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Promis in Bundesversammlung

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Archiv bis 12. September 2008mma20 12.09.08, 19:13h 
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2008 - 15:19 Uhr:   

@ MMA

Wie du selbst zugeben musst, ist das aber nur ein Zufall, nicht grundsätzlich angelegt.

Ähnlich wie es ja nur zufällig ist, dass die ganzen furchtbaren Promis in der Bundesversammlung sitzen, mit denen du ein so großes Problem zu haben scheinst. Dir sollte aber auch klar sein, dass die Mehrheit der Ländervertreter auch tatsächlich Landtagsabgeordnete sind.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2008 - 17:50 Uhr:   

Auf das Problem der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts ist ja wohlweislich nicht eingegangen worden. (Wie war das auch wieder mit Beispielen ...?)

Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. So will es GG 94I.
Allerdings hat der Bundestag sein Wahlrecht durch §6 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes auf einen Wahlausschuss übertragen, der nach dem Verfahren d'Hondt über Listen der Fraktionen gewählt wird.
Die Mitglieder dieses Ausschusses, die gewissermassen vice caesaris wählen, sind also mit derselben "vordemokratischen" Legitimation ausgestattet wie die von den Landtagen gewählten Vertreter in der Bundesversammlung. Auch diese werden nach Verhältniswahlrecht gemäss den Stärken der Fraktionen verteilt. Immerhin ist dabei die Spiegelbildlichkeit zum Bundestag bzw. zum jeweiligen Landtag gewahrt, so dass ausser den Rundungsabweichungen die parteipolitischen Stärken gleich bleiben wie im wählenden Gremium.
Wie sieht es aber nun bei jenen Richtern aus, die vom Bundesrat gewählt werden?
Der Bundesrat setzt sich bekanntlich aus Angehörigen der einzelnen Landesregierungen zusammen. Die grösse einer Abordnung und die Zahl der Stimmen eines jeden Landes bestimmt sich ungefähr proportional zur Grösse eines Landes, die Verzerrungen sind aber durch die Art der Klassenbildung teilweise enorm. Die Angehörigen der Länderregierungen, die den Bundesrat bilden, werden unterschiedlich bestimmt, nämlich nach den jeweiligen landesspezifischen Vorschriften. U. U. ist es einfach der Ministerpräsident, der sie aus dem Kreis seines Kabinetts ernennt.
Wie wird man aber nun Angehöriger einer Landesregierung? Im besten Fall wird jedes Mitglied vom Landtag gewählt, im zweitbesten Fall wird der Ministerpräsident gewählt, schlägt die Minister vor und diese werden vom Landtag bestätigt, im drittbesten Fall wird nur das Kabinett insgesamt vom Landtag bestätigt, im schlechtesten Fall werden sie einfach vom Ministerpräsidenten ernannt. Aus diesem also offensichtlich "vordemokratisch" bestimmten Kreis werden dann einige Personen ebenfalls durch Ernennung, bestenfalls durch Kabinettsbeschluss, wiederum "vordemokratisch" zu Bundesratsabgeordneten bestimmt. Die Spiegelbildlichkeit gegenüber dem Bezugsgremium, dem jeweiligen Landtag, ist ebenfalls nicht gewahrt, denn je nach dem vertreten die Bundesratsabgeordneten nur eine Partei, zwei Parteien oder sogar eine Minderheitsregierung wie gegenwärtig in Hessen. "Vordemokratischer" geht es kaum noch.
Und diese höchst "vordemokratisch" bestimmten Leute im Bundesrat wählen nun die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, worunter auch im Wechsel mit dem Bundestag den Präsidenten oder Vizepräsidenten.
Bei genauer Betrachtung also alles sehr "vordemokratisch". Erstaunlich also, wie sehr Entscheide des Gerichts dennoch auf allgemeine Akzeptanz stossen, ja, bisweilen sogar den Eindruck erwecken, die Deutschen sähen im Bundesverfassungsgericht gleichsam das letzte existierende Orakel, dessen Sprüche gleichsam Offenbarungen letztgültiger Wahrheit seien.
Nun ja, böse Zungen könnten nun sagen, eine solche kritiklos-gläubige Haltung könne ja nur gegenüber einer "vordemokratischen" Institution aufkommen.

