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USA: Präsidentschaftswahlen - Was im ...

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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2004 - 15:25 Uhr:   

Zum US-Wahljahr 2004 darf ich vielleicht einmal eine Frage stellen, die auf den ersten Blick etwas ferner zu liegen scheint:
Vor bald vier Jahren trat ja durch von der Verfassung gesetzte Fristen und die Querelen um die Aus- bzw. Nachzählung von Stimmen eine Situation ein, in der z. B. die rechtzeitige Abgabe der Stimmen Floridas plötzlich nicht mehr gesichert schien. Die Folgen davon scheinen aber nicht klar geregelt zu sein. Was würde z. B. gelten, wenn ein Bundesstaat seine Stimmen nicht fristgerecht einreichen kann? Wäre dann die Wahl ungültig? Oder würden einfach die abgegebenen Stimmen entscheiden?
Die Frage, auf die ich aber hinziele, ist noch einmal eine andere: Was würde denn geschehen, wenn der gewählte oder vermeintlich gewählte Präsident zwischen Wahl und Amtseinführung ausfallen würde?
Nehmen wir z. B. an, dass die Wahl 2004 wiederum mit einigen Begleitgeräuschen vonstatten gehen werde. Es kommt wiederum zu Anfechtungen. Die Wahlmänner tagen und geben einem Präsidentschafts- und einem Vizepräsidentschaftskandidaten ihre Stimmen, die Wahl scheint perfekt. Doch dann wird die Wahl aus irgendeinem Grund vom Obersten Gericht für ungültig erklärt.
Ist das überhaupt möglich? Oder kann nach der Wahl durch die Wahlmänner keine Anfechtung mehr stattfinden? Ist dafür überhaupt eine gesetzliche Regelung vorgesehen?
Ein anderer denkbarer Fall: Durch die Anfechtungen und öffentliche Stimmungsmache könnte ein (an sich oder vermeintlich) gewählter Präsident gezwungen werden, auf sein Amt zu verzichten. Oder im extremen denkbaren Fall versucht ein unbefriedigter Fanatiker der Gegenpartei ein Attentat und der Gewählte stirbt.
Was würde denn gelten, wenn der an sich gewählte Präsidentschaftskandidat vor der Amtseinführung ausfällt, sei es durch Disqualifikation per Gerichtsentscheid, Verzicht oder ggf. ein Attentat?
Sinnvollerweise ist es angebracht, Präsident und Vizepräsident zusammen zu betrachten, da sie ja de facto und durch bundesstaatliche Regeln auch weitgehend de iure als Paket gewählt werden. Wenn also die Wahl des einen für ungültig erklärt würde, würde ziemlich sicher dies auch die Wahl des andern betreffen. Es würden also (ausser bei Todesfall oder Attentat) vermutlich beide ausfallen.
Wer übernimmt denn die Präsidentschaft, falls binnen bis zur Amtseinführung der gewählte Präsident und der Vizepräsident beide ausfallen? Der Amtsinhaber wird wohl kaum verlängert werden. Tritt der bisherige Vizepräsident an seine Stelle? Rutscht der Zweitplatzierte aus der Wahl nach? Übernimmt der Speaker des Repräsentantenhauses oder der Senatspräsident pro tempore? Muss der Kongress eine Ersatzwahl vornehmen?
Was gilt, wenn eine gültige Wahl gar nicht zustande kommt oder nicht binnen Frist oder wenn die Wahl insgesamt für ungültig erklärt würde?
Welche Gesetze sind für diesen Fall gemacht worden? Kennt sich da jemand aus?
Die Verfassung sagt bloss allgemein, dass in diesem Fall das Gesetz vorsehen solle, wer als Präsident amtieren solle. Dies lässt verschiedene denkbare Möglichkeiten offen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2004 - 16:42 Uhr:   

Auf www.wahlrecht.de sind unter USA die entsprechenden Regeln meines Erachtens korrekt wiedergegeben:
Zitat:

"Wenn keiner eine absolute Mehrheit gewinnt - so geschehen 1824 - wird der Präsident im Repräsentantenhaus aus den drei erfolgreichsten Kandidaten mit absoluter Mehrheit gewählt, dabei hat jeder Staat eine Stimme. Nach der Wahl vom 7.11.2000 haben die Republikaner in 28 Staaten die meisten Repräsentantenhausabgeordneten, die Demokraten nur in 16 Staaten.

