine lame duck) als auch Deutschland (bis Herbst 2005) aufgrund des Wahlkampfes und das nunmehr Großbritannien unter Tony Blair eine herausgehobene Stellung spielen wird. Zumal GB den EU-Ratsvorsitz vom 1.7.05-31.12.05 haben wird.
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tg
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 07:24 Uhr:   

@ Florian: Zustimmung zu allen Punkten. Vor allem c) ist für mich ein Grund, diese Verfassung abzulehnen. Man vergleiche dieses Monstrum (Wer hat es eigentlich mal gelesen?) mit der Klarheit des Grundgesetzes oder gar der US-Verfassung.

In eine Verfassung gehören ausschließlich die Garantie der Grundrechte sowie die Zusammensetzung, Machtverteilung und Funktionsweise der staatlichen Institutionen. Verbraucherschutz, Verkehr, Raumfahrt und ähnliche Politikbereiche haben hingegen in einer auf Dauer angelegten Verfassung nichts zu suchen.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 10:57 Uhr:   

Ich stimme Florian ebenfalls in allen Punkten völlig zu.

Heute in der Welt über das heutige NL-Referendum:
http://www.welt.de/data/2005/06/01/725837.html

Verfassungsgegner sind eben Rassisten, Kommunisten oder Idioten...

Gut, daß die Verfassungsbefürworter, die jetzt vermuten, man habe den rassistischen und dummen Bürgern die Verfassung nicht "genug erklärt", so gut Bescheid wissen:
http://saar-echo.de/news.php?news_ID=22450
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 11:00 Uhr:   

Ich habe mir die Schwarte besorgt, direkt vom Werbebus des Bundestages , weil die PDS ja eine sehr kritische Haltung zur EU-Verfassung eingenommen hatte.

Es ist eine Fehlkonstruktion. Wäre die EU ein Staat, dann wäre ein großteil des 3. Teils nicht Verfassung, sondern Gesetz. Diese EU-Verfassung zementiert die Unübersichtlichkeit und damit demokratische Unsteuerbarkeit der EU. Ein politischer Prozess, der einen Beamtenapparat braucht, um nachvollziehbar zu sein, ist viel zu weit weg vom Bürger. Wie soll man dazu qualifiziert bei Europawahlen abstimmen? Gar nicht, und so ist die Europawahl am Ende wieder eine Revanchewahl auf Nationalebene.

Was mir Sorgen macht: Die FDP schiebt das Argument vor, die Bundesanstalt fü Arbeit sei unreformierbar weil zu fortgeschritten in Bürokratie und Kompetenzwirrwarr. Deswegen sei sie aufzulösen.

Gilt nicht dasselbe für die EU? Ist sie mit ihen hunderten Staatsverträgen , Rabattklauseln, Sonderabkommen etc nicht vergleichbar unübersichtlich? Mit dem Verfassungsvertrag ist die Chance verpasst, sie wirklich grundlegend umzustrukturieren.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 12:03 Uhr:   

Nun, offensichtlich haben die Vorposter die EU-Verfassung nicht gelesen. Denn dann könnte nicht soviel Unsinn darüber verbreitet werden.
Zunächst einmal muss etwas zur Tradition der Volksabstimmungen in Frankreich gesagt werden: Volksabstimmungen gibt es erst seit der Revolution. 1795 hat Napoleon I. einen de-facto-Staatsstreich durchgeführt, sich alle Macht zugeschanzt und anschliessend eine selbstgeschriebene Verfassung, die das alles bestätigte, zur Abstimmung gebracht. Seither dienen Abstimmungen in Frankreich im allgemeinen dazu, die Haltung des jeweils regierenden Mannes zu bestätigen. Napoleon III. hat genau dasselbe gemacht wie Napoleon I.: Als Präsident hat er die Verfassung ausgehebelt, sich alle Macht genommen und anschliessend eine neue Verfassung dem Volk vorgelegt, womit sein Staatsstreich sanktioniert wurde. Die heutige Verfassung mit der geltenden Abstimmungsregelung stammt noch von De Gaulle, und dieser benutzte die Abstimmungen zur plakativen Absicherung seiner Politik.
Volksabstimmungen dienen daher in Frankreich traditionell als Vertrauensabstimmungen. Daher ist es keineswegs falsch oder ungerechtfertigt, diese letzte Abstimmung so zu sehen - es ist die Realität, die auch von vielen, die Nein gestimmt haben, selbst offen zugegeben wurde.
Zudem herrscht in Frankreich seit Jahren politische Missstimmung, Chirac und sein Ex-Premier haben in den letzten Jahren so ziemlich alles getan, sich unbeliebt zu machen und auch das letzte Vertrauen zu vertun. Auch bei vergangenen Wahlen hat sich dies in Proteststimmen gezeigt, aber auf Grund des Verfahrens konnte dies nicht wirklich zum Tragen kommen. Da bot die Abstimmung die erste wirkliche Gelegenheit, dem Protest unmissverständlich Ausdruck zu verleihen.
Innerhalb der französischen politischen Traditionen ist dies auch eine legitime Art, da ja eben die Abstimmungen seit Jahrzehnten faktisch Vertrauensfragen darstellten und weniger um die eigentlichen Sachgeschäften kreisten.

