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Neues Parteienfinanzierungsgesetz ver...

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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 11:21 Uhr:   

Das BVerfG hat heute die Neufassung des Parteienfinanzierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Geklagt hatten ÖDP und GRAUE, da sie in Zukunft bei drei statt einer Landtagswahl die Marke von 1% der gültigen Stimmen hätten überschreiten müssen, um am System der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmen zu können. Das BVerfG hält diese Regelung für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. (Gehört auf NDR 4 Info)
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 14:33 Uhr:   

Ich finde es zwar immer wieder spaßig, was das BVerfG so alles aus dem GG ableitet.
Aber in der Sache ist das wohl in Ordnung.
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Juwie
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 17:37 Uhr:   

Die Entscheidung entspricht voll und ganz der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG. Der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess ist möglichst offen zu gestalten. Wenn schon aus Gründen der Entscheidungseffizienz eine relativ hohe Sperrklausel eingeführt wird, müssen zugleich alle Parteien, die auch nur ein Mindestmaß an Ernsthaftigkeit aufweisen, in den Genuss staatlicher Unterstützung kommen. Dieser Ernsthaftigkeitstest im mit 1% bei einer Landtagswahl wohl kaum zu niedrig angesetzt (schließlich hatte die FDP bei der bayerischen Landtagswahl 1998 auch nur 1,7% erreicht)!
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 17:53 Uhr:   

@Juwie:
> Die Entscheidung entspricht voll und ganz der bisherigen
> Rechtsprechung des BVerfG.
Das glaube ich gerne.
Und wie schon gesagt, inhaltlich halte ich das auch für in Ordnung.

Aber es ist wohl nicht glaubhaft, daß diese in jahrzehntelanger Urteilstradition gewachsenen Interpretationen wirklich eindeutig aus dem Wortlaut des GG oder den Intentionen der Autoren herleitbar wären.

Oder umgekehrt: Würde man den versammelten Vätern und Müttern des Grundgesetzes einige BVerfG-Entscheidungen vorlegen mit dem Zusatz: "Gell, so habt Ihr Euch das doch gedacht" - dann würden die in einigen Fällen ziemlich Bauklötze staunen und bei anderen Fällen wohl auch heftig widersprechen.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 07:32 Uhr:   

Wobei die Absicht der Normgeber zum Zeitpunkt des Erlassens keine Rolle für die Auslegung spielen darf, denn um das Bundesverfassungsgericht selbst zu zitieren, "das Gesetz kann klüger sein als der Gesetzgeber."
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 10:29 Uhr:   

@J.A.L.:
> Wobei die Absicht der Normgeber zum Zeitpunkt des Erlassens keine
> Rolle für die Auslegung spielen darf, ...
Das würde mich überraschen.
Was ich sonst so vor Gericht erlebt habe, läuft genau gegenteilig: Da wird neben dem eigentlichen Gesetzestext sehr stark versucht, den "Willen des Gesetzgebers" als Interpretationshilfe herbeizuziehen, incl. Kommentaren und Begleittexten aus der Parlamentsberatung, die zum Gesetz führte.

> denn um das Bundesverfassungsgericht selbst zu zitieren, "das
> Gesetz kann klüger sein als der Gesetzgeber."
Das ist eigentlich Quatsch (auch wenn es in Einzelfällen ja mal vorkommen kann).
Scheint mir eher so zu sein, daß das BVerfG hier seine eigenen Überinterpretationen legitimieren will.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 11:25 Uhr:   

@J.A.L.: Sicherlich sollte man die Entstehungsgeschichte bei der Gesetzesauslegung nicht überbewerten, aber daß sie "keine Rolle spielen darf", ist falsch.

Außerdem bezweifle ich stark, daß dein Zitat wirklich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stammt.
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Juwie
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 17:17 Uhr:   

@Ralf Arnemann:

1) Ich teile die oftmals angemessene Kritik an der GG-Interpretation durch das BVerfG in diesem Falle nicht, da es sich bei Regelungen zur Parteienfinanzierung um essentielle Bestimmungen zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien handelt, die sich ziemlich bruchlos aus Normen und Prinzipien des GG ableiten lässt.

2) J.A.L hat insofern recht, als auch "Verfassungsanpassung" eine wichtige Funktion der Verfassungsrechtsprechung ist. Dass eine originalistische Interpretation kein Monopol (!) auf die Auslegung einer Verfassung besitzen kann, zeigt das Beispiel der US-Verfassung. Sie müsste dann heute noch so interpretiert werden, wie sie die Sklavenhalter, die sie verabschiedeten, verstanden haben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 18:52 Uhr:   

"da es sich bei Regelungen zur Parteienfinanzierung um essentielle Bestimmungen zur Wahrung der Chancengleichheit der Parteien handelt"

Mit dem Argument könnte man auch die 5%-Hürde kippen, aber das tut das BVG nicht.
Gerade bei der Europawahl hat man auch den Eindruck, daß viele nur teilnehmen weil da die Schwelle zur Parteienfinanzierung relativ leicht zu überwinden ist.
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gelegentlicher Besucher
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 23:03 Uhr:   

@Juwie


>J.A.L hat insofern recht, als auch "Verfassungsanpassung" eine wichtige
>Funktion der Verfassungsrechtsprechung ist.


