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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 09:57 Uhr:   

Wenn ein mittlerer Vorort von 2000 Menschen mit räumlicher Abteilung zur Stadt "nur" einen Ortsbeirat hat mit einer zu verteilenden Ortspauschale, warum soll das 600 Menschen Dorf mehr "Selbstverwaltung" brauchen. In der Realität gibt es für die Masse der kleinen Kommunen doch nur noch sehr wenige Handlungsoptionen. Hohe Arbeitslosigkeit, geringes Lohnniveau, die Wirtschaft meist in der angrenzenden Stadt, dazu ein gewisser Schuldenstand und die Kreisumlage. Eine hohle, nur formale Gestaltungsmöglichkeit ist aber nicht attraktiv, weder um daran teilzuhaben (Gemeinderat) noch, um darum groß zu streiten.

Wir müssen in Thüringen von einem massiven Bevölkerungsrückgang ausgehen. Die Menschen leben letztlich nicht im Kreis, Land, Regierungsbezirk (trifft auf Thüringen nicht zu), EU-Region, Planungsregion oder der Gemeinde sondern in ihrer Straße oder ihrem Dorf. Bisher ist nur klar, dass zwischen einer Gemeinde-5000, vier Landkreisen und dem Land Aufgaben und Kompetenzen neu verteilt werden müßten. Was wo landet ist noch unklar. Aber es läuft wohl darauf hinaus, dass vieles vor Ort künftig freier geregelt werden kann.

Als Beispiel wird da immer angeführt, den Schulen mehr Selbstbestimmung zu geben.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 10:14 Uhr:   

Etwas Statistik (Stand 2003):

Anzahl Gemeinden in Deutschland: 13.391
davon unter 3.000 Einwohner: 9.232
davon unter 5.000 Einwohner: 10.548

In Thüringen Gesamt: 1.017 Gemeinden
davon unter 3.000 Einwohner: 850
davon unter 5.000 Einwohner: 952

Quelle: GfK
Es kann sein, dass die Gemenden teilweise zu irgendwelchen Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen sind. Aber auf jeden Fall sind es nach wie vor eigene Gemeinden.

Ich weiß auch nicht, wie das in den einzelnen Bundesländern im Detail geregelt ist.
In meinem eigenen bayerischen Landkreis sind auf jeden Fall von 34 Gemeinden 25 unter 3.000 Einwohner. Und diese Gemeinden sind samt und sonders 100% selbständig. D.h. keine "Samtgemeinden", "Verwaltungsgemeinschaften" oder etwas ähnliches.

Wie Ralf finde auch ich diese Struktur symphatisch und keineswegs uneffizient.
Wer da Zweifel hat, möge sich z.B. einmal die Schweiz anschauen, wo die Kantone viel kleiner sind als die deutschen Bundesländer (obwohl sie mindestens ebenso viele Rechte haben) und es auch sehr viele kleine Gemeinden gibt. Und der Verwaltungsaufwand ist in der Schweiz pro Einwohner sicherlich nicht höher als in Deutschland.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 10:51 Uhr:   

Alles richtig, aber die Schweiz rechnet weder mit unmittelbar naher Halbierung ihrer Einwohnerzahl noch sind große Zahlen ihrer Gemeinden in der Gefahr, keine ordentlichen Haushalte mehr aufstellen zu können.

Ich halte von "Länderfusionen" in der Regel nichts.

Die Verwaltungen der Ostländer wurden von verschiedenen, untereinander inkompatiblen Modellen aus damaligen West-Ländern abgeleitet. Da passt vieles nicht zusammen, es besteht ohnehin Bedarf an einer Neuordnung von Strukturen.

Aber zurück zu BW, die CDU wird wohl die absolute Mehrheit anstreben und das ganze Gerede über schwarzgrün wird sich wieder legen.

Und was die Familien angeht: Gut, dass Gysi keinen mittelmäßigen Sohn im "richtigen" Alter hat. Er selbst ist ja über seine Eltern in "Startposition" gekommen und Andrea Gysi hieß ja ursprünglich anders.

Ratzingers Bruder hat auch eine Kirchenkarriere gemacht, oder?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 11:31 Uhr:   

@Sole:
> Wenn ein mittlerer Vorort von 2000 Menschen mit räumlicher Abteilung
> zur Stadt "nur" einen Ortsbeirat hat mit einer zu verteilenden
> Ortspauschale, warum soll das 600 Menschen Dorf mehr
> "Selbstverwaltung" brauchen.
Für mich gilt die Logik umgekehrt: Warum gibt man nicht auch dem Vorort mehr eigene Handlungsmöglichkeiten (von kompletter Selbständigkeit rede ich nicht)?