Falls die Wahlmänner keinen Vizepräsident mit absoluter Mehrheit wählen, wird der Vizepräsident vom Senat aus den beiden Vizepräsidentenkandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Der (alte) Vizepräsident ist dabei noch Präsident des Senats, der bei einem Patt die entscheidenden Stimme hat.

Wenn zwar ein Vizepräsident, aber kein Präsident gewählt werden konnte, wird der Vizepräsident Präsident (12ter Verfassungszusatz).
Wird weder ein Präsident noch ein Vizepräsident gewählt, würde der Sprecher des Repräsentantenhauses (soweit als Präsident wählbar) amtierender Präsident der USA (Nachrangiger Ersatzpräsident wäre der Alterspräsident des Senats). Die Amtszeit der amtierenden Ersatzpräsidenten endet mit der Qualifizierung eines qualifizierteren Ersatzes, bzw. durch Ausscheiden aus dem Senat oder Kongreß.

Zitatende

Was die Berücksichtigung der Wahlmännerstimmen in einem Bundesstaat angeht, so scheint es von Bundesstaat zu Bundesstaat abweichende Regelungen zu geben. Möglich erscheint, wie in Florida beinahe geschehen, dass das Parlament des Landes die Wahlmänner bestimmt. Möglich ist auch, dass das jeweilige Land keine Wahlmänner ins Wahlmännergremium entsenden kann, seine Stimmen also zur Mehrheit nicht zählen.

Soweit meine Informationen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 02. Januar 2004 - 17:20 Uhr:   

Eine sehr gute Zusammenfassung bietet folgende Internet-Seite: http://homepages.compuserve.de/verfassungen/verf/usverf-1.htm
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Samstag, 10. Januar 2004 - 17:56 Uhr:   

Bei den umstrittenen Wahlen wird den Republikanern auch immer 1960 angeführt, wo die Demokraten angeblich den Sieg Kennedys über Nixon nur durch Fälschung errungen hätten, vor allem durch zusätzliche Stimmen aus Chicago.

Angenommen, es hätte diese Fälschungen gegeben, in einem Ausmaß, daß ohne sie Nixon national mehr Wählerstimmen erhalten hätte als Kennedy, aber Illinois der einzige Staat gewesen wäre, in dem Fälschungen die Mehrheit verändert hätten - dann hätte zwar Nixon die Mehrheit der Staaten gewonnen (26 ohne Illinois, 27 mit) und die der Wählerstimmen, aber Kennedy hätte auch ohne die Stimmen aus Illinois die Mehrheit der Wahlmännerstimmen erreicht.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 12. Januar 2004 - 10:16 Uhr:   

Aus dem Gesetz über die Präsidentschaftswahlen geht mir nicht klar hervor, was denn geschieht, wenn eine gültige Wahl nicht fristgerecht zustande kommt. Soviel ist klar: Ein Vertreter amtiert als Präsident, solange kein Präsident oder Vizepräsident gültig gewählt ist. Auch die Auswahl und Rangfolge der möglichen Vertreter ist klar geregelt.
Aber was geschieht mit der eigentlichen Wahl? Werden Neuwahlen ausgeschrieben? Müssen die Staaten, die keine Wahlmänner schicken konnten, eine Nachwahl abhalten? Oder was genau geht da vor sich?
Amtiert dann einfach ein Vertreter vier Jahre bis zur Amtseinsetzung des nächsten Präsidenten?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 12. Januar 2004 - 16:24 Uhr:   

Der Fall ist offensichtlich nicht vorgesehen. Neuwahlen sind schon wegen des zeitlichen Rahmens kaum möglich. Urteilen müßte wohl das oberste Gericht, daß ja alles andere als unparteiisch ist wie die letzte Wahl wieder gezeigt hat. Gore hat im Wahlkampf auch immer wieder gesagt, bei der Präsidentschaftswahl gehe es vor allem auch um die Mehrheit im Supreme Court. Man kann sich ziemlich sicher sein, daß das Gericht so urteilen würde, wie es gerade vorteilhaft für die Republikaner ist. Die logischste Lösung wäre, daß der betreffende Staat einfach nicht mitzählt bei der Wahl. Eine solche Entscheidung hätte aber auch schwere Konsequenzen. So könnte ein Gouverneur, der davon audgehen muß, daß "sein" Kandidat keine Chance in seinem Staat hat (z.B. ein republikanischer Gouverneur in Massachusetts) die Ungültigkeit der Wahl in seinem Staat dann vorsetzlich herbeiführen.

