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Wahl eines Verbandsgemeindebuergermei...

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klaus_schneider
Veröffentlicht am Sonntag, 31. August 2003 - 17:45 Uhr:   

Hallo


Ich hab mal eine Frage zu der Wahl eines Verbandsgemeindebuergermeisters hier in Rheinland-Pfalz [RLP].
Er ist der einzigste Kandidat [und der momentane VG-Buergermeister].
Ist das ok nach RLP Wahlgesetz.
Ja ich bin selber am lesen im Kommunalwahlgesetz & Kommunalwahlordnung von RLP, hab es aber noch nicht gefunden, da ich keine Ahnung von den Regeln habe frage ich halt nach.
Besteht die Moeglichkeit das verschieden Sachen in der Gemeindeordnung (GemO), der Landkreisordnung (LKO) geschrieben stehen und bei diesen Stellen einzusehen sind??

Danke Klaus
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Sonntag, 31. August 2003 - 18:37 Uhr:   

Ja, das ist zulässig. Die Wähler haben dann die Möglichkeit, mit "Ja" oder "Nein" zu stimmen (§ 63 II KWG). Stimmt die Mehrheit für "Nein", gibt es eine Neuwahl (§ 53 I GemO, § 82 I KWO).
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klaus_schneider
Veröffentlicht am Montag, 01. September 2003 - 11:34 Uhr:   

Hallo Wilko
Danke hab es auch gelesen.

Mfg, Klaus
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 09:50 Uhr:   

Den Aufwand könnte man sich auch sparen und für den Fall eine stille Wahl vorsehen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der einzige Kandidat durchfällt ist sowieso nahe null. Stille Wahl findet sich in vielen Ländern bei Parlamentswahlen, z.B. in vielen US-Bundesstaaten (in Florida, Louisiana und Georgia kommt das oft vor), in der Schweiz (meines Wissens kennt nur in Innerrhoden keine stille Wahl), Irland (einmal 1944 angewendet) und auch in Großbritannien gibt es stille Wahl, spielt aber in der Praxis keine Rolle.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 13:04 Uhr:   

Solang man es nicht für den Normalfall hält, dass es nur einen einzigen Kandidat bzw. eine Einheitsliste gibt (das könnte man z.B. bei den Sozialwahlen), halt ich es schon für wichtig, tatsächlich eine Wahl durchzuführen. Schon deswegen, damit das Bewusstsein dafür erhalten bleibt, dass eine Wahl die Regel ist.

Die Kosten sind bei Bürgermeisterwahlen meistens eh gering, weil sie in der Regel gemeinsam mit Gemeinderatswahlen durchgeführt werden. Andererseits gäb es auch keinen vernünftigen Grund mehr, den Gemeinderat tatsächlich wählen zu lassen, wenn es nur eine Liste gibt, selbst wenn die Listen offen sind. Schließlich geht man dann ja davon aus, dass bereits im Vorfeld ein umfassender und unumstößlicher Konsens erzielt worden ist.

Wahrscheinlichkeiten sind generell ein schwaches Argument. Damit könnte man sich überhaupt einen großen Teil der Wahlen sparen. Wenn man davon ausgeht, dass es nur noch um Details (wie ein paar einzelne Sitze) geht, könnte man das anders effektiver regeln.
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Martinus
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 13:10 Uhr:   

"Die Wähler haben dann die Möglichkeit, mit "Ja" oder "Nein" zu stimmen (§ 63 II KWG). Stimmt die Mehrheit für "Nein", gibt es eine Neuwahl (§ 53 I GemO, § 82 I KWO)."

Das ist ja wenigstens eine sinnvolle Regelung. Hier in Schleswig-Holstein wäre es so, daß dann der Kreistag (bei Landratswahlen) oder die Ratsversammlung, Stadtvertretung u.ä. das Wort haben. Bei der Landratswahl im Kreis Dithmarschen im Februar 2002 hatten die Kreistagsfraktionen schon vorher signalisiert, daß sie auch im Fall eines "Nein" den Amtsinhaber und einzigen Kandidaten wiederwählen würden. Ihr könnt euch vorstellen, wie das Ergebnis war: 12% Wahlbeteiligung, davon 90% Ja-Stimmen und der Kreis war um 80000 Euro ärmer.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 13:46 Uhr:   

Ist doch wirklich nachvollziehbar, daß die Wähler zu Hause bleiben. Zu einer Wahl gehören eben mindestens zwei Kandidaten/Listen und vor allem soll eine Wahl immer konstruktiv sein, d.h. ein Urnengang FÜR etwas und nicht gegen etwas. Wenn niemand den Amtsinhaber heausfordert ist das doch entweder Zeichen allgemeiner Zufriedenheit mit dem Amtsinhaber oder von totalem Desinteresse. Wenn sich nur einer für den Posten interessiert, wo soll denn dann noch ein anderer geeigneter und motivierter Kandidat herkommen? Eine "Wahl" mit nur einem Kandidaten ist keine Wahl sondern eine Farce weil es eben nichts zu wählen gibt. Folglich sollte man nicht auf solche Weise demokratische Verfahren lächerlich machen.

