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Bundesversammlung 2004 – Alterspräsid...

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Archiv bis 04. April 2007Mitdenker25 04.04.07, 08:45h 
Archiv bis 02. Juni 2010Markus Richter20 02.06.10, 06:14h 
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Lichtgestalt
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 17:54 Uhr:   

Die KAS ist die CDU-nahe Parteistiftung. Also alles andere als neutral.
Jeder halbwegs Gebildete weiß, dass Filbinger eine Menge Dreck am Stecken hat.
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Markus Richter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 22:43 Uhr:   

Es gibt keine Neutralität. Aber jede halbwegs HISTORISCH (!) gebildete, weiß in welcher Situation Filbinger steckte und das er das Beste daraus gemacht hat.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 22:56 Uhr:   

@Markus Richter
Das ist doch sehr einfach. Nur weil sich viele damals genauso wie Filbinger verhalten haben, kann man noch nicht sagen er habe "das Beste daraus gemacht." wie sehr viele in dieser Zeit hatte Filbinger Dreck am Stecken und eine Diskussion über seine Eignung als Politiker ist (vielmehr: war) deshalb nicht unangebracht.
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Markus Richter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2010 - 10:09 Uhr:   

Es geht darum, daß man beweisen kann, daß er vielen Angeklagten geholfen hat, der Todesstrafe zu entgehen. Genau das war das Gegenteil seiner Aufgabe als Ankläger - in jedem juristischen System. Daher hat er sich eben nicht wie "sehr viele in dieser Zeit" verhalten, sondern moralisch besser.
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Hinweisgeber
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2010 - 11:37 Uhr:   

"Es filbingert wieder" ist ein geflügeltes Wort, wenn - wieder einmal - in der BRD post-, krypto- oder neofaschistische Regungen hoher Politfunktionäre sicht- bzw. hörbar wurden. Letzte Fälle waren Hohmann ("Die Juden als Tätervolk"), Brigadegeneral Güntzel (Lob für Hohmann) und die unsägliche Grabrede Oettingers.
Allein Filbingers Ausspruch "Was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein" verkörpert die Neigung, das NS-Terrorregime weißzuwaschen.
Irgendwo auch kein Wunder:
Während NSDAP-Mitglieder problemlos Bundeskanzler (Kiesinger) oder Bundespräsident (Scheel, Carstens) werden konnten, wurden Kommunisten verfolgt, eingeknastet und ermordet (Philipp Müller). Selbst ein abgeschworener Exkommunist wie Herbert Wehner durfte nicht Kanzler oder SPD-Chef werden.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2010 - 17:28 Uhr:   

Filbinger, auch Scheeel, Schiller, Carstens, Kiesinger und andere hatten eben eine Vergangenheit.


Sie sind aber nicht unsere Zukunft und das ist auch gut so.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2010 - 18:36 Uhr:   

Hinweisgeber hat vollkommen recht.
Dass Ex-Kommunisten wie aussässig behandelt wurden und nicht in Ämter kamen, Ex-Nazis aber hohe Ämter einnehmen konnten ist absurd und zeigt wieder einmal, dass die Gesellschaft auf dem rechten auge blind war (wie vor 1933)
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juni 2010 - 18:45 Uhr:   

("wurden Kommunisten verfolgt, eingeknastet und ermordet (Philipp Müller).")

Was ist denn das für ein SED-Schauermärchen? Es handelt sich um einen 1952 erschossenen Demonstranten, dessen Tötung gerichtlich als Notwehr bewertet wurde.
Hier den den Eindruck einer staatlich verhängten Hinrichtung zu erwecken, ist schon arg daneben.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Juni 2010 - 14:20 Uhr:   

@Timo:

Auch ehemaluge SED-Mitglieder oder Funktionäre der Blockparteien haben bzw. hatten hohe Ämter inne, bis hin zu Ministerpräsidenten und Bundesministern.
Das ist insofern eben nicht anders als 20 Jahre nach nach dem Kriege.

Aber:
damals gab es keinen anderen Deutschen Staat.
Deshalb waren mehr "belastet", und waren auch die Bürger oft selbst "belastet".
Deshalb waren nach 1945 sogar ehemalige NSDAP-Mitglieder BP und BK.
Dabei haben 1969 viele Brandt gewählt, weil der nicht in der NSDAP war, aber eben auch viele Kiesinger, weil der in der NSDAP war.
Das ist letzlich die Entscheidung jedes einzelnen Wählers.

Und das ist gut so.

Schon die Dikussion um Radikalenerlasse zeigt, wie umstritten es ist, auf Grund einer politischen Überzeugung (Grundrecht!) eine Sanktion zu verhängen.

Freiheit heißt eben auch, Freiheit ein Radikaler zu sein oder gewesen zu sein, oder Mitglied einer verbotenen oder gächteten Partei.

