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iwiwiwm
| | Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 20:33 Uhr: | |
Bei der Kommunalwahl in Baden- Württemberg sind ja sowohl unechte Teilortswahl als auch kumulieren möglich. Außerdem hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. In einem Wahlbezirk, der zwei Gemeinderäte bekommt, darf der Wähler in diesem doch auch nur zwei Stimmen vergeben. Das heißt doch, daß kumulieren in der Weise eingeschränkt wird, daß ein Kandidat die drei Stimmen gar nicht bekommen kann, die er könnte, würde er in einem größeren Wahlbezirk kandidieren. Stimmts? |

Marc
| | Veröffentlicht am Montag, 22. September 2003 - 08:10 Uhr: | |
Das stimmt leider nicht. In einem Wahlbezirk dürfen so vielen Kandidaten Stimmen gegeben werden wie zu wählen sind. Jedem Kandidaten dürfen dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. In einem Zweier-Bezirk dürfen also 2x3=6 Stimmen an zwei Kandidaten vergeben werden. Auch wenn nur zwei Kandidaten zu wählen sind! Es dürfen insgesamt aber nur so viele Stimmen vergeben werden wie es insgesamt Sitze im Gemeinderat gibt - mit obiger Einschränkung. |

Klaus
| | Veröffentlicht am Montag, 22. September 2003 - 19:53 Uhr: | |
Das bedeutet, daß in einer Stadt mit 18 Gemeinderäten und Wahlbezirken mit 12-2-2-2 Gemeinderäten, würde man in jedem der Zweierwahlbezirke zwei wählen, bliebe ja nichts mehr für den großen mit 12 übrig? |

Marc
| | Veröffentlicht am Dienstag, 23. September 2003 - 08:00 Uhr: | |
Deswegen kann man seine Stimmen ja frei verteilen und auch nur 1 oder 2 Stimmen pro Kandidat vergeben. Wenn man tatsächlich jedem der zwei Kandidaten in den 2er Bezirken 3 Stimmen gibt ist es so dass man für den großen Bezirk alle Stimmen aufgebraucht hat. Deswegen sollte man vorher überlegen wer die Stimmen bekommt und erhält die Wahlzettel mit den Kandidaten bereits Wochen vor der Wahl! |
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