@C07

In Bayern beispielsweise haben die Wähler ja zumindest theoretisch die Möglichkeit, etwas anderes als eine CSU-Regierung zu wählen. Und selbst wenn eine CSU-Mehrheit quasi feststeht kann der Wähler ja durchaus nuancieren. Wenn z.B. die CSU bei der Wahl 2008 sagen wir von 60 auf 51% fallen würde (das soll jetzt kein Wahltipp sein), wäre das zwar immer noch eine satte absolute Mandatsmehrheit, aber es wäre doch ein deutlicher Warnschuß, der Ursachenanalyse und vermutlich eine partielle Kursänderung zur Folge hätte.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 14:25 Uhr:   

Thomas:

Reine Ja/Nein-Wahlen sind häufig absolut üblich, z.B. bei der Wahl von innerparteilichen Ämtern. Das muss weder Zeichen von Zufriedenheit noch von Desinteresse sein. In großen Gremien ist es nicht so leicht, auf die Schnelle einen Gegenkandidaten aufzubauen, aber ein schlechtes Wahlergebnis oder gar eine Nichtwahl des Kandidaten zeigt die Notwendigkeit dafür. Machtbewusste potenzielle Kandidaten werden erst dann antreten, wenn sie eine reale Chance sehen, gewählt zu werden. Deshalb heißt ein fehlender Gegenkandidat noch lang nicht, dass sich wirklich keiner finden lassen würde.

Dein Argument mit der CSU in Bayern lässt sich doch ohne weiteres auf den Nein-Stimmen-Anteil eines Bürgermeisters übertragen. Ich seh da keinen prinzipiellen Unterschied.

Zumindest in kleineren Gemeinden find ich die bayrische Regelung ziemlich gut. Da gibt es zunächst eine Nachfrist zur Einreichung von weiteren Kandidaten, wenn nur einer zugelassen worden ist. Wenn es immer noch keine weiteren Vorschläge gibt, findet die Wahl zwischen allen wählbaren Bürgern statt, wobei die anderen handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen. Dadurch wird der Fall realistischer, dass der vorgegebene Kandidate nicht gewählt wird. Dann kommt es in der Regel zu einer Stichwahl, bei der der Gegenkandidat zuvor entscheiden kann, ob er tatsächlich antritt oder ob es eine Neuwahl gibt.

Beim Gemeinderat gilt ein ähnliches Verfahren, wenn es nur eine Liste gibt. Zusätzlich bekommt diese Liste aber die Möglichkeit, doppelt so viele Kandidaten aufzustellen, wie es Sitze gibt (das ist sonst nur in kleinen Gemeinden optional möglich, wohl um diesen dort relativ wahrscheinlichen Fall vorweg zu regeln). Auch die Zahl der Stimmen verdoppelt sich und die Möglichkeit zum Kumulieren entfällt. Damit werden die Wähler gezwungen, auch nicht vorgeschlagenen Leuten ihre Stimme zu geben, falls nicht die Einheitsliste selber eine wirklich große Auswahl bietet.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 14:51 Uhr:   

@ C07

Innerparteiliche Wahlen kann man nicht mit "richtigen" Wahlen vergleichen. Da steht meist alles schon vorher fest und es geht nur noch um die Bestätigung des ausgeklüngelten Personaltableaus. So sollte das aber bei Bürgermeisterwahlen und Wahlen allgemein nicht ablaufen.

"Dein Argument mit der CSU in Bayern lässt sich doch ohne weiteres auf den Nein-Stimmen-Anteil eines Bürgermeisters übertragen. Ich seh da keinen prinzipiellen Unterschied."

Prinzipiell zugegeben nicht ganz falsch. Nur geht bei so einer Wahlfarce kaum einer hin, siehe obiges Beispiel Dithmarschen, es sei denn es findet noch ein anderer Urnengang statt (in RLP unwahrscheinlich da auf 8 Jahre gewählt wird). Und ob der Kandidat nun 85 oder 90% bekommt, ist egal. Selbst der CSU sind 5 Prozentpunkte mehr oder weniger aber sicher nicht egal, auch wenn das nicht viel ändert.


"Wenn es immer noch keine weiteren Vorschläge gibt, findet die Wahl zwischen allen wählbaren Bürgern statt, wobei die anderen handschriftlich auf dem Stimmzettel eingetragen werden müssen."