@ Frank Schmidt
Auch in Texas soll für Kennedy manipuliert worden sein. Da es in den USA keine Einwohnermeldeämter gibt, deren Daten für die Wahl übernommen werden, kann man die Wählerlisten leichter manipulieren. Ich habe aber keine Ahnung, was in Texas genau geschehen sein soll.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Montag, 12. Januar 2004 - 22:27 Uhr:   

Also es steht irgendwo, dass es keine Neuwahlen gibt, da verfassungsmäßig einmalige Wahlen alle 4 Jahre am ersten Dienstag im November vorgesehen sind. So gibt es ja auch nie Auflösungen des Parlamentes - also des Senats oder des Repräsentantenhauses. Nachwahlen können also meines Wissens nicht angeordnet werden. Meines Erachtens ist lediglich möglich, dass die Stimmen eines Staates nicht gezählt werden. Bei aller Kritik, die auch ich an der Entscheidung des Amerikanischen Supreme Court vom 11./12. Dezember 2000 habe, muss man natürlich etwas auch sehen. Wenn in Florida nachgezählt worden wäre, so wären die unklaren Stimmen immer ein Faktor der Unsicherheit gewesen. Außerdem hatte das Bush-Lager ja angekündigt, dann auch Nachzählungen und Handzählungen in Staaten zu beantragen, in denen Gore knapp vorne gelegen hatte, etwa New-Mexico. Meines Erachtens müsste aufgrund des Wahldebakels 2000 folgende Verfassungsregelung in Kraft treten: Nachwahlen müssten eindeutig legitimiert werden und einheitliche Wahlmaschinen und Nachzählstandards müssten festgelegt werden, wie es eine Kommission unter Ex-Präsident Carter gefordert hatte.
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Januar 2004 - 05:42 Uhr:   

Wenn der Supreme Court entschieden hätte, dass der Sieg in Florida an keine der beiden Seiten eindeutig gefallen ist, und der Sieger 270 Wahlmännerstimmen braucht, die Stimmen aus Florida jedoch nicht zählen, wäre die Entscheidung an den Kongress gefallen.

Das Votum im Repräsentantenhaus hätte Bush gewonnen, während im Senat beide Parteien je 50 Sitze hatten, und dieses Patt hätte durch den alten Vizepräsidenten (also Gore) entschieden werden müssen, wäre also an die Demokraten gefallen.

Damit waren sowohl Gore als auch Lieberman stimmberechtigt in der Entscheidung um die Vizepräsidentschaft. Hätten sie sich selbst nicht wählen dürfen, hätten sich die Demokraten auf einen neuen Kandidaten einigen müssen. Bei einem Votum für Lieberman wäre Liebermans Sitz im Senat an einen Republikaner gefallen - die Mehrheit wäre also dort republikanisch - bei einem Votum für Gore dagegen hätten die Demokraten durch Gore die Senatsmehrheit...
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 00:34 Uhr:   

Dies ist meines Erachtens korrekt. Um auf Philipps Ausgangsfrage zurückzukommen. So viel ich weiß, wären Nachwahlen verfassungswidrig, es hätte keine wie auch immer gearteten Nach- oder Neuwahlen, höchstens Nachzählungen in Florida geben können. Ansonsten wäre die Stimmen Floridas in der Tat ungültig geworden. Wenn dann 270 Stimmen benötigt worden wären, hätte der Präsident mit absoluter Mehrheit in der Tat vom Repräsentantenhaus gewählt werden müssen. Vermutlich hätten wir dann auch Präsident Bush bekommen - vermutlich - oh, welch Paradox - mit einem Vizepräsidenten Gore, falls dieser sich selber hätte wählen dürfen oder einen völlig anderen Demokraten. Wäre aufgrund der Unklarheit der Verhältnisse bis zum 20. Januar 2001 keine Entscheidung gefallen, wäre der Sprecher des Repräsentantenhauses, meines Wissens der damals 98-jährige Thurmond (im Jahre 2003 im Alter von 100 Jahren verstorben) geschäftsführender Präsident geworden. Das Kabinett Clinton/Gore hätte nicht über den 20. Januar 2001 hinaus amtieren dürfen.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 10:24 Uhr:   

Thurmond war m. W. Senator, nicht Abgeordneter.
Das Gesetz über die Präsidentschaftswahlen nennt allerdings in einer etwas unklaren Klausel eine Wahl am 1. Dienstag des November oder an einem späteren Zeitpunkt, falls in einem Staat keine Wahl an diesem Tag möglich sei. Wie genau dieser Passus auszulegen und anzuwenden sei, geht aus dem Gesetz nicht hervor. So wie er abgefasst ist, scheint mir weniger an eine ungültige Wahl o. dgl. gedacht zu sein, sondern an einen Fall wie den, dass am Wahltag eine Wahl z. B. wegen einer Naturkatastrophe gar nicht möglich wäre.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 12:27 Uhr:   

"Thurmond war m. W. Senator, nicht Abgeordneter."

Stimmt. Er war von Dezember 1954 bis 3.1.2003 Senator für South Carolina und 1948 Präsidentschaftskandidat der Südstaaten-Rassisten.

"Das Gesetz über die Präsidentschaftswahlen nennt allerdings in einer etwas unklaren Klausel eine Wahl am 1. Dienstag des November oder an einem späteren Zeitpunkt, falls in einem Staat keine Wahl an diesem Tag möglich sei."
Neuwahlen ermöglicht der Passus nicht, denn der findet ja nur dann Anwendung, wenn bis dato noch kein Wahlgang stattgefunden hat.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Januar 2004 - 23:06 Uhr:   

Zitat Thomas Frings: Neuwahlen ermöglicht der Passus nicht, denn der findet ja nur dann Anwendung, wenn bis dato noch kein Wahlgang stattgefunden hat." Zitatende. Dies ist meines Erachtens korrekt.

Hier nochmals das Zitat aus der von mir benannten Internet-Seite.

Nachwahlen oder Wiederholungswahlen für die Wahl der Wahlmänner in einzelnen US-Bundesstaaten sind nicht vorgesehen und können nach allgemeiner Auffassung auch nicht stattfinden, da ein Gesetz des Kongresses verfassungsmäßig die Wahl auf den ersten Dienstag, der dem ersten Montag im November folgt, festgelegt hat; solche Nach- oder Wiederholungswahlen wären gesetzwidrig. " Zitatende. Quelle siehe Beitrag oben.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2004 - 17:45 Uhr:   

Immerhin heisst es im entsprechenden Gesetz:

"Sec. 2. Failure to make choice on prescribed day

Whenever any State has held an election for the purpose of choosing electors, and has failed to make a choice on the day prescribed by law, the electors may be appointed on a subsequent day in such a manner as the legislature of such State may direct."

Daraus geht m. E. doch hervor, dass
a) ein Wahlgang nach dem gesetzlichen Termin in einzelnen Staaten zulässig ist,
b) Recht der jeweiligen Bundesstaaten zur Anwendung kommt.

Fraglich bleibt allerdings die genaue Auslegung, Tragweite und Anwendung des Artikels. Insbesondere auslegungsbedürftig scheinen mir die Passagen "on a subsequent day" (die Formulierung spricht eher für einen der unmittelbar nachfolgenden Tage, was eher gegen eine wiederholte Wahl nach z. B. zwei Wochen spräche) und "may be appointed" ("to appoint" heisst nicht dasselbe wie "to choose", es wird in der Regel für Ernennungen durch Regierungen, Parlamente u. dgl. verwendet und nicht für Wahlen durch das Volk).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2004 - 17:56 Uhr:   

Ich würde das mal mit aller Vorsicht so interpretieren: Die Election war am gesetzlich vorgeschriebenen Tag (und mußte es auch sein), aber das Appointment der gewählten Wahlmänner verzögert sich. Zum Beispiel wegen Unklarheiten bei der Auszählung.
Und die Behörden appointen dann an einem Folgetag die Wahlmänner, die sich bei der Wahl qualifiziert haben.
Wobei der Staat aber insgesamt in die Röhre guckt, wenn er durch die Verzögerung den eigentlichen Präsidentenwahltermin verpaßt und keine (oder nicht alle) gültig festgestellten Wahlmänner schicken kann.

Wir schauen wohl alle etwas mit zu modernen Augen auf dieses Wahlrecht. Die USA sind halt von der Anlage her wirklich ein Bundesstaat, und es ist ein Recht der Staaten, bei der Präsidentenwahl mitzureden.
Und wenn ein Staat das vermurkst, dann hat er halt Pech gehabt, das ist dann den übrigen Staaten bzw. dem Bund egal (entspricht etwas dem Fall, daß ein Wahlberechtigter seinen Stimmzettel vermurkst und ungültig gewertet wird).
Die Wähler des entsprechenden Staates müssen das dann intern mit den Verantwortlichen klären - aber das interessiert die Bundesebene eigentlich nicht.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Januar 2004 - 23:12 Uhr:   

Zitat Philipp:"has failed to make a choice on the day prescribed by law". Genau dies ist m. E. in Florida aber doch nicht geschehen. Der Staat hat ja am vom Gesetz festgelegten Tag im November gewählt. Er hat ja seine Wahl getroffen. Nur diese ist durch Fehler im Auszählungsverfahren nicht feststellbar. Die Formulierung deutet meiner Meinung in der Tat eher darauf hin, dass eine Wahl nur dann zu wiederholen ist, wenn sie durch Naturkatastrophen etc. nicht stattfinden kann. Also der Wähler hat gewählt und sein Wille ist klar, nur die Modalitäten der Auszählung sind umstritten. Meines Wissens konnte der Supreme Court daher keine Neuwahl ansetzen, höchstens eben Handauszählung in Florida zulassen und dies hätte bedeutet, dass a) ein Ermessensspielraum bei den sogenannten ungültigen Stimmen entstanden wäre und keine Gleichheit im Verfahren sichergestellt worden wäre (denn diese Wertung wäre subjektiv gewesen) und b) das Bush-Lager - hier meines Erachtens zu recht - auch Handauszählungen in den Staaten hätte verlangen können, in denen Gore knapp führte. Immerhin erging der Teil des Urteils des Supreme Court, was die Einheitlichkeit der Auszählungskriterien anging, mit 7 von 9 Stimmen. Nur die - meines Erachtens in der Tat äußerst kritikwürdige - Entscheidung der Zulassung der Handauszählungen erging mit der oft geschilderten knappen Mehrheit 5:4.

Ich gebe aber zu, dass die Formulierung im Gesetz nicht ganz eindeutig ist. Wie Ralf schon richtig feststellte, sind die Wahlbestimmungen ja schon uralt und ein Fall wie die Konfusion 2000 war nicht vorgesehen. Wünschenswert wäre hier - und da gebe ich Philipp recht - in jedem Fall eine gesetzliche Konkretisierung dieses Passus und außerdem die Festlegung und Einhaltung einheitlicher Kriterien a) Wer zur Wahl zugelassen ist b) bis wann er sich registrieren muß c) Weshalb er nicht wählen darf und d) die Festsetzung und Durchführung einheitlicher Auszählungskriterien an modernen Wahlmaschinen ohne irreführende Stimmzettel.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 16. Januar 2004 - 12:20 Uhr:   

"Der Staat hat ja am vom Gesetz festgelegten Tag im November gewählt. Er hat ja seine Wahl getroffen. Nur diese ist durch Fehler im Auszählungsverfahren nicht feststellbar."
So kann das nicht gemeint sein, denn dann kann die Bestimmung ja nie angewendet werden, es sei denn zwei Kandidaten haben exakt gleich viele Stimmen. Offensichtlich soll sie schon Anwendung finden, wenn das Wahlergebnis unklar ist.

"Die Formulierung deutet meiner Meinung in der Tat eher darauf hin, dass eine Wahl nur dann zu wiederholen ist, wenn sie durch Naturkatastrophen etc. nicht stattfinden kann."
Eindeutig nein: "Whenever any State has held an election..." besagt ganz klar, daß eine Wahl stattgefunden haben muß wenn die Bestimmung Anwendung finden soll.

"the electors may be appointed on a subsequent day in such a manner as the legislature of such State may direct"

Das soll wohl heißen, daß die Wahlmänner auf eine durch die Legislative des Staates bestimmte Weise ERNANNT werden KÖNNEN, wenn die Volkswahl nicht zu einem zweifelsfreiem Ergebnis führt. Wann die Wahl "failed" ist, ist aber unklar. An dem Punkt wäre eine Konkretisierung in der Tat nötig, der Rest ist eindeutig.
Bei der Wahl 2000 hätte sich bei der Anwendung dieser Bestimmung nichts geändert, denn die Republikaner im Kongreß von Florida die Mehrheit haben.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 16. Januar 2004 - 13:52 Uhr:   