Was nun die Diskussion angeht, so war sie in Frankreich tatsächlich intensiv, allerdings kreiste sie vornehmlich um gewisse vereinzelte Punkte und auch um Dinge, die eigentlich gar nicht im Text standen, etwa die Angst vor einem späteren Beitritt der Türkei.

Was die Verfassung selbst angeht, möchte ich ebenfalls einige Dinge richtigstellen:
Man hat jetzt zwar immer von "Verfassung" gesprochen, das ist aber eine Kurzbezeichnung. Formell heisst der Vertrag eben "Vertrag über eine Verfassung", "Traité constitutionelle" etc. Es handelt sich nicht um eine Verfassung wie die eines Nationalstaates, sondern um einen Staatsvertrag, der Inhalte aufnimmt, die innerhalb des nationalstaatlichen Rechtes verfassungsrechtlicher Natur wären; dies ist allerdings nur ein Teil und sogar eher ein kleiner Teil des ganzen Umfangs.
Schon allein aus diesem Grund umfasst der Vertrag Bestimmungen, die in einer nationalstaatlichen Verfassung nicht enthalten sein müssen. So muss z. B. klargestellt werden, welche Rechtsnatur eigentlich dem Vertrag zukommt, ausführlich muss das Ratifikations- und Änderungsverfahren beschrieben werden usw. In einer Landesverfassung wäre dies alles nicht nötig; wäre es in einer echten EU-Verfassung ncht nötig, wäre aber die EU ein Nationalstaat und kein Staatenbund mehr, was ja gerade von den Gegnern wieder kritisiert wurde, da sie ja zu einem erheblichen Teil keine grösseren Kompetenzen für die EU wollten.
Was Länge und Verständlichkeit des Vertrages angeht, so stellt sich die Frage, womit man vergleicht. Nehmen wir Frankreich oder Deutschland als Vergleichsbeispiele, dann kann man feststellen, dass deren Verfassungstexte deutlich kürzer sind. Allerdings täuscht dies. So sieht etwa die französische Verfassung "verfassungsausführende Gesetze" vor, die mit erhöhter Mehrheit beschlossen werden müssen und quasi Verfassungsrang besitzen, jedenfalls andern Gesetzen übergeordnet sind. Man hat also Teile der Verfassung einfach in andere Texte ausgelagert.
Und wenn man den gegenwärtigen Streit um die Auslegung und Anwendung von Artikeln des GG wie Art. 20, Art. 63 und 68 oder Art 146 mithört, dann zeigt sich auch, wie "klar" diese formuliert sind.
Vergleicht man den Vertrag aber mit der Verfassung Englands oder mit den Verfassungsgesetzen Österreichs, dann schneidet er ziemlich schlank ab.
Zudem handelt es sich bei einer Grosszahl der enthaltenen Bestimmungen um salvatorische Klauseln, die eben gerade verhindern sollen, dass die EU zu mächtig wird oder in nationalstaatliche Domänen eindringt. Eine EU-Verfassung kann an keine gelebte Verfassung anknüpfen, an keine eigene Rechtstradition usw. Darum muss sie alles ausdrücklich definieren. Wo sich z. B. die Schweizer Verfassungen in der Regel mit dem Hinweis aufs Gesetz begnügen, muss auf EU-Ebene definiert werden, was ein Gesetz überhaupt formal und materiell sei. Denn es gibt eine feste Rechtstradition in der Schweiz, diese gilt aber nicht in einem der EU-Mitgliedstaaten, und die EU selbst kann nicht an eine einzelne nationalstaatliche Tradition anknüpfen.
Hinzu kommen zahlreiche Übergangs- und Ausnahmebestimmungen, die auf Grund des Wachstums der EU notwendig geworden sind; so müssen alle etwa noch geltenden Ausnahmeregelungen für neu eingetretene Mitgliedstaaten übernommen werden etc. In zwanzig Jahren wird dieser ganze Wust allerdings hinfällig geworden sein.
Wenn man schliesslich den Vertrag über eine EU-Verfassung mit den geltenden Verträgen vergleicht, dann ist ein deutlicher Fortschritt erkennbar. Heute sind alle wesentlichen Bestimmungen über verschiedene Verträge verstreut, die sich teilweise wiederholen, bisweilen widersprechen, unsystematisch geworden sind und somit schwer überschaubar und schwer verständlich. Wer also kritisiert, der Vertrag sei zu umfangreich und zu schwer verständlich, müsste aber auch angeben, was an der heutigen Situation besser sei bzw. wie denn sonst eine Besserung erreicht werden könnte.