Siehe oben meine Beispiele: Die Eingemeindung hat vielen zu Vororten herabgestuften Ortschaften ziemlich geschadet.

Und ich sehe auch überhaupt nicht, daß die Fusion zu immer größeren Einheiten irgendwie Geld sparen würde. Ganz im Gegenteil: Gerade bei knappen Kassen wissen die Leute vor Ort meist am besten, wo man einsparen kann bzw. welche Ausgaben den besten Effekt hätten.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 13:09 Uhr:   

"Für mich gilt die Logik umgekehrt: Warum gibt man nicht auch dem Vorort mehr eigene Handlungsmöglichkeiten (von kompletter Selbständigkeit rede ich nicht)? "

Weil man 50.000 Euro im Jahr nicht mit einem Stadtrat verwalten muss?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 14:46 Uhr:   

> Weil man 50.000 Euro im Jahr nicht mit einem Stadtrat verwalten muss?
Warum denn nicht?
Da wird halt Größe und Aufwand des "Stadtrats" entsprechend skaliert.

Ein Dorf mit einigen hundert Einwohnern ist ein bißchen vergleichbar mit einem größeren städtischen Sportverein: Einige Gebäude und etwas Gelände zu verwalten, ein Etat von einigen zehn- bis hunderttausend, und ein ehrenamtlicher Vorstand/Gemeinderat, die das verwalten.

Funktioniert wunderbar, und kein Mensch kommt auf die Idee, Sportvereine so lange zu fusionieren, bis man über die 3000-Mitglieder-Grenze kommt.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 14:51 Uhr:   

Was unterscheidet aber so einen Gemeinderat noch von einem Ortschaftsrat? Nur der formale Status und die Höhe der Aufwandsentschädigung
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 15:07 Uhr:   

@Sole:
> Was unterscheidet aber so einen Gemeinderat noch von einem
> Ortschaftsrat?
Mal abgesehen davon, daß mir diese Namen ohnehin Schall und Rauch sind: Der wesentliche Punkt sind die Kompetenzen.

Irgendein Beirat, der die Entscheidungen der Zentrale nur noch manchmal kommentieren darf und maximal etwas Spielgeld zur Verfügung hat, um die Dorflinde zu bewässern - das ist für mich keine Selbstverwaltung.

Es geht darum, daß unten alles entschieden werden kann, was nicht zwingend auf eine höhere Ebene muß.
Und wenn jetzt künstlich die Einwohnergrenzen angehoben werden, dann wird bestimmt kein inhaltlicher Grund für die dadurch verursachte Kompetenzverlagerung da sein.
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Sole
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 16:32 Uhr:   

"Es geht darum, daß unten alles entschieden werden kann, was nicht zwingend auf eine höhere Ebene muß. "

Das ist ja der Sinn der ganzen Reform.

Nur wenn man Kompetenzen auf die Gemeinde überträgt, muss diese Gemeinde auch eine Größe sein, die diese Kompetenzen ausfüllen kann. Wenn die Tätigkeit der Gemeinde im Wesentlichen im Anteilhalten an Verbünden und Gemeinschafts-GmbHs besteht, ist ja auch keinem geholfen. Die Leute sollen die Entscheidungsebene wählen können. Das ist heute in der Realität meistens eine (nicht gewählte) Kooperation von Landkreisen oder aber die (große) Gemeinde mit "eigenen" Schulen, Kirchen, Kneipen. Und in der Thüringer Realität eben auch die vielen kreisangehörigen kleinen und mittleren Städte. Die bekommen mehr Entscheidungsmacht. Was aus den heute noch existierenden Dörfern wird ist sowieso eine offene Frage.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 18:09 Uhr:   

In den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Saarland gibt es nur Einheitsgemeinden und keine zwischen Kreisen und Gemeinden bestehenden Verwaltungsstrukturen (Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, Verbandsgemeinden, Samtgemeinden etc.). Die kleinste Gemeinde des Saarlandes (Weiskirchen, Kreis Merzig-Wadern) hat 6.378 Einwohner, die kleinste Nordrhein-Westfalens (Dahlem, Kreis Euskirchen) 4.261 Einwohner und die kleinste Hessens (Hesseneck, Odenwaldkreis) (jeweils per 31.12.2003).

Bei der 1975 abgeschlossenen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen ging man davon aus, dass eine kreisangehörige Gemeinde optimalerweise ca. 8.000 Einwohner, in dünnbesiedelten Bereichen 5.000 Einwohner, in Ballungsrandzonen 18.000 Einwohner haben sollte. Für Kreise sah man 200.000 Einwohner und etwa 10-15 kreisangehörige Gemeinden als optimal an. Eine kreisfreie Stadt sollte mindestens 150.000 Einwohner haben.

