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C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Juni 2003 - 00:23 Uhr: | |
[Aus dem Thread "Frauenwahlrecht" hierher verschoben, d.Admin.] Da das Frauenwahlrecht hier offenkundig keine Rolle mehr spielt, möchte ich noch meine Meinung zum von Stephan Glutsch vorgeschlagenen Wahlrecht zum Besten geben. Das Wahlrecht gibt es schon und sogar auf einem Wahlzettel, womit das Wahlgeheimnis auch kein Problem mehr darstellen dürfte. Bei den Wahlen zum Studentenparlament der Universität Hamburg wird wie folgt abgestimmt: Es gibt einen Stimmzettel, auf dem bei jeder Liste alle Kandidaten aufgeführt sind. Ich habe als Wähler die Möglichkeit, entweder die Liste anzukreuzen oder einen der aufgestellten Kandidaten. Für die Oberverteilung wird ermittelt, wieviele Wähler die Liste oder einen der Kandidaten dieser Liste gewählt haben, die Sitzverteilung auf die Listen erfolgt nach Hare/Niemeyer. Für die Unterverteilung innerhalb einer Liste werden die Listenstimmen und die Kandidatenstimmen jeweils getrennt gezählt und es wird erneut nach Hare/Niemeyer festgestellt, wieviele Sitze auf die unveränderte Liste entfallen und wieviele Sitze auf präferierte Kandidaten. Diese werden (in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen) für gewählt erklärt, anschließend wird die Liste (unter Nichtberücksichtigung der bereits gewählten Kandidaten) abgearbeitet. |

Martin Fehndrich
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Juni 2003 - 17:27 Uhr: | |
@C.-J. Dickow so ähnlich läuft es auch bei niedersächsischen Kommunalwahlen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Juni 2003 - 23:22 Uhr: | |
... mit dem Unterschied, daß man in Niedersachsen drei Kreuze statt nur einem machen kann. In beiden Fällen werden interessanterweise erst die Sitze für die Kandidatenstimmen verteilt, dann erst die Sitze für die Parteienstimmen. Man würde den Einfluß der Kandidatenstimmen erheblich - und zwar m.E. auf das ihnen zustehende Maß - erhöhen, wenn man es genau umgekehrt täte. |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 00:42 Uhr: | |
@ Wilko Zicht Das Problem ist (zumindest bei den Hamburger StuPa-Wahlen), daß sich meistens über 50% der Kandidatenstimmen auf den Spitzenkandidaten und ca 90% auf Kandidaten, die bei starren Listen auchgewählt wären, konzentriert haben. Eine Verteilung nach Deiner Reihenfolge hätteregelmäßig dazugeführt, daß Kandidaten, die nur einzelne Stimmen bekommen haben, über die Direktwahl ins Parlament gekommen wären. Ein besonders krasses Beispiel gab es mal bei der Liberalen Hochschulgruppe. Dort wählten bei 2 Sitzen, die die LHG erhielt, 65% der Wähler die Liste und 35 % Einzelkandidaten. Von den Einzelkandidatenstimmen entfielen alle bis auf drei auf den Spitzenkandidaten, der als bisheriger Referent für Hochschulpolitik des AStA sehr bekannt war. Nun Frage ich Dich vor dem Hintergrund, daß fast 2/3 der LHG-Wähler die aufgestellte Liste bestätigt haben, was dem Wählerwillen mehr entspricht: Platz 1 und 2 kommen in das StuPa oder Platz 1 und einer der drei Kandidaten, die eine Direktstimme erhielten? |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 05:02 Uhr: | |
Ich halt das niedersächsische System für eine ziemlich gute Möglichkeit, Personen- und Listenwahl zu verbinden. Die Reihenfolge der Auswertung ist dabei die einzig sinnvolle, sonst wird der Erfolgswert einer Personenstimme völlig zufällig. Der Erfolgswert der Stimmen für bereits gewählte Personen würde dabei einfach auf fremde Stimmen übertragen, mit dem von C.-J. Dickow bereits erwähnten Effekt, dass dann eine einzige Stimme für die Wahl genügen kann. Außerdem wird das System inkonsistent. Wenn alle Personenstimmen an bereits gewählte Kandidaten gehen, ist das Ergebnis nicht mehr definiert bzw. muss durch Verlosung ersetzt werden. Dann kann man sich die Wahl eigentlich sparen und gleich losen. Etwas anders wär es bei einer Kombination aus Listenwahl und STV, aber in diesem Fall bietet sich statt der Kontingentierung gleich eine kombinierte Auswertung an, bei der die Listenwahl in die Wahl der Personen in der vorgegebenen Reihenfolge übersetzt wird. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 10:58 Uhr: | |