Schliesslich ein paar Bemerkungen zum Ratifikationsprozess:
Es kann kein Land einem andern vorschreiben, einen Vertrag zu ratifizeren oder nicht. Da es sich ja eben um einen Staatsvertrag handelt, ist jedes Mitgliedsland weiterhin frei, über eine Ratifikation desselben abzustimmen. Es gibt dabei in jedem Staat nur seine eigenen verfassungsrechtlichen Grenzen und Bedingungen.
Allerdings kann der Vertrag für alle nur in Kraft treten, wenn alle ratifiziert haben.
Nun gibt es verschiedene Varianten:
Die andern Staaten ratifizieren nach und nach, und in ein paar Jahren wird wohl der Druck auf Frankreich dann gross genug, dass man auch dort eine Ratifikation vornimmt. Nach dem Verfassungsrecht Frankreichs braucht es dazu keine Volksabstimmung. Der Präsident hat die Wahl, eine Volksabstimmung anzuordnen oder Nationalversammlung und Senat als Kongress zur Abstimmung zusammenzurufen. Zur Genehmigung des Vertrages von Maastricht griff Mitterrand zu einer Mischung beider Verfahren: Den Vertrag legte er dem Volk vor, die dadurch erforderlich gewordenen Verfassungsänderungen jedoch dem Kongress. Chiracs Nachfolger könnte z. B. die Nationalversammlung auflösen, und wenn er eine solide Mehrheit erhält, der neugewählten Versammlung quasi ein "Volksmandat" zusprechen und zur parlamentarischen Ratifikation greifen.
Das halte ich für ein durchaus mögliches und wahrscheinliches Szenario.
Eine andere Variante wäre, sich die nächsten zehn oder zwanzig Jahre mit den bisherigen Verträgen durchzuwursteln. Das würde aber weder der EU noch ihren Bürgern gut tun.
Eine dritte Variante bestünde darin, am Vertrag noch einige wenig Retouchen vorzunehmen oder mittels Zusatzprotokollen einigen Haupteinwänden irgendwie Rechnung zu tragen, so dass man dann in ein oder zwei Jahren eine neue Volksabstimmung riskieren und dabei sagen könnte, man sei den Kritikern entgegengekommen.
Diese Variante halte ich allerdings nicht für sonderlich wahrscheinlich, denn erstens ist der politische Wille bei vielen andern Mitgliedsländern nicht da, zweitens ist fraglich, ob das französische Volk das goutiert, drittens dürften Neuverhandlungen andere Änderungswünsche anderer Staaten wiederaufleben lassen.
Sodann gäbe es als weitere Variante völlige Neuverhandlungen. Dabei würden allerdings die teils sehr stark auseinandergehenden Ansichten aller Mitgliedstaaten wieder akuell. Ob mehr und Besseres zu erreichen sei als im vorliegenden Vertrag, dürfte fraglich sein. Die Aushandlung desselben dauerte schon 5 Jahre, ein neues Verhandlungsverfahren dürfte wohl in ähnlichen Zeiträumen verlaufen. Inzwischen würde die EU auf 27 Mitglieder wachsen, was noch mehr Kompromisse verlangte. In dieser Zeit dürften auch verschiedene Länder andere Mehrheiten bekommen. Wenn jetzt z. B. kritisiert wurde, der Vertrag enthalte zuwenig Soziales, so ist darauf hinzuweisen, dass die Verhandlungen darüber noch in eine Zeit fielen, als halb Europa sozialistische oder sozialdemokratische Regierungen hatte. Wenn ein neuer Entwurf 2008 oder 2009 ausgehandelt wird, dürfte die politische Landkarte Europas deutlich weniger rot aussehen, so dass man diese Kritiker fragen darf, was sie sich eigentlich von einem neuen Entwurf versprechen. Hinzu kommt auch noch, dass die Abstimmung in Frankreich von links und rechts her aus unterschiedlichen, sich teilweise widersprechenden Gründen negativ ausging. Wie man beiden Positionen zugleich gerecht werden soll, bleibt eher schleierhaft.
Mir will daher diese Variante eher weniger leicht gangbar erscheinen.
Bleibt schliesslich noch eine letzte Variante:
Falls bis in ca. 2 Jahren alle andern Länder ratifiziert haben sollten, könnten sie natürlich von Frankreich eine Erklärung verlangen, was es vorhabe. Sollte Frankreich dann erklären, dass eine Wiederholung der Abstimmung nicht vorgesehen und die Ablehnung endgültig sei, oder sollte eine neue Abstimmung in Frankreich wiederum negativ ausgehen, könnten sich die übrigen Länder natürlich auch darauf einigen, einen Vertrag ohne Frankreich zu schliessen.
Das ist zwar ein folgenschwerer Schritt, aber entspricht grundsätzlich dem Vorgehen nach dem EWR-Nein der Schweiz 1992.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 15:38 Uhr:   

"Wer also kritisiert, der Vertrag sei zu umfangreich und zu schwer verständlich, müsste aber auch angeben, was an der heutigen Situation besser sei"

Wenn man den Vertrag angenommen hat, ist die Tür zu. Dann passiert erstmal 10-15 Jahre nichts mehr.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 16:05 Uhr:   

Völlige Zustimmung zu Philipp.

