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tg
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| | Veröffentlicht am Montag, 06. Juli 2020 - 23:21 Uhr: | |
Sorry, ich hab was mißverstanden bei Ihrer Beschreibung. Eine Teilung der Partei wie von mir beschrieben bringt doch keine Vorteile, allerdings auch keine Nachteile. Aber es gibt doch einige Merkwürdigkeiten. Wenn z.B. eine Partei knapp über 5 % ist und in einem Wahlkreis besonders viele Wähler sie mit beiden Stimmen wählen, könnte es zu folgendem Szenario kommen: Gewinnt sie den Wahlkreis nicht, ist sie über 5 % und zieht in Fraktionsstärke in den Bundestag. Gewinnt sie den Wahlkreis, rutscht sie unter 5 % und hat nur das eine Mandat. Auch eine Art negatives Stimmgewicht. Da ist mir zu viel Zufälligkeit drin. Warum nicht ein Grabenwahlrecht? Dann gibt es kein negatives Stimmgewicht und keine Überhangmandate. |

Andreas Taeger
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 07. Juli 2020 - 09:39 Uhr: | |
Wie ich an früherer Stelle schon einmal erwähnt hatte, krankt die ganze Diskussion meines Erachtens daran, dass man sich über die Rahmenbedingungen unseres Wahlrechts nicht einigen kann oder will. Es gibt nun mal drei entscheidende Kriterien, über die man sich verständigen müsste, bevor man an die Details geht: 1. Jeder Wahlkreis soll durch einen direkt gewählten Abgeordneten im BT vertreten sein. 2. Das Zweitstimmenergebnis soll über die prozentuale Zusammensetzung des ganzen BT entscheiden. 3. Die gesetzliche Gesamtgröße des BT soll nicht überschritten werden. Es können schon rein mathematisch nicht alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden. Das derzeitige Wahlrecht erfüllt nur die beiden ersten Kriterien, das dritte bekanntermaßen nicht (709 statt 598 Mandate). Wollte man etwas an der Aufblähung des BT ändern, müsste man demzufolge das dritte Kriterium fix setzen und stattdessen eines der anderen beiden fallen lassen. Aber worauf wollen wir verzichten? Auf den Zweitstimmenproporz oder auf die zwingenden Direktmandate? Diese Frage muss meines Erachtens zuerst von der ganzen Gesellschaft beantwortet werden, bevor wir uns an ein neues Wahlrecht machen. _ |

tg
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 07. Juli 2020 - 11:49 Uhr: | |
Schön zusammengefaßt! Ich würde noch 2 weitere Kriterien ergänzen: 4. Negatives Stimmgewicht soll ausgeschlossen werden. 5. Bias soll ausgeschlossen werden. D.h., wenn Partei A mehr Zweitstimmen hat als Partei B, soll Partei B nicht mehr Sitze bekommen als Partei A. |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 00:39 Uhr: | |
Eine fixe Größe halte ich für richtig. 598 Sitze sind schon in den 1990er Jahren "angstrebt" worden. Die Politiker haben es nicht hingekriegt. Eigentlich kann man es ganz einfach machen: Bundeslisten. Wobei auch Unabhängige eine Liste aufstellen können. Der Wähler hat die Möglichkeit von Vorzugsstimmen. Oder er kriegt - sagen wir 3 Stimmen -, die er auf Parteien/Personen verteilen kann. Alles wird auf auf die Listen gerechnet, die Personen aus den Listen werden nach den meisten Stimmen gewählt. ***** Der Vorschlag ist natürlich nicht neu. Einwände: Bundeslisten sind Monsterlisten. Der Wähler mag sich im Voraus darum kümmern, welchen Kandidaten er wählen möchte, ansonsten sollte er die Möglichkeit haben, nur der Liste die Stimme zu geben. Die Möglichkeit als Niedersachse, meine Personenstimme auch einem Kandidaten aus etwa Brandenburg zu geben, finde ich ganz gut. Warum sollte ich in meinem bisherigen Wahlkreis meine Stimme an einen hoffnungslos unterlegenen Kandidaten geben, wenn ich gerne in einer anderen Region einen anderen Kandidaten unterstützen könnte? Mit dieser Methode kann ich jeden Kandidaten, der wählbar ist, wählen! Die Unabhängigen: Natürlich kann jeder Unabhängige eine Einzelliste machen, besser ist jedoch auch hier eine Gesamtliste zu machen. Müssen die sich halt einigen. Bei diesem System aber jeder aus allen Bundesländern einen bestimmten unabhängingen Kandidaten wählen. Boris |

Thomas Strub
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 08:43 Uhr: | |
Die Idee mit den Bundeslisten könnte man ja etwas verschlanken indem die Kreisverbände je Partei je Wahlkreis maximal n Personen (5-20) in beliebiger Reihenfolge auf die Liste schreiben dürfen. Unbenommen dürfen Wähler auch aktiv Personen aus der kompletten Bundesliste übernehmen. Eine wählbare Person ist durch Partei, ID, Vorname, Nachname und Landesverband identifiziert. Somit wäre die Regionalität durch Reihenfolge und Auswahl der Vorschläge gegeben. Technisch gesehen hat man dann aber wohl abgeschwächt Mehrpersonenwahlkreise mit den Vor- und Nachteilen davon. |

Andreas Taeger
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 10:28 Uhr: | |
@tg Danke für die Ergänzung. Die genannten zwei zusätzlichen Kriterien würde ich jedoch anders bewerten wollen als die drei von mir genannten, denn jene zwei sind meines Erachtens nicht verhandelbar und damit immer gesetzt. Negatives Stimmgewicht sollte in jedem Fall ausgeschlossen sein, jedenfalls ist das Wahlrecht zumindest in diesem Punkt in die richtige Richtung geändert worden. Und dass die stärkere Partei auch mehr Sitze erhält, sehe ich ebenfalls als zwingend an. Die von mir genannten drei Kriterien sind dagegen nicht gleichzeitig erfüllbar und stattdessen in verschiedenen Varianten zu zweien kombinierbar. Ich persönlich erachte Krit.3 (Gesamtgröße) als wichtig und Krit.2 (Zweitstimmenproporz). Auf die zwingende Entsendung eines Abgeordneten für jeden Wahlkreis (Krit.1) könnte ich hingegen verzichten. Zumal es in der Realität doch meist so aussieht, dass da jemand meint, der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises mit zweifelsfreier demokratischer Legitimation zu sein, obwohl er letztlich gerade mal 30% der Erststimmen erhalten hat und folglich 70% nicht für ihn stimmten. Vielleicht könnte man ja die Erststimme besser dahingehend werten, dass sie über die Reihenfolge auf der Landesliste (mit-)entscheidet. Beispiel Bayern: Die siegreichen CSU-Direktkandidaten mit den besten Wahlkreisergebnissen rutschen auf der Landesliste nach oben und erhalten somit ihre Mandate. Aber wenn die Listenzuteilung (Zweitstimmenanteil) erschöpft ist, kommen alle anderen siegreichen Direktkandidaten eben nicht zum Zug. In diesem Zusammenhang wäre auch zu diskutieren, ob man es bei getrennter Erst- und Zweitstimme belässt oder dem Wähler nur noch eine Stimme einräumt, die er gleichzeitig an Kandidat und Landesliste vergibt. Damit wäre das Stimmensplitting beendet. Letzteres benachteiligt natürlich Einzelbewerber, aber mal ehrlich: wieviele Einzelbewerber haben es seit 1949 in den Bundestag geschafft? Deutschland ist nun mal eine Parteiendemokratie... _ |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 12:50 Uhr: | |
@Andreas Taeger Zweitstimmen gab es erst seit 1953 - bei der Wahl 1949 hatten Wähler nur 1 Stimme. Bisher gab es nur 1949 gewählte Einzelbewerber. Doch seit 1953 sind sie chancenlos, da bei Bewerbern mit Erfolgsaussicht die Parteien den Wählern immer den Verlust ihrer Zweitstimme vor Augen führen - und das verfängt (siehe oben). Auch deshalb: Gleiches Recht für alle! |

Andreas Taeger
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 13:43 Uhr: | |
@Werner Fischer Bei Ihnen schimmert so ein bisschen Bedauern durch, dass es Einzelbewerber so schwer haben. Sehe ich das richtig? Dann liegen wir in diesem Punkt sehr weit auseinander. Ich empfinde es eher als positiv, dass der schon jetzt mit sieben bzw. acht Parteien zerstückelte BT nicht auch noch durch weitere Einzelkämpfer zerfleddert wird. Mir genügen schon die paar Hanseln von den Blauen. Und welchen Einfluss hatten denn die beiden PDS-Kolleginnen, die es 2002 als einzige Linke in den BT schafften? _ |

