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Selbstwahl von Politikern

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Alex
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 10:22 Uhr:   

Guten Tag,

wie ist das eigentlich mit dem passiven und aktiven Wahlrecht von Politikern?
Dürfen sich Politiker selbst wählen?

Danke und Gruß,
Alex
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Nimreem
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 11:04 Uhr:   

@ Alex,

selbstverständlich. Schon alleine, weil die Wahlen geheim sind. Insofern kann man ja eh nicht beurteilen, ob ein Politiker sich selbst gewählt hat oder nicht.

Bekanntestes Beispiel ist Adenauer, der ja einmal nur mit seiner Stimme Bundeskanzler geworden ist.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 12:38 Uhr:   

Wenn sich ein Kandidat nicht mal selber wählt, zweifle ich an der Ernsthaftigkeit seiner Kandidatur.

Allerdings kann es sein, dass er selber gar nicht wahlberechtigt ist. Z.B. wird der Bundeskanzler nur von den Mitgliedern des Bundestags gewählt, muss dort aber selber nicht Mitglied sein. Manchmal wohnen auch Direktkandidaten nicht in ihrem Wahlkreis und können sich deshalb nicht selber wählen. Dann sollten sich allerdings die Wähler fragen, ob das wirklich ein geeigneter Kandidat ist.
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C.,-J. Dickow
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 19:28 Uhr:   

@ c07

Naja, in einer Großstadt wie Hamburg ist es mir relativ egal, ob der Direktkandidat nun in dem der sechs Wahlkreise wohnt, in dem er kandidiert oder nicht. Auf dem Land mag das anders sein, aber hier erwarte ich, daß sich ein Hamburger Bundestagskandidat im großen und ganzen mit den Problemen der gesamten Stadt auskennt, unabhängig davon, ob sein Wahlkreis betroffen ist. Ist ein Problem so klein, daß es in Hamburg nicht über den Wahlkreis hinaus wirkt, gehört es im Regelfall auch nicht zum Aufgabenbereich eines Bundestagsabgeordneten, sondern in die Bürgerschaft oder Bezirksversammlung.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 20:24 Uhr:   

Da ist schon was dran, aber damit stellt sich die Frage, warum es überhaupt Wahlkreise gibt, zumindest in Hamburg, Bremen und Berlin. Nur zur Produktion von Überhangmandaten?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juli 2003 - 21:14 Uhr:   

@ C.-J. Dickow

Dem kann ich mich nur anschließen.

Für die meisten Direktkandidaten außerhalb von Großstädten gibt es eh faktisch Residenzpflicht. Früher kam es öfter vor als heute, daß Abgeorbnete nicht im Wahlkreis wohnten. Von den 66 1949 in NRW gewählten Direktkandidaten wohnten immerhin 21 nicht in ihrem Wahlkreis. Auch heute kommt das gerade bei bekannteren Politikern noch öfter vor, z.B. wohnen Erwin Teufel und Peer Steinbrück (wie sein Vorgänger)nicht in ihrem Wahlkreis.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2003 - 11:46 Uhr:   

Dazu möchte ich eine historische Anmerkung machen:
Bei der Reform des Staatswesens in BERN in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es eine Kontroverse um die Residenzpflicht von Abgeordneten. Auf der einen Seite standen die "Demokraten", die fanden, ein Abgeordneter solle auch tatsächlich dem Wahlkreis angehören, in dem er zur Wahl stand. Nur so sei er ein "echter" Vertreter des Kreises.
Auf der andern Seite stand ein grosser Teil der Landleute. Diese lehnten die Residenzpflicht ab, weil sie befürchteten, wenn sie an die Residenzpflicht gebunden wären, könnten sie oftmals nur Personen aus ihrem Kreis wählen, die intellektuell und ihrer Ausbildung nach unterlegen wären und daher nichts erreichen könnten. Es müsse ihnen freistehen, Leute aus der Stadt mit Bildung, Stand, Ansehen und Einfluss zu wählen, die sie würdig vertreten und auch tatsächlich etwas für sie erreichen könnten.
Diese Meinung obsiegte und beseitigte die Residenzpflicht für Abgeordnete übrigens bis heute.
Man kann also die Problematik so oder so herum betrachten ...
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c07
Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2003 - 15:00 Uhr:   

Ich wollte auch gar keine Residenzpflicht fordern. Natürlich ist es am sinnvollsten, es den Wählern zu überlassen, ob sie Wert darauf legen.