Man kann inhaltlich eine Menge kritisieren am Vertrag. Ich persönlich hätte mir z. B. gewünscht, die EU-Kompetenzen zurückhaltender abzugrenzen und mehr Subsidiarität vorzusehen.

Aber die Gründe und Motive, die zur Ablehnung in Frankreich geführt haben, sind größtenteils unsinnig und zeugen von wenig Sachkenntnis (oder viel Diffamierungsabsicht).
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Klaus
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 19:33 Uhr:   

Es stimmt, die Franzosen haben aus den falschen Gründen "nein" gesagt. Allerdings ist es billig, den Verfassungsgegnern Unkenntnis vorzuwerfen (wie es die Presse und die - schlechten - Verlierer tun), denn ich wage zu behaupten, daß der überwiegende Teil der Verfassungsbefürworter genauso ahnungslos war (siehe auch Panorama-Beitrag). Ist ja auch klar, wer liest (und versteht!) schon hunderte Seiten Gesetzestexte? Das ist absurd!

Viele Leute verstehen einfach nicht, wohin Europa steuert. "Natürlich" wird immer weiter vertieft, "natürlich" wird immer mehr erweitert. Viele Leute verstehen nicht, wo Sinn und Ziel dieser Entwicklung ist. Und natürlich bemerken die Leute, daß dieselben Politiker, die noch vor einigen Jahren den Vertrag von Nizza aushandelten und als großes Werk feierten heute behaupten, der Vertrag von Nizza sei Mist und daher müsse nun die Verfassung her. Auch merken sie sich, wenn Politiker Europa dauernd die Schuld zuschieben ("Das kommt aus Brüssel", "Wegen dem Stabilitätspakt läuft die Wirtschaft nicht",...) und zwei Wochen vor einem Referendum plötzlich die EU in den Himmel loben.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 21:24 Uhr:   

Auch die Niederländer haben mit rund 63 gegen 37% gegen die EU-Verfassung gestimmt. Damit dürfte die EU-Verfassung doch tot sein. Ansonsten stimme ich den Ausführungen von Klaus vollkommen zu.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 21:50 Uhr:   

Nun also in DER Fassung, die mir vorlag, waren es nicht Hunderte von Seiten. Sprechen wir hier über denselben Vertrag?
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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 23:52 Uhr:   

Im Amtsblatt der europäischen Union Nr. C 310 vom 16. Dezember 2004 nimmt der Vertrag über eine Verfassung für Europa einschließlich Protokollen, Erklärungen, Anhängen und Schlussakte 474 Seiten ein. Der vom Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften herausgegebene Text, der auch elektronisch im PDF-Format verfügbar ist hat 485 Seiten, von denen allerdings ca. 10 auf Titulatur und Ähnliches entfallen.

Die genaue Seitenzahl hängt natürlich von der Schriftgestaltung ab, aber der Vertrag hat zweifellos Hunderte von Seiten.

Es ist allerdings tatsächlich wichtiger, was auf diesen Seiten steht.
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Uwe
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 00:43 Uhr:   

@ Philipp:

Vermutlich hast Du den reinen Konventsentwurf (20. Juni 2003) vorliegen. Den hab ich auch hier und das ist im Vergleich zu dem, was jetzt als Verfassungsvertrag firmiert, in der Tat ein handliches Bändchen (DIN A6, 170 Seiten bei nicht einmal sehr kleiner Schrift).

Noch einige Bemerkungen zu Deinem früheren Beitrag:

Es mag ja sein, daß der Verfassungsvertrag Dinge enthält, die in herkömmlichen Verfassungen nicht enthalten sind. Nur: Es fehlen andererseits auch keine der Kernelemente solcher Verfassungen. Das Ding nennt sich Verfassung, sowohl im Titel als auch häufig im Normtext. Es ist gegliedet wie eine und liest sich über weite Strecken auch so.

Und trotzdem soll das alles gar nicht so gemeint sein - eine solche Argumentation halte ich nicht für glaubwürdig.

Außerdem ist es widersprüchlich, zu sagen, dieser Vertrag baue nicht auf einer eigenen Rechtstradition auf, andererseits dann auf die ganzen Verträge zu verweisen, die als Vorläufer dienen. Der EuGH macht nun auch schon seit rund 40 Jahren Furore - wenn das keine eigene Rechtstradition ist, was dann? Da hatte man mit dem Grundgesetz wesentlich größere Probleme - das hatte nur eine nie in Kraft getretene und in der Wirklichkeit erprobte (Paulskirche) und eine in zentralen Punkten dysfunktionale Verfassung (Weimar) zum Vorbild.