Tja, nun haben wir hier im Forum auch schon verschiedene Meinungen darüber, wie diese Bestimmung auszulegen sei. Ich kann nur wiederholen, dass ich es nicht weiss. Zudem ist es nicht sehr sinnvoll, eine Bestimmung losgelöst von der Rechtstradition des Staates, dessen Recht sie angehört, auszulegen, weil nämlich die Gerichte und Behörden eines jeden Staates gewisse Gepflogenheiten haben, mit denen sie an solche Probleme herangehen. Ich meinesteils bin in amerikanischer Gesetzesauslegung zu wenig bewandert, dass ich mir ein Urteil anmassen möchte, wie ein Gericht bzw. das oberste Gericht der USA im Streitfall an diese Bestimmung überhaupt herangehen würde.
Man müsste sich also entsprechende Kenntnisse aneignen bzw. eine Person befragen, die in der amerikanischen Rechtspraxis bewandert ist.

Ausserdem möchte ich noch zu einem andern Punkt eine Nachfrage stellen: Hat jemand den Überblick, wie die Mehrheit im Repräsentantenhaus im Falle einer Präsidentenwahl aussehen würde? Die Stimmen werden ja dann nicht nach Köpfen, sondern nach Staaten gezählt. Dabei muss die Mehrheit nicht zwangsläufig auf dieselbe Seite kippen wie im Haus insgesamt.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 16. Januar 2004 - 15:22 Uhr:   

Aktueller Stand:

Insgesamt: Rep. 229, Dem. 205, Unabh. 1

Nach Staaten:
Rep. 31 (alle hierunter nicht genannten Staaten)

Dem. 15: Arkansas, Kalifornien, Hawaii, Maine, Maryland, Massachusetts, New Jersey, New York, North Dakota, Oregon, Rhode Island, Tennessee, Texas(!), Washington, West Virginia

Unabh.: 1 (Vermont)

Patt in 3 Staaten (Minnesota 4:4, Mississippi 2:2, Wisconsin 4:4)
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Frank Schmidt
Veröffentlicht am Freitag, 16. Januar 2004 - 19:00 Uhr:   

Zu Texas: da gibt es einen Kampf um die Neuabgrenzung der Wahlkreise, die die knappe demokratische in eine deutliche republikanische Mehrheit ändern würde.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 12:01 Uhr:   

Die Republikaner haben sich inzwischen durchgesetzt. Unter den neu geschnittenen Wahlkreisen sind schon bizarre Gebilde.

http://www.plainscotton.org/rkh/redistrict.html

Besonders schön sieht man die Neutralisierungsstrategie im Süden von Texas: Da gibt es zwei extrem schmale Wahlkreise (15. und 25.), die sich vom äußersten Süden (wo die Demokraten deutlich in der Mehrheit sind) weit nach Norden ziehen. Offensichtlich sollen die Demokratenhochburgen geschleift werden.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 13:29 Uhr:   

Wobei ich die Reihen von quadratischen Kreisen im Norden des Staates auch schon sehr lustig finde. Sitzt dann die Kreisstadt auch genau auf dem Mittelpunkt? Da lob ich mir doch ein kantiges Gebilde wie meinen Hochsauerlandkreis..
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Michael Herkenhoff
Veröffentlicht am Montag, 19. Januar 2004 - 19:53 Uhr:   

Die ganze Einteilung der Wahlkreise hat schon bei der Wahl 2000 zu der absurden Situation geführt, dass es im Senat (1 Drittel der 100 Senatoren) mehr Wechsel gegeben hat als im Repräsentantenhaus (438 Sitze). Dies hat sich nach dem neuen Zensus und der Neueinteilung der Wahlkreise nicht geändert. Es ist eine Schande, dass inzwischen die Wahlkreise - häufig auch im Einvernehmen beider Parteien - so zugeschnitten werden, dass ein realer Wahlkampf nur noch in einem Bruchteil der 438 Wahlkreise stattfindet. Die neue Qualität an der momentanen Situation in Texas ist, dass mitten in einer Dekade noch einmal die Zuschneidung der Wahlkreise verändert werden soll.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Januar 2004 - 15:24 Uhr:   

Das Repräsentantenhaus hat 435 Mitglieder.