Wobei es ja durchaus fast überall eine Art Residenzpflicht gibt, die nur nicht so eng gefasst ist. So dürfen für den Bundestag nur Deutsche kandidieren (für die Bundesregierung scheint es diese Einschränkung aber nicht zu geben). Und bei der deutschen Europawahl gibt es eine echte Residenzpflicht, von der nur deutsche Staatsangehörige ausgenommen sind.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2003 - 20:31 Uhr:   

@ c07

In Hamburg gibt es (bisher) nur bei der Bundestagswahl Wahlkreise. Diese abzuschaffen, ohne es bundesweit zu tun, wäre wirklich eine ungleich Behandlung der Wähler. Bei der Bürgerschaftswahl gibt es allerdings eine Volksinitiative zur Einführung von 17 Mehrpersonenwahlkreisen (3 - 5 je Wahlkreis nach Verhältniswahl zu wählende Kandidaten) einerseits und offenen Listen andererseits, die im ersten Schritt die nötige Anzahl von Unterschriften gesammelt hat. Ist der zweite Schritt (Volksbegehren) erfolgreich, wird es voraussichtlich am Tag der Europawahl einen Volsentscheid. Unterstützt wird die Initiative von FDP und Grünen, während SPD, CDU und PRO den Antrag ablehnen. CDU und Schill sind vom Grundsatz her gegen Wahlkreise und offene Listen, während die SPD 57 Einmannwahlkreise und starre Listen präferiert. Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Die SPD hat 57 Ortsvereine in Hamburg.
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Stefan Müller
Veröffentlicht am Montag, 07. Juli 2003 - 23:12 Uhr:   

Zur Residenzpflicht:
In NRW wird das ganze Thema dadurch verkehrt, daß bei Kommunal- oder Landtagswahlen eine Partei nur dort gewählt werden kann, wo sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufgestellt hat. Abgesehen von CDU und SPD haben hier also eigentlich alle Parteien ein mehr oder weniger großes Problem, eine ausreichende Anzahl von Kandidaten zu finden, damit sie alle Wahlkreise besetzen kann. Wer also für alle Wahlberechtigten wählbar sein will muß mindestens X/2 Kandidaten aufstellen (mit X gleich "Parlamentssitze + 1"). Beim Dortmunder Stadtrat hieße das, daß eine Partei 41 Kandidaten haben muß, um flächendeckend wählbar zu sein. Beim Stadtrat einer Kleinstadt im Sauerland oder im Münsterland sind es z.T. 17 Kandidaten auf 10.000 Einwohner. Diese Regelung beeinträchtigt die Chance von kleinen Parteien und Wählergruppen erheblich.
Wenn jetzt zusätzlich auch noch eine Residenzpflicht in den jeweiligen Wahlkreisen bestehen würde, dann könnte man getrost alle Parteien außer SPD und CDU vom Wahlzettel streichen...

Da ich einer der kleineren Parteien angehöre, habe ich also auch schon in anderen Wahlkreisen als dem eigenen kandidiert. Und nicht etwa, weil ich unbedingt in den Stadtrat wollte, sondern weil bei kleinen Parteien eben annähernd alle Parteimitglieder kandidieren müssen um flächendeckend wählbar zu sein.
Bei kleinen Parteien kommt es auch häufig vor, daß sie nicht genügend Parteimitglieder im gesamten Wahlgebiet haben, und deshalb eben nur in einzelnen Wahlkreisen antreten können. Ich erinnere mich an ein Wahlergebnis, wo die FDP stadtweit auf gerade mal 0,7% gekommen ist, während sie in den Wahlkreisen, wo sie Kandidaten aufstellen konnte deutlich über 5% gelandet ist. Dabei sind die Wahlkreise für diese Parteien ja eigentlich völlig egal, weil ihre Kandidaten ja sowieso nur über die (starre) Liste gewählt werden.
Es wäre echt ein Fortschritt, wenn endlich das Bundestagswahlrecht entsprechend in NRW-Wahlrecht übernommen würde.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2003 - 10:38 Uhr:   

Beim hessischen Kommunalwahlrecht (Kumulieren und Panaschieren) gibt es ein ähnliches Problem (und in BaWü, Bayern und RLP müßte das genauso sein).
Da sollte - auch ohne Wahlkreiszuordnung - eine Liste mindestens 1/3 soviel Kandidaten haben wie das Parlament Abgeordnete hat.
Denn es können maximal drei Stimmen pro Kandidat abgegeben werden, und alle weiteren Stimmen (z. B. per Listenkreuz) würden verfallen.

Das gibt schon komische Effekte.
Selbst eine völlig obskure Truppe, wenn sie nur zwei Dutzend Zählkandidaten mobilisiert, kann relativ leicht ins Parlament kommen (da kann schon ein Ergebnis knapp unter 1% reichen).
Umgekehrt kann selbst der beliebteste Promi alleine kaum erfolgreich sein - obwohl es doch in erster Linie ein Persönlichkeitswahlrecht sein soll.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 08. Juli 2003 - 12:46 Uhr:   

In kleineren Gemeinden in Bayern können es sogar 2/3 (aufzurunden) sein, weil es da doppelt so viele Stimmen wie Sitze geben kann.

Und in Frankfurt können mit etwas Glück auch 0,1% oder weniger für einen Sitz reichen, wenn es mindestens 11 Listen gibt. Hare/Niemeyer macht die Hürde für den ersten Sitz sehr stark vom Zufall abhängig.

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