Es ist bei Präferenzstimmen sowieso ein Problem, daß sich die Stimmen meist auf wenige oder nur einen Kandidaten konzentrieren. Daher halte ich auch ein System für sinnvoll, daß den Wählern viel Einfluß auf die personelle Vertretung der Partei gibt wenn die Wähler ihre Stimmen weit streuen und auch nach Listenplatz nicht sehr chancenreichen Kandidaten geben, und dann wenig Einfluß gibt wenn die Wähler größtenteils den Spitzenkandidaten (in Holland kreuzten bei der letzten Wahl beispielsweise 81,5% den jeweiligen Spitzenkandidaten an)wählen oder andere Kandidaten, deren Wahl quasi feststeht. |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 11:55 Uhr: | |
Thomas: > Es ist bei Präferenzstimmen sowieso ein Problem, daß sich die Stimmen > meist auf wenige oder nur einen Kandidaten konzentrieren. STV ist ja gerade die Lösung für dieses Problem, weil der Überschuss an Stimmen weiterverteilt werden kann. Sofern die Wähler keine Folgepräferenzen angeben, bietet es sich bei listenbasiertem STV an, standardmäßig die noch offenen Kandidaten in der Listenreihenfolge zu nehmen, falls ein Wähler nicht panaschiert hat. Die Wahl des Spitzenkandidaten allein wär dann mit der unveränderten Annahme einer Liste identisch. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 12:27 Uhr: | |
c07: Sofern die Wähler keine Folgepräferenzen angeben, bietet es sich bei listenbasiertem STV an, standardmäßig die noch offenen Kandidaten in der Listenreihenfolge zu nehmen, falls ein Wähler nicht panaschiert hat. Das kann man natürlich so machen. Es ist dann aber fast unmöglich, die Listenreihenfolge zu ändern und dann kann man die ganze Präferenzstimmengebung gleich sein lassen. Denn wenn der überwiegende Teil der Wähler nur eine oder wenige Präferenzen angibt, die sich dann auch noch auf ohnehin gutplatzierte Kandidaten konzentrieren, dürfte es kaum zu Veränderungen kommen. Ein sinnvolles Präferenzstimmensystem steht und fällt eben mit dem Interesse der Wähler an der personellen Zusammensetzung unterhalb der Spitzenleute. In Deutschland und auch vielen anderen Ländern spielen die Personen- von den Spitzenpolitikern abgesehen- aber für die Wähler eine untergeordnete Rolle. Das ist allenfalls bei Kommunalwahlen in kleineren Gemeinden anders. Parlamentswahlen sind eben in Deutschland und fast allen anderen Demokratien im Auge der Wähler in erster Linie entweder Parteienwahlen oder Wahlen für oder gegen die Spitzenkandidaten der Parteien oder für oder gegen die amtierende Regierung (das überlagert sich natürlich auch). Das ganze wird noch dadurch verstärkt, daß Politik für den Durchschnittswähler vor allem im Fernsehen stattfindet. In Fernsehnachrichten und erst recht bei Christiansen taucht immer wieder nur ein kleiner Kreis von Politikern auf (ich persönlich tu mir das immer gleiche Gelaber bei Christiansen deshalb nur sehr selten an). Auch das Interesse daran, Politiker aus der eigenen Region ins Parlament zu schicken, ist ziemlich mäßig. Die Mehrheit der Wähler wäre nicht einmal in der Lage, den Namen ihres Wahlkreisabgeorneten zu nennen, sogar wenn sie ihn selbst gewählt haben. |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 13:02 Uhr: | |
Thomas: Das ist völlig richtig. Ich halt deshalb ein personenbezogenes Präferenzstimmensystem auch nur bei Kommunalwahlen für sinnvoll. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 13:09 Uhr: | |
