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Bundespräsidentenwahl 2004 – SPD-Abge...

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Thomas Binder
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 01:32 Uhr:   

Angesichts des relativ knappen Ausgangs der Bundespräsidentenwahl habe ich mir einige Gedanken zum Nachrücken bzw. Freibleiben von Sitzen gemacht.
Es ist ja so, daß ein SPD-Abgeordneter (Mitglied des Bundestages) wegen Krankheit nicht an der Versammlung teilnehmen konnte. Da er aber als MdB sozusagen persönliches Wahlrecht hatte, wurde er nicht durch einen Nachrücker ersetzt. Das wäre hingegen der Fall gewesen, wenn er sein Bundestagsmandat niedergelegt hätte oder (sorry für den makabren Gedanken) wenn er verstorben wäre. Das ganze allerdings nur, falls er nicht ein Überhangmandat besetzt - das weiß ich im Moment nicht. Wäre der erkrankte Delegierte hingegen ein Landesdelegierter gewesen, hätte er (bis wann ??) auf sein Mandat verzichten können und dieses wäre neu besetzt worden - so geschehen im Falle des hessischen Abgeordneten Wallmann.
Sehe ich das ganze Verfahren richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ist das alles nicht eine merkwürdige Ungleichbehandlung von Bundestags- und Landesdelegierten ?
Muss das mal überdacht werden ? Es kann ja mal so knapp werden, daß es auf eine einzige Stimme ankommt....
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 02:04 Uhr:   

Ich sehe da keine Ungleichbehandlung: wenn ein MdB oder Landesdelegierter sein Mandat niederlegt, wird er eben ersetzt. Auch die Landesdelegierten haben "persönliches Wahlrecht" und können bei Krankheit nicht einen Vertreter benennen, sondern müßten ihr Mandat aufgeben und auf ihren Nachrücker hoffen. Nur hätte es bei einem MdB natürlich viel weiter reichende Folgen für ihn persönlich, aber das liegt nun einmal in der Natur der Sache: Landesdelegierter ist man nur für einen Tag, MdB für 4 Jahre.
Der einzige Unterschied ist eben der, daß ein niedergelegtes Bundestagsmandat nicht neu besetzt wird, wenn es ein Überhangmandat ist, was bei Landesdelegierten nicht auftreten kann. Diese Ungleichheit ist aber nur ein weiterer Nachteil der Existenz von Überhangmandaten.
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Thomas Binder
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 07:48 Uhr:   

Eben, ich hatte nicht extra erwähnt, daß die Niederlegung des Mandats in beiden Fällen ganz unterschiedliche Konsequenzen hätte. Man kann sich ja wie gesagt eine ganz knappe Mehrheitslage vorstellen. Dann wäre es denkbar, daß die Partei XY sanften Druck auf ihren erkrankten Abgeordneten (MdB) ausübt, er möge sein Mandat aufgeben, damit ein Nachrücker antreten kann. Das wäre doch nicht gerade im Sinne der Demokratie, oder ?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 24. Mai 2004 - 22:50 Uhr:   

@Thomas: "Das ganze allerdings nur, falls er nicht ein Überhangmandat besetzt - das weiß ich im Moment nicht."

Doch. Dieser Fall ist ganz klar geregelt. In Hamburg ist ja eine SPD-Bundestagsabgeordnete nach Feststellung der Bundesversammlung verstorben. Sie saß auf einem "Überhangmandat". Ihr Mandat wurde daher nicht erneut wiederbesetzt. Der Bundestag schrumpfte um ein Mitglied. Daher entsendete der Bundestag nicht 603, sondern nur 602 Mitglieder, während die Delegierten aus den Länderparlamenten - da der Todesfall nach der Bestimmung der Delegierten der Länderparlamente stattfand - nach wie vor bei 603 lag. Somit hatte die Bundesversammlung 1205 Mitglieder. Durch die weitere schwere Erkrankung des SPD-Abgeordneten waren dann nur 1204 Mitglieder der Bundesversammlung anwesend, die dann auch alle abgestimmt haben (vgl. Ergebnis).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 11:54 Uhr:   

Da lese ich eben eine Meldung bei den "Nachrichten" von wahlrecht.de:
"Eine weitere Änderung der Sitzverteilung der Parteien in der 12. Bundesversammlung, Walter Wallmann, CDU, verzichtet auf sein Mandat zugunsten von Nicola Beer, FDP"

Wie kann das denn sein, daß jemand zugunsten einer anderen Person (noch dazu von einer anderen Parteiliste) verzichtet?
Die Kräfteverhältnisse zwischen CDU und FDP im hessischen Landtag haben sich doch nicht verändert.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 12:40 Uhr:   

Ralf:
> noch dazu von einer anderen Parteiliste

Nein, CDU und FDP haben in Hessen eine gemeinsame Liste gehabt. Da rückt halt der nach, der als nächstes draufsteht.

Ich find es schon seltsam genug, dass bei einem Allparteienwahlvorschlag nach Proporz jede Partei ihre eigenen Nachrücker hat. So eine Verteilung ist zwar sinnvoll, aber dann ist es eben keine Wahl mehr, sondern eine simple Aufteilung, was eigentlich nicht vorgesehen ist.
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Thomas Binder
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 13:53 Uhr:   

@Bernhard
Das war mir schon klar. Nur weiß ich nicht, ob der erkrankte Abgeordnete ein "Überhänger" war oder nicht. In diesem Fall, wäre meine ganze Überlegung ja ohnehin gegenstandslos.

Anderenfalls bleibe ich bei der Meinung: Man kann nur durch Mandatsverzicht Platz für einen Nachrücker machen, aber Mandatsverzicht ist für MdB eben weitaus folgenreicher als für die Landesdelegierten.
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Uwe
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Mai 2004 - 14:44 Uhr:   

Der erkrankte Abgeordnete ist kein "Überhänger". Er wurde 2002 direkt im Wkr. 209 (Worms) gewählt. In Rheinland-Pfalz stellt die SPD in dieser Wahlperiode sowohl Direkt- als auch Listenmandatsinhaber.

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