Ich muss hier abbrechen, ansonsten könnte es sein, dass sich zu meinem grossen Ärger noch ach so manche liebgewordene Institution als "vordemokratisch" entpuppt.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2008 - 18:11 Uhr:   

Es geht um die Legitimationsketten. Sie müssen auf das Volk zurückführbar sein. Daher werden die Wahlen des Bundespräsidenten, der Bundesrichter und weiterer Amtsträger durch die Bundesversammlung, den Bundestag und Bundesrat durchgeführt. Die Kombination aus geringen Einfluss des Volkes auf der Bundesebene und die Einhaltung der Legitimationsketten, geben den genannten Bundesgremien viel Macht.

Prominente verleihen zwar Glanz. Ich wähle, aber nicht den Landtag mit, um mir dann Folgendes mit anzusehen: Parteitreue Promininente, die nie auf einem Wahlzettel gestanden haben, werden von Landtagsabgeordneten, dafür entsandt, um das das Staatsoberhaupt zu wählen. Die Landtage entmachten sich in diesem Punkt selbst.

Die Länder bilden den Bund und nicht umgekehrt.
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J.A.L.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 13. September 2008 - 19:14 Uhr:   

Warum sich die Landtage bei der Wahl von Nichtmitgliedern selbst entmachten bleibt mir unklar.

Es wird doch in der Regel eine Mischung aus Mitgliedern der Landtagsfraktion (die Mehrheit!), Bürgermeistern/Politrentnern und einigen wenigen politikfernen "Promis" entsendet. Die genaue Zusammensetzung und Reihenfolge entscheidet die Landtagsfraktion. Ich sehe da keine Entmachtung.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2008 - 09:53 Uhr:   

@Mitdenker

Der Richterwahlausschuß, dem Ländervertreter angehören, wählt auch prominente Staatsrechtslehrer (z.B. Udo di Fabio), die nie auf einem Wahlzettel standen und wegen derer ich nicht den Landtag meines Bundeslandes wähle. Wo ist der Unterschied? Jeder weiß (oder kann vorher wissen und das sollte reichen), daß jeder Landtag aus der Masse der passiv zur Bundesversammlung Wahlberechtigten jede beliebige Person auswählen kann (die dann aktiv in der Bundesversammlung wahlberechtigt ist). Wenn einem Wähler dieser Punkt so wichtig ist, steht es ihm frei, die zur Landtagswahl antretenden Parteien zu befragen, ob sie "Promis" statt Abgeordneter in die Bundesversammlung entsenden würde und danach seine Wahlentscheidung zu treffen. Mir sind andere Fragen bei der Wahlentscheidung wichtiger, weshalb ich sie auch nach anderen Kriterien treffe.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2008 - 11:05 Uhr:   

