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2/3 Mehrheit im Bundesrat??

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iwiwiwm
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. September 2003 - 17:53 Uhr:   

Da es im Jahre 2005 möglich ist, wenn für die CDU das Jahr 2004 günstig verläuft, daß CDU und FDP eine 2/3 Mahrheit im Budesrat haben,würde mich interessieren, ob ein "Lager", um diesen Begriff zu verwenden, schon einmal diese Mehrheit im Bundesrat hatte und welche Auswirkungen sie auf die Bundesregierung hatte.
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peterpan
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. September 2003 - 09:23 Uhr:   

Eine unmittelbare Auswirkung auf die Bundesregierung hätte eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat nicht automatisch. Allerdings könnte er die Gesetzgebung des Bundestags weitgehend blockieren: Während bislang die Regierung nur bei Zustimmungsgesetzen auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen ist, wäre dies dann auch bei Einspruchsgesetzen der Fall: Wird der Einspruch des Bundesrats gegen ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz nämlich mit 2/3-Mehrheit beschlossen, kann ihn der Bundestag nicht mit der Kanzlermehrheit zurückweisen. Die Zurückweisung müßte dann auch mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestags erfolgen (Art. 77 Abs. 4 S. 2 GG). Es ist wohl ausgeschlossen, dass die Bundesregierung sich auf eine solche Mehrheit stützen könnte. Sie wäre damit praktisch handlungsunfähig.

Nach meiner Erinnerung standen CDU/CSU in den letzten Jahren der damaligen sozialliberalen Koalition kurz davor, die 2/3-Mehrheit im Bundesrat zu erringen, tatsächlich trat der Fall aber dann doch nicht ein (Hessenwahl 1978). Ob es zu anderen Zeiten eine solche Mehrheit gegeben hat, ist mir nicht erinnerlich.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 18. September 2003 - 22:44 Uhr:   

Nein. Beinahe wäre dies 1982 geschehen. Die sozial-liberale Koaliton hätte sich in Hessen beinhahe einer Zweidrittelmehrheit aus Unions- und CDU/FDP-Regierungen gegenübergesehen, wenn die dortigen Landtagswahlen am 26. September 1982 die von den Umfragen prognostizierte Mehrheit aus Union und FDP ergeben hätten. Dies war ein wesentlicher Grund für Helmut Schmidt, die SPD/FDP-Koaliton am 17. September 1982 zu beenden, denn seine Regierung wäre damit dann in der Tat aufgrund Art. 77 Abs. 2 GG handlungsunfähig gewesen, zumal die FDP ja sowieso plante, nach den Hessenwahlen mit der CDU zusammenzugehen. Schmidt stürzte am 01. Oktober 1982, Nachfolger wurde bekanntlich Helmut Kohl in einer CDU/FDP-Koalition bis 1998.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 03:51 Uhr:   

Zu Zeiten der großen Koalition hätte aber wohl auch nicht viel gefehlt. Ohne im Detail nachgerechnet zu haben, ist es wohl nur daran gescheitert, dass CDU bzw. SPD in einigen Ländern ein oder zwei Sitze zur absoluten Mehrheit gefehlt haben.
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Thilo
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 10:55 Uhr:   

Eine kurze Zeit lang 1955/56 gab es für ein politisches Lager (ich definiere die Regierungsparteien auf Bundesebene CDU/CSU, FDP, DP, BHE jetzt als ein solches) eine quasi 2/3-Mehrheit im Bundesrat. Die SPD war damals zwar in Baden-Württemberg an einer All-Parteien-Koalition beteiligt. Im Konfliktfall hätte ihr das aber nichts genützt, da CDU und FDP/DVP im Landtag jederzeit eine eigene regierungsfähige Mehrheit gehabt hätten. Wirklichen Einfluss hatte die SPD damals, wenn ich es richtig im Kopf habe, lediglich auf die Stimmen der Länder Bayern(!), Bremen und Hessen. Außerdem vertrat sie noch Berlin im Bundesrat, das an Abstimmungen aber nicht wirksam teilnehmen durfte.

Übrigens verfügten die Bonner Koalitionsparteien damals über eine 2/3-Mehrheit auch im Bundestag. Diese ging allerdings 1956 mit dem Rückzug der FDP aus der Regierung verloren. Zugleich schloss sie in NRW eine Koalition mit der SPD und relativierte damit auch die Verhältnisse im Bundesrat.

Das könnte generell dafür sprechen, dass bei allzu breiten parlamentarischen Mehrheiten für das Regierungslager Teile davon "einen natürlichen Drang in die Opposition" entwickeln. Eine Partei, die für die einfache Mehrheitsbeschaffung nicht gebraucht wird aber gnädigerweise mitregieren zu darf, wird früher oder später nicht mehr als eigenständige politische Kraft wahrgenommen.
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Uli
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 19:52 Uhr:   

Eine 2/3 Mehrheit im Landtag gab es erst einmal: 1946 in Hamburg für die SPD, obwohl sie weniger als 50% der Stimmen erhielt.
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Niklas
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 20:16 Uhr:   

@Uli: Ich glaube, dass es damals einen an das britische Wahlrecht angelehnten Modus gab (britische Besatzungszone). In Berlin erhielt die SPD mal 64,5 Prozent, in Bayern die CSU über 62 Prozent. Da damals die Kleinparteien (unter 5%) keine Rolle spielten, reichte es nicht zu einer Zweidrittelmehrheit.

Tatsächlich könnte aber die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat durch die Union erreicht werden, wenn sie 2004 ihre Position in den Ländern hält (wird schwierig, da hohe Wahlerfolge zu verteidigen sind) und 2005 in NRW gewinnt, dann wäre die rot-grüne Regierung praktisch am Ende (ceteris paribus würde statt einem CDU-Erfolg in NRW auch ein Regierungswechsel in SH und Brandenburg reichen, letzteres ist aber nicht recht wahrscheinlich).
Diese Möglichkeit ist wahrscheinlich genug, dass sie die Strategien der Parteien beeinflussen wird, d.h. die Regierung Schröder muss spätestens im Frühjahr 2005 in eine bessere Lage kommen, sonst braucht sie auf 2006 gar nicht erst spekulieren.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 21:56 Uhr:   

Niklas:
> In Berlin erhielt die SPD mal 64,5 Prozent

1948 sind da überhaupt nur 3 Parteien angetreten: SPD, CDU und LDP.
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Niklas
Veröffentlicht am Freitag, 19. September 2003 - 23:25 Uhr:   

@c07: Stimmt, die kleinen Parteien sind gar nicht erst zur Wahl gestanden. In Bayern kamen sie 1974 auf lediglich auf 2,5 Prozent, die SPD kam auf immerhin 30,2, die FDP auf 5,2 Prozent.
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c90 (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 27. März 2007 - 18:56 Uhr:   

welche anzahl an stimmen wird benötigt um eine 2/3 mehrheit zu erreichen??
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. März 2007 - 10:39 Uhr:   

Der Bundesrat hat aktuell 69 Stimmen. 2/3 der Stimmen sind dann 69 : 3 = 23 * 2 = 46 Stimmen.

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