In der Praxis leider ja. Aber eigentlich steht Verfassungsanpassung dem verfassungsändernden Gesetzgeber und niemand sonst zu.



>Dass eine originalistische Interpretation kein Monopol (!) auf die
>Auslegung einer Verfassung besitzen kann, zeigt das Beispiel der
>US-Verfassung. Sie müsste dann heute noch so interpretiert werden,
>wie sie die Sklavenhalter, die sie verabschiedeten, verstanden haben.

Keineswegs. Sie musste (nicht müsste) geändert werden. Das ist auch geschehen. Jetzt müsste sie so interpretiert werden, wie es sich der verfassungsändernde Gesetzgeber jeweils vorgestellt hat. Nicht irgendein mysteriöser Geist sondern der blanke Wortlaut der Verfassung verbietet die Sklaverei:


13. Verfassungszusatz:

"

Section 1. Neither slavery nor involuntary servitude, except as a punishment for crime whereof the party shall have been duly convicted, shall exist within the United States, or any place subject to their jurisdiction.

Section 2. Congress shall have power to enforce this article by appropriate legislation.

"

Also auf Deutsch etwa:

"

§1 Weder Sklaverei noch Zwangsarbeit werden in den Vereinigten Staaten oder irgendeinem ihrer Jurisdiktion unterliegenden Gebiet außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen der Betroffene ordnungsgemäß schuldig gesprochen worden ist, existieren.

§2 Der Kongress wird die Macht haben diesen Artikel durch angemessene Gesetzgebung durchzusetzen.

"

Weitere Verfassungszusätze (XIV&XV) garantieren den ex-Sklaven und ihren Nachkommen gleiche Rechte. Das man sich mit der tatsächlichen Durchsetzung dieser Rechte ca. 100 Jahre Zeit gelassen hat steht natürlich auf einem anderen Blatt, der oberste Gerichtshof hatte damit allerdings offenbar kein Problem.

Das Problem ist folgendes:
Wenn ein Verfassungsgericht entscheiden darf, was die Verfassung zu Sachen sagt, zu denen ihr Wortlaut nichts sagt, dann kann es effektiv die legislative Gewalt ausüben. Zweifellos treffen Legislativen manchmal extrem schlechte Entscheidungen. Das gilt aber auch für Verfassungsgerichte. Und im Zweifelsfall ist mir eine demokratische schlechte Entscheidung lieber.

Und jetzt mache ich mich ganz unbeliebt:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese Tatsache an den Anfang des Grundgesetzes zu stellen, war aber ein Fehler. Die Interpretation dieses Satzes umfasst nämlich die gesamte Gesetzgebung. Wenn man diesen Satz im Grundgesetz haben will müsste man eigentlich konsequenterweise auf gesetzgebende Organe (ausser eben dem Verfassungsgericht) verzichten.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 11:10 Uhr:   

"Und im Zweifelsfall ist mir eine demokratische schlechte Entscheidung lieber."

Vor allem kann man die leichter wieder ändern. Urteile dagegen sind kaum zu revidieren. Das sieht man auch in Deutschland. Den Unsinn, daß bei Verhältniswahl die vom GG geforderte Gleichheit der Wahl einen anderen Inhalt haben soll als bei Mehrhreitswahl, erfanden die Verfassungsrichter schon in ihrem ersten Urteil zu Wahlrechtsfragen überhaupt im Jahre 1952 (damals kippten sie die 7,5%-Hürde in Schleswig-Holstein).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 15:09 Uhr:   

@Juwie:
Wenn es um Chancengleichheit der Parteien geht, dann könnte man stringent aus dem GG nur ableiten, daß ALLE an der Parteienfinanzierung teilnehmen können.
Oder man kann feststellen, daß Grenzen zulässig sind, wenn sie für alle Parteien gleichermaßen gelten (z. B. eine Regelung, daß nur Parlamentsparteien Geld kriegen).

Aber daß die alte Regelung (über 1% bei einer Landtagswahl) verfassungsgemäß sein soll, die neue Regelung (bei drei Landtagswahlen) aber GG-widrig - das kann man doch nicht wirklich aus dem GG-Text ableiten!

Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von "Gelegentlicher Besucher" und Thomas Frings an - die notwendigen Anpassungen des GG kann nur der Gesetzgeber vornehmen, einem Gericht steht das nicht zu.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 16:33 Uhr:   

Thomas Frings schrieb:
"Gerade bei der Europawahl hat man auch den Eindruck, daß viele nur teilnehmen weil da die Schwelle zur Parteienfinanzierung relativ leicht zu überwinden ist."
Dann frage ich mich aber, warum an Bundestagswahlen immer mehr Parteien teilnehmen als an den Europawahlen. Und bei den Bundestagswahlen ist es ja wohl erheblich schwerer, zu ordentlichen Ergebnissen zu kommen, die es einem ermöglichen Wahlkostenerstattung einzustreichen.

Ralf Arnemann schrieb:
"Wenn es um Chancengleichheit der Parteien geht, dann könnte man stringent aus dem GG nur ableiten, daß ALLE an der Parteienfinanzierung teilnehmen können."
Warum eigentlich nicht. Schließlich ist dies ja auch Geld, das den Partei - wie groß sie auch immer sein mögen - dem Prinzip nach zusteht. Außerdem soll dieses Geld, sofern es einige (kleine) Parteien nicht erhalten, automatisch den anderen (größeren) Parteien zufallen. Und genau dies ist ja auch der wirkliche Grund, warum die großen Bundestagsparteien solche Gesetze erlassen. All die anderen - wenig stichhaltigen Argumente - sind natürlich nur vor-(oder besser: nach-)geschoben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 17:12 Uhr:   

"Dann frage ich mich aber, warum an Bundestagswahlen immer mehr Parteien teilnehmen als an den Europawahlen."

Es nehmen zwar mehr Parteien teil, bei der Eupowahl stehen aber in aller Regel mehr Parteien auf dem Stimmzettel, weil man nur 4000 Unterschriften braucht um überall kandidieren zu können. Bei Bundestagswahlen sind es ca. 30000, und die müssen dann über die Länder verteilt sein. Das schaffen bei der BTW nur sehr wenige Parteien.
Die BTW wird als besonders wichtig angesehen und darum kandidieren viele auch wenn sie keine Chance haben.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Oktober 2004 - 18:15 Uhr:   

@Martin:
> All die anderen - wenig stichhaltigen Argumente - sind natürlich
> nur vor-(oder besser: nach-)geschoben.
Ganz so krass würde ich es nicht sehen.
Wenn es überhaupt keine Grenze gäbe, dann könnte man (ohne jegliche politische Absichten) mit minimalen Aufwand kandidieren, damit gerade ein Parteiname auf dem Zettel erscheint, und dann wird man immer ein paar Stimmen kriegen, und könnte einiges Geld einstreichen.

So eine billige Verdienstquelle für Mißbrauch will man halt ausschließen.

Umgekehrt sind die Beträge, die den "großen Parteien" bei Wegfall der heutigen Grenze entgehen würden zu klein, um wirklich als Motivation herhalten zu können.

Ich halte die jetzige Regelung durchaus für angemessen.
Nur halte ich es für ziemlich vermessen wenn das BVerfG behauptet, den Unterschied zwischen alter und neuer Regelung mit dem Original-GG-Text beurteilen zu können.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Freitag, 29. Oktober 2004 - 11:14 Uhr:   

@Thomas Frings:
"Die BTW wird als besonders wichtig angesehen und darum kandidieren viele auch wenn sie keine Chance haben."
Das ist genau der Punkt! Gerade bei den kleinen Parteien scheint das Geldeinsacken keineswegs so im Vordergrund zu stehen, wie den Befürchtungen in einigen Beiträgen hier zu entnehmen ist. Denn in diesem Fall müsste die Europawahl eigentlich für jede Partei ABSOLUTE PFLICHT sein und auf dem Wahlzettel schätzungsweise um die 40 Parteien auftauchen, wenn man mal die Parteien zusammenzählt, die sich bei Bundestags- und Landtagswahlen beteiligen.

@Ralf Arnemann schrieb:
"Wenn es überhaupt keine Grenze gäbe, dann könnte man (ohne jegliche politische Absichten) mit minimalen Aufwand kandidieren, damit gerade ein Parteiname auf dem Zettel erscheint."
Das ist absolut realitätsfern. Nenne mir bitte auch nur ein Beispiel, wo eine solche Gruppe bei bisherigen Wahlen auch nur einmal nennenswert abkassiert hätte. Und man bekommt ja auch nur Geld, wenn man über entsprechende andere zusätzliche Einnahmen der Partei verfügt.
Ich wage zu behaupten, dass es viel einträglicher ist, für 5 Euro die Stunde auf den Bau zu gehen oder bei McDoof zu jobben, als eine Partei aufzumachen und dann den reichlich komplizierten und ÄUSSERST ZEITAUFWÄNDIGEN Weg auf den Wahlzettel zu bestreiten. Außerdem wäre das Ganze auch nur mit einer ganzen Reihe von Leuten hinzubekommen, mit denen man dann ja auch noch teilen müsste. Was uns gleich zu deinem nächsten Argument führt:

"Umgekehrt sind die Beträge, die den "großen Parteien" bei Wegfall der heutigen Grenze entgehen würden zu klein, um wirklich als Motivation herhalten zu können."
Warum verzichten die "großen" Parteien dann nicht auf diese "Peanuts"? Dann hätte das Ganze nicht so einen seltsamen Beigeschmack.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 29. Oktober 2004 - 12:23 Uhr:   

@Martin Jurgeit
"Warum verzichten die "großen" Parteien dann nicht auf diese "Peanuts"? Dann hätte das Ganze nicht so einen seltsamen Beigeschmack."

Weil alle Parteien (groß wie klein) durch die Deckelung des Gesamtbetrages (AFAIK 133 Mio Euro) schon weniger erhalten, als ihnen jeweils Einzeln zustehen würde.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Oktober 2004 - 12:54 Uhr:   

@Martin Jurgeit:
> Nenne mir bitte auch nur ein Beispiel, wo eine solche Gruppe bei
> bisherigen Wahlen auch nur einmal nennenswert abkassiert hätte.
Bisher gab es natürlich nie so eine Gruppe, weil bisher ja auch immer irgendwelche Untergrenzen das verhindert haben!
Und egal was ich von ihnen inhaltlich halte - von den üblicherweise kandidierenden Parteien spreche ich keiner ab, daß sie das aus politischem Interesse tut.

Etwas anderes wäre es, wenn es (wie vorgeschlagen) überhaupt keine Grenze mehr gäbe.
Dann müßte man nur noch die formalen Hürden für die Aufstellung einer Landesliste erfüllen (das sind im wesentlichen die Unterschriften).
Das dürfte bei einigen Ländern/Wahlen keine übermäßige Arbeit sein.

Und selbst komplett ohne irgendeinen Wahlkampf oder Werbung wird man bei einem hübschen Listennamen ("Kinder sind Zukunft", "Für Arbeit und Gerechtigkeit", "Christus bringt Frieden", "Volk und Vaterland")immer eine gewisse Anzahl uninformierter Wähler geben, die das ankreuzen. Und nur um die Erstattung pro Wählerstimme ginge es hier, die Spendenzuschüsse wären ein Nebenaspekt.

Ich habe das jetzt weder nachgerechnet noch die diversen Vorschriften der Länder überprüft - aber ich könnte mir gut vorstellen, daß ein umtriebiger Arbeitsloser sich als Parteigründer einen netten Verdienst schaffen könnte, wenn es gar keine vernünftige Untergrenze beim Wahlerfolg gäbe.
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Martin Jurgeit
Veröffentlicht am Freitag, 29. Oktober 2004 - 16:26 Uhr:   

Inzwischen rudern auch immer mehr Politiker der Bundestagsparteien zurück und meinen, dass das alles ja gar nicht so gemeint war.
Besonders interessant ist die Argumentationslinie der Grünen. Offenbar war bei ihnen das Ganze insbesondere gegen die NPD gemünzt, nach dem Motto: Wenn wir sie nicht verbieten können, drehen wir ihnen wenigstens den Geldhahn zu. Nach der Sachsen-Wahl sind solche Überlegungen aber natürlich so oder so auf Jahre obsolet.
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Michael Neubronner
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juni 2005 - 10:26 Uhr:   

Die aktuelle Lage der Bundesrepublik Deutschland ist vergleichbar mit der Situation eines schwerst Alkoholkranken: "es gibt zwar ein Problem, aber ich habe das schon im Griff". Tatsächlich sind wir aufgrund der jahrzehntelangen Überforderung unserer Sozialsysteme seit Willy Brandt (1969!) wirtschaftlich und finanziell am Ende. Die jetzt angedachten Maßnahmen ( 13. Beitrag zur Sozialversicherung und Mehrwertsteuererhöhung werden der Wirtschaft Liquidität in Mrd-Höhe entziehen, tausende von Mittelständlern und Handwerksbetrieben in die Insolvenz und weitere hunderttausende in die Arbeitslosigkeit treiben und damit den endgültigen Absturz des Landes nur noch beschleunigen. Tröstlich wird am Ende nur noch sein, dass die dafür verantwortlichen Politiker, Staats- und Gewerkschaftsfunktionäre zwar als letzte untergehen werden, aber bei eines Neuordnung des Landes gleichermaßen hinten anstehen werden.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Donnerstag, 30. Juni 2005 - 16:34 Uhr:   

@Michael Neubronner
.. und was hat des jetzt mit der Parteienfinanzierung zu tun?

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