1. Ist die Legitimationskette in allen geschilderten Fällen offenkundig, nur dass sich die Legitimation dabei mit jedem Schritt "verdünnt". Wer diese "Verdünnung" als Problem sieht, müsste konsequenterweise die Volkswahl aller Behörden, Ausschüsse, Gerichte, Beamten usw. usf. fordern. (Wo gibt es solches?)
2.Von einer "Entmachtung" der Landtage kann keine Rede sein. Worin sollte diese bestehen? Die Landtage sind frei, jede politisch berechtigte Person zu wählen. Welche Personen sie wählen, liegt eben in IHRER Wahl, dies ist ihre Freiheit und - IHRE MACHT. Die Landtage auf eine bestimmte Klasse von Personen festzulegen, würde ihnen im Gegenteil einen Teil ihrer Macht nehmen.
3. Die Legitimation einer Person hängt nicht davon ab, dass sie Abgeordnete ist. Die letzten paar Bundespräsidenten Deutschlands waren z. B. im Zeitpunkt ihrer Wahl nicht Abgeordnete. Bisher habe ich aber nicht gehört, dass irgend jemand deswegen ein Lamento von sich gegeben hätte. Auch Bundeskanzler kann man werden, ohne dem Bundestag anzugehören. Wegen der engen Verzahnung von Regierung und Parlament in einem parlamentarischen System ist dies in der Realität meist selten, aber in verschiedenen Ländern auch schon vorgekommen. Bei Ministern, die nicht Regierungschefs sind, ist es sogar noch häufiger der Fall, dass sie nicht zugleich Abgeordnete sind.
Die Legitimation eines Kanzlers, Ministers, Bundespräsidenten oder sonst irgend jemandes gründet nicht auf dem Abgeordnetenstatus. Die Wahl zum Abgeordneten begründet keinerlei Legitimation zu irgend etwas - ausser zum Abgeordneten. Zum Amt als Bundespräsident legitimiert allein die Wahl durch die Bundesversammlung; zur Mitgliedschaft in dieser legitimiert entweder die Zugehörigkeit zum Bundestag oder aber die Wahl seitens eines Landtages.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2008 - 18:12 Uhr:   

Noch mal von vorne.
Ich schrieb: "Das Ganze hat schon etwas Vordemokratisches."

Nicht mehr und nicht weniger.

Ein Wahlgremium, das die politische Zusammensetzung der Landtage abbilden soll und von den Landtagen bzw. deren Fraktionen besetzt wird, ist selbstverständlich demokratisch und sicher nicht verfassungswidrig.

Wenn in diesem Gremium der Kreis der Politiker um Nichtpolitiker erweitert wird, ohne dass deren Legitimation außerhalb der Politik stattfindet, ist das jedoch suboptimal. Für ein Gremium, das das höchste Amt im Staate vergibt und dessen Aufgaben immerhin in vielen anderen Ländern durch Volkswahl wahrgenommen werden, sollte aber nur das Beste gut genug sein.

Dass 1949 die Demokraten und die das GG genehmigenden Besatzungsmächte mit diesem Verfahren ein Einwirken nicht parteigebundener Personen auf die Wahl des "ersten Mannes" im Staat verhindern wollten, ist historisch nur zu verständlich. Ein demokratischERes Verfahren könnte aber durchaus das Bewusstsein einer funktionierenden Demokratie stärken.

So schwer ist - um jetzt doch mal den Ton gewisser Antworten aufzunehmen - diese Differenzierung wohl nicht zu begreifen.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 14. September 2008 - 23:07 Uhr:   

Also, nochmals nachgefragt, damit wir die inhärente Logik auch verstehen:
Worin besteht das "Vordemokratische"?

1. Darin, dass der Bundespräsident nicht vom Volk gewählt wird?
2. Darin, dass an der Wahl des Bundespräsidenten auch Personen teilnehmen können, die nicht einem exklusiven Kreis (Politiker) angehören?
3. In einem anderen, bisher nicht klar genug deklarierten Moment? Und falls ja, in welchem?
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2008 - 12:49 Uhr:   

mma:
Sorry, ich kann die Argumenation nich nachvollziehen.
Wenn ich den letzen Beitrag richtig interpretiere, dann hat ein Prozess also dann eine besonders hohe demokratische Legitimation, wenn an ihm nur "Politiker" (was auch immer das genau bedeutet) und "parteigebundene Personen" teilnehmen?

Das will mir nun erst einmal überhaupt nicht einleuchen.

Oder ist damit evtl. gemeint, dass man als Bürger im Zweifel einen besseren "Zugriff" auf Berufspolitiker hat (die sich auch in Zukunft dem Wähler stellen müssen) als auf "Amateure" (die mehr "Narrenfreiheit" haben und somit weniger eng an der Leine des Wählers hängen)?

