Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Unterverteilung auf Länder

Wahlrecht.de Forum » Wahlsysteme und Wahlverfahren » Sonstiges (noch nicht einsortierte Themen) » Unterverteilung auf Länder « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

iwiwiwm
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 15:37 Uhr:   

Ich habe einmal versucht, die Bundestagssitze bei der letzten Wahl auf die Länder herunterzurechnen. Dabei nahm ich als Gesamtsitzzahl 596 (598 - 2 PDS) an, nahm die Zweitstimmen für CDU, SPD, FDP und Grüne und wandte Hare- Niemayer an.
bei einigen Ländern kam ich zu geringen Differenzen.
Kann sich jemand erklären, was ich falsch gemacht habe?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 15:50 Uhr:   

Das waren wohl Überhangmandate: Dazu gibt es hier wirklich genug Informationen und diskutiert worden ist das hier im Forum auch schon erschöpfend.
http://www.wahlrecht.de/bundestag/index.htm
 Link zu diesem Beitrag

iwiwiwm
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 17:04 Uhr:   

Nein, das habe ich explizit ausgeschlossen.
Die Differenz trat in Ländern wie NRW, Bremen, Saarland etc auf. Mit den Überhangmandaten hatte das nichts zu tun.
 Link zu diesem Beitrag

otto
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 18:22 Uhr:   

versuchen sie es mal mit der gesamtsitzzahl 598
 Link zu diesem Beitrag

iwiwiwm
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 19:11 Uhr:   

Aber das wäre doch falsch (und löst zudem auch nicht das Problem).
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2004 - 03:26 Uhr:   

iwiwiwm:
> Kann sich jemand erklären, was ich falsch gemacht habe?

Klingt sehr danach, dass du nicht getrennt nach Parteien gerechnet hast.

Siehe diesen Thread und zur grundsätzlichen Diskussion auch diesen.
 Link zu diesem Beitrag

Klaus B.
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2004 - 15:06 Uhr:   

Kann es sein, daß Du nicht nur die Zweitstimmen von CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne nehmen mußt, sondern auch von den von der Fünfprozenthürde befreiten Parteien:

"Beim Verhältnisausgleich werden nur jene Parteien berücksichtigt, die insgesamt mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben oder in mindestens 3 Wahlkreisen ein Direktmandat gewonnen haben (Grundmandatklausel). Dies gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten (Dänen, Sorben, Friesen)."

Ich weiß allerdings nicht, welcher Parteien dies genau sind.
 Link zu diesem Beitrag

c07
Veröffentlicht am Freitag, 16. Januar 2004 - 08:55 Uhr:   

Klaus B.: Es hat keine solchen Parteien gegeben.

Aber das ist in der Tat ein interessanter Punkt. Wenn so eine Partei antreten würde und z.B. bundesweit 0,01% bekommen würde, könnte das bei Hare/Niemeyer tatsächlich die Sitzverteilung der anderen Parteien verändern, ohne dass sie selber eine Chance auf einen Sitz hätte.

Z.B. wär 1990 ein Sitz von NRW (SPD) nach Sachsen (Bündnis 90) gewandert, wenn die Bayernpartei Minderheitenstatus gehabt hätte (bzw. stattdessen der SSW deren Ergebnis erzielt hätte).

Eigentlich schade, dass der SSW nicht mehr antritt, seit es diese Möglichkeit gibt. Er hätt wohl gerade das Potenzial, knapp einen einzigen Sitz zu verfehlen, und damit die Verwirrung von Hare/Niemeyer maximal deutlich zu machen.

http://wahlrecht.de/verfahren/paradoxien/parteizuwachs.html

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite