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Nachfragender
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| Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2020 - 15:39 Uhr: | |
Folgendes bereitet mir Grübeln und das Grübeln konnte bisher auch nicht durch den Blick in die Lehrbücher und ausführliche Google Suche gelöst werden, wohl auch deswegen, weil es der unwahrscheinliche Unterfall eines unwahrscheinlichen Hergangs ist. Spricht der Bundestag dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen aus, selbiger Bundeskanzler bittet Bundespräsidenten um Auflösung des Bundestages, aber in der Zwischenzeit wählt der Bundestag einen neuen Bundeskanzler -> Auflösungsrecht des Bundespräsidenten erlöscht (Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.) Ich bin mir unschlüssig ob die Wahl dieses neuen Bundeskanzlers abläuft wie in Art. 67 GG und der Bundestag frei einen Kandidaten vorschlagen kann(wahrscheinliche Option), wie in Art. 63 Abs. 3 u. 4 , §4 S.2 GOBT oder eben indem der Bundespräsident wie in der regulären Wahl eines Bundeskanzlers (Art. 63 Abs. 1) einen Kandidaten vorschlagen muss? |
Jan W.
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| Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2020 - 16:31 Uhr: | |
Die reguläre Kanzlerwahl nach Art. 63 findet statt, wenn das Amt des Bundeskanzlers vakant ist - z.B. nach Rücktritt oder Tod oder nach Art. 69 (2) am Tag der konstituierenden Sitzung eines neu gewählten Bundestags. Ist das Amt nicht vakant, bleibt nur das konstruktive Misstrauensvotum nach Art. 67. Entscheidend dürfte also sein, ob der Kanzler nach verlorener Vertrauensfrage und der Auflösungsbitte seinen Rücktritt einreicht oder nicht. Wobei die angestrebte Neuwahl ja auch eine Kanzlerwahl auslöst, bei der der Kanzler ggf. nicht kandidiert - was ein logischerer Zeitpunkt für einen geordneten Abgang wäre. Klar können auch Gründe für einen sofortigen Abgang sprechen, aber hier stellt sich dann die Frage, wieso dann erst eine Vertrauensfrage und nicht direkt ein Rücktritt. |
Nachfragender
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| Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2020 - 22:42 Uhr: | |
Danke für die Antwort! Die Lösung ist so naheliegend, viel zu kompliziert gedacht. |
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