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Nach-/Neuwahlen zum Sächsischen Landt...

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Carsten Heine
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 08:45 Uhr:   

Eine Frage an Wahlrechtsexperten. Im Wahlkreis 37 zur Wahl des Sächsichen Landtages könnten Neu(Nach?)wahlen anstehen. Denn der direkt gewählte Köhler (CDU - sicherlich vielen hier bekannt als Mr. Riesa etc,...)hat zwar sein Mandat zurückgegeben, aber es kann sein, daß festgestellt wird, daß seine Wahl von vorne herein ungültig war.
Was passiert, wenn die Wahl in disem Wahlkreis wiederholt wird und die CDU diesen Wahlkreis nicht gewinnt? Die CDU hatte 2 Überhangmandate und es gab daraufhin 2 Ausgleichsmandate. Wenn die CDU diesen Wahlkreis verliert, bleiben dann die beiden Ausgleichsmandate bestehen? Oder muß dann im Nachhinein ein bereits gewählter Abgeordneter einer anderen Partei, also der, der das zweite Ausgleichsmandat "bekommen" hat, wieder raus aus dem Landtag? Im Sächsichen Wahlgesetz habe ich keine schlüssigen Anbtworten gefunden.
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Kai
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 11:29 Uhr:   

Die Antwort finden Sie in § 43 Abs. 4 SächsWahlG

Aufgrund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis nach den Vorschriften des Sechsten Teils neu festgestellt. § 40 Abs. 2 und § 41 Abs. 3 gelten entsprechend.

D.h., dass in der Tat auch der Abgeordnete, der ein Ausgleichsmandat erhalten hat, den Sitz verliert. Mehr noch, es kann sogar sein, dass der letztgewähltee Listenabgeordnete der Partei, die den Wahlkreis nunmehr gewinnt, ebenfalls zugunsten seines Parteifreundes ausscheidet.
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ludolph
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 12:50 Uhr:   

Im Zusammenhang mit dieser Meldung wäre die Nachwahl ja sehr brisant:

"CDU gewinnt ein Direktmandat zuviel"
http://www.wahlrecht.de/news/2004/18.htm

D.h., würde in der Nachwahl nicht der CDU-Kandidat gewählt, weil z.B. gar keiner antritt, würden sich die Mehrheitsverhältnisse grundlegend ändern, bis hin zum Thema 2/3-Mehrheit im Bundesrat (falls NRW an CDU und FDP fällt...)
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Carsten Heine
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 13:36 Uhr:   

Danke für den Hinweis mit § 43, Abs. 4. Den hatte ich wohl überlesen oder nicht richtig interpretiert. Das kann ja dann spannend werden, obwohl ich nicht glaube, daß selbst im Falle einer Wiederholungswahl die CDU das Direktmandat nicht gewinnt. Dazu ist sie in diesem Raum noch zu stark. Und mit dem von Köhler abgeschossenen Heiner Sandig hätte sie ja jetzt einen Kandidaten, der sicherlich wieder das Mandat direkt gewinnt.
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Carsten Heine
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 13:52 Uhr:   

Ich habe mal überschlagen, was wäre, wenn...
Die SPD ist bei einem Mandatsverlust der CDU im WK 37 der "Leidtragende", da sie das letzte Ausgleichsmandat erhalten hat.
D.H. sie hätte überhaupt kein Interesse an einer Wahlniederlage der CDU in der Wiederholungswahl, da zum einen ihr ein Mandat abhanden kommt, zum anderen der Koalition sogar deren zwei. Einen Machtwechsel wird es auf keinen Fall geben, aber die Mehrheit für CDU/SPD wäre dünner. Vorausgesetzt, es wird überhaupt neu gewählt.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 15:01 Uhr:   

Wenn die CDu das Direktmandat nicht kriegt, holt die PDS es wohl. Ist derzeit ein PDS oder SPD Abgeordneter aus diesem Kreis im Landtag?
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 15:24 Uhr:   

Verrückt. Wenn die CDU nicht oder überaus halbherzig antritt, verbessert sie bei der dann bewusst gewählten ihre Mehrheitsfähigkeit im Landtag!

Selbst wenn sie deshalb nicht gleich die Koalition mit der SPD kündigt, düfte eine mögliche andere Koalition (mit den entsprechenden Folgen für den Bundesrat) ein böses koaltionsinternes Druckmittel sein.
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 15:27 Uhr:   

Pardon. Da fehlt das Wort "Niederlage" in ... bewusst gewählten Niederlage".

Das ist der Stoff, aus dem Politthriller sind: man stelle sich einen jungen, uneingeweihten Kandidaten vor, der partout nicht verlieren will.. ;-)
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John Rawls
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 15:37 Uhr:   

Übrigens: Die unterlegene Carmen Lay (PDS) ist bereits auch im Landtag.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 16:14 Uhr:   

Das macht die Sache ein wenig interessanter.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. April 2005 - 21:38 Uhr:   

Bei einer Wiederholungswahl im Wahlkreis kämen dieselben Wahlvorschläge zum Zuge, wie bei der Hauptwahl, natürlich ohne den ungültigen Wahlvorschlag.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2005 - 02:05 Uhr:   

@Martin:

Was ja heißt, dass die CDU gar nicht antreten dürfte und damit auch keinesfalls Gefahr liefe, den Wahlkreis zu gewinnen. Das Zweitstimmenergebnis im Wahlkreis wiederum wäre von der Ungültigkeit nicht betroffen.

Damit könnte die CDU nur gewinnen... Schon eine sehr perverse Situation.
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Carsten Heine
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2005 - 07:34 Uhr:   

Wobei diese Nachwahl die CDU schon trifft(wenn es sie dann gibt), denn sie büßt ein Mandat ein, falls sie nicht einen anderen Kandidaten ins Rennen schicken darf (darf sie das wirklich nicht?).
Da aber beide Koalitionäre davon betroffen sind (sogar wenn die SPD das Mandat gewinnt, verliert sie letztendlich einen Sitz, weil ihr ein Ausgleichsmandat gestrichen wird), denke ich, daß der Wahlprüfungsausschuß wohl Order bekommt, (d.h. die Koalitionsmehrheit darin)alles zu belassen und die Listennachrückerin geräuscharm einziehen zu lassen.
Wobei ja alles noch ganz anders kommen kann, wenn die anderen beschwerden gegen die gesamte Wahl (b. Lässig) behandelt werden. Wie heißt's so schön. Nach der Wahl ist vor der Wahl...
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 22. April 2005 - 10:34 Uhr:   

Lässig dürfte ziemlich deutlich durchrauschen. Der Fall ist doch deutlich anders gelagert.

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