@Claus-Joachim: Du hast natürlich recht. In so einem Fall sollte dann wirklich die Reihenfolge auf der Liste zählen. Ich kenne aus der Kommunalwahlpraxis in Niedersachsen aber nur die umgekehrte Konstellation. Da wird jemand von den Wählern kräftig abgewatscht, kommt aber durch die Listenstimmen rein, obwohl andere Kandidaten wesentlich mehr Stimmen (in beachtlicher Zahl) erhalten haben. Zwar kommt es vor, daß er dann zum Mandatsverzicht gedrängt wird, und beim nächsten Mal wird er eh nicht wieder aufgestellt, aber das ist ja nicht Sinn der Sache. Wenn die Wahlergebnisse bei den Hamburger Uniwahlen aber eh so aussehen, wie du beschrieben hast, wäre eine Umkehrung der Reihenfolge bei der Sitzverteilung in der Tat wenig ratsam. Wahrscheinlich wird die geringere Streuung aber auch durch die niedrigere Stimmenzahl (nur eine statt drei) begünstigt. Von daher sollte man überlegen, ob man den Studenten nicht auch mehrere Stimmen gibt. Eigentlich ist für so ein Wählerverhalten aber letztlich jedes Verfahren mit nicht übertragbare Stimmen ungeeignet. STV wäre da wirklich die Lösung - und Uniwahlen wären ein guter Ort, dieses Verfahren in Deutschland zu etablieren. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 13:30 Uhr: | |
@c07: >Sofern die Wähler keine Folgepräferenzen angeben, bietet es sich bei >listenbasiertem STV an, standardmäßig die noch offenen Kandidaten in >der Listenreihenfolge zu nehmen, falls ein Wähler nicht panaschiert >hat. Ja, aber dafür sollte es dann ein zusätzliches Listenkreuz (bzw. bei Vorhandensein einer Sperrklausel eine Listenrangfolge) geben, mit dem man bestimmen, welche Liste von der Reststimmenverwertung profitieren soll. Sonst wären die panaschierenden Wähler benachteiligt. Außerdem ist es sonst - ähnlich wie bei einigen "Heilungsregeln" in Hessen und Rheinland-Pfalz - fragwürdig, ob man dem Wähler nicht von Staats wegen einen mutmaßlichen Wählerwillen andichtet, der sich nicht zwingend aus der Stimmabgabe ergibt. >Ich halt deshalb ein personenbezogenes Präferenzstimmensystem >auch nur bei Kommunalwahlen für sinnvoll. Ich neige mittlerweile auch bei Landtags- und Bundestagswahlen dazu, ein stark personenbezogenes Verhältniswahlsystem zu befürworten. Denn welche Legitimation hat ein "Volksvertreter" in einem Parlament, den das Volk nicht einmal kennt; den die Wähler also unmöglich als ihren Repräsentanten ausgewählt haben können? Welche Legitimation hat eine repräsentative Demokratie ohne wirkliche Repräsentanten? Natürlich ergibt ein Personenwahlverfahren keinen Sinn, wenn die Wähler die Kandidaten gar nicht wirklich kennen. Aber daraus folgt doch nur, daß man ein Wahlverfahren finden muß, bei dem die Kandidaten, um gewählt zu werden, darauf angewiesen sind, die sie im Wahlvolk keine Unbekannten sind. Das ist beim gegenwärtigen Bundestagswahlsystem bekanntlich nicht der Fall und auch die meisten Kommunalwahlverfahren mit Kumulieren und Panaschieren halten genügend Hintertüren bereit für Kandidaten, die kein Mensch kennt. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 13:55 Uhr: | |
@ Wilko "Aber daraus folgt doch nur, daß man ein Wahlverfahren finden muß, bei dem die Kandidaten, um gewählt zu werden, darauf angewiesen sind, die sie im Wahlvolk keine Unbekannten sind." Das klingt zunächst mal einsichtig. Aber wie würde das denn in der Praxis aussehen? Realistischerweise kann doch ein Hinterbänkler-MdB nur mit einer spektakulären Aktion (in Japan und Taiwan sind beispielsweise Saalschlachten sehr beliebt um den Bekanntheitsgrad zu steigern)oder einem spektakulären Vorstoß (wie den tatsächlich schon gemachten Vorschlag uns Mallorca einzuverleiben) die Aufmerksamkeit der Medien rechnen. Ohne Massenmedien läuft da auf keinen Fall was. Die genannten Beispiele sind natürlich extrem (auch wenn mir da spontan noch mehr von der Sorte einfallen), aber eine verschärfte Boulevardisierung der Politik wäre die wahrscheiliche Folge eines stark personalisierten Bundestagswahlrechts, da war Westerwelles Containerbesuch oder Schröders Wetten-daß-Auftritt und Gala-Fotos noch gar nichts gegen. Politik ist aber in erster Linie eine sehr ernste Sache und keine Unterhaltung. Abgesehen davon werden die Wähler immer nur einen kleinen Teil der Abgeordnete kennen, das ist bei einer Körperschaft mit 600 Mitgliedern zwangsläufig- selbst bei bestens informierten Zeitgenossen. Und die Masse der Wähler kennt auch noch annähernd immer dieselben Personen. |