Ein solches Argument erschiene mir noch halbwegs plausibel.
Allerdings muss man da schon sehen, dass es in der Bundesversammlung so oder so keinen Frakionszwang gibt und man dort auch kein Instrument hat, um die "Berufspolitiker" auf Linie zu bringen. In einem normalen Parlamen (mit vielen Abstimmungen) schadet sich ein Mitglied einer Fraktion für die Zukunft doch selbst, wenn er seine Fraktion die Schlagkraft nimmt, indem er immer wieder quer schiesst. In der Bundesversammlung (mit nur einer Abstimmung) gibt es dieses Problem nicht.
(Von der geheimen Wahl ganz abgesehen).

Fazit:
Auch aus diesem Blickwinkel sehe ich kein größeres Problem mit "Amateuren" als mit "Profis".
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2008 - 14:31 Uhr:   

Man kann ein Präsidentenwahlgremiun rein parlamentarisch legitimieren; dann erfolgt auch dieser Teil der politischen Willensbildung nur über Parteien oder Wählergemeinschaften. So läuft es praktisch; sonst würde auf wahlrecht.de nicht über die genaue Zusammensetzung der Bundesversammlung debattiert.

Man kann auch fordern, dass nicht in den "Niederungen de Parteipolitik" befangene achtbare Personen, etwa Theologen, ein Herzog oder eine Sportlerin, an der Wahl des Staaatsoberhauptes beteiligt werden müssen - das geht aber logischerweise nicht per parlamentarisches Verfahren. Dazu müsste man schon einen Senat oder Ähnliches einführen.


Wenn man eine parlamentaisch legitimiertes Gremium mit Personen dieser Art besetzt, ist das eine Reminiszenz an vordemokratische Zeiten, täuscht aber über die wirkliche politische Willensbildung hinweg.

("Wenn ich den letzen Beitrag richtig interpretiere, dann hat ein Prozess also dann eine besonders hohe demokratische Legitimation, wenn an ihm nur "Politiker" (was auch immer das genau bedeutet) und "parteigebundene Personen" teilnehmen?")

Jeder Prozess natürlich nicht. Aber wenn der abstimmende Personenkreis durch die Wahlergebnisse zu den Landesparlamenten vorgegeben ist, sollte das tunlichst so sein. Nur unter politischen Programmen hat der Wähler eine Auswahl getroffen; wer die nicht vertritt, kann sich nicht auf einen Wählerauftrag berufen.

(Beitrag nachträglich am 15., September. 2008 von MMA editiert)
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2008 - 17:01 Uhr:   

Allmählich meine ich, dass einem dämmere, welche Logik hinter dem Vorwurf des "Vordemokratischen" stecke. Allerdings wäre man sich da einiges sicherer, wenn dies auch mal klipp und klar ohne Hakenschlagen mit einfachen Worten gesagt würde:

Also, die Logik scheint so zu gehen:
In einer Vordemokratie nehmen nicht in den Niederungen der Parteipolitik befangene achtbare Personen, etwa Theologen, Herzöge oder Sportlerinnen, an gewissen wichtigen Entscheidungen teil, z. B. der Bestellung des Staatsoberhauptes.
In einer Demokratie erfolgt hingegen jegliche politische Entscheidung nur über Parteien bzw. deren Wahllisten, die durch Volkswahl bestellt werden.
Beide Prozesse seien per se nicht miteinander vereinbar, da Prozesse suorum ipsorum generum.
Folglich bedeute die Wahl von Vertretern durch einen Landtag, die selbst nicht durch Zugehörigkeit zu Parteilisten und Volkswahl bestimmt werden, aber achtbare Personen sind, eine Durchbrechung des demokratischen Prinzips und einen Rückgriff auf ein vordemokratisches Prinzip, die beide, wie ausgeführt, da jeweils suorum ipsorum generum, nicht vereinbar seien.