Daß es viele Klauseln gibt, die verhindern sollen, daß die EU zu viel Macht erhält, ist an sich schon richtig - nur stehen die weitgehend auf dem Papier. Andererseits hat der Verfassungsvertrag eine Reihe von Kompetenzen erweitert und neu geschaffen (etwa im Bereich der jetzigen GZJI, was ich dort für außerordentlich problematisch halte).

Den derzeitigen Zustand der EU finde ich auch alles andere als ideal. Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, daß eine realistische Alternative eben nicht in noch mehr Vereinheitlichung und Machtzuwachs für die "Zentrale" besteht. Ich glaube vielmehr, daß die EU (die ja, das sei auch mal bemerkt nicht identisch mit der europäischen Idee sind) auf ihre Kernbereiche zurückgeführt werden muß - das heißt im Klartext, eine bessere Freihandelszone mit weithin gemeinsamer Währung und einem gewissen Bestand anerkannter gemeinsamer Rechtsnormen. Damit ist man Jahrzehnte lang gut gefahren.

Das bietet einerseits den Vorteil, daß der Beitritt von weiteren Staaten weit weniger problematisch ist als jetzt. Zum anderen steht dies nicht einer engeren Zusammenarbeit einzelner Staaten innerhalb dieser Gemeinschaft entgegen - wer das will, macht mit. Wer nicht, eben nicht. Letzteres hat ja als "Kerneuropa" schon vor längerer Zeit Bekanntheit erlangt.
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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 03:40 Uhr:   

Und jetzt gebe ich auch noch inhaltlich meinen Senf dazu:

Der Verfassungsvertrag ist (bzw. wird, falls er in Kraft treten sollte) eigentlich nur die aktuellste Version des EU-Vertrages, der ja eigentlich immer fast sofort nach Ratifikation der jeweil letzten Iteration überarbeitet wird, was stets als großer historischer Schritt verkauft wird und zuletzt beim Vertrag von Maastricht auch einer war.

Diesmal hat man die Revision an eine viel größere Glocke gehängt, indem man einen pseudodemokratischen Konvent veranstaltete, das Dokument Verfassung nannte und in Rom abschloss. Zusätzlich hat der Konventspräsident Giscard d'Estaing auch noch getönt, der Verfassungsvertrag solle für 50 Jahre gelten. Der Verfassungsvertrag soll also noch viel historischer sein als seine Vorgänger. Das stört mich an sich nicht besonders, denn es ist ja üblich, dass politische Reformen viel größer dargestellt werden als sie sind.

Ich habe hier aber auch den Verdacht, dass die Regierungschefs z.T. auch ein Opfer ihrer eigenen Propaganda geworden sind. Mit der Bedeutung verschiebt sich nämlich auch der Bewertungsmaßstab. Bei einer bloßen Überarbeitung würde man nur über die Änderungen diskutieren. Bei einer auf 50 Jahre angelegten Verfassung geht es dagegen darum, ob man die durch sie beibehaltene Grundstruktur sanktionieren will. Und angesichts des massiven Demokratiedefizits der Union heißt diese Frage zu stellen schon fast sie zu verneinen.

Ich kann nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen, wie (un-)sachlich die Debatten in Frankreich und den Niederlanden geführt wurden. Falls es stimmt, dass die Franzosen und/oder Holländer sich von unsinnigen Argumenten haben leiten lassen ist das zweifellos bedauerlich. Dazu hätte ich aber noch zwei Anmerkungen:
1. Zu einer unsachlichen Debatte gehören immer beide Seiten. Nach dem was ich mitbekommen habe, haben auch die Befürworter mit Schlagwörtern argumentiert, die, so weit sie überhaupt Bedeutung tragen, lächerlich sind (historische Bedeutung, Gefahr der Isolation in Europa, Drohende Handlungsunfähigkeit der Union). Wer etwas ändern will schuldet auch den Nachweis, dass er eine Verbesserung anbietet. Wenn man da nur mit hohlen Phrasen kommt, dann darf man sich auch nicht wundern, wenn über andere hohle Phrasen (neoliberal, Überlänge, Überfremdung) oder die Regierung abgestimmt wird.
2. Auch wenn sie es eine Spur höflicher ausdrücken, argumentieren die Befürworter jetzt das Volk sei eben dumm. Ich bin zynisch genug dieser These zuzustimmen. Aber die implizit mitgemeinte These unsere Abgeordneten seien intelligenter als das Volk scheint mir ziemlich blödsinnig. Zwei Gruppen können durchaus auch unüberlegt gegensätzlich handeln.

Zum Ratifikationsprozess: Der Vertrag kann nicht einfach nur zwischen den zustimmenden Staaten in Kraft treten, sondern bedarf der Ratifikation durch alle vertragschließenden Parteien (Art. IV-447). Die Analogie zur Schweiz hinkt, weil Frankreich und die Niederlande auch Parteien des "alten" EU-Vertrages sind, der eben einzuhalten ist.