Wilko Zicht
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 14:12 Uhr: | |
@Thomas: Die Bedenken sind sicherlich nicht ganz unbegründet. Natürlich ist es unmöglich, daß 600 Abgeordnete über bundesweite Massenmedien mit ihren (potentiellen) Wählern kommunizieren. Ich denke da mehr an lokale/regionale Medien, die solche neuen Möglichkeiten zur Berichterstattung sicher dankbar annehmen würden. Die Erfahrung aus anderen Ländern (z.B. Irland) zeigt auch nicht, daß Politiker dann vor allem auf spektakuläre Nonsens-Aktionen setzen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Man sollte die Wähler nicht unterschätzen. Auch sie wachsen mit ihren Aufgaben. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 14:33 Uhr: | |
@ Wilko "Die Erfahrung aus anderen Ländern (z.B. Irland) zeigt auch nicht, daß Politiker dann vor allem auf spektakuläre Nonsens-Aktionen setzen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Man sollte die Wähler nicht unterschätzen. Auch sie wachsen mit ihren Aufgaben." Da ist sicher was dran. Aber in Irland ist die Wahl im Gegensatz zu Deutschland auch im Bewußtsein der Wähler sehr stark eine Personenwahl und dort haben auch viel mehr Wähler Kontakt zum Abgeorneten. Andereseits werden Abgeordnete dort sehr stark als Lobbyisten ihrer Region gesehen- an Lobbyisten herrscht bei uns aber schon jetzt wirklich kein Mangel- dafür haben wir ja auch schon die Bundesländer, Irland dagegen ist ein zentralistischer Staat. Natürlich kann es auch sein, daß die Wähler bei einem stärker an Personen orientierten Wahlrecht auch diese mehr ins Bewußtsein der Wähler kommen. Das ist aber sicher ein langwieriger Prozeß, denn nur langsam wird ein Teil der Wähler die Möglichkeiten nutzen- man denke nur daran wie viele Wähler den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht kennen. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 15:46 Uhr: | |
Die Umgewöhnung würde wohl relativ schnell erfolgen - denn bei einem echten SVT gäbe es ja keine Listenstimme mehr, und die Leute müßten sich zwangsweise schlau machen, wie die Personenwahl so funkioniert. Man hätte dann ja vielleicht 60 bis 80 Wahlkreise in Deutschland, mit so 8 - 12 Abgeordneten. Typische Wahlkreise könnten sein: Hamburg (12), München (8), Südhessen (8), Saarland (8), ... Eine Stadt wie Frankfurt wäre zu klein (6), da müßte etwas Umland mit hinein (was inhaltlich sehr sinnvoll wäre). Berlin könnte umgekehrt mit 24 Abgeordneten zu groß sein. Solche Wahlkreise wären m. E. durchaus geeignet, damit die Wähler nicht nur die 8 - 12 Abgeordneten, sondern auch noch ein halbes Dutzend weitere Kandidaten halbwegs kennen und einschätzen lernen können. Das ginge also schon, wäre hochinteressant - und ein krasser Bruch mit deutschen Politiktraditionen. |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 17:28 Uhr: | |
Wilko: > Da wird jemand von den Wählern kräftig abgewatscht Das Problem ist ja, dass das bei den gängigen Wahlverfahren gar nicht möglich ist, weil es nur positive Stimmen gibt. Sobald es Listen gibt und die Möglichkeit, denen unverändert zuzustimmen, wären negative Stimmen nötig, um da ein Gegengewicht zu schaffen. Dann verlieren aber die Listen überhaupt ihren Sinn, und man könnte gleich eine obligatorische reine Personenwahl einführen. Besonders deutlich wird das, wenn die Zahl der Stimmen pro Wähler im Verhältnis zu den Listenlängen sehr klein ist. Bei den Kommunalwahlen in Bayern kann man dagegen immerhin die Unerwünschtesten einer Liste dadurch abheben, dass man nur ihnen keine Stimme gibt (dabei verringert man aber seinen Einfluss; effektiv hat man durch die 