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Wahlrecht in Rußland

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a.s.
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Februar 2004 - 15:59 Uhr:   

Weiß jemand was passiert wenn die Wahlbeteiligung unter 40% liegt?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 01:06 Uhr:   

Theoretisch wären dann die Wahlen rechtlich nicht gültig und müssten - wie in Serbien - wiederholt werden. Das aktuelle russische Gesetz zur Präsidentenwahl kenne ich nicht. Eberhard Schneider hat in seinem Buch: "Das politische System der russischen Föderation" davon gesprochen, bei der Duma-Wahl 1999 gäbe es eine Mindestwahlbeteiligung von 25%, damit die Wahl gültig sei. Zeitungsberichten zufolge liegt der Prozentsatz - wie in anderen osteuropäischen Staaten - in Rußland bei 50%, d.h. 50% der Bürger müssen wählen, damit die Wahl rechtlich gültig ist. Anderenfalls dürfte wie in Serbien die Wahl wiederholt werden müssen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 19:01 Uhr:   

Merkel besteht in NDR-Interview auf Unionskandidaten für das Präsidentenamt. Dieser könne alllerdings nicht von der Union alleine, sondern nur in Absprache mit der FDP benannt werden - so dpa.

Donnerstag 26. Februar 2004, 15:19 Uhr
Merkel mahnt FDP zu Kompromissbereitschaft bei Rau-Nachfolge


Berlin (ddp). In der Diskussion um einen Oppositionskandidaten für das Amt des Bundespräsidenten mahnt CDU-Chefin Angela Merkel die FDP zur Kompromissbereitschaft. «Nicht nur die CDU muss verstehen, dass sie allein keinen Bundespräsidenten wählen kann, sondern auch die FDP muss verstehen, dass es eine Situation ist, die anders ist als die zu Zeiten von Walter Scheel und Theodor Heuss», sagte sie am Donnerstag in Berlin in einem Interview mit dem NDR.

Merkel verwies auf die einmalige Situation, dass die Opposition mit drei Parteien die Mehrheit der Bundesversammlung stellt. «Da gibt es die große Union und die kleinere FDP und jeder muss aus einer solchen Sache für sich sagen können, was bedeutet das letztlich für meine Partei. Das verstehe ich und das versteht Guido Westerwelle», betonte Merkel.

Eine Entscheidung für einen gemeinsamen Kandidaten von CDU/CSU und FDP soll nach wie vor im März getroffen werden. «Ich habe immer gesagt, im März wird es ein Ergebnis für die Union geben müssen», bekräftigte Merkel. Bei einem Treffen mit FDP-Chef Westerwelle am Donnerstag am Rande der Wahlkampfveranstaltungen in Hamburg sollte das Thema keine Rolle spielen. «Wir haben später noch viel Gelegenheit», betonte Merkel.

Spekulationen über ein mögliches Geschäft, Schützenhilfe für die FDP in Hamburg gegen Unterstützung bei der Bundespräsidentenwahl zu tauschen, wies Merkel zurück. «Wir mischen uns in die Strategie der Landesverbände nicht ein», betonte sie. «Die Bundespräsidentenwahl hat mit der Hamburg-Wahl nichts zu tun», fügte Merkel hinzu. Hamburgs erster Bürgermeister und CDU-Spitzenkandidat Ole von Beust hatte jüngst den Wählern angeboten, wer eine schwarz-gelbe Koalition wolle, könne auch die FDP wählen.

Kommentar:
Also, ich denke, die nächste Woche wird spannend werden in dieser Frage und es könnte sein, dass wir am 8. März endlich den Kandidaten der Union kennen. Dann muss die FDP Farbe bekennen und darauf warte ich ebenso gespannt.
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Frederic
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 20:39 Uhr:   

Sind wir denn schon in Rußland angekommen? ;-)
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Ralf
Veröffentlicht am Samstag, 10. April 2004 - 13:49 Uhr:   

Die 25% stimmen schon, 50% sind nur nötig bei Plebisziten, z.B. die Annahme der Verfassung 1993.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 10:10 Uhr:   

Neues aus Russland:
Präsident Putin schlägt eine Änderung des Duma-Wahlrechts vor. Bis anhin wurde die Duma in zwei gleichzeitigen, getrennten Wahlgängen gewählt: Eine Hälfte nach Proportionalwahlrecht mit einer Sperrklausel von 5% (ähnlich Deutschland), die andere Hälfte in Einerwahlkreisen nach Mehrheitswahlrecht (ähnlich wie in Deutschland, aber ohne Verrechnung zwischen Direktmandaten und Listen, d. h. Verzerrung des Proporzes, keine Überhangmandate usw.).
Nach Putins Vorschlag sollen nun alle Abgeordneten einheitlich durch Listenwahl mit Proportionalwahlsystem bestellt werden, Direktmandate werden abgeschafft; die Sperrklausel wird auf 7% erhöht.

