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John Rawls
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. März 2005 - 11:17 Uhr: | |
Eine wohl hypothetische Frage: Könnte die geschf. MP Simonis eigentlich derzeit nach Art. 36 der Verfassung SH die Vertrauensfrage stellen? Einen neuen MP gibt es ja noch nicht, auch wenn Abs. 2 wohl anders gemeint war. Hier mal der Verfassungstext: Artikel 36 Vorzeitige Beendigung der Wahlperiode durch die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten (1) Stellt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident in einem Antrag die Vertrauensfrage, ohne hierfür die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zu finden, so kann die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen. Artikel 13 Abs. 3 ist anzuwenden. (2) Das Recht der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten zur vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode erlischt, sobald der Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine andere Ministerpräsidentin oder einen anderen Ministerpräsidenten wählt. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 23. März 2005 - 12:55 Uhr: | |
Da müßte man wohl erst einmal klären, ob die "geschäftsführende Ministerpräsidentin" (gibt es den Begriff in der Verfassung) eine "echte" Ministerpräsidentin im Sinne dieses Paragraphen ist. Gemeint war der Artikel natürlich so, daß ein in der laufenden Wahlperiode schon gewählter Ministerpräsident kein Vertrauen mehr findet. |
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