Hinsichtlich der Gemeinden herrschte auch in Niedersachsen das Bild vor, dass eine Einheits- oder Samtgemeinde mindestens 8.000 Einwohner haben sollte, um effiziente Verwaltungsstrukturen vorhalten zu können.

Eine Einheitsgemeinde bietet gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft den Vorteil, dass die Bürger gemeinsam die Planung für das Gebiet vornehmen, während in der Verwaltungsgemeinschaft jede Gemeinde für sich Ortsrecht setzt und die gemeinsamen Verwaltungseinrichtungen es jeweils unterschiedlich umsetzen müssen.

Eine große Einheitsgemeinde mit starker Ortschaftsverfassung hat insoweit m.E. gewisse Vorteile, insbesondere in entwicklungsschwachen Räumen.
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Kai
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 18:10 Uhr:   

Jetzt habe ich glatt die Einwohnerzahl von Hesseneck vergessen: 711.
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MMA
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 19:32 Uhr:   

Die vermutlich kleinste Gemeinde von Rheinland-Pfalz, Dierfeld (VG Manderschied, Kr. Bernkastel-Wittlich), ist sogar unter wahltheoretischen Gesichtspunken sehr interessant. Sie hat 8 wahlberechtigte Einwohner.
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Florian
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 19:56 Uhr:   

Da ist Dierfeld ja eine richtige Metropole im Vergleich zu Wiedenborstel in Schleswig-Holstein (3 Einwohner, Stand 2003).
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Immanuel Goldstein
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. April 2005 - 20:33 Uhr:   

Um es noch zu toppen:
in GB (bzw. England) gab es u.a. das berüchtigte Old Sarum, das ohne irgendwelche Einwohner (über 200 Jahre ohne einen Wahlberechtigten) einen Abgeordneten ins Parlament schicken konnte - man konnte den Wahlkreis erben,kaufen, mieten, geschenkt bekommen etc. dort aber zeitweise nicht gewählt werden (man durfte sich ja nicht selber wählen,trotzdemwurde man MOP). Ich glaube heute ist es nur noch eine Kruezung (angeblich mit Gedenkschild - hab es aber bei meinen Aufenthalt in der Nähe nicht aus Zeitgründen nicht besuchen können).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2005 - 08:29 Uhr:   

Zu Rheinland-Pfalz: Es gibt zwar viele Gemeinden mit weniger als hundert Einwohnern. Die sind aber alle Teil von Verbandsgemeinden, die faktisch die Rolle der Gemeinde übernehmen. Auch in anderen Ländern gibt es solche Zusammenschlüsse, die heißen dann Ämter, Samtgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften oder so ähnlich. Praktisch sind die Gemeinden dann nur Ortsteile von Verbandsgemeinden. Und dann stellt sich die Frage mach deren Sinn schon, auch wenn ich generell nicht unbedingt für große Zusammenschlüsse bin.

"Um es noch zu toppen:"
In Frankreich gibt es auch einige Gemeinden ohne Einwohner.
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Immauel Goldstein
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2005 - 13:21 Uhr:   

"In Frankreich gibt es auch einige Gemeinden ohne Einwohner."
Die hatten aber nicht 200 Jahre lang einen Abgeordneten in der Nationalversammlung/Parlament
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J.A.L.
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2005 - 22:10 Uhr:   

Wobei andersherum die kommunale Neugliederung Nordrhein-Westfalens, die wohl so rigide war wie nirgendwo sonst und selbst Stadte von ca. 100.000 Einwohnern (z.B. Wattenscheid, Rheydt) nicht selbstständig gelassen hat, gerade im und vor allem um das Ruhrgebiet mit ziemlich grobem Keil und mehr Pi*Daumen zusammen geschmissen hat, was wohl auch getrennt hätte überleben können.

Die Wahrheit liegt wohl, wie so oft, in der Mitte. Rheinland-Pfalz und Hessen finde ich die Gemeindegrößen ganz vernünftig.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 17:14 Uhr:   

"Rheinland-Pfalz und Hessen finde ich die Gemeindegrößen ganz vernünftig."
Rheinland-Pfalz liegt bei den Gemeindegrößen bestimmt nicht in der Mitte. In Hessen gab es auch einige Verirrungen wie die Stadt "Lahn". In NRW wurden zwei Eingemeindungen rückgängig gemacht: Gladbeck wurde wieder von Bottrop getrennt und Wesseling von Köln.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 18:30 Uhr:   

@Thomas Frings:

Es gab noch zwei weitere: Monheim und Meerbusch von Düsseldorf. Allesamt (also auch Gladbeck und Wesseling) aufgrund Urteils des Verfassungsgerichtshofes wegen Verfahrensfehlern.