In Frankreich und den Niederlanden kommt theoretisch auch eine Ratifikation ohne Volksentscheid in Betracht. In Staaten, in denen der Volksentscheid obligatorisch ist, kann man ihn natürlich auch so oft wiederholen bis einem das Ergebnis passt. Ähnliches hat man aber schon viel zu oft getan. Auf die Dauer führt die Verachtung der Union für das Volk auch zur Verachtung der Union durch das Volk. Langfristig kann die Union durchaus auch an ihrer Bürgerferne Scheitern.

Mir scheint im Moment am wahrscheinlichsten, dass Großbritannien die Volksabstimmung absagt und damit den Vertrag tötet. Danach wird dann ein neuer Vertrag ausgehandelt der dem alten Vertrag auffällig ähneln wird und der dann bei einer günstigeren politischen Großwetterlage ratifiziert wird. Das ist zwar genauso volksverachtend aber weniger offensichtlich.

Und nun zum Vertrag selbst, d.h. zu den Änderungen gegenüber dem jetzigen Zustand:

Die doppelte Mehrheit ist eine geringfügige aber gute Vereinfachung. Es ist allerdings schwehr nachzuvollziehen, warum die beiden Mehrheiten (Staaten und vertretene Bevölkerung) unterschiedlich hoch sind (55% bzw 65%).


Die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens (zukünftig ordentliche Gesetzgebung) finde ich uneingeschränkt gut, sie bedeutet eine gewisse Demokratisierung der Union. Es ist aber ein Tropfen auf den heißen Stein.

Dagegen ist es ein erheblicher Rückschritt, dass Gesetze ohne Komissionsvorschlag künftig eine noch größere Mehrheit brauchen als jetzt schon.

Die Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit ist im Prinzip eine gute Idee. Hier kann ich aber die Kritik von links nachvollziehen: Die Auswahl der Politikbereiche mit qualifizierter Mehrheit ist effektiv die Auswahl der Politikbereiche, die "harmonisiert" werden. Und dann fällt schon auf, dass Soziales und Steuern fehlen, während die Einstimmigkeit in anderen Fragen praktisch eingestampft wird. Für einen Linken bedeutet das die ersatzlose Aufgabe seiner Verhandlungsmasse und damit effektiv den dauerhaften Verzicht auf "soziale Mindeststandards". Obwohl mir diese "sozialen Mindeststandars" im Detail suspekt sind (Der Markt ist nun einmal um Größenordnungen effizienter als die Regierung.), denke ich, dass man hier das Kind mit dem Bade ausschüttet. Die sog. Notbremse ändert an den notwendigen Mehrheiten nichts, ist also reine Augenwischerei.

Zum Subsidiaritätsprinzip wird ein kompliziertes Kontrollverfahren geschaffen, aber kein konkreter Bewertungsmaßstab. Das ist effektiv nur zusätzliche nutzlose Bürokratie.

Das Ende des Säulenmodells und die damit verbundene Erweiterung der Zustänmdigkeiten der Unionsorgane (neue Kompetenzen in Justiz-, Innen und Außenpolitik) wäre eine gute Idee, wenn die Union mehr demokratische Legitimität hätte. In der Realität ist aber jede Ermächtigung der Union ein Demokratieverlust. Man müsste darum erst die Union auf eine ganz neue institutionelle Grundlage stellen und könnte ihr dann evtl. zusätzliche Zuständigkeiten zugestehen.Der mit dem Ende des Säulenmodells verbundene Außenminister ist im Prinzip wohl eine gute Sache. Schlecht ist, dass der Außenminister dem Parlament nicht individuell verantwortlich ist und zwischen den Komissionen im Amt bleibt. Damit unterliegt er praktisch keiner parlamentarischen Kontrolle. Man muss natürlich bedenken, dass "gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" nach viel mehr klingt als es eigentlich bedeutet.

Auch wenn ich damit ziemlich allein stehe: Die Grundrechtscharta ist ein Fehler. Sie bringt effektiv keinen besseren Grundrechtsschutz, wohl aber eine Ausweitung der Kompetenzen des Gerichtshofs, der sie auslegen und damit demokratisch nicht legitimiertes Recht setzen kann.

Wenn man mich gefragt hätte, hätte ich den Vertrag auch abgelehnt. Und wenn es jetzt beim alten Vertrag bleibt ist das zwar nicht gut aber besser als der neue Vertrag.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 09:18 Uhr:   

Was die Seitenzahl und den Namen "Verfassung" betrifft - das ist letztlich nebensächlich und Geschmackssache. Und ich finde es ungut, wenn diese Art Argumentation von den Gegnern so in den Vordergrund geschoben wird.