3er-Häufelmöglichkeit auch da nur 2/3 der eigentlich nötigen Stimmen, um die Kandidaten gleichmäßig in die 4 Klassen 0/1/2/3 Stimmen einzuteilen, und das reicht dann auch nur für eine Liste). Selbst beim Idealfall STV, wo man die Kandidaten vollständig in eine Reihenfolge vom Besten bis zum Schlechtesten bringen kann, kann nur eine übergroße Mehrheit den Spitzenkandidaten stürzen. Bei insgesamt 9 Mandaten reichen z.B. schon 10% Listenwähler für die erste Droop-Quote; bei 50% sind schon die ersten 5 Kandidaten sicher. Aber wenn die Mehrheit trotz anderer Möglichkeit für die Listenreihenfolge stimmt, seh ich auch keinen Grund, warum eine Minderheit in die Entscheidung der Mehrheit eingreifen können sollte, indem sie die Liste mehr verändert, als es ihrem anteiligen Gewicht entspricht (eine Möglichkeit zur Streichung von Kandidaten bei prinzipieller Beibehaltung der Listenfolge könnte aber u.U. die Hemmschwelle für eine "Abwahl" senken). Zu den "Heilungsregeln": Ich weiß im Moment nicht, um was es dort konkret geht, aber wenn die Regeln klar und einsichtig sind, hab ich kein Problem mit solchen Automatismen. Meine Bemerkung zum Panaschieren war eigentlich sowieso deplatziert, weil ich eigentlich von STV innerhalb einer Liste gesprochen hab. Bei völlig offenem STV bringt ein Listenkreuz (ob explizit oder automatisch gesetzt) natürlich gar nichts, weil dann immer noch riesige Reststimmenanteile verloren gehen. Nötig wär bei Panaschiermöglichkeit zumindest eine Reihung der Listen, die dann aber gegebenenfalls auch gleich für die Sperrklausel genutzt werden könnte. > Man sollte die Wähler nicht unterschätzen. Auch sie wachsen mit ihren Aufgaben. Das ist schon richtig, auch wenn ich Thomas ziemlich zustimmen muss. Aber man muss sich erstmal fragen, ob es sich überhaupt um eine sinnvolle Aufgabe handelt. Wollen wir wirklich die Aufmerksamkeit der Wähler von den Inhalten weg und zu Personen hin lenken? Erproben sollte man STV sowieso erst mal im kleineren Rahmen. Auf Kommunalebene werden persönliche Elemente mit der größeren Nähe zu den Bürgern sinnvoller. Zudem steigen nicht nur die Anforderungen an die Wähler, sondern auch die an die Technik. Wirklich vernünftiges STV ist ohne maschinelle Auszählung kaum machbar. Ralf: > denn bei einem echten SVT gäbe es ja keine Listenstimme mehr Das kommt drauf an, was du "echtes STV" nennst. Im Prinzip kann man fast völlig beim gewohnten System bleiben und nur die Landeslisten intern für STV öffnen, u.U. als Ersatz für die Erststimme. Ebenso kann man bei offenem STV die Listen als Orientierung lassen und die Möglichkeit bieten, sie unverändert anzunehmen, wobei dann aber wie gesagt die Reihung der Listen zwingend notwendig ist. Bei offenem STV wird der Erfolgswert einer Stimme völlig abhängig von der Wahlkreisgröße. Wirklich gleiche Wahl ist bei reinem STV mit mehreren Wahlkreisen nicht mehr gegeben. Zumindest kann man dann nicht mehr Stadtgrenzen oder so zur Grundlage für die Einteilung machen (höchstens als grobe Orientierung), weil damit die Abweichungen viel zu groß werden. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 17:52 Uhr: | |
@c07: > Zu den "Heilungsregeln": Ich weiß im Moment nicht, um was es dort > konkret geht, aber wenn die Regeln klar und einsichtig sind, hab ich > kein Problem mit solchen Automatismen. Das sind Regeln, um im strengen Sinne ungültige Stimmabgaben zu "reparieren". Und natürlich so, daß der unterstellte Wille des Wählers möglichst gewahrt bleibt. Beispiel: Er hat zuviele Stimmen abgegeben - damit wäre eigentlich der komplette Wahlzettel ungültig. Dann werden nach gewissen Prioritäten (z. B. hintere Listenplätze, dreifach-Stimmen zuerst ...) Stimmen als überzählig gewertet und so gestrichen, daß die zulässige Anzahl von Stimmen in der Wertung bleibt. Das kann schon zu Abweichungen von dem führen, was der Wähler wirklich wollte - aber es geht halt nicht besser. Da die Regeln m. E. fair