cyrix
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 16:34 Uhr: | |
Wenn es wichtig ist, dass jeder Wahlkreis zu Beginn der Legislaturperiode durch einen Abgeordneten vertreten ist, warum nicht im Zweifelsfall das Direktmandat an den Zweitplatzierten vergeben? (Dieser ist bei schwachen Siegern auch nicht wesentlich weniger legitimiert.) Also: Jede Partei erhält bis maximal zum Zweitstimmenergebnis die höchsten von ihr gewonnenen Direktmandate. In allen weiteren Wahlkreisen gehen die Direktmandate an die jeweiligen Zweitplatzierten; solang dies keine Überhangmandate bei jenen Parteien erzeugt; dann an die Drittplatzierten usw. Dies funktioniert solang, wie auf ein Bundesland mindestens so viele Sitze wie Wahlkreise entfallen. (Natürlich dürfte da insbesondere die Union was dagegen haben, weil dadurch sichere Sitze etwa in Bayern oder Sachsen wegfallen.) Jedenfalls würde dies sowohl dem Anspruch, dass die feste Sitzzahl sich nach Zweitstimmenproporz auf die Parteien verteilt, als auch, dass aus jedem Wahlkreis ein Abgeordneter entsandt wird, gerecht werden. Man könnte hier bei den Zweitplatzierten mit Direktmandat also von "Lucky Loosern" sprechen... |

Mark Tröger
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 08. Juli 2020 - 17:08 Uhr: | |
@Andreas Taeger "Die von mir genannten drei Kriterien sind dagegen nicht gleichzeitig erfüllbar und stattdessen in verschiedenen Varianten zu zweien kombinierbar. Ich persönlich erachte Krit.3 (Gesamtgröße) als wichtig und Krit.2 (Zweitstimmenproporz). Auf die zwingende Entsendung eines Abgeordneten für jeden Wahlkreis (Krit.1) könnte ich hingegen verzichten" Schon jetzt bewirkt die Wahl eines Direktkandidaten den Wegfall eines zufälligen Listenkandidaten seiner Partei. Der Wähler hat idealtypisch die Wahl, ob er lieber seinen CDU-Wahlkreiskandidaten und einen zufälligen SPD-Listenabgeordneten im Bundestag haben möchte, oder seinen SPD-Wahlkreiskandidaten und einen zufälligen CDU-Listenabgeordneten. (Oft hat er auch gar keine Wahl weil die Direktkandidaten sowieso aussichtsreich auf der Liste stehen.) Da er nicht weiß, welche konkreten Listenkandidaten am Ende runterfallen, ist das ein höchst zweifelhaftes System. Was das Erststimmensystem hingegen zuverlässig bewirkt, ist, dass jeder Wahlkreis einen Abgeordneten stellt sowie dass etwa die Hälfte der Abgeordneten politisch von den Kreisverbänden abhängig ist, statt von den Landesverbänden. Wenn nun nicht mehr alle Wahlkreise einen Abgeordneten stellen würden, ginge der einzige Sinn dieses Systems auch noch verloren. Wenn manche Wahlkreise einen Abgeordneten stellen dürfen und andere nicht, wäre das außerdem verfassungswidrig, soweit lege ich mich fest, noch leben wir ja in einer Demokratie. Ich frage mich aber wie weit man unserer ohnehin fragwürdiges Wahlsystem noch weiter pervertieren möchte. "Zumal es in der Realität doch meist so aussieht, dass da jemand meint, der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises mit zweifelsfreier demokratischer Legitimation zu sein, obwohl er letztlich gerade mal 30% der Erststimmen erhalten hat und folglich 70% nicht für ihn stimmten." Gewählt ist gewählt. Entscheidend ist, dass man abwählbar ist, wenn man den Wahlkreis schlecht vertritt. "Bei Ihnen schimmert so ein bisschen Bedauern durch, dass es Einzelbewerber so schwer haben. Sehe ich das richtig? Dann liegen wir in diesem Punkt sehr weit auseinander. Ich empfinde es eher als positiv, dass der schon jetzt mit sieben bzw. acht Parteien zerstückelte BT nicht auch noch durch weitere Einzelkämpfer zerfleddert wird. Mir genügen schon die paar Hanseln von den Blauen. Und welchen Einfluss hatten denn die beiden PDS-Kolleginnen, die es 2002 als einzige Linke in den BT schafften?" Es gibt knappe Entscheidungen im Bundestag, wo wenige Stimmen entscheiden. Doch es gibt einen anderen wichtigen Effekt: Hätten es Einzelbewerber einfacher, hätten die Parteien der großen Parteien mehr Konkurrenz im Wahlkreis, und müssten sich stärker um Stimmen in ihren Wahlkreisen bemühen. Die Mehrheitswahl im Wahlkreis ist eine Form der direkten Demokratie, die Listenwahl hingegen nur eine indirekte. Das Mehrheitswahlelement sorgt für mehr Bürgernähe und weniger Parteisoldatentum. Sieht man auch schön an den USA oder Großbritannien, wo im Parlament echt gerungen wird und Fraktionen sich ihrer Mehrheiten nicht sicher sein können, wo Parteien eine schwächere Stellung haben ohne dass das Parlament zersplittert wäre. Die Vorschläge der Bundestagsparteien zur Reform des Wahlrechts sind leider alle mangelhaft. Die einen wollen verfassungswidrige unausgeglichene Überhangmandate, die anderen wollen selektiv Wahkreise diskriminieren. Das Grundproblem scheint zu sein, dass der Bock der Gärtner ist, wenn hier der Bundestag über das Bundestagswahlrecht entscheidet. Das gleiche Problem bei den Diäten, was übrigens ein guter Ansatzpunkt wäre, das Problem zu lösen: Das aktuelle Bundestagswahlrecht ist im Vergleich zu dem, was von den Bundestagparteien vorgeschlagen wird, doch gar nicht so schlecht, quasi noch das geringste Übel. Mehr Abgeordnete an sich sind auch nicht das Problem, das Problem sind die steigenden Kosten für den Steuerzahler. Also wäre es doch eine gute Lösung einfach entsprechend der Überschreitung der Normalgröße des Bundestages die Diäten und sonstigen Kosten pro Abgeordnetem zu kürzen. Dem wird der Bundestag aus naheliegenden Gründen jedoch nicht zustimmen. |