Erste Wertungen des Vorschlages sind, soweit ich sehe, hauptsächlich negativ ausgefallen. Kritisiert wurde, dass "unabhängige" Kandidaturen verunmöglicht würden, dass kleine Parteien/Listen kaum mehr Chancen auf Wahlerfolg hätten u. dgl.
Ich meine aber, dass auch eine deutlich positive Wertung möglich sei: Keine Verzerrungen mehr durch Direktmandate ohne Verrechnung, kein oder geringerer Einfluss durch Hochburgbildung, "Lokalmatadoren" usw. Eine Erhöhung der Sperklausel kann als ausgleichende Massnahme bei gleichzeitig vergrösserter Sitzzahl verstanden werden, zudem ist sie verglichen mit andern Systemen nicht unbedingt prohibitorisch hoch einzuschätzen (z. B. Türkei, Neuenburg: 10%, natürliche Sperklauseln bei Verhältniswahl in kleinen Bezirken mit z. B. nur vier Sitzen oft noch deutlich höher).
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Sole
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 12:38 Uhr:   

Das dürfte vor allem ein Schlag gegen die KP und die Liberalen seon-

Gleichzeitig geht das Gerücht um, Putin baue "seine" Partei in drei verschiedene auseinander.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 12:45 Uhr:   

Dieser Vorschlag - auch die Gouverneure werden ja nicht mehr frei gewählt, sondern vom Präsidenten ernannt - stärkt die autoritären Tendenzen in Russland, da unabhängige, d.h. kreml-kritische Abgeordnete bisher als unabhängige Kandidaten mit lokaler Basis in die Duma einziehen konnten. Dies soll jetzt verhindert werden. Die Erhöhung der Sperrklausel auf 7% dient dem Ziel, Putin-kritische Parteien, insbesondere Jabloko, aus dem Parlament zu befördern. Nichts neues also aus "Putinesien".
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 15:24 Uhr:   

Im Prinzip würde ich Philipp zustimmen - die Änderungen sind per se nicht schlecht oder demokratiefeindlich.
Das Problem ist natürlich, daß man in einem Riesenland wie Rußland eine allgemeine Sperrklausel nur schafft, wenn man in den landesweiten Medien halbwegs präsent ist, und genau da hält Putin den Daumen drauf.

Die Lokalgrößen waren da bisher ein gewisses Gegengewicht und sollen nun ausgeschaltet werden.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 29. April 2005 - 17:10 Uhr:   

Das Wahlrecht hat natürlich das Ziel, die Macht des Kreml zu stärken. Den parteilosen Abgeordneten muß man aber nicht nachtrauern. Das waren meist auch (regionale) Oligarchen, quasi kleine Putins und Opportunisten, die ihr Fähnchen nach denm Wind hängten. Die Sperrklausel wird noch dadurch verschärft, daß sie sich ja auf die ABGEGEBENEN Stimmen bezieht. Die Verschärfung der Sperrklausel ist sicher bedenklicher als der Wegfall der Direktmandate.
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damirez
Veröffentlicht am Sonntag, 29. Mai 2005 - 23:33 Uhr:   

Im neuen russischen Wahlrecht soll auch das feie Mandat durch ein imperatives Mandat ersetzt werden. Das hat zur Folge, dass auch die theoretische Möglichkeit, als Abgeordneter gegen den Willen seiner Partei zu stimmen, abgeschafft wurde. Putin muss also nicht mehr befürchten, dass im Falle, dass er die Verfassung ändern und damit für sich eine dritte Amtszeit ermöglichen will, gewissenhafte Abgeordnete sich zu einer neuen Fraktion zusammenschließen würden, um die Verfassungsänderung zu verhindern. Es wurde nämlich auch die Möglichkeit abgeschafft, parteiübergreifend neue Fraktionen zu schaffen.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Mittwoch, 01. Juni 2005 - 18:41 Uhr:   

@Damirez
Wer hat bei einem solchen imperativen Mandat die Macht, einen Abgeordneten durch einen anderen zu ersetzen? Und ist durch das Verbot von parteiübergreifenden neuen Fraktionen auch die Möglichkeit verboten, eine neue Fraktion zu gründen, die nur aus Abgeordneten einer Partei besteht, die aus der Fraktion dieser Partei austreten?

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