@JAL

Rheydt war bereits 1929 mit München Gladbach zu einer Stadt zusammengelegt, aber später wieder getrennt worden.

Wattenscheid war mit Bochum zusammengelegt worden, da im Kernbereich des Ruhrgebietes keine kreisangehörigen Städte bestehen sollten, Wattenscheid aber dann nur Exklave des Ennepe-Ruhr-Kreises hätte sein können. Auf dieser Erwägungsgrundlage wurde auch die Eingemeindung nach Bochum durch den VGH gebilligt, da nach den Leitbildern der Neugliederung eine kreisfreie Stadt mindestens 150.000 Einwohner haben sollte (einzige Ausnahme war Remscheid und - infolge der Ausgemeindung Gladbecks - Bottrop).

Einige Eingliederungen aus jener Zeit sind bzw. waren in der Tat bedenklich (z.B. Opladen nach Leverkusen, Porz nach Köln, Kettwig nach Essen, Bensberg nach Bergisch Gladbach), bis auf wenige Ausnahmen haben jedoch die zusammengefügten Gemeinden zu aktiven und lebensfähigen Bürgergemeinschaften zusammengefunden. Zuletzt war eigentlich nur noch die Wieder-Ausgemeindung Kettwigs aus Essen in der politischen Debatte (vgl. Landtags-Drucksache 12/2134), die jedoch von rot-grün (entgegen vorher gegebener Wahlversprechen der Grünen) abgelehnt wurde.
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MMA
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 19:02 Uhr:   

Es gab m. W. auch noch eine Wiederausgliederung der Stadt Heimbach aus Nideggen (Eifel).

Die Trennung der Stadt Gladbach-Rheydt erfolgte 1933 nach der Machtergreifung auf Betreiben Goebbels', der aus Rheydt stammte.
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Kai
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 19:28 Uhr:   

@MMA

Stimmt. Es gab noch ein paar mehr Maßnahmen des Ersten Neugliederungsprogrammes, die durch den VGH rückgängig gemacht wurden. Einige wurden dann - formal ordnungsgemäß - im Zweiten Neugliederungsprogramm wiederholt, andere - wie Heimbach - nicht. Dem kurzzeitigen Zusammenschluss mit Heimbach hat Nideggen übrigens die Stadtrechte zu verdanken.
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MMA
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 19:38 Uhr:   

"Rheinland-Pfalz und Hessen finde ich die Gemeindegrößen ganz vernünftig."
Es handelt sich ja um zwei verschiedene Modelle, Ortsgemeinden als Mitglieder von Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz; Einheitsgemeinden in Hessen.
Im Rahmen des jeweiligen (!) Modells sind diese geringen Mindestgrößen von Gemeinden durchaus bürgerfreundlich.
Aber wenn in Rhld.-Pf. Orte wie das erwähnte Dierfeld einerseits und VG-angehörige Kreisstädte (Simmern, Kirchheimbolanden, Montabaur) andererseits derselben Kategorie "Ortsgemeinde" angehören, wirft das auch wieder Fragen auf (Doppelgleisigkeit; Personalunion Fluch oder Segen? etc.)
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. Juli 2008 - 12:56 Uhr:   

Nachtrag zu Dierfeld. Auf der Homepage der Gemeinde kann man Näheres über die dort durchgeführte spannende Kommunalwahl erfahren. http://www.dierfeld.de/
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. Juli 2008 - 13:30 Uhr:   

> Auf der Homepage der Gemeinde kann man
> Näheres über die dort durchgeführte spannende
> Kommunalwahl erfahren.
Aber nur, wenn man hellgrau auf weiß in Minischrift lesen kann.
Eine so mies gemachte Seite ist einfach ärgerlich.
Wohlgemerkt: Nicht schlicht gemacht, weil man vielleicht als kleine Gemeinde nicht wirklich Geld ausgeben will. Sondern mit aufwendigem Flash, weil irgendein D... vor Ort meint, damit Eindruck zu schinden.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. Juli 2008 - 15:27 Uhr:   

Das Hofgut Dierfeld liegt in Rheinland-Pfalz.
Mir ist der Name von Moltke aufgefallen.
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Maik Otter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 19. September 2016 - 18:04 Uhr:   

Es ist kaum fassbar, dass die CDU nicht mehr die stärkste Partei im Ländle ist!

Es muss mit dem Teufel, Erwin zugegangen sein!

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