Boris Borowski
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2020 - 22:43 Uhr: | |
Thomas Strub schreibt: > Technisch gesehen hat man dann aber wohl abgeschwächt > Mehrpersonenwahlkreise mit den Vor- und Nachteilen davon. Aber es gibt keine vorab feste Wahlkreisgröße. Die Regelgröße des Bundestags und Proporz werden eingehalten. Regionale Vorschläge kann man so machen wie Sie es geschrieben haben. Es kann natürlich sein, dass eine Region bzgl. der Wahlberechtigten unterrepräsentiert ist, was dann aber daran liegen kann, dass die Wähler dieser Region Kandidaten aus anderen Regionen unterstützt haben. Ihr gutes Recht sag' ich 'mal. Nicht Regionen werden repräsentiert, sondern Wähler! Bobo |

Boris Borowski
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2020 - 22:50 Uhr: | |
PS: Das Problem ist, dass die Idee verbreitet ist, dass Wahlberechtigte in einer Region auch durch Abgeordnete aus eben dieser Region repräsentiert werden müssen. Aber es kann eben gut sein, dass bei einer Wahl mit unitärem Charakter wie die Bundestagswahl Wähler aus einer Region Kandidaten anderer Regionen bevorzugen. Das ist eben deren Willen. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. August 2020 - 12:00 Uhr: | |
Inzwischen ist die Petition auch unter https://www.openpetition.de/petition/online/bundestag-mit-598-abgeordneten-wahlrecht-einfach-und-gerecht-umsetzen dargestellt und kann dort unterstützt werden. |

Werner Fischer
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. August 2020 - 12:08 Uhr: | |
Eine zusätzliche Petition an den Bundestag fordert weitere Änderungen im Bundeswahlgesetz: https://www.openpetition.de/petition/online/wahlrechts-initiative-mehr-chancengerechtigkeit-zur-bundestagswahl Ich bin gespannt, ob sich die Koalitionsspitzen am Dienstag auf Lösungen einigen können und ggf. auf welche. |

Jan W.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 22. August 2020 - 19:55 Uhr: | |
Das Grundproblem ist, dass die Wahlkreise üblicherweise für weniger als 50% der Stimmen weggehen. Hinter den 299 Direktmandaten stehen in Deinem System daher weniger Wähler als hinter den 299 Listenmandaten. Das Wahlsystem würde das alte System als Tarnkappe das bisherige Wahlsystem verwenden und Koalitionssplitter, die sich in der Regel als Anhänger der Juniorpartei verstehen, würden in der Ergebnisermittlung (konkreter: in der Sitzverteilung) zu Wählern des Seniorpartners umgewandelt. |

Michael Kaib
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| | Veröffentlicht am Dienstag, 25. August 2020 - 20:36 Uhr: | |
Warum nicht kleine Änderungen in die richtige Richtung, wie schon oft hier vorgeschlagen? Bei der Unterverteilung müssten Überhangmandate einer Partei in einem Land intern zu Lasten von Listenmandaten derselben Partei in anderen Ländern gehen. Und natürlich müsste die CSU wie ein Landesverband der CDU gezählt werden, was man durch einfache Regeln erzwingen und ermöglichen könnte. Das würde die Größe des Bundestags zumindest reduzieren. Bei den Wahlergebnisseen 1990-2013 hätte es mit diesen Regeln gar keine Vergrößerung der Mitgliederzahl durch externe Überhang- und Ausgleichsmandate gegeben. Nur bei der letzten Wahl 2017 hätten wir 666 statt 598 Abgeordnete, aber immerhin weniger als die 709 nach den damals gültigen Regeln. |