Auch in einigen US-Bundesstaaten gibt es so eine Regelung. Auf diese Weise ist aber noch niemand gewählt worden.
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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. September 2003 - 15:31 Uhr:   

Thomas:
> Innerparteiliche Wahlen kann man nicht mit "richtigen" Wahlen vergleichen.

Bei der starken Stellung, die die Parteien momentan in unserem politischen System haben, sollten sie aber schon vergleichbar sein. Solang es praktisch kaum möglich ist, neue Parteien ins Rennen zu schicken, müssen die innerparteilichen Wahlen annähernd die selben Standards erfüllen wie andere Wahlen auch. Selbst das degradiert die allgemeinen Wahlen (zumindest oberhalb der kommunalen Ebene) schon zu faktisch indirekten Wahlen.

Wenn man den innerparteilichen Wahlen den demokratischen Charakter abstreitet (was ich nicht tu), kann man unser System insgesamt kaum noch als demokratisch bezeichnen. Dann wär es nicht mehr als die Auswahl zwischen ein paar Diktaturen.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2003 - 01:14 Uhr:   

Auch Parteiwahlen müssen nicht nur mit ausgekungelten nur "abzusegnenden" Listen stattfinden. Wenn ich mir zB angucke, wie die Landesvorstandswahlen der FDP-Hamburg abgelaufen sind (und regelmäßig ablaufen), dann ist der Regelfall, daß drei oder mehr Kandidaten für einen Posten antreten. 2003 bin ich zB zum zweiten Beisitzer angetreten und in der Stichwahl durch Losentscheid unterlegen, um dann bei der Wahl zum vierten Beisitzer die Stichwahl sicher zu gewinnen. In beiden Wahlen traten jeweils mindestens drei Kandidaten an. Ich würde mich freuen, wenn auch in der Öffentlichkeit, oder besser: der veröffentlichten Meinung, derartige Kampfkandidaturen nicht als Uneinigkeit verschrien, sondern als Ringen um die richtigen Personen zur Durchsetzung der politischen Ziele der Partei anerkannt würde.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2003 - 13:50 Uhr:   

@ C07

Wie ernst innerparteiliche Demokratie genommen wird, hängt natürlich von der Partei ab und auch vom Landesverband. Bei FDP und Grünen wird allgemein weniger gekungelt als bei den Großparteien (ein paar Kampfabstimmungen gibt es meist auch dort um Vorstands-, Präsidiums- und Landeslistenplätze, der Großteil hat aber keinen Gegenkandidaten). Aber selbst wenn da alles schon im Vorfeld abgesprochen ist werden die Hauptwahlen selbst dadurch nicht undemokratisch. Erstens kann der Wähler immer noch das kleinere Übel wählen, zweitens interressiert die Wähler es in der Regel wenig wer als Hinterbänkler ins Parlament einzieht, die interessiern sich vernünftigerweise vor allem dafür, wer nach der Wahl regiert.

Ich habe innerparteilichen Wahlen auch nicht grundsätzlich als undemokratisch bezeichnet, aber die Lage ist bei innerparteilichen Wahlen eine ganz andere. Wenn dort tatsächlich der höchst seltene Fall eintritt und jemand ohne Gegenkandidat durchfällt kann man schnell irgendwo Ersatz auftreiben. Das geht bei einer Bürgermeisterwahlen aber nicht.
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Sole
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. September 2003 - 15:56 Uhr:   

die Lage ist bei innerparteilichen Wahlen eine ganz andere. Wenn dort tatsächlich der höchst seltene Fall eintritt und jemand ohne Gegenkandidat durchfällt kann man schnell irgendwo Ersatz auftreiben.

Diesen Fall gab es zuletzt auch beim Jugendverband der PDS.

Dort ist eine Wiederwahl auf der weiblichen Liste trotz fehlender Gegenkandidaten erst im dritten Wahlgang geglückt, in einem zweiten Fall fand sich im zweiten Wahlgang eine Gegenkandidatin, die dann auch das Rennen machte.

Solche Fälle betrachtet man meist als deutlichen Machtverlust einer bestimmten Fraktion in einer Partei/Vereinigung
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Freitag, 05. September 2003 - 13:17 Uhr:   

@ Sole

Ohne Gegenkandaten keine Mehrheit zu finden ist natürlich schon ein hartes Mißtrauen. Das ist auf dem Bundesparteitag 2003 der FDP im Übrigen auch dem Baden-Württembergischen Wirtschaftsminister Walter Döring bei der Kandidatur zum dritten stellvertretenden Bundesvorsitzenden passiert. Da aber bei der dann notwendigen Neuwahl kein anderer Kandidat antrat wurde Döring schließlich doch mit kanpper Mehrheit gewählt.

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