Aber letztlich hat unser "gelegentliche Besucher" das ganz gut beschrieben: Letztlich ist die "Verfassung" nur ein weiterer (wenn auch großer) Schritt in einer Kette von Vertragsänderungen.
In der Tat hat es der Sache eher geschadet, daß sie von den Handelnden so emotional überhöht wurde, die Befürworter haben tatsächlich in vielen Punkten ähnlich unsachlich argumentiert wie die Gegner.

Ich hätte dem Vertrag wohl mit viel Bauchgrimmen zugestimmt, sehe aber die Kritikpunkte ähnlich wie "Besucher" und kann gut nachvollziehen, daß er in Summe eher zur Ablehnung neigt.

Es muß insgesamt kein Schaden sein, wenn dieser Anlauf nun gescheitert ist.
Er würde dann zum Schaden, wenn die Regierungschefs nun aus lauter Panik und Populismus anfangen würden, die weitere Integration zu stoppen oder gar zurück zu drehen.

Es wäre aber problemlos möglich, die wichtigen Punkte der Verfassung nach und nach in Einzelschritten zu verabschieden und dabei auch eine Reihe von Änderungen vorzunehmen und auf inhaltlich berechtigte Kritik zu reagieren.
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tg
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:06 Uhr:   

Die Abgaben oder Gebühren, die ein Verkehrsunternehmer neben den Frachten beim Grenzdurchgang in Rechnung stellt, dürfen unter Berücksichtigung der hierdurch tatsächlich verursachten Kosten eine angemessene Höhe nicht überschreiten.
Die Mitgliedsstaaten bemühen sich, diese Kosten zu verringern.
Die Kommission kann zur Durchführung dieses Artikels Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten.

Nein, das ist keine Satire, das ist Artikel III-140 des "Vertrags über eine Verfassund für Europa"! Und solch ein Text soll eine breite Mehrheit der Bevölkerung zur Zustimmung begeistern? Daran glaubt man nur im Raumschiff Brüssel.

Und selbst wenn man den Inhalt verstanden hat, bleiben weitere Fragen: Wer definiert hier eigentlich, was "angemessene Höhe" und "bemühen sich" bedeutet, wenn jemand zu diesem Punkt eine Klage einreicht?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:25 Uhr:   

"Ich habe hier aber auch den Verdacht, dass die Regierungschefs z.T. auch ein Opfer ihrer eigenen Propaganda geworden sind. Mit der Bedeutung verschiebt sich nämlich auch der Bewertungsmaßstab. Bei einer bloßen Überarbeitung würde man nur über die Änderungen diskutieren."

Richtig, aber letztlich war die "Verfassung" auch nur eine Überarbeitung des bestehenden Vertagswerkes. Auch wenn nir da so einiges nicht gefällt, wäre es doch eine Vervesserung gegenüber den nun bestehenden Zustand. Wer meint, bei 25 Mitgliedern wäre viel mehr zu erreichen durch neue Verhandlungen, der irrt.

"Es wäre aber problemlos möglich, die wichtigen Punkte der Verfassung nach und nach in Einzelschritten zu verabschieden und dabei auch eine Reihe von Änderungen vorzunehmen"

Das geht natürlich, zumal das bestehende Vertragswerk durch die EU-Verfassung inhaltlich nicht wesentlich verändert worden wäre. Das mit Abstand wichtigste war die Stimmgewichtung im Ministerrat, und die kann man auch in einem kleineren Vertrag ändern- politischen Willen vorausgesetzt.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 10:57 Uhr:   

@gelegentlicher Besucher

Du bist durchaus nicht allein bei der Ablehnung der Grundrechtscharta, ich bin froh daß das mal jemand ähnlich sieht wie ich! Bislang bin ich allerdings auf sehr merkwürdige Reaktionen gestoßen, wenn ich Leuten dies zu erklären versucht habe.

Das Problem mit der Grundrechtecharta ist, daß demnächst die Richter des EuGH massiv ausgeweitete Kompetenzen haben und über alle möglichen Themen urteilen könnten (z.B. Abtreibung: Freiheit gegen Schutz des Lebens). Die Richter sind allerdings nicht demokratisch legetimiert (wie z.B. beim BVerfG oder beim Supreme Court der USA), sondern werden einfach von den Regierungen ernannt! Und was noch viel schlimmer ist: sie werden auf 6 Jahre ernannt und Wiederernennung ist zulässig! So werden Gefälligkeitsurteile wahrscheinlich. Nicht ohne Grund ist es sonst üblich, solche Richter entweder auf Lebenszeit (z.B. USA) zu ernennen oder eine Wiederernennung auszuschließen (z.B. Deutschland).