Andreas Taeger
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 26. August 2020 - 07:26 Uhr: | |
Koalition einigt sich auf Wahlrechtsreform! So steht es zumindest groß in sämtlichen Zeitungen. Aber was wurde denn beschlossen? Ich zitiere mal kurz: "Die Anzahl der Wahlkreise bleibt zur Bundestagswahl 2021 unverändert bei 299. Der erste Zuteilungsschritt wird im geltenden Wahlrecht so modifiziert, dass er eine teilweise Verrechnung von Überhangmandaten mit Listenmandaten der gleichen Partei ermöglicht und zugleich eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet. Bei Überschreiten der Regelgröße von 598 Mandaten bleiben bis zu 3 Überhangmandate unausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt ein Vollausgleich." Das ist ziemlich unkonkret, aber schon jetzt steht für mich der Sieger der Verhandlungen bereits fest: die CSU. Für sie ändert sich gar nichts zum Negativen, im Gegenteil: drei ihrer voraussichtlich 5-6 Überhangmandate kriegt sie ohne Ausgleich. An irgendwelchen Verrechnungen von Überhangmandaten mit Listenmandaten anderer Landesverbände muss sie sich ja nicht beteiligen... Es wird keine absolute Höchstgrenze an Mandaten festgelegt und der Zweitstimmenproporz wird durch die unausgeglichenen Ü-Mandate auch beerdigt. Tolles Verhandlungsergebnis! Können sich die Damen und Herren Volksvertreter auf die Schulter klopfen. Aber mal im Ernst: Wurde das derzeitige Wahlrecht nicht erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht unausgeglichene Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt hatte? Und jetzt sollen die wieder eingeführt werden?? _ |

Michael Kaib
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 26. August 2020 - 08:18 Uhr: | |
So wie es aussieht, enthält die Vereinbarung des Koalitionsauschusses eine Absichtserklärung zur der Änderung der Oberverteilung. Wie genau zu verteilen ist, geht aus dem bisher Veröffentlichten nicht vor - und vielleicht ist das ja überhaupt nicht im Detail vereinbart, denn es sind nicht die Mathematiker, die im Koalitionsauschuss reden :-). Ich kann das aber nur so verstehen, dass bereits in der Oberverteilung jede Partei mindestens so viele Mandate bundesweit erhalten soll, wie sie bundesweit Direktmandate gewonnen hat. De facto bedeutet das, dass die CSU-Überhangmandate schon in der Oberverteilung ausgeglichen werden. Und in der Unterverteilung blieben dann "bis zu 3" Überhangmandate ohne Ausgleich. Das klingt skurril, denn welche sollen das denn sein? Glaube kaum, dass das in Karlsruhe Bestand hat, wie auch immer die Regel als Gesetz beschlossen würde. |

Martial00120
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 26. August 2020 - 10:25 Uhr: | |
Das mit den 3 unausgeglichen Überhangmandaten ist durchaus relevant. Leider ist es ja so, dass die CSU überhängt und deren Kompensation mit Ausgleichsmandaten ist sehr teuer, denn sie ist die kleinste Partei. Es würden also alle Überhangmandate ausgeglichen soweit wie die Differenz aus Proporzanspruch und Anspruch mit Überhang für alle Parteien maximal 3 beträgt. |

Werner Fischer
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 26. August 2020 - 11:54 Uhr: | |
Durch unausgeglichene Überhangmandate erhalten Wähler solcher Parteien wieder ein erhöhtes Stimmengewicht, da bei ihnen sowohl die Erststimme als auch die Zweitstimme gewertet wird und zur Mandatszuteilung führt. Für Einzelbewerber und Kleinparteien ist das nicht zugelassen und lt. Auskunft des BMI sei das auch verfassungswidrig. Mal wieder ein typischer Fall von Selbstbegünstigung der Bundestagsparteien. Auch die Sperrklausel wird dadurch faktisch zusätzlich verschärft, obwohl verfassungsrechtlich die absolute Obergrenze bei 5% liegen soll. Bin gespannt, wie der Gesetzeswortlaut genau lautet, wer sich beim BVerfG dagegen beschwert und wie und wann dieses entscheiden wird. |
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