Ich will dies jetzt mal nicht inhaltlich kommentieren, sondern nur mal nachfragen, ob wir jetzt die gemeinte Logik richtig erfasst haben.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2008 - 18:24 Uhr:   

Nein, so geht die Logik nicht.

Sondern einfach nur:
Die konkrete Besetzung des an sich unproblematischen Gremiums Bundesversammlung erweckt nach außen den Eindruck einer über die parlamentarische hinausgehenden Legitimation, und die ist nicht vorhanden. Das dürfte dem Ansehen der Demokratie schaden, und deshalb könnte man es besser machen.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 15. September 2008 - 23:45 Uhr:   

"Die konkrete Besetzung des an sich unproblematischen Gremiums Bundesversammlung erweckt nach außen den Eindruck einer über die parlamentarische hinausgehenden Legitimation, und die ist nicht vorhanden."

Nein, dieser Eindruck wird gewiss NICHT erweckt. Die Bundesversammlung ist KEIN Parlament, hat keinen eigenen Vorstand, Ausschuss o. dgl. und nimmt keinerlei Verhandlungen vor ausser der Wahl in höchstens drei Wahlgängen. Die Länderdelegierten sind offensichtlich nur "verlängerter Arm" der Länderparlamente - weil diese ja eben NICHT zu diesem Behuf eigens geschaffen sind, sondern eine heterogene Zusammensetzung haben.
In dieser Eigenschaft als "verlängerter Arm" der Länderparlamente haben die Länderdelegierten keine andere Legitimation als jene, die durch die Wahl seitens der Länderparlamente entsteht. Etwas anderes ist auch niemals behauptet oder statuiert worden.

"Das dürfte dem Ansehen der Demokratie schaden, und deshalb könnte man es besser machen."

Etwas, was gar nicht existiert, kann auch niemand schaden.

Im übrigen hat sich diese "Logik" im bisherigen Diskussionsverlauf immer anders angehört.

Und schliesslich: "Besser" kann man es immer machen - ist bloss eine Frage, was man unter "besser" versteht.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 00:10 Uhr:   

Apropos "höchstens drei Wahlgänge":

Was passiert eigentlich, wenn es zu einem dritten Wahlgang kommt, und dann Gleichstand zwischen den Hauptbewerbern existiert? (Also ähnlich bei der [Nicht-]Wahl von Frau Simonis.)


Cyrix
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 10:26 Uhr:   

Auf die Verhandlungen der Bundesversammlung kommt die Geschäftsordnung des Bundestages zur Anwendung, soweit nicht unmittelbar, so doch "sinngemäss".

Einschlägig dürfte die Bestimmung in §2,2 sein: Bei Stimmengleichheit zieht der Präsident des Bundestages das Los.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 11:18 Uhr:   

@Philipp
Eine Losentscheidung finde ich bei dem Wortlaut des Art. 54 Abs. 6, Satz 2 abwägig.

Es gibt bei Stimmengleichheit im dritten Wahlgang weitere Wahlgänge. So auch im Maunz-Dürig.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 11:26 Uhr:   

Lars,

wann würden die weiteren Wahlgänge stattfinden?
Müsste die Bundesversammlung in derselben personellen Zusammensetzung zusammentreten?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 11:34 Uhr:   

@Mitdenker
Die gleiche Bundesversammlug würde im Regelfall am gleichen Tag weitere Wahlgänge durchführen. Sicherlich mit Sitzungsunterbrechung.

Grundsätzlich wäre es aber auch möglich weitere Wahlgänge auf einen anderen Tag zu legen. (Um z.B. in Ruhe über neue Kandidaten zu reden.)
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 18:48 Uhr:   

("Nein, dieser Eindruck wird gewiss NICHT erweckt.")

Bei gebildeten Akademikern, die wissen, dass ein zum Bundeskanzler Gewählter der Ernennung durch den Bundespräsidenten bedarf und daher mitnichten als gewählt anzusehen ist, ist das dieser Eindruck "gewiss" nicht zu erwarten.