Materiell bringt die Grundrechtecharta keine Verbesserung, denn erstens werden solche Grundrechte schon national geschützt, und im Rahmen einer sinnvollen, stringenten und subsidiaren Kompetenztrennung sollte dies auch meines Erachtens so bleiben, und zweitens ist jedes EU-Mitglied auch im Europarat Mitglied, dessen Menschenrechtscharta gilt also ohnehin. Der Gerichtshof für Menschenrechte des Europarats hat übrigens ähnlich lausig legetimierte Richter, aber die Urteile dieses Gerichtshofs sind in Deutschland auch glücklicherweise nicht bindend für unsere Richter und Parlamente, während die des EuGH es wären (EU-Recht bricht laut EU-Verfassung zukünfig nationales Recht, ob dies bislang auch so war ist umstritten, siehe BVerfGE "Solange I", "Solange II", "Maastricht").
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:37 Uhr:   

@Robert: Ich fände es auch eine ehrliche Lösung, die Vertrauensfrage etwa mit der - beim Job-Gipfel - vereinbarten Senkung der Erbschafts- oder Körperschaftssteuer zu verbinden. Dies wäre ehrlich. Dann hätte der Kanzler in der Tat keine "stetige Mehrheit" mehr und die Bundestagsauflösung wäre sofort machbar. Dennoch halte ich eine Verfassungsänderung - spätestens seit 1983 - für notwendig, damit solche politischen "Verrenkungen" und Unehrlichkeiten nicht erneut passieren. Wilko hat schon recht: wenn alle politischen Kräfte Neuwahlen wollen, so soll man doch ein Selbstauflösungsrecht in die Verfassung schreiben, dann ist dieser Weg ehrlich und klar.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 11:38 Uhr:   

Tut mir leid, dies war der falsche Thread.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:05 Uhr:   

@Ralf Arnemann schrieb:
"Es muß insgesamt kein Schaden sein, wenn dieser Anlauf nun gescheitert ist. Er würde dann zum Schaden, wenn die Regierungschefs nun aus lauter Panik und Populismus anfangen würden, die weitere Integration zu stoppen oder gar zurück zu drehen."

Gerade das ist doch aber der Knackpunkt: Franzosen und vor allem Niederländer waren ja gerade gegen diese völlig überzogene und überstürzte Integration (Stichworte "Binnenmarkt", "Schengen", "Euro") die wir in den letzten 10-20 Jahren erleben.

Und interessanter Weise wird uns ja auch immer wieder als große europäische Erfolgsstory Großbritannien vor die Nase gehalten, wenn es etwa um wirtschaftlichen Erfolg geht. Und wie haben sich die Briten bei wesentlichen Punkten der Integration verhalten? Ist es da wirklich ein Wunder, dass viele Menschen die EU am liebsten zum Teufel schicken wollen?
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Florian
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:15 Uhr:   

zum Aufheiterung des Themas "Bundestagsabgeordnete entscheiden weiser als der Durchschnittsfranzose":

Befragung von Abgeordneten

Und hier noch ein lesenwerter Kommentar dazu:

Kommentar von Ulrich Speck
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 12:30 Uhr:   

@Martin:
> Franzosen und vor allem Niederländer waren ja gerade gegen diese
> völlig überzogene und überstürzte Integration (Stichworte
> "Binnenmarkt", "Schengen", "Euro") die wir in den letzten 10-20
> Jahren erleben.
Man kann diese Integrationsschritte überzogen finden, das ist reine Geschmackssache. Aber wieso "überstürzt"?
Ist doch alles recht problemfrei und im Zeitplan umgesetzt worden und funktioniert.

Ich persönlich finde es auch überaus angenehm und nützlich, im gesamten Euroraum frei reisen zu können und überall mit meinem normalen Geld zahlen zu können - das empfinde ich als Fortschritt.

Die Ablehnung in F und NL haben m. E. weniger mit diesen konkreten Punkten zu tun, als mit realen oder eingebildeten Problemen bei Bürokratie, Demokratie, Kontrolldefiziten und mit der Osterweiterung, insbesondere der Türkei-Frage.
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tg
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 13:21 Uhr:   

@ Florian:

Danke für die Links! Der erste hat mich zunächst zum Lachen gebracht, aber im Grunde ist es zum Heulen!
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juni 2005 - 13:24 Uhr:   

"Die Ablehnung in F und NL haben m. E. weniger mit diesen konkreten Punkten zu tun, als mit realen oder eingebildeten Problemen bei Bürokratie, Demokratie, Kontrolldefiziten und mit der Osterweiterung, insbesondere der Türkei-Frage."
Richtig, in beiden Ländern kommt noch Angst vor Einwanderern (vor allem Moslems) dazu, dann noch diverse andere innenpolitische Gründe, allgemeine Unzufriedenheit, und das ganze wurde natürlich als Möglichkeit gesehen, der politischen Klasse eins auszuwischen. Bin mir auch nicht sicher, ob in Deutschkland was anderes rauskommen würde. Wäre damals über den Euro abgestimmt worden, hätten schätzungsweise 65-75% da.gegengestimmt und die Osterweiterung wäre ganz sicher auch durchgefallen. Die Umfragen in Deutschland müssen nichts heißen (Mehrpeit pro Verfassung), in NL ist die Stimmung auch erst in den letzten zwei Monaten gegen die Verfassung umgekippt

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