Richtig aber ist, daß in den meisten Wahlkreisen der Sieger schon vorher feststeht. Bei der Wahl im November 2002 lagen Demokraten und Republikaner nur in 38 Wahlkreisen weniger als 10 Prozentpunkte auseinander und der Sieger bekam im arithmetischen Mittel 69%, im Median 67% der Stimmen. In 49 Wahlkreisen traten die Demokraten und in 41 Wahlkreisen die Republikaner erst gar nicht an.
Daß sichere Wahlkreise geschnitten werden ist auch verständlich. Wenn man alle zwei Jahre richtig Wahlkampf führen müßte, wäre das finanziell kaum zu bewältigen. Wahlkämpfe sind in den USA bekanntlich extrem teuer. Ein Senator wird auf sechs Jahre gewählt und auch weil ein Senator mehr Gewicht hat (er ist einer von nur 100 und nicht von 435) wird dort ernsthafter gekämpft.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Januar 2004 - 17:02 Uhr:   

@Thomas:
> Daß sichere Wahlkreise geschnitten werden ist auch verständlich.
Aus Sicht der jeweiligen Amtsinhaber schon.
Deswegen gibt es da wohl so oft Einigkeit zwischen den Parteien: Darf ich mein Mandat behalten, lasse ich Dir auch Deines.
Aus Sicht der Wähler ist das aber schon eine faktische Beeinträchtigung ihrer demokratischen Rechte.

> Wenn man alle zwei Jahre richtig Wahlkampf führen müßte, wäre das
> finanziell kaum zu bewältigen.
Die Logik ist wohl eher umgekehrt zu sehen. Wenn öfter Wahlkampf wäre, dann könnte und würde man halt deutlich weniger für eine Wahl ausgeben.

Sowohl der Wahlkreiszuschnitt als auch die Wahlkampfkosten sind wohl sehr stark als Eintrittsbarriere für unerwünschte neue Konkurrenz gedacht.
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Michael Herkenhoff
Veröffentlicht am Dienstag, 20. Januar 2004 - 19:42 Uhr:   

@Thomas

Ein Senator wirbt um die Stimmen eines ganzen Bundesstaates, nicht um die Stimmen eigens für ihn zugeschnittener Wahlkreise. Insofern sind die Wahlkämpfe natürlich härter (und kostspieliger).
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 19. Juli 2004 - 13:56 Uhr:   

Hat übrigens jemand eine Ahnung, was die neugeschaffene Bundeswahlkommission macht? Ausser durch ihren jüngsten Vorschlag, gesetzliche Grundlagen für eine Verschiebung des Wahltages z. B. bei einem Terroranschlag zu schaffen, ist sie bisher ja nicht sonderlich in Erscheinung getreten.
Überhaupt scheint mir fraglich, wozu es in den USA auf Bundesebene irgendein zentrales Organ für Wahlen geben sollte: Die Wahl der Kongressabgeordneten betrifft ja im Grunde nur die Wahlkreise bzw. die Bundesstaaten (insbesondere bei den Senatswahlen, bei denen die Bundesstaaten jeweils die Wahlkreise bilden), auf Bundeseben braucht es vielleicht eine Stelle, die die Ergebnismeldungen der Staaten entgegennimmt, zusammenstellt und amtlich veröffentlicht, mehr eigentlich aber nicht. Bei den Präsidentenwahlen werden die Wahlmänner ebenfalls in den Staaten gewählt, sie tagen in den Staaten und schicken dann ihre Zertifikate an den Senat. Dieses Verfahren ist weitestgehend in der Verfassung geregelt, so dass es auch nicht möglich ist, eine andere Behörde mit Schritten zu beauftragen, die im Senat vorgenommen werden müssen. Entstehen Streitigkeiten, so fallen diese ohnehin in die Zuständigkeit der Gerichte.
Alles in allem stellt sich doch die Frage, was diese neue Wahlkommission auf Bundesebene eigentlich tut, tun soll und tun kann bzw. tun darf.
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Torsten Könze
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 12:37 Uhr:   

Was passiert überhaupt bei einem Patt im Wahlmännerkollegium? Es gibt durchaus Konstellationen, nach denen beide Kandidaten auf 269 Wahlmännerstimmen kommen.
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Robert Z.
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 16:27 Uhr:   

http://www.wahlrecht.de/ausland/us-praesident.html
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Kai
Veröffentlicht am Dienstag, 26. Oktober 2004 - 23:38 Uhr:   

Dann wählt das Repräsentantenhaus, allerdings staatenweise. D.h. der künftige Präsident braucht die Mehrheit der Repräsentanten von 26 Staaten.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 27. Oktober 2004 - 18:48 Uhr:   

Im konkreten Fall würde dann Bush gewinnen.

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