Bei Normalbürgern, die nicht verstehen, warum eine Person, die im Wahlkreis nicht gewinnt, sich trotzdem nach der Wahl als "Ihr Abgeordneter im Wahlkreis" gebärdet und in der Lokalzeitung feiern lässt,
dürfte der Umstand, dass außer einem gewählten auch ein "abgewählter" Politiker oder gar eine niemals auf einem Wahlzettel verzeichnete Person im Namen des Bürgers das Staatsoberhaupt wählt, schon "etwas" verwirren.
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 16. September 2008 - 23:53 Uhr:   

Man kann sich auch selbst die Fallen stellen, in die man tappt:

Z. B. ist ein vom Bundestag Gewählter ein "gewählter Bundeskanzler" - aber er ist nicht Bundeskanzler (dies wird man ja eben erst durch die Ernennung). Ebenso ist es natürlich falsch zu behaupten, jemand habe nicht auf einem Wahlzettel gestanden, wenn er Vertreter in der Bundesversammlung ist: Entweder stand er als Bundestagsabgeordneter auf einem Wahlzettel bzw. einer Liste zur Bundestagswahl, oder aber er stand auf einer der Wahllisten eines Landtages.
Gewählt werden kann jemand nur, wenn es auch eine Wahl gab, aber Volkswahl ist NICHT die einzige Wahl in einer Demokratie. Auch in einer Demokratie werden die meisten Wahlen von anderen Organen als vom Volk vorgenommen.

Im übrigen: Was kümmert uns, was Leute denken, die vier Jahre lang noch nicht mal wissen, dass es einen Bundespräsidenten gibt, und dann alle fünf Jahre irgendwie davon hören, dass es so einen Job irgendwo gebe?
Im Grunde sollte man solchen Leuten ein Staatskundelehrbuch an den Kopf schmeissen - statt sich Sorgen darüber zu machen, ob sie eine bestimmte Verfassungssystematik falsch verstehen könnten.

Das Grundproblem dieses ganzen Diskussionsstrangs ist ohnehin ein Kategorienfehler bzw. die Vermischung zweier verschiedener Diskurse:
Demokratische Legitimation einerseits versus politische Legitimation qua Status.
In einer Demokratie ist das Zweite unerträglich; in concreto tritt dies in Deutschland aber gar nicht auf.
Das Problem ist nur, dass der Ursprungsposter "Legitimation qua Status" und "Sozialprestige" gleichgesetzt hat. Dass das nicht zutrifft, ist aber Gottlob immer noch den meisten Deutschen klar.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. März 2009 - 10:41 Uhr:   

Promis in der Bundesversammlung 2009 (die mir bislang bekannt sind):

Dieter Hundt
Heiner Brand
Leonard Lansink
Jasmin Tabatabei
Regina Halmich
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. März 2009 - 20:09 Uhr:   

@ Marco:

Da sind noch ganz viele mehr:

Angela Merkel
Franz Müntefering
Gido Westerwelle
Gregor Gysi

etc.pp.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. März 2009 - 20:56 Uhr:   

@Marco: Naja, prominent ist relativ. Der dritte und vierte Name sagen mir z.B. gar nichts.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. März 2009 - 23:22 Uhr:   

@Thomas Frings:

Den Dritten von Marcos Liste kenne ich auch nicht, aber Jasmin Tabatabai ist schon eine bekannte Schauspielerin (hervorragend war sie z.B. in "Bandits", da hat sie Katja Riemann förmlich an die Wand gespielt).
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Braugold
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 20. März 2009 - 06:29 Uhr:   

Bisher war die mir kein Begriff - obwohl ich sie wahrscheinlich in Filmen schon mal gesehen habe. Prominenz ist ja sehr relativ.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 20. März 2009 - 09:58 Uhr:   

Leonard Lansink ist Schauspieler, vor allem bekannt als "Wilsberg".
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. März 2009 - 11:43 Uhr:   

Die entsandten Nichtparlamentarier haben sich oftmals nicht der wahlberechtigten Bevölkerung gestellt. Außerdem machen die Personen in den Landtagen und dessen Fraktionen sich wenig mühe, die Delegierten zur Bundesversammlung vorzustellen.
In Sachsen hat es die Landtagsfraktion der SPD nicht für nötig befunden, einen einzigen Abgeordneten nach Berlin zu entsenden. Die Medien berichten nur spärlich.