Es gibt kein Gesetz, dass z.B. Egon Krenz eine Kandidatur zum BT oder als BP verböte.
Auch Scheel und Carstens war die Kandidatur nicht verboten.
Wählen würde ich ihn aber trotzdem nicht.

Bei vielen Bürgermeistern, LT-Abgeordneten und Ministern und MP sind diverse Mitgliedschaften ja schon vor den Wahlen bekannt gewesen.
Trotzdem wurden sie gewählt.
Der Wähler darf eben "verzeihen" oder auch nicht.
Aber das bleibt ihm überlassen.
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Wien
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 19:56 Uhr:   

""Was damals Recht war, kann doch heute nicht Unrecht sein"

Genau dieses Zitat wurde (bewusst?) missverstanden.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 21:30 Uhr:   

Wurde - und wird, und zwar absolut bewußt!
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Lichtgestalt
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 02:20 Uhr:   

Da gibt es nix misszuverstehen:
Filbingers Halbsatz "Was damals Recht war..." unterstellt, dass das NS-Regime ein Rechtsstaat gewesen sei.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 14:52 Uhr:   

@ Lichtgestalt:

Eigentlich hab ich keine Lust, mich auf eine Filbinger-Diskussion einzulassen, weil ich weiß, daß das nie zu was führt.

Trotzdem muß der ungeheuerlichen Behauptung widersprochen werden, Filbinger hätte unterstellt, das NS-Regime sei ein Rechztsstaat gewesen.
Das hat er nicht. Sein unseliges Zitat bezog sich alleine auf das damals geltende deutsche Militärstrafrecht. Dieses war KEIN spezifisches NS-Gesetz, sondern führte sich noch auf die Kaiserzeit zurück. Und es sah für Fahnenflucht eben die Todesstrafe vor - genauso wie das damalige britische, US-amerikanische oder französische Militärstrafrecht auch.

Wer etwas anderes behauptet, der mißversteht dieses vermaledeite Zitat - und zwar bewußt.

Wie gesagt, an einer weitergehenden Filbinger-Diskussion habe ich kein Interesse, weil ich genau weiß, wie das ausgehen würde.
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 15:32 Uhr:   

Meinen Sie mit dem Gesetz aus der Kaiserzeit das über "Gesetz zur Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit vom 12. Mai 1933". welcher Kaiser hat denn da regiert?
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 15:40 Uhr:   

Nein, damit meine ich das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich (MStGB) vom 20. Juni 1872, welches bis Ende des Zweiten Weltkrieges galt.
Damals regierte Kaiser Wilhelm I.
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mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 15:49 Uhr:   

Nein, das wurde durch das Militärstrafgesetzbuch (MStGB) vom 10. Oktober 1940 ( Reichsgesetzbl. I. S. 1347) ersetzt.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 16:14 Uhr:   

Der Punkt, um den es mir geht, ist, daß für bestimmte Delikte (Fahnenflucht im Felde, Feigheit vor dem Feind) schon das Gesetz von 1872 die Todesstrafe vorgesehen hat - ebenso wie die enstprechenden Normen im Militärstrafrecht der West-Alliierten.

Aus heutiger Sicht ist die Todesstrafe natürlich inakzeptabel (andere Ansicht: USA). Das macht die damaligen Normen aber noch lange nicht zum spezifischen NS-Unrecht.

Wer wie "Lichtgestalt" wider besseres Wissen behauptet, Filbinger hätte das NS-Regime als Rechtsstaat angesehen, der sagt die Unwahrheit.

Das ist alles.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 16:35 Uhr:   

Ich bin nicht so ganz firm mit der Materie, aber ist es nicht so dass Filbinger vor allem vorgeworfen wurde dass er noch sehr spät Todesurteile ausgesprochen hat, also quasi schon nach Kriegsende?
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 17:31 Uhr:   

@Wahlticker
Ja. Filbinger hat noch als die deutsche Niederlage bereits feststand, Todesurteile vollstrecken lassen.
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Markus Richter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 13:36 Uhr:   

Das ist einfach falsch, einfach Verleumdung. Pure Verleumdung, reine Lüge.
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Lensen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 14:06 Uhr:   

Man muss unterscheiden zwischen dem moment "als die deutsche Niederlage bereits feststand" und der Kapitulation am 8.Mai.
Im Nachhihein muss man sagen, dass die Niederlage schon feststand (zumindest war der Krieg für die Nazis nicht mehr zu gewinnen) als die Urteile verkündet wurden.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Juni 2010 - 14:08 Uhr:   

Wie auch immer.

Es gibt keinen AP in der BV.
Der BT-Präsident übernimmt die Leitung ab Beginn.
AP gibt es nicht!
Filbinger stimmt ab, mehr nicht.

Und niemals darf sich wieder ergeignen, was 1933-45 passiert ist, und was sich schon vorher ankündigte.


Damit sollten wir uns bescheiden.

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