sind, halte ich das Verfahren für sinnvoll. Sonst bleiben die Leute beim gewohnten Listenkreuz aus Angst, durch Fehler ihr komplettes Wahlrecht zu verlieren. > Wollen wir wirklich die Aufmerksamkeit der Wähler von den Inhalten > weg und zu Personen hin lenken? Gute Frage! Das Thema wird wohl deswegen so aktuell, bei auf die Inhalte derzeit so wenig Verlaß ist und man stärker auf Abgeordnete setzt, die nicht blind einer Fraktionslinie folgen. > Erproben sollte man STV sowieso erst mal im kleineren Rahmen. Unbedingt. Da leuchtet "Personen statt Inhalte" (um es mal bös' zu verkürzen) auch eher ein: Kanaldeckel ist Kanaldeckel, die haben keine Parteifarbe. > Wirklich vernünftiges STV ist ohne maschinelle Auszählung kaum > machbar. Ja. > Das kommt drauf an, was du "echtes STV" nennst. Das in Irland, Australien etc. praktizierte. Aber das "echt" ist natürlich nicht wirklich wahr. Die von Dir genannten Varianten scheinen auch sehr sinnvoll zu sein. > Bei offenem STV wird der Erfolgswert einer Stimme völlig abhängig von > der Wahlkreisgröße. Womit die Angelsachsen halt traditionell kein Problem haben. Bei uns wird die Gleichwertigkeit viel wichtiger genommen (allerdings dann nicht mehr, wenn es um die 5%-Hürde geht ...). |

c07
| | Veröffentlicht am Freitag, 27. Juni 2003 - 18:43 Uhr: | |
Ralf: > Sonst bleiben die Leute beim gewohnten Listenkreuz aus Angst, > durch Fehler ihr komplettes Wahlrecht zu verlieren. Wobei ich eher Angst vor den Fehlern der Auszähler als vor meinen eigenen hab. Nachdem ich mir dafür Zeit nimm, hab ich meine 104 Kommunalwahlstimmen ziemlich im Griff, während mein Vertrauen in die Sorgfältigkeit der Wahlvorstände nicht mehr allzu groß ist. Bei mir ist es zwar meistens etwas durchmischter, aber ich will gar nicht wissen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie eine einzelne Stimme irgendwo in Liste 20 finden, wenn der Hauptteil eineinhalb Meter weiter bei Liste 1 mit Listenkreuz ist, so dass auch die falsche Summe nicht auffällig ist. An zu vielen Stimmen sind zwar die Auszähler wohl kaum schuld, aber wenn die Regeln klar in der Wahlordnung beschrieben sind, in jedem Fall angewandt und nicht vom Wahlvorstand nach Gefühl bestimmt werden, dann ist das schon sinnvoll. Dass es vom Willen des Wählers abweichen kann, ist nichts Besonderes. Das ist auch beim Bundestag ganz normal, wenn er den Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme nicht verstanden hat. |

C.-J. Dickow
| | Veröffentlicht am Samstag, 28. Juni 2003 - 01:39 Uhr: | |
STV nun gerade bei Uni-Wahlen einzuführen halte ich für Humbug, denn gerade dort sind - mit Ausnahme der wenigen Promis - die Kandidaten wirklich nur den wenigen politisch aktiven Studis und den persönlichen Freunden der Kandidaten bekannt. Nicht umsonst hatte bei den von mir oben benannten Studentenparlamentswahlen die Liberale Hochschulgruppe als Einzige einen Listenstimmenanteil von unter 80 Prozent. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 11. Juli 2003 - 15:02 Uhr: | |
Wo kein Interesse an Personenwahl da ist, kann man es auch nicht erzwingen. Den Wähler interressiert doch vor allem, was bei der Wahl rauskommt, sprich wer regiert, das Personal ist von den bekannten Gesichtern abgesehen eher nebensächlich. Da setzen die Wähler die Priorität auch durchaus richtig. Wenn man eine miese Regierung hat kann auch der beste Wahlkreisrepräsentant das nicht mehr ausbügeln. Wahlen sind in Deutschland eben vor allem Richtungsentscheidungen und gar nicht oder allenfalls nebenbei Personenwahlen. Das gilt selbst auf kommunaler Ebene. Da spielen Personen zwar zumindest in kleineren Gemeinden eine größere Rolle. Aber hier interessieren oft weniger die Personen sondern ganz spezielle Themen, die die Bürger direkt betreffen und mehr interessieren als Personen, z.B. der Bau einer Umgehungsstraße oder Erschließungskosten in Neubaugebieten. |
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