Fazit: Amtliche Stellen versuchen, die Nominierungen in den Landtag ziemlich an der Bevölkerung vorbeilaufen zu lassen.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. März 2009 - 11:50 Uhr:   

Die Prominenten sind willkommene Gesprächspartner der Medienvertreter am Tag der Bundesversammlung selbst. Dort wird praktisch jeder Prominente vor das Mikrofon gezerrt. Man muss schon aufpassen, dass man sich als Zuschauer nicht auf die einer Bambiverleihung wähnt. Diese Tatsache lenkt ziemlich von der Aufgabe der Bundesversammlung ab. Ein Prominenter ist im zweifel bundesweit bekannt, während ein Sprecher eines Fraktionsarbeitskreises, vielleicht den Wählern in seinem Wahlkreis ein Begriff ist.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. März 2009 - 13:13 Uhr:   

("Amtliche Stellen versuchen, die Nominierungen in den Landtag ziemlich an der Bevölkerung vorbeilaufen zu lassen.")

Welche "amtlichen Stellen" denn?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 24. März 2009 - 19:04 Uhr:   

@Mitdenker
Man kennt in unsere Demokratie diverse indirekte Repräsentationne. Der aus Wahlen hervoegegangene Landtag wählt vertreter (oder z.B. die Regierung).
Was ist daran das Problem?

"In Sachsen hat es die Landtagsfraktion der SPD nicht für nötig befunden, einen einzigen Abgeordneten nach Berlin zu entsenden."

Nach meinen Wissen ist Martin Dulig SPD-Landtagsabgeordneter in Sachsen und ist zum Mitglied der Bundesversammlung gewählt wurden.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. März 2009 - 08:54 Uhr:   

Die indirekte Wahl, z. B. bei einer Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht ist etwas anderes. Die Richter haben sich bereits an den Landesgerichten beweisen können. Außerdem haben sie nicht die Aufgabe, selbst jemanden zu wählen.

Ich hatte Martin Dulig bislang nicht als MdL notiert. Das ist nun geändert.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. März 2009 - 19:26 Uhr:   

Die Richter haben sich bereits an den Landesgerichten beweisen können.

Nun ja, @Mitdenker, die sollen ja zweckmäßig auch eine gewisse Fachkenntnis mitbringen, zum Beispiel die korrekten Namen der Gerichte wissen, an denen sie tätig waren. So schwierig sollte das Wählen eines Bundespräsidenten nicht sein.

Andererseits, wenn ich die Zahl der ungültigen Stimmen bei diversen Wahlen und verschiedene Fragestellungen im Forum heranziehe, könnte man natürlich doch Bedenken haben und Dir zustimmen. Wenn man dann allerdings hört, dass verschiedene Landtagsabgeordnete des Freistaats Sachsen kürzlich auch einen Stimmzettel nicht richtig ausfüllen konnten, ist selbst diese Qualifikation offenbar nicht ausreichend.

Da bräuchten wir wohl eine Probeabstimmung, um das Können der Mitglieder der Bundesversammlung zu prüfen und zu schulen. Halt, die Vokabel "Probeabstimmung" ist seit gewissen Vorkommnissen in Hessen auch schon wieder als unzuverlässig belastet ....
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 28. März 2009 - 18:28 Uhr:   

Doris Schröder-Köpf wird für Bayern in der Bundesversammlung sitzen.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 29. März 2009 - 12:50 Uhr:   

Ebenfalls Charlotte Knobloch und Ottfried Fischer.

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